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Thema: Umgangsrecht

  1. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Dem schliesse ich mich vollinhaltlich an!!!!!!!

    Umgangsrecht bedeutet auch keinerlei Recht des Vaters oder der Mutter, sondern das RECHT des KINDES auf BEIDE Eltern.

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Blondine

    ich kenne eigentlich keine Mutter, die nicht wenigstens ab und an ein Fläschchen Wasser dazu reicht ... gerade im Sommer,
    auch die Hardcorestillerinnen hier in der Gegend reichen ab und an ein Fläschen Tee gegen Blähungen ...
    Meine Tochter bekam weder Wasser noch Tee neben der Muttermilch. Blähungen hatte sie bis auf die ersten 3 Wochen eh nicht.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  3. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Bist du sicher, dass es sich bei dem Kleinen hier exakt genau so wie bei deiner Tochter verhält?
    Wenn du das guten Gewissens bejahen kannst, stimme ich deinen Beiträgen zu.

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das ist viel zuwenig für die Vater-Kind-Bindung.

    Und warum das Wohl der Mutter so extrem über das Wohl des Kindes gestellt wird, erschliesst sich mir nicht.
    Dem Kind dürfte es egal sein, ob die Milch aus der Flasche oder der Brustwarze kommt.

    Haben wir es mal wieder mit Kinderbesitzerinnen zu tun?

    Oh nein im Gegenteil ich wollte der KV meines 2. Kindes würde so einer Regelung nachgehen - er ist nämlich der Meinung alle 14 Tage von Sa Nachmittag bis So nachmittag(also tolle volle 24 Stunden ) reiche völlig aus, und wenn ich ihm sage, dass der Kleine darunter sehr leidet (fast 3 Jahre alt), dann sagt er "es ginge halt nicht anders"

    Ich denke halt, dass für die meißten berufstätigen Männer alle 14 Tage WE und 1 mal in der Woche doch relativ viel ist!

    Alle 14 Tage WE ist ja nur gerecht, damit das Kind sein jeweiliges Elternteil auch in der Freizeit geniessen kann und was die Sache in der Woche betrifft, kann man (die Eltern ) sich doch einigen!!

  5. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Und noch eines:
    Ich möchte meinem Kind nicht den Umgang mit seinem Vater verbieten
    Das ist euer Kind!

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    AW: Umgangsrecht

    Vielleicht kannst Du liebe Laabroy, während Du noch stillst, mit dem Vater vereinbaren, dass er das Kleine öfter mal Stundenweise zu sich nimmt und vielleicht zweimal die Woche oder so ähnlich abends kommt, um sie "bettfertig" zu machen, also euer Bettgeh Ritual absolviert, während Du dann die Zeit nutzen kannst, mal um die 4 Ecken zu gehen...

  7. gesperrt

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    AW: Umgangsrecht

    Tahnee, um Deine Tochter bzw. deren Vater geht es aber hier ausnahmsweise mal nicht ...
    Andere Situation ... andere Vater, anderes Kind!!!

    Also, einer der seinem Kind ein Fläschchen geben möchte, und das darf er..
    bzw. auch mitentscheiden
    ob da z. B. Fencheltee, Muttermilch oder Premilch drin ist ...

    Warum sollte er da denn nicht mitreden dürfen ???

    Nur weil Mama sich trennt .. bzw. weil sie sagt: es ist ???

    ist es nicht ... soweit wir das beurteilen können.

    Ich meine, o. K. Trennungen verlaufen eben oft nicht so, daß man sich hinterher noch 2mal die Woche treffen kann und Papa in die Wohnung kommt ... das klappt eben oft nicht ... aus den verschiedensten Gründen ... Streit, Wohnorte, Arbeitszeiten ec. pp ... also, manche hier vorgeschlagen Möglichkeiten sind oft nicht gerade alltagstauglich !!!

    Aber, die Lösung, die dieser Vater konkret vorschlägt ist nicht absurd oder völlig daneben ... das wäre schon machbar, auch für Mutter und Baby.

    Gruß, B

    ... im Umgang mit der Milchpumpe soweit vertraut,
    aber selbst nie gestillt worden,
    aber 3 Kinder jeweils unterschiedlich lange gestillt und mit Fläschchen beglückt. Problemlos.
    Geändert von Blondine (28.04.2008 um 16:40 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von wellengang
    Oh nein im Gegenteil ich wollte der KV meines 2. Kindes würde so einer Regelung nachgehen - er ist nämlich der Meinung alle 14 Tage von Sa Nachmittag bis So nachmittag(also tolle volle 24 Stunden ) reiche völlig aus, und wenn ich ihm sage, dass der Kleine darunter sehr leidet (fast 3 Jahre alt), dann sagt er "es ginge halt nicht anders"

    Ich denke halt, dass für die meißten berufstätigen Männer alle 14 Tage WE und 1 mal in der Woche doch relativ viel ist!

    Alle 14 Tage WE ist ja nur gerecht, damit das Kind sein jeweiliges Elternteil auch in der Freizeit geniessen kann und was die Sache in der Woche betrifft, kann man (die Eltern ) sich doch einigen!!
    Wellengang, hier handelt es sich um ein 4 Monate altes Kind und da ist das definitiv viel zu wenig.

    Deswegen ist dein zweiter Vorschlag auch viel besser.

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wellengang, hier handelt es sich um ein 4 Monate altes Kind und da ist das definitiv viel zu wenig.

    Deswegen ist dein zweiter Vorschlag auch viel besser.
    Achja, ich meinte ja auch diese Regelung für später (wenn das Kind komplett abgestillt ist), weil die TE im Eingang sagte, dass ein Kind erst ab 3 Jahren beim Vater übernachten sollte, was ich wesentlich zu spät finde....

    A & O ist doch IMMER das Wohl des Kindes, was aber leider sehr viele sich trennende Eltern vergessen - und zwar auf BEIDEN Seiten..

  10. gesperrt

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    AW: Umgangsrecht

    Evtl. diskutieren wird das alles aber auch zu einseitig.

    Interessant wären halt auch die anderen Gründe, wie im Eingangsposting angedeutet wird ...

    Also, dieses "ich Stille aber" wird wohl nicht das Hauptproblem der TE sein.

    Es gibt schon auch Gründe, warum man nicht möchte, daß das kleine Kind lange Zeit alleine zum Vater wechselt ...

    Kommt halt wirklich drauf an ... was es denn ist.

    Warum soll dein kleiner Sohn besser erst mal nicht zum Vater ... warum wär es Dir denn das liebste, wenn der nur alle heilige Zeit mal für ein Stündchen den Kinderwagen durch den Park schiebt, der Vater erstmal nur ein minimales Umgansgrecht wahrnimmt ???

    Was sind denn konkret Deine Bedenken ????
    Evtl. teilen die dann ja mehr User hier !!!

    Gruß, B.
    Geändert von Blondine (28.04.2008 um 17:14 Uhr)

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