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Thema: Umgangsrecht

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    AW: Umgangsrecht

    Nein, bisher war ich noch nicht beim JA. Wollte das für nächste Woche in Angriff nehmen.

    Meine Mutter sagte, dass ihm Falle einer Trennung das JA automatisch informiert wird. Es lässt sich also gar nicht vermeiden, mit denen zu reden.

    Berufsbedingt hatte ich öfters mit dem JA zu tun. Da waren sie immer sehr nett. Weiß leider nicht, ob sie auch noch nett sind, wenn ich privat mit denen rede
    UND EINES SCHÖNEN TAGES SPÜRST DU GENÜGEND KRAFT, MUT UND ZUVERSICHT UM DICH VON DEN FESSELN DES ZÖGERNS UND DER ANGST ZU BEFREIEN.

  2. Moderation

    User Info Menu

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von labrooy
    Meine Mutter sagte, dass ihm Falle einer Trennung das JA automatisch informiert wird. Es lässt sich also gar nicht vermeiden, mit denen zu reden.
    Bei einer Trennung wird das Jugendamt sicher nicht informiert. Wer sollte das denn tun?

    Meines Wissens werden sie eingeschaltet, wenn im Scheidungsverfahren das Sorgerecht/ABR strittig ist, dann besuchen sie beide Elternteile, um zu schauen, wo das Kind ihrer Meinung nach am besten aufgehoben ist.
    Geändert von izzie (02.05.2008 um 21:09 Uhr)
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
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  3. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von labrooy
    Nein, bisher war ich noch nicht beim JA. Wollte das für nächste Woche in Angriff nehmen.

    Meine Mutter sagte, dass ihm Falle einer Trennung das JA automatisch informiert wird. Es lässt sich also gar nicht vermeiden, mit denen zu reden.

    Berufsbedingt hatte ich öfters mit dem JA zu tun. Da waren sie immer sehr nett. Weiß leider nicht, ob sie auch noch nett sind, wenn ich privat mit denen rede
    sind sie, ich kannte sie vorher privat (alleiniges Sorgerecht und daher Beistandschaft) und dann brauchte ich dienstlich Rat und Hilfe, ging prima.

    ich glaub deine Mom hat nicht ganz recht, das war noch vor dem gemeinsamen Sorgerecht, heut nicht mehr.

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von izzie
    Bei einer Trennung wird das Jugendamt sicher nicht informiert. Wer sollte das denn tun?
    Kenn mich da auch nicht so aus. Aber im Falle einer Trennung werden ja genug Stellen darüber informiert z.B. Kindergeldkasse. Warum dann nicht auch das JA?

    Es ist aber wahrscheinlich so wie hillary schrieb

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    ich glaub deine Mom hat nicht ganz recht, das war noch vor dem gemeinsamen Sorgerecht, heut nicht mehr.
    Bei meiner Mutter lief die Trennung ja auf eine Scheidung hinaus. Und die Scheidung liegt 17 Jahre zurück.
    UND EINES SCHÖNEN TAGES SPÜRST DU GENÜGEND KRAFT, MUT UND ZUVERSICHT UM DICH VON DEN FESSELN DES ZÖGERNS UND DER ANGST ZU BEFREIEN.

  5. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    labrooy,

    guck mal ob du hier weiterkommst

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von labrooy
    Kenn mich da auch nicht so aus. Aber im Falle einer Trennung werden ja genug Stellen darüber informiert z.B. Kindergeldkasse.
    Wie kommst du denn da drauf .

    Da das Kind nicht gestorben ist, wird das Geld einfach so weiter an denjenigen gezahlt wie davor.
    Derjenige, der nicht damit einverstanden ist, muss sich an die Kindergeldkasse wenden und die Änderung beantragen.

    Übrigens habe ich gute Erfahrungen mit dem JA gemacht. Erstmal haben die uns beraten. Sind dabei auf gegenseitige Beschuldigungen nicht groß eingegangen.
    (Ihr seit nicht die 1., die bei der Trennung versuchen den anderen schlecht zu machen) sondern haben zunächst versucht eine Regelung mit uns zu erarbeiten, mit der alle leben können.

    Als dies nicht funktionierte und es zum Sorgerechtsstreit kam, wurde nicht auf Grund einzelner Behauptungen dem Gericht die Entscheidung vorgeschlagen, sondern es wurde eine längere Untersuchung von einer Psychologin gemacht, die sich insgesamt über ein halbes Jahr hinzog.

    Mit Überprüfung der Lebenssituation der Eltern. Mit diversen Gesprächen mit den Eltern (getrennt voneinander). Mit (meine Tochter war damals 5) Gesprächen auch mit ihr. Sowie mit Beobachtungen in Spielsituationen mit jeweils einem Elternteil.

