Soweit ich weiß, steht der Unterhalt dem Kind zu! Wenn z.B. so ein verzicht auf Kindesunterhalt in einem Ehevertrag steht, ist dieser in bezug auf diese Vereinbarung nichtig. Von daher kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein Verzicht auf Kindesunterhalt im Scheidungsurteil steht. Vielleicht steht einfach gar nichts drin zum KU, dann greifen die gesetzlichen Vorschriften.
Natürlich können die Eltern unter sich vereinbaren, dass kein Unterhalt gezahlt wird, aber ich meine mal gehört zu haben, der Unterhalt könnte trotzdem rückwirkend nachgefordert werden.
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Ergebnis 11 bis 20 von 27
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15.05.2008, 09:33
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
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15.05.2008, 09:59Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Verträge zwischen zwei Parteien (Eltern) zu Lasten Dritter (Kind) sind nichtig und damit unwirksam. Die Konsequenz ist, es muss nachgefordert werden.
V.G.
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15.05.2008, 10:24
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Wer muss denn von wem den Unterhalt nachfordern? Erst der Vater von der Mutter, dann die Mutter vom Vater?
Falls sich die Parteien untereinander einigen, muss meiner Meinung nach überhaupt nichts unternommen werden.Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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15.05.2008, 10:37Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Zitat von marylin
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15.05.2008, 11:44Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Tut mir leid, marylin, aber Du scheinst falsch informiert. Du kannst nicht auf die Ansprüche des Kindes verzichten.
Zitat von marylin
Das ist juristisch nicht möglich.
Vielleicht informierst Du Dich noch mal zu dem Thema, wenn es Dich ebenfalls betreffen sollte.
Gruss
vita
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15.05.2008, 11:46Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Wenn alle einschließlich des betreffenden Kindes sich einige sind, bleibt die Frage, wer nun klagen soll. Interessant werden solche nicht korrekten Konstrukte immer dann, wenn einer aus der nicht legalen Konstruktion ausschert.
Zitat von marylin
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15.05.2008, 14:01
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Ich weis, dass Verträge, die Unterhalt ausschließen nicht rechtskräftig sind. Aber hier waren sich die Eltern doch einig.
Mich würde nur interessieren, mit welcher Begründung nun der Junge das Geld von beiden Elternteilen einklagen sollte, welches vor seinem 18. Lebensjahr nicht gezahlt wurde.
Er ist doch von beiden Elternteilen versorgt worden.Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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15.05.2008, 14:04
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit werden beide Elternteile eines Kindes von nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern barunterhaltspflichtig.
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15.05.2008, 14:09Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Wenn ein Unterhaltsschuldner seiner Pflicht zur Zahlung nicht nachweislich nachkommt, kann diese bis zu einer gewissen Frist nachgefordert werden. Wieso sollte eine Person von einer zweiten aus der juristisch vorhandenen Pflicht entlassen werden, wenn dabei die Rechte einer dritten betroffen sind? Die Mutter hatte kein Recht zu verzichten.
Zitat von marylin
Ob da jemand klagt, ist dann noch mal eine ganz andere Frage.
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15.05.2008, 15:05
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Ja aber der Vater hatte dieses Recht doch auch nicht.Die Mutter hatte kein Recht zu verzichten.
Darum geht es doch hier der TE m. E. auch gar nicht.
Jetzt ist der Sohn 18 und muss Unterhalt von beiden Elternteilen bekommen.
Wenn ich so lese, wie kompliziert das Ganze werden kann, ist es wohl für die Eltern ratsam, dem Sohn entsprechend Unterhalt zu zahlen.Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?



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