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    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Mandelblüte, der „kurze Dienstweg“ ist STRAFBAR.
    Es kommt nicht darauf an aus welchem Grund die Info gebraucht oder wofür sie benutzt werden soll.
    Wir haben in D Gesetze und diese gestatten eben das nicht, dass sich Mitarbeiter verschiedener Behörden untereinander willkürlich und nach Gutdünken Auskünfte erteilen ob aus Neugierde oder einer benachteiligten AE zu helfen.
    Dieser kurze Anruf und die erteilte Auskunft war strafbar.

    Ja das kann er, er kann diese Schätzung aber nicht damit begründen, weil er aufgrund der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistung darauf schleißt, dass er sein Einkommen nicht angeben möchte und etwas zu verbergen hat.

    Hintergrund ist, die Sozialbehörde hat Instrumente die Angaben (Sparbuch. Konten, Wertpapiere usw.) nachzuprüfen, der Richter im Unterhaltsprozess hat diese Instrumente nicht, wenn ich dem sage, ich habe nix, dann hat es sich.

    V.G.
    Hallo,

    ehrlich gesagt kann ich hier keine Strafbarkeit erkennen - aber ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren. Mir ist grundsätzlich überhaupt keine Vorschrift bekannt, die eine Strafbarkeit eines an sich rechtmäßigen Verhaltens nur an ein fehlerhaftes Verfahren knüpft.

    Ich sehe auch nicht, wieso die Schätzung nach § 287 II fehlerhaft sein soll - der Unterhaltsverpflichtete hatte im Aufkunftsverfahren Gelegenheit, Auskunft über seine Auskünfte zu erteilen und bezieht keine Sozialleistungen. Nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge ist davon auszugehen, dass der Unterhaltsverpflichtete daher über regelmäßige Einkünfte verfügt, aus denen er den Unterhalt bestreiten kann (ganz auf der Brennsuppen sind die Familienrichter auch nicht dahergeschwommen).

    Andere Wege wären gewesen, die Auskunft mit Zwangsgeld und Erzwingungshaft zu erreichen, oder den Kindsvater als Partei nach § 448 ZPO einzuvernehmen (mit der Folge, dass er sich bei falschen Auskünften strafbar gemacht hätte).

    Soviel zum Juristischen. Zum Moralischen kann ich nicht ansatzweise nachvollziehen, wie man mit einem Vater, der sich weigert, für sein Kind aufzukommen (wohlgemerkt geht es dabei NICHT um die Expartnerin) Mitgefühl haben kann.

    Mandelblüte

  2. Inaktiver User

    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Zitat Zitat von Meatloaf
    Nun, ich habe anscheinend einen sehr rührigen Jugendamtsmitarbeiter.
    Dessen kurzer Anruf bei der zuständigen ARGE ergab nämlich, daß der Vater keinerlei Sozialleistungen erhält, er also einer wie auch immer gearteten Tätigkeit nachgehen muß!
    Mandelblüte, wir reden aneinander vorbei. Um den vorgenannten Beitrag ging es, um den „rührigen“ Mitarbeiter der auf dem kurzen Dienstweg einen „Kollegen“ anruft und am Telefon mal eben erfährt wer welche Leistungen von der ARGE erhält.
    Wenn jemand kein Geld von der ARGE erhält muss er nicht zwangsläufig einer „andersartigen“ Tätigkeit nachgehen.
    Er kann von Kapitalerträgen, Mieterträgen oder einfach von Muttern leben.
    V.G.

  3. Inaktiver User

    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Zitat Zitat von Mandelbluete
    Soviel zum Juristischen. Zum Moralischen kann ich nicht ansatzweise nachvollziehen, wie man mit einem Vater, der sich weigert, für sein Kind aufzukommen (wohlgemerkt geht es dabei NICHT um die Expartnerin) Mitgefühl haben kann.

    Mandelblüte
    Nicht Mitgefühl, er hat Rechte und diese sind ihm zu gewähren. Auch das ist ein Merkmal eines Rechtsstaates, dass Unrecht nicht mit Unrecht aufgerechnet wird.
    Soviel zum Thema Rechtsempfinden.
    V.G.

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    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    ...Wenn jemand kein Geld von der ARGE erhält muss er nicht zwangsläufig einer „andersartigen“ Tätigkeit nachgehen.
    Er kann von Kapitalerträgen, Mieterträgen oder einfach von Muttern leben.
    V.G.
    Nun, bevor Du mir noch einen heimtückischen Angriff auf den Rechtsstaat unterstellst bzw. ein mutwilliges Untergraben der freiheitlich-demokratischen Grundordnung...
    so viel noch zu Deiner Info:
    Genau das kann er eben nicht, da er einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt hatte (und ich im Zuge dessen auf eine titulierte Forderung des Unterhaltsrückstands in 5-stelliger Höhe verzichtet habe.)
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

  5. Inaktiver User

    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Buuaaa, du schreibst dich immer mehr ins Abseits.
    Wenn es KU gewesen ist, dann KANNST du nicht darauf verzichten, das Geld gehört dir nicht.
    Warum kann er nicht von Muttern oder Mieten oder Kapitalerträgen leben, wenn er PI gestellt hat, fällt halt alles unter den Hammer, außer Mutti.
    Es gibt auch Naturalunterhalt von Seiten der Mutter, da kannst du gar nichts machen, es gibt keine Pflicht zur Beantragung von Harz IV.
    V.G.

