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  1. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von marylin
    Ja aber der Vater hatte dieses Recht doch auch nicht.

    Darum geht es doch hier der TE m. E. auch gar nicht.
    Jetzt ist der Sohn 18 und muss Unterhalt von beiden Elternteilen bekommen.
    Wenn ich so lese, wie kompliziert das Ganze werden kann, ist es wohl für die Eltern ratsam, dem Sohn entsprechend Unterhalt zu zahlen.
    Ich denke, es ist immer gut, Formalia einzuhalten, falls es mal ein Problem gibt.

    Viele gehen damit sehr leichtfertig um und klagen hinterher, wenn ihnen das als Ärgerniss wieder aufstößt. Das sind Sachen, wo es sich lohnt, ein wenig pingelig zu sein.

    Gruss

    vita

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    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Vielen Dank für alle Beiträge. (Wegen Urlaub erst jetzt).

    Also im Scheidungsurteil (rechtskräftig) steht: der Antragsteller (also mein Ex) hat die Antragsgegnerin von Unterhaltsansprüchen de Sohnes ... freigestellt.

    Ist vielleicht juristisch etwas anderes, als "verzichtet". Jedenfalls habe ich nie etwas gezahlt auch nie etwas bekommen (oder verlangt).

    Darum ging es ja auch nicht.

    Habe euren Ausführungen nun entnommen:

    Wenn Sohn volljährig ist, hat er Barunterhaltsanspruch gegen beide Eltern. Diesen kann man vermutlich vom Jugendamt ausrechnen lassen. Da mein Ex und ich etwas gleichviel verdienen, dürfte für jeden der gleiche Betrag herauskommen.

    So: ich zahle an meinen Sohn dann meinen errechnenten Anteil von was weiß ich 200-300 Euro. Solange er bei mir wohnt, zahlt er hiervon wieder einen Teil an mich fürs Zimmer und ggfs. Essen.

    Wenn der Papa seinen Barunterhalt nicht zahlt, müsste mein Sohn dies gerichtlich einfordern.

    Tut er dies nicht, muss er halt mit dem halben Unterhalt leben. Bafög o.ä. wird er nicht bekommen, da ja das gesammte Einkommen der Eltern hierfür berücksichtigt wird.

    Ich bin nicht verpflichtet, den Barunterhalt des Papas auch noch aufzubringen. (Und kann dies auch nicht, ich bin auch meiner ebenfalls volljährigen Tochter -Vater verstorben- barunterhaltspflichtig).

    Ich bin auch nicht Willens, mich mit meinem Ex diesbezüglich auseinanderzusetzen. Es betrifft ja letztlich nicht mich (ich habe dadurch weder mehr noch weniger Geld). Dies müsste mein Sohn - der ja noch Kontakt hat, erbberechtigt sowie grundsätzlich auch seinem Vater gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, selber tun.

    Aufgrund eurer Ratschläge und weil mir die Rechtslage wirklich völlig unklar war, werde aber folgendes tun:

    Mich zusammen mit meinem Sohn vom Jugendamt beraten lassen. Damit er sieht, dass er vom Papa nichts unsittliches verlangt, sondern dass hier ein Rechtsanspruch besteht, der genauso wäre, wenn wir nicht geschieden wären.

    Den Unterhaltanspruch ausrechnen lassen. Schon dazu müssen wir ja den Papa auffordern, seine Einkommensverhältnisse zu offenbaren. Wenn mein Sohn möchte, werde ich ihm helfen, diese Rechtslage seinem Vater zu erklären. Der hat sich da vermutlich noch nie Gedanken gemacht.

    Alles andere muss Junior dann selbst veranlassen. Oder halt selbst Geld verdienen gehen.

    Sollte ich noch zu allgemein interessanten Erkenntnissen zum Unterhalt für Volljährigen kommen, werde ich mich wieder melden.

    Noch mal vielen Dank an alle, die sich gemeldet haben.
    ...want to make a memory

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    @diary,
    exakt

  4. Moderation

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    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von diary
    Mich zusammen mit meinem Sohn vom Jugendamt beraten lassen. Damit er sieht, dass er vom Papa nichts unsittliches verlangt, sondern dass hier ein Rechtsanspruch besteht, der genauso wäre, wenn wir nicht geschieden wären.
    Alles korrekt und zum Jugendamt zu gehen, um sich gründlich beraten zu lassen, ist genau die richtige Idee.

    Bis auf einen kleinen Punkt: diese Barunterhaltspflicht gilt nur für volljährige Kinder geschiedener bzw. nie miteinander verheirateter Eltern.

    Wärt ihr noch miteinander verheiratet, hätte euer Sohn keinen Anspruch auf Barunterhalt.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
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    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    @izzie: ah, interessant. Danke!

    Irgendwie unlogisch, oder. So ein Scheidungskind hat dann Anspruch auf was-weiß-ich 600 Euro "Taschengeld", wird ja auch noch von Mama bekocht und betuttelt und das arme Kind zusammenlebender Eltern kriegt 20 Euro fürs Kino und hat keinen Anspruch auf eigenständige Lebensführung...

    Na ja, mein Sohn hat schon kurz nach der Scheidung erkannt: ist klasse, da kriegt man alles doppelt...

    Er ist sonst aber gar nicht so materiell eingestellt und ich nehme an, er verzichtet auf die Unterhaltsforderung an den Papa um des lieben Friedens Willen und nimmt von mir die 20 Euro fürs Kino...
    ...want to make a memory

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von diary
    @izzie: ah, interessant. Danke!

    Irgendwie unlogisch, oder. So ein Scheidungskind hat dann Anspruch auf was-weiß-ich 600 Euro "Taschengeld", wird ja auch noch von Mama bekocht und betuttelt und das arme Kind zusammenlebender Eltern kriegt 20 Euro fürs Kino und hat keinen Anspruch auf eigenständige Lebensführung...

    Na ja, mein Sohn hat schon kurz nach der Scheidung erkannt: ist klasse, da kriegt man alles doppelt...

    Er ist sonst aber gar nicht so materiell eingestellt und ich nehme an, er verzichtet auf die Unterhaltsforderung an den Papa um des lieben Friedens Willen und nimmt von mir die 20 Euro fürs Kino...
    Nee, theoretisch hat den das volljährige Kind glücklicher Ehepaare auch. Guck dir mal die bafögrechner an.
    Da geht man nur davon aus, das die Eltern das von sich aus tun.

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nee, theoretisch hat den das volljährige Kind glücklicher Ehepaare auch. Guck dir mal die bafögrechner an.
    Da geht man nur davon aus, das die Eltern das von sich aus tun.

    ... schon, aber praktisch ist es irrelevant.

    Scheidungskinder sind da wirklich "anders" - ich bin mir nicht sicher, ob das so gewollt ist.

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