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    AW: Neues Unterhaltsrecht/Prozesskostenhilfe - Erfahrungen??

    Zitat Zitat von Gartenzwergin.
    Das neue Unterhaltsgesetz ist sch...
    ...weinegeil als guter Ansatz in die richtige Richtung?

    Ich habe mir gestern noch überlegt, was z.B. eine Frau macht, die mehr als zwei Kinder hat (die trennen sich ja auch) und die alle über 3 Jahre sind...
    Sich das viell. einfach mal vorher überlegen...
    UND den Vater (die meisten wollen, auch wenn hier gern anderes erzählt wird) mit einbeziehen. Wenn vor einer Trennung meist 2 Personen für das Kind zur Verfügung standen, tun das meist nach der Trennung auch noch zwei. Dann eben nur in verschiedenen Wohnungen und mit mehr Organisationsaufwand.

    Aber es gibt ja auch tatsächlich Frauen (anwesende sind NICHT gemeint!) die denken: "Wenn ich viele Kinder bekomme, wird mich niemand zum arbeiten zwingen können".. und das ist die Mentalität, die jetzt vielen anderen Müttern das Leben schwer macht.
    Deshalb verstehe ich bei manchen wirklich nicht, wieso sie sich so viele Kinder zugelegt haben und sich hinterher wundern das dann ja die Zeit knapp wird...

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    AW: Neues Unterhaltsrecht/Prozesskostenhilfe - Erfahrungen??

    FrommeHelene: Jeder, der hier schreibt, hat sicher auch seine eigene Geschichte zum Thema, und mit dem neuen Unterhaltsrecht weiß offenbar bislang keiner so richtig Bescheid.
    Ärgere dich nicht, FrommeHelene. Diese Streitereien sind hier leider an der Tagesordnung.
    Leider wissen selbst die Anwälte noch wenig über das neue Gesetz. Es gibt noch kaum Präzidenzfälle. Die Routine fehlt.

    Es ist aber auch nicht so, dass jetzt jede Geschiedene, deren Kinder älter als 3 Jahre sind, den kompletten Unterhaltsanspruch verliert. Das konnte ich schon recherchieren. Da spielen noch viele Faktoren eine Rolle. Z.B. die Dauer der Ehe. Es wird immer eine Einzelfallprüfung geben.

    Ich halte es so wie du. Ich und mein Ex haben sich - nach einer kurzen Trauerphase - freundschaftlich getrennt. Ich habe selbst zur Scheidung keinen Anwalt gehabt. Das war im Nachhinein nicht gut - aber das führt zu weit. Meine beratende Anwältin bat mich inständig, meinen Unterhalt titeln zu lassen. Damit wäre ich auf der sicheren Seite. Das wollte ich nicht. Mein Ex hat uns immer suggeriert, dass er uns nicht hängen lässt. Ich bin immer Arbeiten gegangen und somit war sein Anteil für mich gering.
    Nun wird er wieder Vater und die Sache hat sich schlagartig geändert. Meine Anwältin hatte doch Recht. Was sagte sie damals zu mir: "Ich habe schon Pferde kotzen sehen."
    Kotzen muss ich nicht , aber insgesamt bleibt ein schaler Nachgeschmack.
    Liebe Grüße von der Gartenzwergin. (BriCom since 2001 *jetzt mit Punkt*)

  3. Inaktiver User

    AW: Neues Unterhaltsrecht/Prozesskostenhilfe - Erfahrungen??

    Booaaahhhhhhhh……….. Gartenzwergin, du beschwerst dich über „Verallgemeinerung“, da haut es mich glatt weg.
    So ziemlich jeder kann darüber im Strang sinnieren aber dir spreche ich diese Recht ab, echt mal ehrlich.
    V.G.

  4. Inaktiver User

    AW: Neues Unterhaltsrecht/Prozesskostenhilfe - Erfahrungen??

    Zitat Zitat von Gartenzwergin.
    Ärgere dich nicht, FrommeHelene. Diese Streitereien sind hier leider an der Tagesordnung.
    Leider wissen selbst die Anwälte noch wenig über das neue Gesetz. Es gibt noch kaum Präzidenzfälle. Die Routine fehlt.
    Das deutsche Recht arbeitet nicht mit Präzidenzfällen. Das ist ein Begriff aus dem amerikanischen Recht.

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    AW: Neues Unterhaltsrecht/Prozesskostenhilfe - Erfahrungen??

    Vita: Bei uns sind seit diesem Jahr die meisten Grundschulen mit Ganztagsangeboten ausgestattet und sämtliche Gymnasien und Gesamtschulen. Zu den wenigen Real- und Hauptschulen kann ich nichts sagen. Vereine und ähnliches haben ebenfalls gute Angebote.
    Vielleicht ist das in der Stadt so. Hier gibt es keine Ganztagsgrundschulen und die Gymnasien haben da auch noch nicht aufgerüstet. Vielleicht wird mal ein Mittagstisch angeboten.