    Also, auch wenn der Mißhandlungsvorwurf in der Luft hängt, alleine auf Grund von Aussagen der Parteien, sowie ihres Umfeldes wird dies nicht beurteilt.

    Das Jugendamt hat durchaus auch seinen Teil dazu beigetragen, das der Umgang mittlerweile gut klappt, da es auch Realismus in den Streit brachte.

  7. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von labrooy
    Wenn man im BGB liest, steht da, dass GE zwar ein Ungangsrecht haben, dass sie aber erst mal beweisen müssen, dass das dem Wohl des Kindes dient.

    Wie wollen sie es bei einem Säugling beweisen, der nur besuchsweise bei ihnen war.

    In einigen Fallbeispielen kann man lesen, dass oft gegen die GE entschieden wurde. Besonders auch dann wenn Eltern und GE zerstritten sind.

    Soviel mal dazu. Denn das war nicht das eigentliche Thema.

    Meine Anwältin (Fachanwältin für Familienrecht) hat mir gesagt, dass ich aufgrund der Sachlage auch erstmal den Kontakt zum Vater ganz einstellen kann.

    Mir wäre schon daran gelegen, mich mit meinem Mann vernünftig einigen zukönnen. Kompromisse zu suchen und finden mit den allen leben können.

    Vielleicht drücke ich mich auch etwas unglücklich aus. Aber wenn man mich nicht verstehen will - nun gut.
    Sorry, aber Deine Argumentationen sind fachlich nicht korrekt und in keinem Fall im Sinne eines Kindes, das ein verbrieftes Recht auf Umgang mit seinen Verwandten hat.

    Du drückst Dich nicht unglücklich aus, sondern bist einfach in einer Sackgasse, in der Dein Kind für Deine Aversionen büßen muss.

    Gruss

    vita

  8. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von labrooy
    Nein, bisher war ich noch nicht beim JA. Wollte das für nächste Woche in Angriff nehmen.

    Meine Mutter sagte, dass ihm Falle einer Trennung das JA automatisch informiert wird. Es lässt sich also gar nicht vermeiden, mit denen zu reden.

    Berufsbedingt hatte ich öfters mit dem JA zu tun. Da waren sie immer sehr nett. Weiß leider nicht, ob sie auch noch nett sind, wenn ich privat mit denen rede
    Du trägst viele falsche Informationen mit Dir herum, was nicht gerade zum Vorteil in dieser Situation gereicht.

    Geh die Sache an und versuch andere "Berater" zu finden. Die bisherigen von Deiner Mutter über die anderen von Dir aufgeführten bist Du bislang falsch bis tendenziös und in keinem Fall im Sinne des Kindes beraten worden. Das ist in Kombination mit Deinen Ängsten und Vorbehalten keine gute Sache

    Gruss

    vita

  9. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Sorry, aber Deine Argumentationen sind fachlich nicht korrekt und in keinem Fall im Sinne eines Kindes, das ein verbrieftes Recht auf Umgang mit seinen Verwandten hat.

    Du drückst Dich nicht unglücklich aus, sondern bist einfach in einer Sackgasse, in der Dein Kind für Deine Aversionen büßen muss.

    Gruss

    vita
    Ja, wenn gezielt nach Informationen gesucht wird, die nur in die eigene Vorstellungwelt passen, muss ja sowas dabei rauskommen.

    Sowas geht übrigens mehr und mehr nach hinten los.

    Ich finde das unverantwortlich dem Kind gegenüber, das so vollmundig mit "MEIN Kind" bezeichnet wird.
    Zum Wohle des Kindes sind einfach alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

    DAS hat an erster Stelle zu stehen und nicht die Aversionen der Eltern untereinander bzw. den Großeltern gegenüber.

  10. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ja, wenn gezielt nach Informationen gesucht wird, die nur in die eigene Vorstellungwelt passen, muss ja sowas dabei rauskommen.

    Sowas geht übrigens mehr und mehr nach hinten los.

    Ich finde das unverantwortlich dem Kind gegenüber, das so vollmundig mit "MEIN Kind" bezeichnet wird.
    Zum Wohle des Kindes sind einfach alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

    DAS hat an erster Stelle zu stehen und nicht die Aversionen der Eltern untereinander bzw. den Großeltern gegenüber.
    Du hast völlig Recht und diese verklausulierten Verweigerungsstrategien werden bei Familiengerichten und Jugendämtern immer weniger hingenommen.

    Zum Wohle des Kindes müßten gerade Strategien versucht werden, die die Kontakte und damit auch das Kind stärken, statt es zu isolieren und zum Alleinbestitz machen zu wollen, über den al gusto verfügt und anderen Personen aus seinem Umfeld (Vater, Großeltern, ....) Zeitkontingente in nouvelle cuisine-Häppchen zugeteilt werden.

    So jedenfalls tut man einem Kind nichts Gutes.

    Gruss

    vita

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