Die GE können das Ungangsrecht nur einklagen, wenn sie vorher das Kind intensiv betreut haben. Sprich z.B. beide Eltern gehen arbeiten und in der Zeit haben sie das Kind betreut.Zitat von Inaktiver User
und dieser Fall ist hier nicht gegeben.
Bei "normalem" Umgang (Besuche) haben sie kein einklagbares Recht.
Da sind sie schon drauf angewiesen, dass auch nach einer Trennung der Kontakt bestehen bleibt.
Wenn du aber meinen Beitrag richtig gelesen hättest, dann wüsstest du, dass ich geschrieben habe (weiß jetzt nicht wie ich mich selber zitieren kann): "... ich habe Angst, dass er sich nicht um das Kind kümmert, sondern seine Eltern..."
Die GE sind ja wieder ein anderes Thema. Aber es kann doch nicht sein, dass das Kind WE beim Vater verbringt, weil der Kontakt zu beiden Elternteilen ja wichtig ist und er sich dann nicht drum kümmert.
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Thema: Umgangsrecht
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02.05.2008, 11:22
AW: Umgangsrecht
UND EINES SCHÖNEN TAGES SPÜRST DU GENÜGEND KRAFT, MUT UND ZUVERSICHT UM DICH VON DEN FESSELN DES ZÖGERNS UND DER ANGST ZU BEFREIEN.
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02.05.2008, 11:27Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Ach, ich gebs auf.
Es wäre doch einfacher zu sagen: Klar, der Vater soll DEIN Kind nie mehr bekommen, schliesslich bist du die Mutter und hast das Sagen. Und die bösen Schwiegereltern haben schon mal gar kein Recht an DEINEM Kind.
Nur: das wäre gelogen.
Auch wenn du dir das noch so sehr wünscht und einbildest.
Wenn während des Umganges mit dem Vater die Großeltern das Kind mit betreuen, geht dich das nichts an, so lange es zum Wohle des Kindes ist.Geändert von Inaktiver User (02.05.2008 um 11:31 Uhr)
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02.05.2008, 12:16
AW: Umgangsrecht
Wenn man im BGB liest, steht da, dass GE zwar ein Ungangsrecht haben, dass sie aber erst mal beweisen müssen, dass das dem Wohl des Kindes dient.
Wie wollen sie es bei einem Säugling beweisen, der nur besuchsweise bei ihnen war.
In einigen Fallbeispielen kann man lesen, dass oft gegen die GE entschieden wurde. Besonders auch dann wenn Eltern und GE zerstritten sind.
Soviel mal dazu. Denn das war nicht das eigentliche Thema.
Meine Anwältin (Fachanwältin für Familienrecht) hat mir gesagt, dass ich aufgrund der Sachlage auch erstmal den Kontakt zum Vater ganz einstellen kann.
Mir wäre schon daran gelegen, mich mit meinem Mann vernünftig einigen zukönnen. Kompromisse zu suchen und finden mit den allen leben können.
Vielleicht drücke ich mich auch etwas unglücklich aus. Aber wenn man mich nicht verstehen will - nun gut.UND EINES SCHÖNEN TAGES SPÜRST DU GENÜGEND KRAFT, MUT UND ZUVERSICHT UM DICH VON DEN FESSELN DES ZÖGERNS UND DER ANGST ZU BEFREIEN.
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02.05.2008, 12:29Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Das stimmt definitiv NICHT!
Zitat von labrooy
Bitte hol dir Auskünfte von Jugendamt und Familienhilfe, sonst wirst du mit "Unterstützung" der Anwältin u.U. ganz übel an die Wand fahren.
Schildere das so dem Jugendamt genau so!
Zitat von labrooy
Aufgrund der Sachlage würde ich an deiner Stelle auf einen betreuten Umgang dringen. Da wäre dann zu sehen, inwiefern dein Mann überhaupt Interesse hat.
Aber Umgangsboykott kommt ganz, ganz, ganz schlecht mittlerweile an bei JA und Justiz.
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02.05.2008, 13:12Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Ach, noch eins:
Wenn du dem Rat der Anwältin folgst, kann dein Mann den Umgang per Eilantrag erzwingen.
Das würde den Verhandlungsspielraum bezüglich eines betreuten Umganges erheblich verkleinern.
Ausserdem wären die Großeltern beim BU erst einmal aussen vor.
Vergiss aber eines nicht: sie haben den Kleinen doch sicherlich lieb.
Das Verhältnis Schwiegertochter/Schwiegereltern sollte zum Wohl des Kindes völlig aussen vor gelassen werden. Sie sind Teil seiner Geschichte, seiner Wurzeln.
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02.05.2008, 14:08
AW: Umgangsrecht
Hallo!
Darf ich fragen, war so schlimm dran wäre, wenn die GE sich um euer Kind kümmern? Gibt es dafür irgendwelche Gründe?
Ich fand (und findes es noch immer) toll, das die GE väterlicherseits sich so gut um meinem Sohn kümmern und gekümmert haben. Auch war es für mich eine sehr große Hilfe und Erleichterung solche GE zu haben.
Warum willst du deinem/eueren Kind die GE verwehren? Meinst du nicht, das du dir überlegen solltest, das es auch für dich eine Erleichterung sein könnte.