    In der Finanzmetropole sieht es auch nicht viel besser aus. Mittagstisch und AG meinentwegen. Aber ein verlässliches Ganztagsangebot für ALLE? In Frankfurt gibt es eine Schule...
    Liebe Grüße von der Gartenzwergin. (BriCom since 2001 *jetzt mit Punkt*)

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    AW: Neues Unterhaltsrecht/Prozesskostenhilfe - Erfahrungen??

    Das deutsche Recht arbeitet nicht mit Präzidenzfällen. Das ist ein Begriff aus dem amerikanischen Recht.
    Es heißt sowieso PräzEdenzfall
    Liebe Grüße von der Gartenzwergin. (BriCom since 2001 *jetzt mit Punkt*)

  7. Inaktiver User

    AW: Neues Unterhaltsrecht/Prozesskostenhilfe - Erfahrungen??

    Zitat Zitat von Gartenzwergin.
    Es heißt sowieso PräzEdenzfall
    Das kommt vom copy and paste.

  8. Inaktiver User

    AW: Neues Unterhaltsrecht/Prozesskostenhilfe - Erfahrungen??

    Zitat Zitat von Gartenzwergin.
    Vielleicht ist das in der Stadt so. Hier gibt es keine Ganztagsgrundschulen und die Gymnasien haben da auch noch nicht aufgerüstet. Vielleicht wird mal ein Mittagstisch angeboten.

    In der Finanzmetropole sieht es auch nicht viel besser aus. Mittagstisch und AG meinentwegen. Aber ein verlässliches Ganztagsangebot für ALLE? In Frankfurt gibt es eine Schule...
    Eine Schule nur in Frankfurt, die Ganztagsangebote macht? Laut Auskunft der Stadt Frankfurt sind allein 10 Schulen im Stadtgebiet in Sachen offene Ganztagsschule zugange und weitere als gebundene Ganztagsschulen. Hinzu kommen freie Schulen und Privatschulen.

    Scheint mir so, als sei Deine Info nicht ganz aktuell.

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    AW: Neues Unterhaltsrecht/Prozesskostenhilfe - Erfahrungen??

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Hallo ihr Lieben,
    ich habe einige Fragen zum Unterhalt nach dem neuen Recht, hat vielleicht schon jemand Erfahrungen damit?

    Ich lebe noch getrennt, warte auf den Scheidungstermin.
    Mein Mann lebt im Ausland, zahlt für mich und unsere Tochter Unterhalt, wie ihn meine Anwältin errechnet hat. Das Kind ist 13 und ich arbeite 30 Stunden die Woche.

    Nun frage ich mich, wie lange muß er das eigentlich zahlen? Ich denke, für das Kind bis sie 18 ist bzw. eine Ausbildung abgeschlossen hat. Und für mich??

    Ich strebe an, irgendwann wieder ganztags zu arbeiten, denn ich möchte auf lange Sicht finanziell unabhängig vom Ex-Mann sein. Außerdem weiß ich ja nicht, wie lange er noch Arbeit hat oder ob er eine neue Familie gründet, was weiß ich... die neue Freundin dazu gibt es jedenfalls schon.
    Ich kann das aber nicht übers Knie brechen, ich arbeite beim Staat, da wird auch ordentlich gespart.

    Verschiedene Gründe sprechen aus meiner Sicht dagegen, wieder ganztags zu arbeiten:
    - die Differenz zwischen meinem jetzigen Gehalt und einer vollen Stelle entspricht ungefähr dem Unterhalt, den ich jetzt vom Ex kriege, dann müßte er natürlich nichts mehr für mich zahlen

    - Ich würde also täglich zwei Stunden mehr arbeiten, ohne dass es sich finanziell für mich lohnen würde.

    - ich hätte viel weniger Zeit und Kraft für meine Tochter.

    - ich müßte dann meinen Anteil an den Scheidungskosten voll bezahlen (habe Prozesskostenhilfe zugesprochen bekommen).

    - ich bin auch bei 6 Stunden täglich und Haushalt, Haustieren, Schrebergarten und der nicht gewählten alleinigen Verantwortung für unsere Tochter schon immer müde und kaputt genug.

    Ich habe gehört, dass die Gerichte Frauen, die Prozesskostenhilfe bekommen haben, noch jahrelang nach der Scheidung verfolgen und man seine Einkommensverhältnisse darlegen muß. Ggf. muß man dann doch alles nachzahlen, wenn man wieder voll arbeitet! Meine Mutter hat nach ihrer Scheidung (Ende der Neunziger) wieder voll gearbeitet und mußte dann nach 5 Jahren 3000,- zahlen, mühsam abgestottert.

