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Thema: Umgangsrecht

  1. User Info Menu

    AW: Umgangsrecht

    Hallo labroy,
    das Jugendamt wird vom Familiengericht informiert, wenn die Scheidung beantragt ist. Dann bekommt ihr als Eltern ein Beratungsangebot, wozu das Jugendamt verpflichtet ist. Ob ihr es annehmt ist, dann eure Sache.
    Gruß
    B-S
    Birgit-Sabine
    _______________________

    Achte auf deine Gedanken, denn sie sind der Anfang deiner Taten

    Wer zu allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein!

  2. Moderation

    User Info Menu

    AW: Umgangsrecht

    Also bei uns hat sich niemand vom Jugendamt gemeldet, als wir die Scheidung eingereicht haben. Ich dachte, das Jugendamt wird nur einbezogen, wenn es Streit um das Sorgerecht gibt.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
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  3. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Birgit-Sabine
    Hallo labroy,
    das Jugendamt wird vom Familiengericht informiert, wenn die Scheidung beantragt ist. Dann bekommt ihr als Eltern ein Beratungsangebot, wozu das Jugendamt verpflichtet ist. Ob ihr es annehmt ist, dann eure Sache.
    Gruß
    B-S
    Das stimmt so eindeutig nicht.

    Gruss

    vita

  4. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von izzie
    Also bei uns hat sich niemand vom Jugendamt gemeldet, als wir die Scheidung eingereicht haben. Ich dachte, das Jugendamt wird nur einbezogen, wenn es Streit um das Sorgerecht gibt.
    Nicht nur dabei. Auch bei Umgangsrechtsstreit wird das Jugendamt als Mittler zugeschaltet.

    Bei konfliktfreien Scheidungen gibt es kein Jugendamt, das sich kümmert - worum auch?

    Gruss

    vita

  5. User Info Menu

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User

    Das stimmt so eindeutig nicht.

    Gruss vita
    Das sehe ich ganz genauso.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  6. VIP

    User Info Menu

    AW: Umgangsrecht

    wenn beide parteien probleme haben sich zu einigen, was den umgang/sorgerecht angeht, wird das jugendamt informiert bzw. die eltern aufgefordert eine beratungsstelle/mediation (kinderschutzbund, jugendamt, erziehungsberatungsstelle) aufzusuchen, um dies dort zu klären. das gericht kann auch ein gutachten einfordern, dass eine empfehlung ausspricht, wenn die eltern sich nicht einigen können.

    @labrooy
    das jugendamt nimmt dir das kind nicht weg, nur weil du dich trennst und es streitereien gibt.
    wenn es so einfach wäre, dann wären ganz viele kinder schnell aus dem schussfeld und vielleicht auch manche eltern schneller in der lage, sich zum wohle des kindes zu einigen.

    ich empfehle dir den ganz zum kinderschutzbund. dort könntet ihr euch, mit einer dritten person zusammensetzen und kompromisse ausarbeiten, wie der umgang stattfinden kann, so dass alle zufrieden sind.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  7. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    ... andererseits: Hättet Ihr (die Ihr mit Recht auf Väterrechte pocht) in dieser speziellen Situation nicht auch Sorge um Euer Kind?

    Ich meins nicht provozierend, wirklich nicht , aber selbst als begeisterte Nichtmutter - dort würd ich nichtmal den Hund über Nacht lassen wollen!

    (Ich nehme die Worte der TE immer wörtlich und als wahr - nur zum besseren Verständnis)

  8. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Die Situation stellt sich im Moment so dar.

    Ich kann aber nicht davon ausgehen, dass sich der KV weiterhin so benimmt, wenn er sich allein um das Kind kümmern muss.

    Nochmal: ich würde erst einmal in Richtung betreuter Unterhalt gehen.

  9. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nochmal: ich würde erst einmal in Richtung betreuter Unterhalt gehen.

    Wenn die Besuche im Rahmen einer Beaufsichtigung des Jugendamts vor sich gehen, ist m. E. absolut nichts dagegen einzuwenden.

    Hier hat der Kindsvater dann noch genug Zeit, sich an diese neue Rolle zu gewöhnen und vielleicht mit Hilfe des Jugendamtes an seinen Aufgaben wachsen.

    Das wäre natürlich die allerschönste Lösung!

  10. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Jugendamt oder auch Caritas, Kinderschutzbund, .....
    Die übernehmen dies auch und das gar nicht mal schlecht, da neutral.

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