Hallöle MeiseZitat von meise68
Unterhaltsvorschuss meinte ich nicht, den bekomme ich auch nicht(mehr) für meine Tochter, die ist nämlich schon 15 Jahre alt.
Eben deswegen bin ich ja die ganze Zeit so verzeifelt gewesen, dachte mir steht keine Hilfe für das Kind mehr zu und war sowas am Existenzminimum weil der Vater keinen Cent für sein Wunschkind rausrückte das ich nicht mehr wusste wie wir leben sollten![]()
Dann habe ich über das Briforum erfahren das es die Möglichkeit für sein Kind doch Unterhalt zu bekommen auch gibt wenn Kind über 12 Jahre alt ist.
Finde die Regelung sowieso daneben, Kinder über 12 Jahre können sich ja wirklich noch nicht selbst finanziell versorgen.![]()
Du bekommst durch eine Unterhaltsbeistandschaft die Möglichkeit den Unterhalt zu beziehen ohne das du mit dem Vater direkten Kontakt haben musst (und das gab bei mir den Ausschlag es zu tun).
Die Tochter (nur so am Rande ehe hier ein Aufschrei kommt) hat guten Kontakt zum Vater, sie besucht ihn wann immer sie Lust drauf verspürt und ich beeinflusse sie in keinster Weise.
Wünsch dir viel Erfolg in deiner Unterhaltssache.![]()
Chaoshexe
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Ergebnis 21 bis 28 von 28
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09.05.2008, 12:36
AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung
Der Verstand ist wie ein Fallschirm, um zu funktionieren muss er geöffnet sein

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09.05.2008, 16:27Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung
Es ist Mühsieg darüber zu diskutieren wer wie viel zu zahlen hat.
Zitat von Inaktiver User
Zu einem Kind gehören Zwei, aber ich höre immer nur die Unterhaltssumme die der Vater aufzubringen hat und das dieses Summe zu gering ist.
Diese Summe mal zwei gerechnet, dann klappt es aber da beginnt das Geschrei, dass die Mutter ja die ganz Arbeit hat usw. also Aufrechnerei.
Machen wir uns nichts vor, der Staat hat ein sehr perfides Finanzkonstrukt ersonnen.
Die Mutter wird steuerlich begünstigt, ja ja viel zu wenig usw.
Der Vater muss meistens in der Lohnsteuerklasse 1 steuern, da bleiben eh nur noch knapp die Hälfte und von der Hälfte die als Netto bleibt muss er dann den Unterhalt bestreiten auf unbestimmte Zeit und ständig steigend (Dynamisierung)
Meistens läuft es dann auf 30-40% des Brutto hinaus, was ihm zum Leben bleibt.
Da gehört schon eine Menge Enthusiasmus dazu, auf unbestimmte Zeit sein Einkommen in der Gestalt „geregelt“ zu bekommen.
Wie gesagt, an dem Steuersystem sind nicht die Mütter, Väter oder gar Kinder schuld.
V.G.
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10.05.2008, 09:02Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung
Du hast geschrieben: "erbringt der Elternteil bei dem das Kind lebt seinen Beitrag zum Unterhalt in Form von Erziehungsleistung.".
Zitat von Inaktiver User
Wenn du also möchtest, dass der Barunterhalt des Kindes geteilt wird, schön und gut. Dann muss allerdings auch der Betreuungsteil geteilt werden. Denn sonst gibt es stets eine Lastenverschiebung zuungunsten der Alleinerziehenden.
Dass du dies als "Aufrechnerei" bezeichnest, finde ich bezeichnend.
Hier geht es übrigens um diejenigen, die weder Barunterhalt zahlen noch eine Betreuungsleistung erbringen.
Die steuerliche Begünstigung für Alleinerziehende macht ca. 30 € netto mehr im Monat aus.Meistens läuft es dann auf 30-40% des Brutto hinaus, was ihm zum Leben bleibt.
Da gehört schon eine Menge Enthusiasmus dazu, auf unbestimmte Zeit sein Einkommen in der Gestalt „geregelt“ zu bekommen.
Seltsam, dass Alleinerziehende keinen Enthusiasmus benötigen, um einzusehen, dass ihre Kinder was zu Essen und ein Dach über dem Kopf benötigen.
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10.05.2008, 09:33Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung
Wenn Beziehungen von Menschen zueinander in Ordnung sind, sei es auf der Arbeit, bei Freundschaften oder im Privaten, da wird nicht geschaut , wie viel tue ich gerade und tut der Andere ebenso viel, da wird nicht belauert und „aufgerechnet“, das beginnt erst, wenn in der Beziehung etwas nicht stimmt.
Zitat von Inaktiver User
Und du selbst schreibst von Lastenverschiebung zu Ungunsten usw., das genau ist aufrechnen und du tust es unbewusst.
Die 30,00 Euro sind unrichtig und du weißt das.
Nimm einfach dein Bruttogehalt und lasse es so wie es ist mal mit der Lohnsteuerklasse 1 durch en Rechner laufen, so als gäbe es kein Kind und keine Werbungskosten.
Bei der Unterhaltsberechnung werden nämlich dem zahlenden Elternteil so ziemlich alle steuerlichen relevanten Werbungskosten gestrichen bzw. nicht anerkannt.
V.G.
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10.05.2008, 09:48Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung
Nein, das tue ich ganz bewußt und ich nenne es auch nicht Aufrechnen, sondern Tatsachenfeststellung.
Zitat von Inaktiver User
Nein, und hör mal auf, hier Unfug zu verbreiten. In ST. Kl. II gibt es einen Freibetrag in Höhe von 1308 €/Jahr, also 109 €, die vom Brutto monatlich abzugsfähig sind. Das macht max. 30 € netto mehr raus.Die 30,00 Euro sind unrichtig und du weißt das.
Und danke für das Gespräch, aber das war's jetzt auch für mich.
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10.05.2008, 10:06Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung
habe ich schon gemacht... donnaclara liegt mit den 30€ völlig richtig!
Zitat von Inaktiver User
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10.05.2008, 10:09Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung
Hoffentlich keine leere Verspechung.
Zitat von Inaktiver User
V.G.
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10.05.2008, 12:48
AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung
Hab gerade mal gerechnet, das mit den 30€ haut auch bei mir so in etwa hin.
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