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    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Buuaaa, du schreibst dich immer mehr ins Abseits.
    Da befinde ich mich ja in bester Gesellschaft!
    Welche Konstrukte Du aus mageren Hintergrundinformationen bilden kannst, ist schon bewundernswert!
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wenn es KU gewesen ist, dann KANNST du nicht darauf verzichten, das Geld gehört dir nicht.
    Ich hätte für meine minderjährige Tochter Feststellungsklage einreichen müssen; d.h. mit Glück wäre eine Quote von 5-7 % des Gesamtbetrags ermittelt worden, die er noch hätte zahlen müssen.
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Warum kann er nicht von Muttern oder Mieten oder Kapitalerträgen leben, wenn er PI gestellt hat, fällt halt alles unter den Hammer, außer Mutti.
    Vielleicht, weil da nichts war, was hätte unter den Hammer fallen können...noch nicht einmal Mutti?
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

  7. Inaktiver User

    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Soweit mir bekannt ist bekommt deine Tochter keine Quote sondern wird bedient von dem was da ist. Deine Tochter wird nicht mit den anderen Gläubigern gleich behandelt.
    Was ich dir sagen wollte, dein Ex ist nicht dein Eigentum und es geht dich nicht an wovon er lebt.
    Er schuldet Unterhalt und dementsprechend seine Einkommens und Vermögensverhältnisse, nicht eine Lebensumstände.
    V.G.

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    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Soweit mir bekannt ist bekommt deine Tochter keine Quote sondern wird bedient von dem was da ist. Deine Tochter wird nicht mit den anderen Gläubigern gleich behandelt.
    Nun, vielleicht solltest Du Dich diesbezüglich nochmal informieren!
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Was ich dir sagen wollte, dein Ex ist nicht dein Eigentum und es geht dich nicht an wovon er lebt.
    Er ist nicht mein Eigentum?
    Gut, daß Du mir das sagst!
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Er schuldet Unterhalt und dementsprechend seine Einkommens und Vermögensverhältnisse, nicht eine Lebensumstände.
    V.G.
    Zwar bin ich intellektuell nicht in der Lage, den zweiten Teil zu verstehen, aber mit dem Satzanfang bin ich völlig einverstanden.
    Und nichts anderes wollte ich der TE mitteilen, daß es da nämlich eine Behörde gibt, die sich um Unterhaltszahlungen kümmert!
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

  9. Inaktiver User

    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Mein lieber Frank,
    du irrst Kindsunterhalt verfällt auch nicht mit der PI. Er ist sogar vorrangig zu bedienen. Zufälligerweise war der Vater von Meatloafs Jüngster, lange Jahre Staatsdiener, der sollte wohl auch ein wenig um Rechte und Pflichten wissen und sich nicht nur darauf verlassen, das wir Steuerzahler bis ans Ende seiner Tage für ihn aufkommen oder seine Pflichten übernehmen.

    Bittschön gleiches Recht für alle!

  10. User Info Menu

    AW: Kein Unterhalt vom Erzeuger

    Hallo Frank,

    wenn der Unterhaltsschuldner sich in Verbraucherinsolvenz befindet, ist wohl kaum davon auszugehen, dass er über Immobilien- oder sonstiges Vermögen verfügt, von dem er gemütlich lebt (das würde im übrigen ohnehin der Treuhänder gleich mal verwerten und daraus gleich die Verbindlichkeiten, wozu auch die alten Unterhaltsverbindlichkeiten gehören, bedienen). Stattdessen trifft ihn eine Erwerbsobliegenheit (oh mein Gott, arbeiten !!!), die dann regelmäßig auch dazu führt, dass er Unterhalt bezahlen muss.

    Wegen des in der Vergangenheit aufgelaufenen Unterhalts bekommt das Kind von Meatloaf eine Quote aus dem Vermögen (theoretisch, weil es in diesen Fällen ja nie Vermögen gibt) und ansonsten eine Quote aus dem pfändbaren Betrag, der an den Treuhänder abzuführen ist. "Verzichten" hat Meatloaf wohl eher untechnisch und wohl vielmehr so gemeint, dass der allerallergrößte Teil des alten Unterhalts wohl in die Restschuldbefreiung fallen wird.

    Und den laufenden Unterhalt muss der Unterhaltsschuldner natürlich vorneweg bezahlen - dafür ermäßigt sich ja auch der an den Treuhänder abzuführende Teil des Einkommens.

    Und weil ich es immer noch nicht weiss - wo ist geregelt, in welchem Verfahren in welcher Form auf welchem Formular eine Behörde Anfragen an eine andere Behörde zu stellen hat? Ich sehe immer noch nichts Falsches oder von Dir vollmundig als strafbar Bezeichnetes am "kleinen Dienstweg".

    Mandelblüte

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