Blondine ich glaube das du ein großes Problem mit deinem Leben hast und es jetzt irgendwie versuchst über mich auszubaden oder zu verarbeiten!!!
Dann mache weiter wenn es dir gut tut!!!
....aber antwortest nie darauf was ich überhaupt gefragt habe!!!
Hast du mein erstes Posting überhaupt gelesen... muss ich mich da fragen!?
All das was du dir da zusammen Fantasierst habe ich so nie gesagt oder geschrieben!!! Er bekommt das Kind ja zu sehen aber halt erst mal nicht alleine!!!
Und ich wollte hier bestimmt nicht solche Diskussionen auf diesem Niveau wie du sie hier verfasst!!!
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14.06.2008, 17:38Inaktiver User
AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters
Geändert von BRIGITTE Community-Team (16.06.2008 um 12:18 Uhr) Grund: Beleidigende Äußerung entfernt
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14.06.2008, 17:47
AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters
Richtig.
Zitat von Blondine
Ich finde ja, man auch zuviel untersuchen. Meines Erachtens sind die zusätzlichen Untersuchungen größtenteils nicht notwendig. Notwendige Untersuchungen werden auch von den Kassen übernommen.
Freunde von mir bekamen erst im "höheren" Alter (über 40) ihr erstes Kind. Bei denen wurde empfohlen, eine Fruchtwasser-Untersuchung machen zu lassen. Sie ließ dies machen, und durch den Einstich der Entnahme, der sich nicht wieder schloss, lief alles Fruchtwasser aus. Das Ungeborene vertrocknete. Nach dieser Fehlgeburt waren die beiden fix und alle. 2 Jahre später (sie waren entsprechend noch älter...) wagten die beiden es nochmal und machten KEINE Untersuchungen mehr. Heute haben die beiden eine fröhliche, gesunde Tochter. Ein ganz süßes Mädel, die erwünscht ist und Einzelkind bleiben wird.
Mal zum Überdenken, bevor man andere als "gewissenlos" abstuft...
Geändert von Golda (14.06.2008 um 23:07 Uhr)
Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. (Søren Kierkegaard)
Ein wahrer Freund ist der, der dein Lächeln sieht, aber weiß, dass deine Seele weint.
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14.06.2008, 17:50
AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters
Zitat von Inaktiver User
Erklärst du mir dies kurz? Ich habe mich gerade erst hier eingeklinkt und wollte nicht alle Beiträge durchlesen....
Was ist hier los? Jeder hat andere Erfahrungen und schreibt dies. Das hat doch nichts mit Niveau zu tun. Ich verstehe dieses nicht.
Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. (Søren Kierkegaard)
Ein wahrer Freund ist der, der dein Lächeln sieht, aber weiß, dass deine Seele weint.
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14.06.2008, 17:56Inaktiver User
AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters
So, ich möchte mich für euer schreiben bedanke aber ich denke dieser Chat artet langsam aus und das hat alles nichts mehr mit meinen eigentlichen Fragen zu tun!!!
Ich wünsche euch allen, alles Gute mit euren Kinder und ein schönes Leben!!!
Und Blondi überlege mal wie du Menschen angreifst und versuchst denen deine Meinung aufzuzwingen ich hoffe das gleiche machst du nicht mit deinen Kinder... denn dann können Kinder sich nicht selbständig entwickeln!!! Überlege einfach mal
Ich denke ich werde eine Gute Mutter werden sonst würde ich mich hier auch nicht erkundigen, denn bei meinem Erstposting ging es nur um das wohl meines Kindes!!!
Aber wie gesagt ich finde das von dir eine bodenlose Frechheit und habe wirklich keine Lust mehr mich über dich aufzuregen!!! Denn das ist für eine Schwangere auch nicht gut… sollte Mrs. Blondi aber wissen
Tschüssi
Erdbeermilch
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14.06.2008, 18:02
AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters
Nur für den Fall der Fälle...
Zitat von Inaktiver User
TabeaBis auf Weiteres a.D.
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14.06.2008, 18:04Inaktiver User
AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters
Wenn ich dein Profilbild sehe muss ich mich eh schon Fragen wem ich hier antworte
Zitat von Tabea
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14.06.2008, 18:06
AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters
Also halten wir mal fest:
Du als Mutter darfst das Baby alleine betreuen und erziehen ...
Er als Vater aber nicht ...
Und das entscheidest du als Mutter im Alleingang
Und auch schon bevor das Kind auf der Welt ist ...
Klar doch ... voll korrekt ... muß man so sehen ???
Und bei all dem, was du hier so vorgetragen hast konntest du voll überzeugen !
Er alleine ist also der absolute Trottel ....
dem man kein Kind anvertrauen kann ...
weil er .. ja was war es nochmal ???
Ja, und das Frau aber genauso zum Kinde gekommen ist, spielt dabei doch überhaut keine Rolle
und nur Blondine kapiert es nicht ... blond und blöd eben.Geändert von BRIGITTE Community-Team (16.06.2008 um 12:19 Uhr)
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14.06.2008, 18:10
AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters
Na kommt, jetzt schaltet alle mal einen Gang runter. Ein bißchen weiter oben gibt es einen herrlich unaufgeregten Fred, der könnte Erdbeermilch evtl. weiterhelfen.
Zuviel zu denken/sich auszumalen bringt vor dem Eintreten der konkreten Situation auch nichts, soweit ich mich erinnere, seid ihr ja auch noch recht frisch getrennt und du noch ziemlich am Anfang der Schwangerschaft, da kann sich ja auch noch einiges tun, was das Verhältnis beider Elternteile angeht.
LG
Mittwoch
PS: den meinte ich
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14.06.2008, 18:13Inaktiver User
AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters
GENAU
Zitat von Blondine
Erstens es war kein ONS da wir schon mal zusammen und danach wie ich gesagt habe es auch miteinander versucht haben!!!
Ich bin gegangen als ich das alles erfahren habe!!!
UND NOCH MAL ZUM MITSCHREIBEN ----er wird das Kind sehen aber erst mal nicht alleine, solange es so klein ist, ich Stille und ich sehe das ich es ihm anvertrauen kann---
Ist doch okay wenn du dir keine gedanken machen würdest würde dich dafür auch nicht verurteilen ... sei doch froh das dein Mann neben dir schläft und ihr es gemeinsam genießen könt euere Kinder groß zu ziehen... so hätte ich es auch gerne!!!
Aber ich muss mir leider Sorgen machen!!!
Und nu habe ich einfach keine Lust mehr mich mit dir auseinander zu setzen!!!
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14.06.2008, 18:26
AW: Rechte & Pflichten des leiblichen Vaters
also nur so am Rande .. ich mag ja dumm sein wie Brot ...
Zitat von Inaktiver User
aber zumindest kenn ich den Künstler und sein Werk ...
und habe auch schon mal davon gehört, daß der weibliche Akt ein absolut klassisches Motiv in der Kunst ist ...
Also spontan würde ich sagen ein Blick auf Euerer beider Avatars genügt ...
Aber, wollen wir jetzt mal klären, wer von euch beiden - Du oder Tabea - hier beweist, daß er kein Niveau hat ...
Oder bin das am Ende mal wieder nur ich ???
Gruß, B.Geändert von Blondine (14.06.2008 um 18:49 Uhr)


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