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  1. Inaktiver User

    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Blondine ich glaube das du ein großes Problem mit deinem Leben hast und es jetzt irgendwie versuchst über mich auszubaden oder zu verarbeiten!!!

    Dann mache weiter wenn es dir gut tut!!!

    ....aber antwortest nie darauf was ich überhaupt gefragt habe!!!

    Hast du mein erstes Posting überhaupt gelesen... muss ich mich da fragen!?

    All das was du dir da zusammen Fantasierst habe ich so nie gesagt oder geschrieben!!! Er bekommt das Kind ja zu sehen aber halt erst mal nicht alleine!!!

    Und ich wollte hier bestimmt nicht solche Diskussionen auf diesem Niveau wie du sie hier verfasst!!!
    Geändert von BRIGITTE Community-Team (16.06.2008 um 12:18 Uhr) Grund: Beleidigende Äußerung entfernt

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    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Zitat Zitat von Blondine
    Im Grunde geht es ja auch nur darum, ob man den Vater als desinteressiert einstufen soll, nur weil er nicht jede mögliche Untersuchung auch für sinnvoll hält ... alles was vorgeschlagen wird dann auch auf eigene Kosten machen lassen möchte !!!

    Ist man jetzt ein schlechter Vater, nur weil man nicht im Vorfeld abklärt, mit welcher Wahrscheinlichkeit das Kind welche Behinderung haben könnte.

    Evtl. nimmt er halt sein Kind auch so an, wie es denn ist ... soll ja auch vorkommen ...

    Gruß, B.
    Richtig.

    Ich finde ja, man auch zuviel untersuchen. Meines Erachtens sind die zusätzlichen Untersuchungen größtenteils nicht notwendig. Notwendige Untersuchungen werden auch von den Kassen übernommen.

    Freunde von mir bekamen erst im "höheren" Alter (über 40) ihr erstes Kind. Bei denen wurde empfohlen, eine Fruchtwasser-Untersuchung machen zu lassen. Sie ließ dies machen, und durch den Einstich der Entnahme, der sich nicht wieder schloss, lief alles Fruchtwasser aus. Das Ungeborene vertrocknete. Nach dieser Fehlgeburt waren die beiden fix und alle. 2 Jahre später (sie waren entsprechend noch älter...) wagten die beiden es nochmal und machten KEINE Untersuchungen mehr. Heute haben die beiden eine fröhliche, gesunde Tochter. Ein ganz süßes Mädel, die erwünscht ist und Einzelkind bleiben wird.

    Mal zum Überdenken, bevor man andere als "gewissenlos" abstuft...
    Geändert von Golda (14.06.2008 um 23:07 Uhr)
    Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. (Søren Kierkegaard)

    Ein wahrer Freund ist der, der dein Lächeln sieht, aber weiß, dass deine Seele weint.

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    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Er bekommt das Kind ja zu sehen aber halt erst mal nicht alleine!!!

    Erklärst du mir dies kurz? Ich habe mich gerade erst hier eingeklinkt und wollte nicht alle Beiträge durchlesen....

    Was ist hier los? Jeder hat andere Erfahrungen und schreibt dies. Das hat doch nichts mit Niveau zu tun. Ich verstehe dieses nicht.
    Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. (Søren Kierkegaard)

    Ein wahrer Freund ist der, der dein Lächeln sieht, aber weiß, dass deine Seele weint.

  4. Inaktiver User

    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    So, ich möchte mich für euer schreiben bedanke aber ich denke dieser Chat artet langsam aus und das hat alles nichts mehr mit meinen eigentlichen Fragen zu tun!!!

    Ich wünsche euch allen, alles Gute mit euren Kinder und ein schönes Leben!!!

    Und Blondi überlege mal wie du Menschen angreifst und versuchst denen deine Meinung aufzuzwingen ich hoffe das gleiche machst du nicht mit deinen Kinder... denn dann können Kinder sich nicht selbständig entwickeln!!! Überlege einfach mal

    Ich denke ich werde eine Gute Mutter werden sonst würde ich mich hier auch nicht erkundigen, denn bei meinem Erstposting ging es nur um das wohl meines Kindes!!!

    Aber wie gesagt ich finde das von dir eine bodenlose Frechheit und habe wirklich keine Lust mehr mich über dich aufzuregen!!! Denn das ist für eine Schwangere auch nicht gut… sollte Mrs. Blondi aber wissen

    Tschüssi

    Erdbeermilch

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    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Hallo zusammen,

    ich werde eine Alleinerziehende Mama werden und mittlerweile Frage ich mich natürlich was der Vater für Rechte und Pflichten.
    Da ich mir Momentan auch noch nicht sicher bin ob der Vater einen guten Einfluss auf das Kind haben wird !?
    Jedoch will ich ihm das Kind nicht vorenthalten aber möchte es ihm nicht alleine geben denn ich denke da müsste ich mir zu viele Sorgen machen!!! Mir ist wichtig das er das Kind sieht aber wie gesagt nicht alleine!!! Kann ich da irgendetwas machen ?

