Hallo labroy,
das Jugendamt wird vom Familiengericht informiert, wenn die Scheidung beantragt ist. Dann bekommt ihr als Eltern ein Beratungsangebot, wozu das Jugendamt verpflichtet ist. Ob ihr es annehmt ist, dann eure Sache.
Gruß
B-S
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Thema: Umgangsrecht
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06.05.2008, 07:13
AW: Umgangsrecht
Birgit-Sabine
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Achte auf deine Gedanken, denn sie sind der Anfang deiner Taten
Wer zu allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein!
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06.05.2008, 08:46
AW: Umgangsrecht
Also bei uns hat sich niemand vom Jugendamt gemeldet, als wir die Scheidung eingereicht haben. Ich dachte, das Jugendamt wird nur einbezogen, wenn es Streit um das Sorgerecht gibt.
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06.05.2008, 08:57Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Das stimmt so eindeutig nicht.
Zitat von Birgit-Sabine
Gruss
vita
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06.05.2008, 08:58Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Nicht nur dabei. Auch bei Umgangsrechtsstreit wird das Jugendamt als Mittler zugeschaltet.
Zitat von izzie
Bei konfliktfreien Scheidungen gibt es kein Jugendamt, das sich kümmert - worum auch?
Gruss
vita
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06.05.2008, 09:35
AW: Umgangsrecht
Das sehe ich ganz genauso.
Zitat von Inaktiver User
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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07.05.2008, 07:04
AW: Umgangsrecht
wenn beide parteien probleme haben sich zu einigen, was den umgang/sorgerecht angeht, wird das jugendamt informiert bzw. die eltern aufgefordert eine beratungsstelle/mediation (kinderschutzbund, jugendamt, erziehungsberatungsstelle) aufzusuchen, um dies dort zu klären. das gericht kann auch ein gutachten einfordern, dass eine empfehlung ausspricht, wenn die eltern sich nicht einigen können.
@labrooy
das jugendamt nimmt dir das kind nicht weg, nur weil du dich trennst und es streitereien gibt.
wenn es so einfach wäre, dann wären ganz viele kinder schnell aus dem schussfeld und vielleicht auch manche eltern schneller in der lage, sich zum wohle des kindes zu einigen.
ich empfehle dir den ganz zum kinderschutzbund. dort könntet ihr euch, mit einer dritten person zusammensetzen und kompromisse ausarbeiten, wie der umgang stattfinden kann, so dass alle zufrieden sind.
Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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09.05.2008, 13:36Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
... andererseits: Hättet Ihr (die Ihr mit Recht auf Väterrechte pocht) in dieser speziellen Situation nicht auch Sorge um Euer Kind?
Ich meins nicht provozierend, wirklich nicht
, aber selbst als begeisterte Nichtmutter - dort würd ich nichtmal den Hund über Nacht lassen wollen!
(Ich nehme die Worte der TE immer wörtlich und als wahr - nur zum besseren Verständnis)
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09.05.2008, 13:45Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Die Situation stellt sich im Moment so dar.
Ich kann aber nicht davon ausgehen, dass sich der KV weiterhin so benimmt, wenn er sich allein um das Kind kümmern muss.
Nochmal: ich würde erst einmal in Richtung betreuter Unterhalt gehen.
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09.05.2008, 13:50Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Zitat von Inaktiver User
Wenn die Besuche im Rahmen einer Beaufsichtigung des Jugendamts vor sich gehen, ist m. E. absolut nichts dagegen einzuwenden.
Hier hat der Kindsvater dann noch genug Zeit, sich an diese neue Rolle zu gewöhnen und vielleicht mit Hilfe des Jugendamtes an seinen Aufgaben wachsen.
Das wäre natürlich die allerschönste Lösung!
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09.05.2008, 13:52Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Jugendamt oder auch Caritas, Kinderschutzbund, .....
Die übernehmen dies auch und das gar nicht mal schlecht, da neutral.


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