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  1. User Info Menu

    Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Hallo Zusammen,

    vielleicht kann mir ja jemand hier eine Antwort auf meine Frage geben, das wäre schön.

    Der Vater meines Sohnes hat beim Jugendamt eine Erklärung/Titel abgegeben, dass er zukünftig bzw. ab dem 1.5.08 Unterhalt für unseren Sohn an mich zahlt. In dieser Erklärung steht auch, dass bei Nichtzahlung sofort zwangsvollstreckt werden kann. Da ich die letzten 2 Jahre schon Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekomme und die mir mitgeteilt haben, dass er dort seine Schulden auch nicht regelmäßig zahlt und ferner wohl die Privatinsolvenz anstrebt, weiß ich auch, dass ich mit einer regelmäßigen Zahlung nicht zu rechnen habe. Wichtig ist für mich, dass ich was in den Händen habe, damit unser Sohn seinen Anspruch geltend machen kann.

    Meine Frage ist, wie ich das handhaben kann, wenn er mal zahlt und mal nicht? Ich möchte nicht jeden zweiten Monat den Gerichtsvollzieher damit beauftragen, obwohl ich weiß, dass dort nichts zu holen ist. Kann ich die Versäumnisse sammeln oder kann unser Sohn die Ansprüche geltend machen wenn er volljährig ist?

    Sind jetzt doch ein paar Fragen mehr geworden :-))) Für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.

    Herzliche Grüße
    Hoffnung nie aufgeben

  2. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Hallo,

    wenn er einen Titel unterschrieben hat, dann laufen Schulden an, wenn er den Titel nicht bedient. Diese Schulden verjähren erst nach 30 Jahren, der Anspruch geht an deinen Sohn über, wenn er volljährig ist.
    Es lohnt tatsächlich nicht, den Gerichtsvollzieher loszuschicken, wenn du weißt, dass da nichts zu holen ist. Du bleibst dann nur auf den Kosten von ca. 100€ sitzen: außer Spesen nix gewesen.

    LG,
    donnaclara

  3. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Hallo,

    wie hartgesotten ist er denn? Den "Hardcore-Schuldner" schockst Du damit nicht, einen Normalbürger aber schon.

    Arbeitet er? Wenn ja, dann lohnt sich vielleicht eine Lohnpfändung. Bei Unterhalt gelten die Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO nicht, dem Schuldner muss aber soviel belassen werden, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden vorrangigen Unterhaltspflichten benötigt, § 850 d ZPO. Selbst wenn er über kein pfändbares Einkommen verfügt, ist ihm die Lohnpfändung vielleicht ordentlich peinlich vor seinem Arbeitgeber.

    Die zweite Möglichkeit ist die Kontenpfändung (natürlich am besten gerade dann, wenn der Lohn eingeht). Um sich den nicht pfändbaren Betrag zu sichern, muss er einen Kontenschutzantrag stellen, die Bank wird - um Deine Forderung nicht aus dem Dispo bedienen zu müssen - die Bankverbindung kündigen (Schufa!). Alles sehr, sehr unangenehm für den Schuldner...

    Wie Donnaclara schon geschrieben hat, verjährt erst einmal nichts - wenn er aber in Verbraucherinsolvenz geht, sind die Unterhaltsrückstände aber auch von der Restschuldbefreiung erfasst.

    Mandelblüte

  4. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Hallo,

    lieben Dank für die Antworten. Was die Verjährung angeht, habe ich die Info bekommen, dass diese nur noch 3 Jahre beträgt. Ich müsste also vor Ablauf der 3 Jahre immer den Anspruch geltend machen ansonsten geht unser Sohn leer aus. Dieses ist wohl im BGB geändert worden oder bin ich da falsch informiert?

    Über seine privaten Verhältnisse bin ich gar nicht informiert. Nach Aussage seines Anwaltes hat er wohl Arbeit. Die muss er ja auch haben, wenn er in die Verbraucherinsolvenz geht. Er ist ein "Hardcore-Schuldner". Aber nach jahrelangem über die Verhältnisse leben ist wohl jetzt das Ende erreicht und ihm bleibt nichts anderes über. Bezweifel aber, dass ein Umdenken erfolgt.

    Heißt das, wenn er sich jetzt 6 Jahre nichts zu schulden lassen kommt und ich in dieser Zeit nichts mache um den Kindesunterhalt einzufordern, dass die Schulden ihm dann erlassen werden????

    Meise68
    Hoffnung nie aufgeben

  5. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von meise68
    Was die Verjährung angeht, habe ich die Info bekommen, dass diese nur noch 3 Jahre beträgt. Ich müsste also vor Ablauf der 3 Jahre immer den Anspruch geltend machen ansonsten geht unser Sohn leer aus.
    Soweit ich informiert bin, betrifft das nur die Zinsen (wobei ich nicht weiß, ob beim Unterhalt überhaupt welche anfallen), nicht aber die Unterhaltsforderung an sich.

    Heißt das, wenn er sich jetzt 6 Jahre nichts zu schulden lassen kommt und ich in dieser Zeit nichts mache um den Kindesunterhalt einzufordern, dass die Schulden ihm dann erlassen werden????
    Laufender Unterhalt ist davon nicht berührt...lediglich "alte" (also aufgelaufene) Unterhaltsschulden fallen in die Restschuldbefreiung und sind somit nicht mehr zu holen. Aber wie sich das genau verhält, kann ich dir leider auch nicht sagen.

