Antworten
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 27
  1. Moderation

    User Info Menu

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Soweit ich weiß, steht der Unterhalt dem Kind zu! Wenn z.B. so ein verzicht auf Kindesunterhalt in einem Ehevertrag steht, ist dieser in bezug auf diese Vereinbarung nichtig. Von daher kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein Verzicht auf Kindesunterhalt im Scheidungsurteil steht. Vielleicht steht einfach gar nichts drin zum KU, dann greifen die gesetzlichen Vorschriften.

    Natürlich können die Eltern unter sich vereinbaren, dass kein Unterhalt gezahlt wird, aber ich meine mal gehört zu haben, der Unterhalt könnte trotzdem rückwirkend nachgefordert werden.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
    3 .. 2 .. 1 .. Ebay-Forum
    ------------------Hochzeit --------------------------Reisen

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Verträge zwischen zwei Parteien (Eltern) zu Lasten Dritter (Kind) sind nichtig und damit unwirksam. Die Konsequenz ist, es muss nachgefordert werden.
    V.G.

  3. User Info Menu

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Wer muss denn von wem den Unterhalt nachfordern? Erst der Vater von der Mutter, dann die Mutter vom Vater?
    Falls sich die Parteien untereinander einigen, muss meiner Meinung nach überhaupt nichts unternommen werden.
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


  4. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von marylin
    Wer muss denn von wem den Unterhalt nachfordern? Erst der Vater von der Mutter, dann die Mutter vom Vater?
    Falls sich die Parteien untereinander einigen, muss meiner Meinung nach überhaupt nichts unternommen werden.
    Wo kein Kläger, da kein Richter.

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von marylin
    Natürlich kann man auf den Kindsunterhalt verzichten, solange das Kind nicht 18 Jahre alt ist und solange man nicht irgenwelche Leistungen vom Staat will (Unterhaltsvorschuss, Harz IV...)
    Der Unterhalt gehört nicht dem minderjährigem Kind, sondern ist dazu da, seinen Lebensunterhalt durch die Person, bei der es lebt, zu sichern.
    Der Sohn kann nicht den Unterhalt der letzten Jahre einfordern, sondern nur Unterhalt ab dem 18. Geburtstag - übrigens von beiden Elternteilen.

    Beide Elternteile haben ja auf den Unterhalt verzichtet. Nun kann doch nicht der Sohn von beiden den jeweils nicht gezahlten Unterhalt einfordern!
    Tut mir leid, marylin, aber Du scheinst falsch informiert. Du kannst nicht auf die Ansprüche des Kindes verzichten.

    Das ist juristisch nicht möglich.

    Vielleicht informierst Du Dich noch mal zu dem Thema, wenn es Dich ebenfalls betreffen sollte.

    Gruss

    vita

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von marylin
    Wer muss denn von wem den Unterhalt nachfordern? Erst der Vater von der Mutter, dann die Mutter vom Vater?
    Falls sich die Parteien untereinander einigen, muss meiner Meinung nach überhaupt nichts unternommen werden.
    Wenn alle einschließlich des betreffenden Kindes sich einige sind, bleibt die Frage, wer nun klagen soll. Interessant werden solche nicht korrekten Konstrukte immer dann, wenn einer aus der nicht legalen Konstruktion ausschert.

  7. User Info Menu

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Ich weis, dass Verträge, die Unterhalt ausschließen nicht rechtskräftig sind. Aber hier waren sich die Eltern doch einig.

    Mich würde nur interessieren, mit welcher Begründung nun der Junge das Geld von beiden Elternteilen einklagen sollte, welches vor seinem 18. Lebensjahr nicht gezahlt wurde.
    Er ist doch von beiden Elternteilen versorgt worden.
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


  8. Moderation

    User Info Menu

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Mit dem Erreichen der Volljährigkeit werden beide Elternteile eines Kindes von nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern barunterhaltspflichtig.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
    3 .. 2 .. 1 .. Ebay-Forum
    ------------------Hochzeit --------------------------Reisen

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von marylin
    Ich weis, dass Verträge, die Unterhalt ausschließen nicht rechtskräftig sind. Aber hier waren sich die Eltern doch einig.

    Mich würde nur interessieren, mit welcher Begründung nun der Junge das Geld von beiden Elternteilen einklagen sollte, welches vor seinem 18. Lebensjahr nicht gezahlt wurde.
    Er ist doch von beiden Elternteilen versorgt worden.
    Wenn ein Unterhaltsschuldner seiner Pflicht zur Zahlung nicht nachweislich nachkommt, kann diese bis zu einer gewissen Frist nachgefordert werden. Wieso sollte eine Person von einer zweiten aus der juristisch vorhandenen Pflicht entlassen werden, wenn dabei die Rechte einer dritten betroffen sind? Die Mutter hatte kein Recht zu verzichten.

    Ob da jemand klagt, ist dann noch mal eine ganz andere Frage.

  10. User Info Menu

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Die Mutter hatte kein Recht zu verzichten.
    Ja aber der Vater hatte dieses Recht doch auch nicht.

    Darum geht es doch hier der TE m. E. auch gar nicht.
    Jetzt ist der Sohn 18 und muss Unterhalt von beiden Elternteilen bekommen.
    Wenn ich so lese, wie kompliziert das Ganze werden kann, ist es wohl für die Eltern ratsam, dem Sohn entsprechend Unterhalt zu zahlen.
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


Antworten
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •