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  1. User Info Menu

    Frage Unterhalt für volljähriges Kind

    Mein Sohn wird im kommenden Februar volljährig. Er lebt bei mir, wird voraussichtlich 2010 (mit 19) sein Abi machen und möchte dann studieren. An eine eigene Wohnung denkt er noch nicht.

    Bei unserer Scheidung lebte mein Sohn zunächst bei seinem Vater, dieser hat auf Unterhalt für ihn bis zum 18.Lebensjahr verzichtet. Dies steht so im Scheidungsurteil.

    Als mein Sohn vor zwei Jahren zu mir zog, habe ich ebenfalls keinen Unterhalt verlangt.

    Es gibt also keinen Unterhaltstitel oder Unterhaltsforderung oder so etwas.

    Ich bin nun allerdings der Meinung, dass sein Vater zum Unterhalt für den volljährigen Sohn etwas beisteuern sollte. Wir verdienen beide etwa gleich viel. (Mittleres Angestelltengehalt).

    Mein Sohn scheut sich allerdings, seinen Papa darauf anzusprechen.

    Zum Papa hat er einen normalen Kontakt, sieht ihn regelmäßig.

    Was ratet ihr mir? Kennt jemand die rechtlichen Vorschriften für Volljährigen-Unterhalt?

    Ist es sinnvoll, dass ich jetzt noch Unterhalt für ihn als Minderjährigen beantrage? Kann man das dann leichter für meinen Sohn umwandeln?

    An welche Stellen oder Ämter muss ich mich bzw. mein Sohn überhaupt wenden?
    ...want to make a memory

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Geh bitte schnellstens zum Jugendamt und beantrage Beistandschaft + Titulierung des Unterhalts.
    Ab Volljährigkeit sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Geh bitte schnellstens zum Jugendamt und beantrage Beistandschaft + Titulierung des Unterhalts.
    Ab Volljährigkeit sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.
    Naja, hier ist der Fall ja irgendwie anders gelagert. Derzeit wäre der Vater allein barunterhaltspflichtig, aber es wird darauf verzichtet.
    Die Frage wäre, warum sich plötzlich an der Regelung etwas ändern sollte, wenn das Kind volljährig wird? Das verstehe ich nicht so ganz.
    Und wieso sollte der erste Weg zum Jugendamt gehen und nicht zum Vater, um die Sache zu klären?
    Ich denke, er würde sehr erstaunt aus der Wäsche blicken, wenn er plötzlich aus heiterem Himmel Post vom Amt bekommt. Zu recht, würde ich meinen, wenn er vorher gar nicht angesprochen wurde. So hat er ja keine Gelegenheit, sich zu äußern und dass das bestimmt nicht unbedingt positiv aufgefaßt würde, ist doch auch klar, oder?

  4. Moderation

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    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von diary
    Bei unserer Scheidung lebte mein Sohn zunächst bei seinem Vater, dieser hat auf Unterhalt für ihn bis zum 18.Lebensjahr verzichtet. Dies steht so im Scheidungsurteil.
    Ich dachte immer, man "darf" gar nicht auf Kindesunterhalt verzichten, nur auf Ehegattenunterhalt
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    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
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    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von izzie

    Ich dachte immer, man "darf" gar nicht auf Kindesunterhalt verzichten, nur auf Ehegattenunterhalt
    Kenne ich auch so.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Hallo diary,
    dein Sohn kann sich, wenn er 18 J. ist, beim Jugendamt kostenlos bezüglich Unterhalt beraten lassen. Ich würde aber auch vorschlagen mit dem Vater zu reden. Dass das der Sohn nicht so leicht nimmt, ist nachvollziehbar. Vielleicht könnt ihr euch alle zusammen setzen oder du schon mal die Vorhut bilden?
    Vielleicht klappt es ja ohne Probleme?!
    Gutes Gelingen
    B-S
    Birgit-Sabine
    _______________________

    Achte auf deine Gedanken, denn sie sind der Anfang deiner Taten

    Wer zu allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein!