    BTW: informiere dich mal beim Jugendamt, ob du eine Unterhaltsbeistandschaft einrichten lassen kannst. Den Titel hast du ja bereits und sollte er nicht zahlen, veranlassen die auch die Pfändung o.Ä., ohne dass dir dafür Kosten entstehen.

  6. Moderation

    User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Ich dachte, Unterhaltsschulden werden auch in einer PI nicht getilgt?
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
    3 .. 2 .. 1 .. Ebay-Forum
    ------------------Hochzeit --------------------------Reisen

  7. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von izzie
    Ich dachte, Unterhaltsschulden werden auch in einer PI nicht getilgt?
    Jetzt bin ich verunsichert. Habe gerade mal gegoogelt und von zwei verschiedenen Anwälten zwei unterschiedliche Statements dazu gefunden. Der eine schreibt, dass angelaufene Unterhaltsschulden mit in die Restschuldbefreiung gehen, der andere behauptet das Gegenteil. Wer nun recht hat...keine Ahnung. Vielleicht weiß dazu jemand anderer was zu sagen bzw hat einen Link auf einen entsprechenden Gesetzestext. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich so verhält wie o.a.

  8. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von izzie
    Ich dachte, Unterhaltsschulden werden auch in einer PI nicht getilgt?
    Schön wär's!
    Mir wurde in ähnlicher Situation, ca. 13.000 € aufgelaufene Unterhaltsschulden, Vater auch eher 'Hardcore'..., letztes Jahr seitens des Jugendamtes (Unterhaltsbeistandschaft besteht) geraten, auf eine 'Feststellungsklage' zu verzichten, da das Prozeßrisiko einschließlich der Kosten den Aufwand nicht lohnt, und im besten Fall eine Quote von ca. 5-6 % zu erzielen sei.
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

  9. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von meise68
    Hallo,

    lieben Dank für die Antworten. Was die Verjährung angeht, habe ich die Info bekommen, dass diese nur noch 3 Jahre beträgt. Ich müsste also vor Ablauf der 3 Jahre immer den Anspruch geltend machen ansonsten geht unser Sohn leer aus. Dieses ist wohl im BGB geändert worden oder bin ich da falsch informiert?

    Meise68
    Du bist richtig informiert.
    Unterhalt ist Lebensunterhalt und wenn der nicht VERbraucht wird, dann wird naturgemäß nicht GEbraucht.
    Hintergrund aber war, da diese Titel unendlich sind und sich monatlich erneuert haben sind Einige auf die abenteuerliche Idee gekommen, kurz vor der Volljährigkeit der Kinder den Unterhalt für die ersten Lebensjahr noch mal zu fordern. Juristisch unproblematisch, nur problematisch für den Vater, wenn er die Überweisungs- oder Zahlungsbelege nicht mehr zur Hand hatte, da wurde eben noch mal vollstreckt.
    V.G.

  10. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von meise68
    Hallo Zusammen,

    vielleicht kann mir ja jemand hier eine Antwort auf meine Frage geben, das wäre schön.

    Der Vater meines Sohnes hat beim Jugendamt eine Erklärung/Titel abgegeben, dass er zukünftig bzw. ab dem 1.5.08 Unterhalt für unseren Sohn an mich zahlt. In dieser Erklärung steht auch, dass bei Nichtzahlung sofort zwangsvollstreckt werden kann. Da ich die letzten 2 Jahre schon Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekomme und die mir mitgeteilt haben, dass er dort seine Schulden auch nicht regelmäßig zahlt und ferner wohl die Privatinsolvenz anstrebt, weiß ich auch, dass ich mit einer regelmäßigen Zahlung nicht zu rechnen habe. Wichtig ist für mich, dass ich was in den Händen habe, damit unser Sohn seinen Anspruch geltend machen kann.

    Meine Frage ist, wie ich das handhaben kann, wenn er mal zahlt und mal nicht? Ich möchte nicht jeden zweiten Monat den Gerichtsvollzieher damit beauftragen, obwohl ich weiß, dass dort nichts zu holen ist. Kann ich die Versäumnisse sammeln oder kann unser Sohn die Ansprüche geltend machen wenn er volljährig ist?

    Sind jetzt doch ein paar Fragen mehr geworden :-))) Für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.

    Herzliche Grüße
    Hallöle

    Dann geht es dir im Prinzip wie mir, deswegen erstmal zum Trost, ich weiss wie du dich fühlst.
    Ich selbst habe diese elende Spiel des vertröstet oder aber je nach Stimmung bedroht (nicht körperlich) zu werden jahrelang erlebt.
    Und keine Zahlungen.
    Habe nun seit einem halben Jahr eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt beantragt und bekomme nun endlich für meine Tochter den Unterhalt den sie benötigt.
    Die strecken in solch einem Fall vor und holen sich das Geld dann vom Kindsvater.
    Ist nicht schön, aber wenn du bedenkst das deine Kinder das Geld ja benötigen ist es wohl die für die Kinder beste Lösung.

    Wünsch dir viel Erfolg und gute Nerven und so eine fitte, freundliche und kompetende Sachbearbeiterin wie ich selbst habe

    Chaoshexe
    Der Verstand ist wie ein Fallschirm, um zu funktionieren muss er geöffnet sein

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