    Boa, wenn ich mir vorstellen müsste ich muss so einen kleinen Wurm aus der Hand geben … wie soll das mit dem Stillen etc. gehen?

    Ab welchem Alter dürfen die Väter das Kind über Nacht behalten?

    Meiner Freundin geht es da übrigens genauso, nur der Kindesvater ist psychisch krank und sie will es ihm überhaupt nicht geben!!! Geht so etwas??? Denn sie sagte: „ Sie wäre gezwungen ihm den Umgang zu gewähren auch wenn es ein Schläger wäre, so wäre Deutschland!“

    Stimmt das habt ihr Erfahrungen damit???

    Liebe Grüße

    Erdbeermilch
    Nur für den Fall der Fälle...

    Tabea
    Bis auf Weiteres a.D.

  6. Inaktiver User

    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Zitat Zitat von Tabea
    Nur für den Fall der Fälle...

    Tabea
    Wenn ich dein Profilbild sehe muss ich mich eh schon Fragen wem ich hier antworte

  7. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Also halten wir mal fest:

    Du als Mutter darfst das Baby alleine betreuen und erziehen ...

    Er als Vater aber nicht ...

    Und das entscheidest du als Mutter im Alleingang

    Und auch schon bevor das Kind auf der Welt ist ...


    Klar doch ... voll korrekt ... muß man so sehen ???

    Und bei all dem, was du hier so vorgetragen hast konntest du voll überzeugen !

    Er alleine ist also der absolute Trottel ....

    dem man kein Kind anvertrauen kann ...
    weil er .. ja was war es nochmal ???


    Ja, und das Frau aber genauso zum Kinde gekommen ist, spielt dabei doch überhaut keine Rolle

    und nur Blondine kapiert es nicht ... blond und blöd eben.
    Geändert von BRIGITTE Community-Team (16.06.2008 um 12:19 Uhr)

  8. User Info Menu

    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Na kommt, jetzt schaltet alle mal einen Gang runter. Ein bißchen weiter oben gibt es einen herrlich unaufgeregten Fred, der könnte Erdbeermilch evtl. weiterhelfen.

    Zuviel zu denken/sich auszumalen bringt vor dem Eintreten der konkreten Situation auch nichts, soweit ich mich erinnere, seid ihr ja auch noch recht frisch getrennt und du noch ziemlich am Anfang der Schwangerschaft, da kann sich ja auch noch einiges tun, was das Verhältnis beider Elternteile angeht.

    LG
    Mittwoch

    PS: den meinte ich
    Der Weg ist das Ziel - und dann ist das Ziel weg.


  9. Inaktiver User

    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Zitat Zitat von Blondine
    und nur Blondine kapiert es nicht ... blond und blöd eben.
    GENAU

    Erstens es war kein ONS da wir schon mal zusammen und danach wie ich gesagt habe es auch miteinander versucht haben!!!

    Ich bin gegangen als ich das alles erfahren habe!!!

    UND NOCH MAL ZUM MITSCHREIBEN ----er wird das Kind sehen aber erst mal nicht alleine, solange es so klein ist, ich Stille und ich sehe das ich es ihm anvertrauen kann---

    Ist doch okay wenn du dir keine gedanken machen würdest würde dich dafür auch nicht verurteilen ... sei doch froh das dein Mann neben dir schläft und ihr es gemeinsam genießen könt euere Kinder groß zu ziehen... so hätte ich es auch gerne!!!

    Aber ich muss mir leider Sorgen machen!!!

    Und nu habe ich einfach keine Lust mehr mich mit dir auseinander zu setzen!!!

  10. gesperrt

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    AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wenn ich dein Profilbild sehe muss ich mich eh schon Fragen wem ich hier antworte
    also nur so am Rande .. ich mag ja dumm sein wie Brot ...

    aber zumindest kenn ich den Künstler und sein Werk ...

    und habe auch schon mal davon gehört, daß der weibliche Akt ein absolut klassisches Motiv in der Kunst ist ...

    Also spontan würde ich sagen ein Blick auf Euerer beider Avatars genügt ...

    Aber, wollen wir jetzt mal klären, wer von euch beiden - Du oder Tabea - hier beweist, daß er kein Niveau hat ...


    Oder bin das am Ende mal wieder nur ich ???



    Gruß, B.
    Geändert von Blondine (14.06.2008 um 18:49 Uhr)

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