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  1. Inaktiver User

    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    @blondine,
    komm mal runter von der Palme. Tief durchatmen. So! Ok?

    ***

    @erdbeermilch,
    darf ich mal fragen, wie alt du bist?
    Du klingst ein bisschen sehr aufgeregt, welche SSW bist du denn?
    Und mal gleich um dich etwas zu beruhigen, nein, solange du stillst musst du das Baby dem Vater nicht über Nacht da lassen.
    Ich würde mich aber bei deiner Beschreibung, die du von ihm hier gibst sehr wundern, wenn er das wirklich täte. Eine Einraumwohnung und täglich wechselnde Damenbesuche, nur 80% von dem was er sagt stimmen, ja ja die Versicherungsfuzzies ...
    das hält so einer nicht durch.
    Hast du eine Familienberatungsstelle in deiner Nähe? Lass dich dort mal beraten, später, wenn die kleine Erdbeere dann auf der Welt ist, beantragst du bitte gleich Beihilfe beim Jugendamt.
    Dort kennt man die gesetzeslage auch recht gut.
    Wie wirds denn mit dem Sorgerecht, beansprucht er das auch?

  2. Inaktiver User

    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Sorgen solltest du dir erst machen, wenn sie sich als begründet herausstellen...mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen. Auch wenn er sich nicht mit Säuglingen/Kindern auskennt, sollte er die Chance bekommen, sich da reinzufinden bzw es zu lernen.

  3. Inaktiver User

    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Jetzt habe ich mich durch den ganzen Strang gelesen und mir geht es wie Blondine: Ich kapier nicht, warum der Vater das Kind nicht im Rahmen seines Umgangsrechts allein betreuen darf.

    Er hat keine Erfahrung mit Säuglingen - das haben viele werdende Eltern nicht; müssen die dann alle über Nacht eine Säuglingsschwester engagieren? Ich habe vor meinen Kindern noch nie ein Baby im Arm gehabt (mein Mann auch nicht), so what?

    Er liest keine Ratgeber zu dem Thema. Das ist halt nicht jedermanns Sache. Dafür spricht er halt mit seiner Tante oder sonstwem; ist doch egal, wie er sich die Informationen beschafft. Einerseits wird ihm vorgeworfen, er informiert sich nicht; wenn er aber andererseits bei seiner Tante nachfragt, ist es auch nicht recht.

    Zu den anderen Punkten wurde schon ausführlich geantwortet - weder ONS noch Lügen noch eine kleine Wohnung hindern ihn an der Wahrnehmung des Umgangsrechts. Im übrigen hast du gesagt, ihr hättet euch bereits einige Monate vor der Zeugung des Babies wegen seiner Lügen und seines Sexuallebens getrennt, andererseits willst du davon erst während der Schwangerschaft von einem Freund erfahren haben. Was denn nun?

    Jedenfalls ist es genauso sein Baby wie deins und das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Du musst schließlich auch niemandem erst beweisen, dass du mit dem Kind umgehen kannst, ehe du es betreuen darfst.

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    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Und mal gleich um dich etwas zu beruhigen, nein, solange du stillst musst du das Baby dem Vater nicht über Nacht da lassen.
    blöd nur, wenn TE vielleicht gar nicht stillen kann... oder lernt man das auch als tante..?
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

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    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Hallo,

    ich verstehe Erdbeermilchs Aufregung nicht so wirklich. Der Kindsvater wird mit Sicherhiet nicht darauf bestehen, gleich alleine Umgang mit dem Kind zu haben, sondern das Ganze wird sich langsam entwickeln. Und dann wächst das Vertrauen - oder eben auch nicht. In letzterem Fall kann sich Erdbeermilch dann immer noch Gedanken machen, was passiert.

    Grundsätzlich habe ich ein Problem damit, wenn man von "mein Kind" spricht. Ich finde, das ist schon der falsche Ansatz, weil es das Kind beider Eltern ist. Zwar ist es die Regel, dass ein Kind nach einer Trennung bei der Mutter aufwächst, aber das macht die Mutter doch nicht per se zum besseren Elternteil. Der Vater soll oft seine Eignun beweisen, während sie bei der Mutter vermutet wird.

    Mandelblüte

  6. gesperrt

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    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Ich hab mich mittlerweile durch Erdbeermilchs anderen Strang gelesen ...

    Kenne jetzt die komplette Vorgeschichte:
    Romeo und Julia auf dem Dorfe ...
    geplatzte Hochzeit im Vorfeld ...

