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  1. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Unterhalt ist Lebensunterhalt und wenn der nicht VERbraucht wird, dann wird naturgemäß nicht GEbraucht.
    Na, das ist ja lustig. Es ist doch klar, dass keine Mutter ihr Kind verhungern läßt, wenn der Vater nicht zahlt. Da schneidet man es sich notfalls aus den Rippen, verschuldet sich oder macht sonstwas, um den Lebensunterhalt des Kindes zu decken. Daraus zu folgern, dass das Kind dann also den Unterhalt nicht gebraucht hat, ist ja sehr kurz gedacht.

    Ich kann ja mal versuchen, meine Rechnungen nicht zu bezahlen und den Gläubigern dann zu erklären, dass sie das Geld wohl auch gar nicht gebraucht haben, wenn sie nach ein paar Monaten noch leben.

  2. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von Chaoshexe
    Habe nun seit einem halben Jahr eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt beantragt und bekomme nun endlich für meine Tochter den Unterhalt den sie benötigt.
    Das mit dem Vorschießen (Unterhaltsvorschuss) geht allerdings nur, bis das Kind max 12 Jahe alt ist und längstens 6 Jahre lang. Außerdem darf man in dieser Zeit nicht neu heiraten, sonst erlischt der Anspruch. Obwohl der neue Mann laut BGB nicht für sein Stiefkind unterhaltspflichtig ist, nebenbei bemerkt.

    Ich habe auch mal versucht, eine Beistandschaft zu bekommen, damit die U-Klage übers Jugendamt läuft. Das wurde abgelehnt, sie seien nicht zuständig. Warum auch immer. Wahrscheinlich haben sie mich abgewimmelt.

    Meine Freundin hatte eine Beistandschaft und offenbar war ihr Sachbearbeiter eher auf der Seite des Unterhaltshinterziehers. Es hat über ein Jahr gedauert, bis überhaupt mal eine Einkommensbescheinigung eingefordert wurde. Dies auch erst, nachdem meine Freundin eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hatte. Als sie ihren Ex dann mal zufällig traf, meinte der, dass der vom Jugendamt auch der Ansicht sei, dass sie eine blöde Ziege sei...
    Unterhalt kriegt sie übrigens bis heute noch nicht. Die Sache läuft seit 5 Jahren. Der Ex geht arbeiten, hat aber angekündigt, sofort seinen Job zu schmeissen, wenn er davon etwas an seinen Sohn abgeben müsste.

  3. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Es hat über ein Jahr gedauert, bis überhaupt mal eine Einkommensbescheinigung eingefordert wurde.
    Meine Beistandschaft läuft auch schon seit 1 1/2 Jahren und bisher ist noch nix nennenswertes dabei rumgekommen (warte ergo immer noch auf meinen Titel). Muss allerdings dazusagen, dass mein Ex nicht vollkommen zahlungsunwillig ist...aber er zahlt halt nicht den Betrag, der meinem Sohn zustünde. Gehaltsbescheinigungen hat er bis heute nicht vorgelegt...der Unterhalt wurde lediglich anhand des Erhebungsbogens (wenigstens den hat er ausgefüllt zurückgeschickt) errechnet. Ich kann ob meiner persönlichen Erfahrungen eine Beistandschaft also nur bedingt empfehlen...aber sie ist halt die einzige Alternative zum Anwalt und im Gegensatz zu ebendiesem kostenlos.

  4. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich habe auch mal versucht, eine Beistandschaft zu bekommen, damit die U-Klage übers Jugendamt läuft. Das wurde abgelehnt, sie seien nicht zuständig. Warum auch immer. Wahrscheinlich haben sie mich abgewimmelt.
    Gab es keine Begründung oder war die Begründung, dass Du bereits ein laufendes Verfahren hast und sie da nicht einsteigen?

    Du hast Dich doch wohl nicht wirklich abwimmeln lassen?

    Gruss

    vita

  5. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Na, das ist ja lustig. Es ist doch klar, dass keine Mutter ihr Kind verhungern läßt, wenn der Vater nicht zahlt. Da schneidet man es sich notfalls aus den Rippen, verschuldet sich oder macht sonstwas, um den Lebensunterhalt des Kindes zu decken. Daraus zu folgern, dass das Kind dann also den Unterhalt nicht gebraucht hat, ist ja sehr kurz gedacht.

    Ich kann ja mal versuchen, meine Rechnungen nicht zu bezahlen und den Gläubigern dann zu erklären, dass sie das Geld wohl auch gar nicht gebraucht haben, wenn sie nach ein paar Monaten noch leben.
    Ich verstehe deine Argumentation und kann es auch emotional nachvollziehen.
    Rein sachlich und nüchtern ist Lebensunterhalt laufender Unterhalt um die laufenden Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Wenn der Monat vorbei ist und du lebst, dann wurde der Lebensunterhalt bestritten, ei es mit Lieferantenkredit (Rechnung nicht zahlen), Kredit bei der Bank oder du hast es von deinem Geld bestritten.
    Die Unterhaltsrecht erbringt der Elternteil bei dem das Kind lebt seinen Beitrag zum Unterhalt in Form von Erziehungsleistung. Deshalb fallen die Unterhaltsforderungen an den anderen Elternteil so hoch aus.
    V.G.