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Naja, hier ist der Fall ja irgendwie anders gelagert. Derzeit wäre der Vater allein barunterhaltspflichtig, aber es wird darauf verzichtet.
    Die Frage wäre, warum sich plötzlich an der Regelung etwas ändern sollte, wenn das Kind volljährig wird? Das verstehe ich nicht so ganz.
    Und wieso sollte der erste Weg zum Jugendamt gehen und nicht zum Vater, um die Sache zu klären?
    Ich denke, er würde sehr erstaunt aus der Wäsche blicken, wenn er plötzlich aus heiterem Himmel Post vom Amt bekommt. Zu recht, würde ich meinen, wenn er vorher gar nicht angesprochen wurde. So hat er ja keine Gelegenheit, sich zu äußern und dass das bestimmt nicht unbedingt positiv aufgefaßt würde, ist doch auch klar, oder?
    Ich bin davon ausgegangen, das der Vater vorher gefragt wird.

    zum "Verzicht" auf Kindsunterhalt findet sich folgendes *klick*
    das bedeutet zu Deutsch, es kann über die Höhe des KU verhandelt werden, aber einen generellen Verzicht im Namen des Kindes gibt es nicht.
    Übrigens die DDT ist immer nur als Richtwert zu sehen.
    Warum ich auf das JA verwiesen habe? Weil sie berechtigt sind Auskunft zu verlangen und einen angemessenen Satz zu titulieren. Mit einer Urkunde in der Hand hat man einfach eine gute rechtliche Ausgangsbasis.
    Sollte der Junge später studieren wollen, so lese ich das jedenfalls, wird beim Bafögantrag auch das Einkommen beider Eltern abgefragt. Meine Kinder bekamen aufgrund der Einkommenssituation ihres Vaters und der meinen, kein Bafög.
    Ich zahle Unterhalt, ebenso der Herr Papa.

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von izzie
    Ich dachte immer, man "darf" gar nicht auf Kindesunterhalt verzichten, nur auf Ehegattenunterhalt
    Auf das was einem nicht gehört kann man nicht verzichten.
    Der Kindesunterhalt ist für das Kind und nicht für den Elternteil bei dem es lebt.
    Deshalb kann die Mutter nicht auf das Geld verzichten, welches dem Kind zusteht. Mag sein, dass sie glaubt es nicht zu brauchen, der Verzicht ist unwirksam.
    Wenn der Vater Pech hat dann zahlt er nach.
    V.G.

  9. User Info Menu

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Natürlich kann man auf den Kindsunterhalt verzichten, solange das Kind nicht 18 Jahre alt ist und solange man nicht irgenwelche Leistungen vom Staat will (Unterhaltsvorschuss, Harz IV...)
    Der Unterhalt gehört nicht dem minderjährigem Kind, sondern ist dazu da, seinen Lebensunterhalt durch die Person, bei der es lebt, zu sichern.
    Der Sohn kann nicht den Unterhalt der letzten Jahre einfordern, sondern nur Unterhalt ab dem 18. Geburtstag - übrigens von beiden Elternteilen.

    Beide Elternteile haben ja auf den Unterhalt verzichtet. Nun kann doch nicht der Sohn von beiden den jeweils nicht gezahlten Unterhalt einfordern!
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


  10. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von marylin
    Natürlich kann man auf den Kindsunterhalt verzichten, solange das Kind nicht 18 Jahre alt ist und solange man nicht irgenwelche Leistungen vom Staat will (Unterhaltsvorschuss, Harz IV...)
    Der Unterhalt gehört nicht dem minderjährigem Kind, sondern ist dazu da, seinen Lebensunterhalt durch die Person, bei der es lebt, zu sichern.
    Der Sohn kann nicht den Unterhalt der letzten Jahre einfordern, sondern nur Unterhalt ab dem 18. Geburtstag - übrigens von beiden Elternteilen.

    Beide Elternteile haben ja auf den Unterhalt verzichtet. Nun kann doch nicht der Sohn von beiden den jeweils nicht gezahlten Unterhalt einfordern!
    Das erzähle mal dem Familienrichter, du darfst nicht verzichten es ist das Geld des Kindes, dass du nur „treuhänderisch“ in Empfang nimmst.
    Wenn du es nicht brauchst, dann hast du es anzulegen in Ausbildungsansparen usw.
    Richtig ist, bevor du die Solidargemeinschaft in Anspruch nimmst musst du ALLE anderen Zahlungspflichtige „ausgeschöpft“ oder „geschröpft“ haben.
    V.G.

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