Warum hast Du ein Problem damit, das Kind allein beim Vater zu lassen? Was steckt denn dahinter? Hat er sich denn bisher irgendwie mal um das Kind bemüht?Zitat von labrooy
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Thema: Umgangsrecht
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29.04.2008, 13:42
AW: Umgangsrecht
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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29.04.2008, 14:40
AW: Umgangsrecht
Die TE hat noch einen anderen Strang hier im Forum und schreibt dort, dass der Vater im Falle einer Trennung damit gedroht hat, ihr und dem Kind etwas anzutun.
Liebe Grüße,
Grummelchen
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29.04.2008, 14:50
AW: Umgangsrecht
Habe da gerade mal reingelesen. Halleluja, das liest sich aber echt nicht gut.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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29.04.2008, 14:55
AW: Umgangsrecht
Nee, wirklich nicht. Da hätte ich auch Bauchgrummeln als Mutter. Ich kenne leider selbst jemanden, der sich und sein Kind im erweiterten Selbstmord getötet hat. D.h. die Leiche des Kindes wurde bis heute nicht gefunden. Ich möchte nicht in der Haut dieser Mutter stecken... die muss damit weiterleben! Leider sind nicht alle Elternteile wirklich gut für ihre Kinder
Und das finde ich echt zum Ko...
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29.04.2008, 16:13Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Aber warum schreibt sie das nicht klipp und klar, sondern redet sich darauf hinaus, dass sie voll stillt??
Das klingt doch unglaubwürdig, wenn man das auf das Stillen reduziert.
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29.04.2008, 19:49
AW: Umgangsrecht
Stimmt ... nur, das "unglaubwürdig" finde ich deplaziert ... nachvollziehen und glauben kann ich es schon, jetzt wo ich den anderen Strang auch gelesen habe.
Unglücklich, das ganze hier auf die "Stillproblematik" zu reduzieren.
Gruß, B.
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30.04.2008, 08:38Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Ja, unglücklich passt definitiv besser.
Zitat von Blondine
Mir fiel auf die Schnelle nix anderes ein; allein auf diesen Strang bezogen ohne Kenntnis der anderen aber passte es.
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30.04.2008, 10:24
AW: Umgangsrecht
Hallo,
ich würde zum jugendamt gehen und begleiteten Umgang beantragen. Ich kann dich verstehen... bin auch nicht begeistert, wenn mein Ex die Kinder holt, bin aber machtlos...
LG Lisama
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01.05.2008, 09:14
AW: Umgangsrecht
Hallo,
habe erst gestern gesehen, dass meine Frage so eine Diskussion ausgelöst hat. Wollte eigentlich was dazu schreiben, habe aber dann doch erst mal eine Nacht drüber geschlafen.
Mich erschreckt es, dass viele meinen ich will dem Kind den Vater wegnehmen. Oder der Vater darf das Kind nicht mehr sehen.
Ich frage mich, was an meinen Formulierungen jemand veranlasst das so zu sehen.
Vielleicht ist es auch so - unbewusst - dass ich das Kind mehr als meins denn als seins ansehe.
Da ich aber selber ohne Vater aufgewachsen bin, der sich bis heute einen Dreck um uns kümmert, sehe ich es schon als wichtig an, dass ein Kind Kontakt mit beiden Eltern hat.
Was mich an der ganzen Sache stört (habe es so weot auch schon in dem anderen Forum geschrieben), dass er noch nicht mal jetzt in der Lage ist sich um sein Kind vernünftig zu kümmern:
- er schläft oft 24 Stunden am Stück (oder auch länger)
- jedes WE die Begründung mir geht es nicht gut oder
- ich hatte eine anstrengende Woche
- er wechselt keine vollge ... Windeln
- er will den Kleinen nicht an- und ausziehen (hat angebl. Angst ihm dabei wehzutun) usw.
Wie will er sich da vernünftig um sein Kind kümmern? Und es kann nicht sein, dass sich dann die GE darum kümmern. Darauf würde es aber hinaus laufen.
Zum Glück hat mir ein Rechtspfleger (oder wie die Leute bei Gericht heißen) bestätigt, dass die GE sich nicht um das Kind kümmern "dürfen" wenn da Eltern sind, die dass tun wollen.
Ach, dass hört sich jetzt wieder alles so wirr an.
Um es nochmal kurz zusammen zu fassen, um was es mir wirklich geht: dass ich Angst habe, dass er sich nicht um das Kind kümmert sondern seine Eltern. Damit ist in meinen Augen der Zweck des gemeinsamen Sorgerechts verfehlt.
Und wenn ich den Eindruck erwecke, dass das Kind den Vater nicht sehen soll/darf (dem ist wirklich nicht so), dann habe ich erst recht Angst mir beim JA Hilfe zu holen.UND EINES SCHÖNEN TAGES SPÜRST DU GENÜGEND KRAFT, MUT UND ZUVERSICHT UM DICH VON DEN FESSELN DES ZÖGERNS UND DER ANGST ZU BEFREIEN.
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02.05.2008, 09:07Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Da hat dir der Rechtspfleger definitv was Falsches gesagt.
Zitat von labrooy
Euer Kleiner hat ebenso das Recht auf die Großeltern.
Die Großeltern können den Umgang sogar einklagen!
Es sei denn, eurem Kleinen würde Gefahr an Leib und Seele drohen bei den Großelteren.
Während der Umgangszeit ist der Vater eures Kleinen dir keinerlei Rechenschaft schuldig (dito umgekehrt), Vorbedingung s.o.


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