    Hab dann im Threadverlauf die hetzenden und mehr als polemischen Kommentare ihrer Cousine zur Kenntnis genommen ...alla "steingt sie"
    höchst emotionales Pushen dieses Stranges .. mit welchem Zweck ??? Vermutlich nur zu iher Unterhaltung ???

    Hab gedacht "ich lese nicht recht" ...
    ... als Cousine und Kindsvater und werdende Mutter dort dann plötzlich ein gemeinsames Post verfassen mit dem Tenor: der werdende Kindsvater streichelt gerade meinen Bauch kreisförmig .. und wir denken auch wieder ans heiraten !!!

    Ich finde alles ja nach wie vor mehr als obskur.


    Dieses:
    Die Pille war wohl unwirksam, wegen einer Vollnarkose ???
    Sorry, aber das halte ich auch für ein Märchen !!!

    Und dann wäre da schon auch die Tatsache, daß sie mit ihrem Ex nach den geplatzten Hochzeitsplänen direkt in der Kiste landet !!!
    Und schwupps gibts auch gleich ein "Tropi" !!!

    Also, wie wahrscheinlich finde ich das ???



    Und dann komm ich aber schon auch zu dem Schluß:
    daß dieses Baby evtl. ein geplantes Kind - mit dem Zweck der erneuten Beziehung mit dem Ex- ist !!!

    Wenn das kein Plan war, dann weiß ich aber nicht ???

    Und es erklärt auch, warum die Mutter der TE so völlig negativ reagiert ...

    Und dann noch dieser "guten Freund",
    der sie über die Schlechtigkeit des Ex aufklärt ...
    Aber erst nachdem schonmal eine Hochzeit geplatzt ist und die TE schon im xten Monat Schwanger ist ...
    Und dies ist dann der angebliche Todesstoß dieser Beziehung ???

    Ich pers vermute, der Kindsvater sieht Vieles evtl. ganz anders ...
    und evtl. ist er gar nicht der so heftig gekränkte - weil verlassene Mann.

    Nur- anders als im Vorgängerstrang - meldet er sich hier logischerweise nicht mehr zur Wort !!!

    Ich pers. finde das ganze ja absolut unterhaltend ...
    ich möchte nichtmal andeuten, das ist ein Fake ...
    das Leben schreibt ja bekanntlich die besonderen und besten Geschichten.

    Der Haken an dem Ganzen ist für mich wirklich, wie und warum dieses Baby entstanden ist.


    dann würden mich gewisse Reaktionen aus dem pers. Umfeld der TE weniger wundern !!!
    Das Ganze würde dann jedenfalls mehr Sinn machen !!!

    Also haltet mich für blöd.




    Klar soll der am Besten zu ihr kommen und sich mit ihr gemeinsam um das Kind kümmern ...

    Dieses Baby hat eben evtl. eine Funktion: Mama und Papa zusammenzubringen !!!
    Immer noch !!!

    Ich bin und bleibe jedenfalls skeptisch.




    Ja und als Problemlösung zu dem Ganzen fällt mir nur ein:


    Gruß, B.
    Geändert von BRIGITTE Community-Team (16.06.2008 um 12:23 Uhr) Grund: Beleidigungen entfernt

  7. gesperrt

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    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters



    Hier gibts echt nichts, dass es nicht gibt.

    Rosamunde Pilcher für Arme. Da hätte vielleicht jemand besser noch länger mit Puppen gespielt...

  8. Inaktiver User

    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Zitat Zitat von sirix
    ...Da hätte vielleicht jemand besser noch länger mit Puppen gespielt...
    Wer denn?... der Vater?...

    ... so wie ich die TE verstanden habe tut er das doch...

  9. gesperrt

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    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Sirix ...
    lies dich doch erstmal durch Erdbeermilchs anderen Strang .. aber komplett

    Am Besten sollte den jemand hierher verlinken ...
    ich bin zu blond dazu, aber irgendjemand wird das schon können.
    Rosamunde Pilcher ist gehobene Literatur, gegen diesen Strang !!!

    Ganz besonders symphatisch: die Rolle der Oma ... für mich ist sie auch diejenige, die uns diesen Strang beschert hat !!!

    Gruß, B.
    Geändert von Blondine (15.06.2008 um 15:17 Uhr)

  10. gesperrt

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    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    hab ja reingelesen, deswegen brummt mir ja der Schädel.

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