Das du dem Vater des Kindes den Umgang einschränken willst, das wird sicherlich Gründe haben - aber ich geb dir nur den Tip, sag das nicht zu laut! Ich hab mittlerweile 2 Fälle in meinem Umfeld, wo die Frau meinte, das machen zu müssen und jetzt hat sie das Besuchtsrecht bei den Kinder... und ist auf sein "goodwill" angewiesen... pass auf, das du nicht zuviel willst (vor allem, da er ja anscheinend an dem Kind hängt) und dann die Rechnung bekommst. Auch wenn es noch Rache von ihm an dir ist...
Argument stillen: Auch ich habe noch gestillt, als ich mich vom Kindesvater getrennt hab. Es war dann halt so, das er was mit ihm gemacht hat und wenn Sohnemann hungrig war, dann ist er zum Stillen gekommen. Auch das mit dem Abpumpen finde ich eine gute Option - überleg mal und besprich das nicht mit deiner Anwältin (für was braucht man jetzt schon eine spezialisierte Anwältin?? Kann man das nicht zuerst im "Guten" versuchen) sondern mit dem zuständigen Sozialarbeiter für dich. Die wissen, wie das gehandhabt wird und weisen auch auf die Rechte/Pflichten der Väter hin.
Zwerg
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02.05.2008, 19:15
AW: Umgangsrecht
Meine SM ist psychisch und körperlich ein "Wrack". Selbst ihr Hausarzt sagt, dass sie eigentlich ein Fall für den Psychiater sei. Nur dass sieht sie nicht ein. Auch SV und mein Mann sagen, dass sie mal zu einem Psychiater gehen soll.
Zitat von Zwerg19
Des weiteren ist sie eine Alkoholikerin. Was natürlich unter den Teppich gekehrt wird. Mit dem Thema kenne ich mich leider genug aus.
Das ich meinen SE den Umgang verwehren will habe ich eigentlich nie gesagt. Weiß jetzt selber nicht wie es zu diesem Thema gekommen ist.
Umgang im Rahmen von Besuchen ist o.k.
Das ich geschrieben habe, dass sie sich nicht um den Kleinen kümmern sollen war im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht des Vaters.
Es kann m.M. nicht sein, dass das Kind unter dem "Vorwand" das WE beim Vater zu verbringen dann eigentlich bei den GE ist.
Wenn der Kleine beim Vater ist soll er sich auch um ihn kümmern und ihn nicht "abschieben". Und da sich der Vater von Anfang an nicht um den Kleinen gekümmert hat sehe ich diese Problematik.
Ach, ich weiß nicht wie ich es anders ausdrücken soll.
Das der Vater auf einmal den Kleinen haben will ist genau aus dem Grund den du oben geschrieben hast: um mir eins auszuwischen. Weil er genau weiß, dass er mir damit weh tun kann.
Ich habe auch versucht mich mit ihm im Guten zu einigen. Klappt leider nicht.
@Achja
Warum sagen Anwälte dann sowas? Sie hat mir in diesem Fall schonmal eine Falschauskunft gegeben.
Man geht doch im guten Glauben hin dass die Ahnung von der Materie haben und einem weiterhelfen. Immerhin lassen die sich ihre Hilfe ja auch einiges kosten.
Ans Jugendamt wollte ich mich nicht direkt wenden aus Angst in eine "Kartei" zu landen. Nach den Vorfällen in der Vergangenheit müssen die JA ja schneller handeln. Hatte/habe Angst dass die uns das Kind wegnehmen, weil es ihrer Meinung nach gefährdet ist.UND EINES SCHÖNEN TAGES SPÜRST DU GENÜGEND KRAFT, MUT UND ZUVERSICHT UM DICH VON DEN FESSELN DES ZÖGERNS UND DER ANGST ZU BEFREIEN.
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02.05.2008, 19:20Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Labrooy,
warum sollte das JA, dir das Kind entziehen, wenn du prima für es Sorgen kannst?
Wo siehst du für dich da eine Gefahr?
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02.05.2008, 20:05
AW: Umgangsrecht
Na, wegen den Streitereien mit dem KV.
Wenn ich angebe, dass er uns bedroht werden die das ja nachprüfen. Ihn zum Gespräch bitten.
Dann steht aber doch Aussage gegen Aussage.
Und was ist wenn er dann Sachen auf den Tisch bringt, die nicht stimmen, die seine Eltern aber bestätigen?
Ich habe dem Kleinen z.B. mal ausversehen die Hand am Türrahmen angehauen weil ich den Abstand falsch eingeschätzt habe. War mit ihm beim KA. War ne starke Prellung.
Der KA sagte zwar, ich solle mir keine Vorwüfe machen. Es würde immer mal was pasieren, so sehr man sonst auch aufpasst.
Aber wenn die dann behaupten, ich würde das Kind misshandeln?
Dann stehen drei Aussagen gegen eine.
Und wem glaubt das JA? Bzw. wie entscheidet das JA?
Sorry, hört sich wirr an. Aber ich habe mit der Familie schon so einiges erlebt. Da werden Tatsachen und Fakten verdreht, damit man besser da steht etc.UND EINES SCHÖNEN TAGES SPÜRST DU GENÜGEND KRAFT, MUT UND ZUVERSICHT UM DICH VON DEN FESSELN DES ZÖGERNS UND DER ANGST ZU BEFREIEN.
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02.05.2008, 20:17Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
hmm,
ich verstehe.
warst du denn schon mal auf dem JA?
was für einen Eindruck hast du?


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