    Dafür spricht nur:
    - mein Stolz
    - mein Bedürfnis nach Unabhängigkeit
    - höhere Rentenbeiträge

    Ich würde mich freuen, wenn jemand da schon was beisteuern könnte!

    P.S.
    Ich weiß, ich könnte auch bei meiner Anwältin anrufen und die fragen teilweise klären, aber ich rufe da nicht gern an. Die verdienen nichts an mir, als Prozesskostenhilfe-Kandiadatin bin ich nicht lukrativ und der Anwältin muß ich immer alle Infos mit der Zange aus der Nase ziehen.

    Ich wünsche mir ja auch Erfahrungsaustausch mit Betroffenen... Vielen Dank!!

    liebe Grüße,
    FrommeHelene
    Hallo FrommeHelene,

    Fakt ist, dass der Staat so früh als möglich eine Aufnahme oder Wiederaufnahme der Arbeit nach einer Geburt erwartet. Mittlerweile wird dies bei Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes erwartet. Fakt ist auch, dass dies aufgrund verschiedener Lebensumstände etc. nicht möglich ist. Darüber braucht man sich nicht streiten
    Kurz zu mir: Trennung, als Krümel 5 Jahre alt war. Habe mir dann so schnell als möglich Arbeit gesucht und hatte über Umwege nach einem halben Jahr eine Halbtagsstelle. Zu dem Gehalt kam der Kindesunterhalt sowie Ehegattenunterhalt. Obwohl ich einen Titel hatte (jaja, die eine oder andere wird sagen: die iss bekloppt), habe ich auf die Hälfte davon verzichtet (sorry, aber nach heftigen Drohungen seinerseits meinte meine Psyche, es wäre wohl besser, einfach zu akzeptieren). Es waren harte Jahre bis ich (da war Krümel 10) eine Vollzeitstelle angeboten bekam. Glaub mir, ich war wirklich happy und nahm dankend an.
    FrommeHelene, natürlich hat man weniger Zeit für die Tochter, für den Haushalt, für gemeinsame Unternehmungen, aber um nichts würde ich es gegen das Gefühl der Unabhängigkeit eintauschen!! Man muss anders organisieren und sicher, es wäre schön, nachmittags mal oder mal öfter zuhause zu sein.
    Meine Tochter ist genauso alt wie deine, wie gestaltet sich ihr Nachmittag? Wie könnte er sich gestalten, wenn sie diesen alleine verbringen dürfte/könnte/müsste?
    Auch eine Überlegung: in 1-2 Jahren ist sie sicher froh, wenn ihre Mama nicht ständig zur Verfügung steht.
    Wenn ich überlege, was sich in den letzten Jahren verändert hat...man fühlt sich freier (und der Blick aufs Konto, um zu schauen, ob der Ehegattenunterhalt auch gezahlt wurde, entfällt) und unabhängiger.
    Bietet dir dein AG vielleicht gerade jetzt diese 2 Stunden bis zur Vollzeit an oder stellen sich diese Frage ohne Hintergrund?
    Wäre ersteres der Fall: es würde sich dir diese Gelegenheit bieten, denn, wie du schreibst, was ist, wenn der Ex wieder heiratet etc. und plötzlich der Ehegattenunterhalt wegfällt? Man sollte sich da echt nicht drauf verlassen!!
    Betr. Prozesskosten: Aufgrund meiner damaligen Einnahmen und dass ich am Existenzminimum lebte, wurde auch mir Prozesskostenhilfe gewährt, was aber nicht heisst, dass dies endgültig ist. Bei mir wurde nach 3,5 Jahren nachgefragt (nach 4 Jahren wäre er verjährt) und nach Darlegung meiner Finanzen abzüglich meiner Ausgaben zahle ich nun monatlich diese ab. Sicher, diese Euronen zu haben wäre schön, aber ich habe mich scheiden lassen und der Staat hat die Kosten vorübergehend getragen, also zahl ich sie nun
    Übrigens: denk nicht, du nervst den Anwalt...wenn was ist, einfach anrufen. So kannst du z.B. auch über ihn (und oft wird das von den Gehilfinnen erledigt) die Höhe deiner Scheidungskosten erfahren (wenn du sie dann hinter dir hast!). Dann hättest du zumindest eine Zahl und wüsstest, was auf dich zukommen könnte.
    Also ich würde es mir überlegen, denn dafür spricht

    - dein Stolz
    - dein Bedürfnis nach Unabhängigkeit
    - höhere Rentenbeiträge

    Gruss

    Keksundkruemel
    "Harte Männer essen keinen Honig - harte Männer kauen Bienen"

  10. Inaktiver User

    AW: Neues Unterhaltsrecht/Prozesskostenhilfe - Erfahrungen??

    @keksundkrümel,
    schön dich wieder einmal zu lesen.
    Und du klingst richtig klasse.
    Danke für deinen Beitrag, ich denke, der ist recht hilfreich.

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