Aber gabs da nicht mal was, dass Unterhaltschulden 30 Jahre lang nicht verjähren? Sind die dann trotzdem nach der PI getilgt?
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Thema: Kein Unterhalt vom Erzeuger
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08.07.2008, 13:26
AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger
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08.07.2008, 13:42
AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger
@Hilly
Hier liegt quasi eine Ex-Verwechslung vor!
Staatsdiener und PI-Aspirant sind nicht identisch!
@izzie
Sind sie...trotz ´Titel`!Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein
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08.07.2008, 13:47
AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger
Hallo,
Zitat von izzie
jede titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren.
Sinn und Zweck des Insolvenzverfahrens ist es aber gerade, den Schuldner, der während der Wohlverhaltenspersiode alles dazu getan hat, seine Verbindlichkeiten zu tilgen, mit der Restschuldbefreiung eine neue Lebensperspektive zu eröffnen. Daher wird er mit dem Restschuldbefreiungsbeschluss von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit.
Auch vor diesem Hintergrund ist es für den Unterhaltsberechtigen sinnvoll, eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht zu erreichen. Dann ist die Unterhaltsforderung nach § 302 Nr. 1 InsO als Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Mandelblüte
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08.07.2008, 17:54Inaktiver User
AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger
Zitat von Meatloaf
Ich halt mich jetzt mal zurück, bevor ich die Gerüchteküche noch richtig anheize.
zu den Unterhaltsschulden bei PI, kenne ich Mandelblütens Variante. Finde bloß grad das Urteil dazu nicht.
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08.07.2008, 18:13Inaktiver User
AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger
Ich hätte in dem Zusammenhang auch mal eine Frage, sorry Meatloaf, wenn ich deinen Fred mißbrauche aber es wurde am Anfang schon erwähnt.
Der Vater meines Sohnes zahlt auch keinen Unterhalt; Unterhaltsvorschuß vom JA gibts nicht mehr und es ist bei dem Mann auch definitiv kein Geld zu bekommen. Ich weiß nichtmal, wo er sich aufhält. Ich hab mich auch schon damit abgefunden, Sohni allein durchzubringen aber ich habe die Befürchtung, daß irgendwann mal das Sozialamt an ihn herantreten könnte, damit er Unterhalt für seinen Vater bezahlt. Nun hab ich mal gelesen, daß es Regelungen für solche Fälle gibt, weil es ja mehr als ungerecht wäre, wenn ein Kind für einen Elternteil zahlen muß, obwohl der wiederum seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Muß das Kind dann nachweisen, das es keinen Unterhalt bekommen hat und wie soll es das machen? Was könnte ich tun um meinen Sohn eventuelle Schwierigkeiten zu ersparen?
Habt ihr vielleicht Ideen?
Gruß
Natural
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08.07.2008, 18:46
AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger
Hallo Natural,
ich hatte es weiter oben ja schon geschrieben:
Gem. § 1611 BGB wird der Unterhalt herabgesetzt oder entfällt sogar ganz, wenn der Vater seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind gröblich vernachlässigt hat und die Inanspruchnahme des Kindes grob unbillig wäre.
Das wird man in zig Jahren, wenn der Kindsvater in irgendeinem Altersheim untergebracht ist und seine Rente dafür nicht reicht (und das Sozialamt also zuschießt) kaum mehr nachweisen können.
Es sei denn, es gab tatsächlich irgendwann einmal eine Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB).
Jetzt ins Blaue hinein Strafanzeige zu erstatten, bringt aber auch nichts - sonst hätten die Staatsanwaltschaften viel zu tun. Du musst Tatsachen liefern, die zumindest einen Anfangsverdacht begründen, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Mandelblüte
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08.07.2008, 19:18
AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger
@Natural
Da nich´ für, schließlich ist es gar nicht mein Fred!
@Mandelblüte
Dir mal an dieser Stelle herzlichen Dank für Deine sehr profunden und für Laien verständlichen Erklärungen!
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein
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08.07.2008, 19:37Inaktiver User
AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger
Hallo Mandelblüte,
muß man denn eine Verurteilung erwirken, um zu beweisen, daß der Vater nicht gezahlt hat? Reicht es nicht, wenn ich beim JA Beistandschaft beantrage und diese Briefe quasi als Beweis aufbewahre. Das JA wird doch auch alles versuchen, um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen.
Lieber Gruß
Natural
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08.07.2008, 19:45
AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger
Die Korrespondenz mit und über das Jugendamt beweist ja meist nur, dass der Vater nichts bezahlt hat. Aber wenn der Vater nicht leistungsfähig war, ohne dass ihn ein (grobes) Verschulden (fragt mich bitte nicht, wie genau der Maßstab ist), dann ist ihm keine "gröbliche Vernachlässigung der Unterhaltspflicht" vorzuhalten. Und genau zu dieser Frage enthält die Strafakte normalerweise relativ viel.
Zitat von Inaktiver User
Mandelblüte
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08.07.2008, 20:08Inaktiver User
AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger
OK, das leuchtet mir ein. Na, dann werd ich wohl mal zum JA gehen und mich diesbezüglich beraten lassen. Danke dir!


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