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    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von Chaoshexe
    Hallöle

    Dann geht es dir im Prinzip wie mir, deswegen erstmal zum Trost, ich weiss wie du dich fühlst.
    Ich selbst habe diese elende Spiel des vertröstet oder aber je nach Stimmung bedroht (nicht körperlich) zu werden jahrelang erlebt.
    Und keine Zahlungen.
    Habe nun seit einem halben Jahr eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt beantragt und bekomme nun endlich für meine Tochter den Unterhalt den sie benötigt.
    Die strecken in solch einem Fall vor und holen sich das Geld dann vom Kindsvater.
    Ist nicht schön, aber wenn du bedenkst das deine Kinder das Geld ja benötigen ist es wohl die für die Kinder beste Lösung.

    Wünsch dir viel Erfolg und gute Nerven und so eine fitte, freundliche und kompetende Sachbearbeiterin wie ich selbst habe

    Chaoshexe
    Guten Morgen,

    Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekomme ich schon seit 2 Jahren. Da unser Sohn im August 12 Jahre alt wird, fällt dieser dann weg. Werde dann mehr arbeiten gehen, so dass ich dies auffangen kann. Findet mein Sohn natürlich nicht ganz so klasse aber da müssen wir durch. Bin schon froh, dass ich einen Arbeitgeber habe, wo das problemlos möglich ist :-)))))

    Ich werde mich beim Jugendamt mal schlau machen. Die Sachbearbeiterin dort ist eigentlich immer sehr nett die letzten 2 Jahre gewesen, vielleicht kann sie mir ja weiterhelfen.

    Jedenfalls weiß ich, dass ich mich noch lange in Gelassenheit üben muss. War etwas blauäugig, da ich dachte, wenn ich diesen Titel habe, ginge es einfacher :-))))))) Ist ja schon eine merkwürdige Gesetzeslage, dass man auch noch die Kosten selber tragen muss, wenn man das Recht für das Kind einfordert.....

    Nochmals danke für die Antworten und schöne Pfingsten :-))))

    LG
    Meise68
    Hoffnung nie aufgeben

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    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von Inaktiver User

    Die Unterhaltsrecht erbringt der Elternteil bei dem das Kind lebt seinen Beitrag zum Unterhalt in Form von Erziehungsleistung. Deshalb fallen die Unterhaltsforderungen an den anderen Elternteil so hoch aus.
    Na ja, hoch nenne ich was anderes. Der Vater meiner Tochter zahlt 350 € im Monat. Angesichts der Kosten, die für ein Kind anfallen, deckt das zusammen mit dem Kindergeld ebendiese gerade so, wenn man auch Versicherungen, Sportverein, Geburtstage usw. berücksichtigt.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  8. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von meise68
    Ist ja schon eine merkwürdige Gesetzeslage, dass man auch noch die Kosten selber tragen muss, wenn man das Recht für das Kind einfordert.....
    Für die Kosten würdest du ja nur in Vorleistung gehen...letztendlich zu tragen hätte sie dein Ex. Zumindest dann, wenn bei ihm was "zu holen" ist...nem nackten Mann kann man schlecht in die Tasche packen.

  9. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Gab es keine Begründung oder war die Begründung, dass Du bereits ein laufendes Verfahren hast und sie da nicht einsteigen?
    Du hast Dich doch wohl nicht wirklich abwimmeln lassen?
    Die Begründung war, dass ich die Vormundschaft des JA abgelehnt hatte und sie deswegen nicht mehr zuständig seien. Was schlicht gelogen ist.

    Und ja, ich habe mich abwimmel lassen, bzw. habe es dann selbst geregelt, denn ich verschwende nicht mein Leben damit, faule Beamte dazu zu bringen, ihren Job zu erledigen.
    Wie ich an den "Erfolgen" meiner Freundin sehe, habe ich da richtig entschieden.

    Geld kriegen wir beide nicht, aber ich schlag mich nicht noch zusätzlich mit unfähigen und unverschämten Beamten rum, die hinter meinem Rücken mit meinem Ex kollaborieren.

    Ich hab da nämlich noch eine Geschichte auf Lager.
    Ich wollte, dass mein Ex einen Unterhaltstitel unterschreibt und der wollte das auch freiwillig machen (das ist jetzt Jahre später). Er also zum Jugendamt, weil man das da kostenlos machen lassen kann. Und der vom Jugendamt hat ihm das "in seinem eigenen Interesse" verweigert und ihm geraten, doch lieber abzuwarten, bis ich ihn dazu verklage!
    Ich darf ihn aber nicht verklagen, wenn er das freiwillig machen will, sonst bleibe ich auf den Prozesskosten sitzen.

    Ich sach bloß: Bogen um Jugendämter. Echt jetzt!

  10. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt/Zwangsvollstreckung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Rein sachlich und nüchtern ist Lebensunterhalt laufender Unterhalt um die laufenden Lebenshaltungskosten zu bestreiten.
    Wenn der Vater meint, kein Geld zu haben um Unterhalt zu zahlen, warum soll dann die alleinerziehende Mutter sich verschulden und nicht er? Bitte um sachliche Begründung.

    Deshalb fallen die Unterhaltsforderungen an den anderen Elternteil so hoch aus.
    Mein Ex sollte 200€ zahlen. Dass dies auch nur annähernd die tatsächlichen Unterhaltskosten abdecken würde, ist doch lächerlich. Das behauptet ja nicht einmal das Sozialamt, sondern würde dies noch aufstocken: auf das Existenzminimum.

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