Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand die Frage beantworten kann. Ich bekomme seit Jahren keinen Unterhsalt für meine fast 15 jährige Tochter. Die Beistandschaft des Jugendamtes kümmert sich 1x jährlich, fordert aber nicht, der erhöhten Erwerbsobliegenheit nachzukommen.Sie hält die Nachfrage beim Arbeitsamt für ausreichend.Kindesvater ist offiziell Geringverdiener, hat aber ein höheres Einkommen als ich (bar)
Ich frage mich nun, ob meine Tochter für eine Unterhaltsklage Prozesskostenhilfe bekommen würde oder ob ich die Kosten tragen müsste (natürlich bei Aufhebung der Beistandschaft).
Eine weitere Frage wäre, ob jemand den Vater wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht oder auch indirekt bei der Steuerfahndung (wegen Schwarzgeld)schon mal angezeigt hat und welche Erfahrungen damit gemacht wurde,
Danke schon mal im voraus!
Birgit Sabine
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01.04.2008, 22:22
Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
Birgit-Sabine
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02.04.2008, 19:51Inaktiver User
AW: Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
Hallo,
die Tochter (vertreten durch Dich) würde klagen, und sie hätte auch PKH-Anspruch.
Liebe Grüße,
fabiola
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03.04.2008, 19:51Inaktiver User
AW: Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
Was meinst du mit "Beistandschaft"? Einen Erziehungsbeistand für deine Tochter? Der hätte dann mit dem Unterhalt erst mal gar nichts zu tun, sondern läuft unter "Hilfe zur Erziehung".
Oder steht dir das Jugendamt in Sachen Unterhalt bei - d.h. du beziehst Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?
Sofern das Jugendamt den Unterhalt vorstreckt, wird es versuchen, das Geld beim Vater wieder zu holen.
Wenn ihr kein Geld nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragt habt, muss er Unterhalt selbst eingeklagt werden. Und zwar vom Anspruchsberechtigen. Der Kindesunterhalt also vom Kind. Letztlich aber natürlich von Dir, wenn das Kind noch nicht volljährig ist.
Ob es dafür Prozesskostenhilfe gibt, ist mit Einkommensnachweis von euch beiden bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts zu erfahren. In der Regel ist das das örtliche Amtsgericht.
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03.04.2008, 20:27
AW: Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
GuteLaune, natürlich hat der Beistand des JA mit dem Unterhalt zu tun. Eine Hilfe zur Erziehung ist in der Regel Familienhilfe.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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04.04.2008, 08:47
AW: Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
Hallo GuteLaune,
UVG bekommt man längstens 72 Monate und längstens bis zum 12 Lebensjahr. Ich meine natürlich die Beistandschaft, die die unterhaltsrelevanten Dinge für die Tochter regelt. Der Teil des Sorgerechts (Vertretung in Unterhaltssachen)wird vom Jugendamt wahrgenommen, wobei es in meinem Fall mehr als mangelhaft läuft. Auch eine Beschwerde war nicht hilfreich, weil die Form und Häufigkeit in der die Väter angeschrieben werden Ermessenssache der Sachbearbeiterin ist. Meine Sachbearbeiterin ist der Meinung, dass sie auf die Arbeit des Arbeitsamtes vertrauen kann, die den Vater ja auch prüfen (er ist noch nach altem Recht in einer Ich AG und bekommt geringfügig Unterstützung, hat aber nicht höhere Einnahmen als er angibt und arbeitet nur halbtags).
Fabiola, bist du dir sicher, dass ich nicht die Kosten der Klage (z.B. bei mangelnder Aussicht auf Erfolg) tragen muss? Das wäre nämlich mein finanzieller Untergang.
Und hat schon mal jemand den Vater angezeigt wegen Unterhaltsverletzung? Dann würde ja die Staatsanwaltschaft ermitteln, was vielleicht ergiebiger wäre (einen Privatdetektiv, der Geldübergaben filmt, kann ich mir nämlich nicht leisten)
Danke nochmal und herzliche Grüße
Birgit SabineBirgit-Sabine
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04.04.2008, 19:24Inaktiver User
AW: Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
Eine allgemeine Erziehungsbeistandschaft hat nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun. Oder jedenfalls nur dann, wenn eben im Rahmen der gesamten Lebenssituation auch Unterhaltsfragen zu klären sind.
Zitat von Tahnee
Ein Erziehungsbeistand hilft, wenn es in der Familie nicht so ganz rund läuft - egal, ob getrennte Eltern oder solche, die zusammen leben.
Ich weiß, dass es da viel Begriffswirrwar gibt.
In dem Fall liegt wohl eine Erziehungsbeistandschaft vor. Im Rahmen der Tätigkeit kümmert sich der Beistand auch um das Unterhaltsproblem.
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04.04.2008, 19:26Inaktiver User
AW: Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
Sorry, dass deine Tochter schon 15 ist, habe ich überlesen.
Zitat von Birgit-Sabine
Wende dich doch mal an eine der Familienberatungsstellen: Caritas, kirchliche allgemeine Sozialarbeit .... gibt es eigentlich überall.
Die können dich sicher mit Infos versorgen und dir die Entscheidung erleichtern, ob du klagen sollst oder nicht.
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06.04.2008, 09:21
AW: Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
Zitat von Birgit-Sabine
Habe ich gemacht.
einfach zur Polizei ihn Angezeigt wegen "Unterhaltspflichtverletzung"
War ähnlich wie bei dir. Geld wie Dreck, kaum mal was bezahlt, seinen Laden auf den Namen seiner Frau und die ihn für die 840€ angestellt.
War nichts zu machen. Ist auch heute noch so. Laden verkauft und das ganze Geld mitsamt dem Schwarzgeld in eine eigene Wohnung invesiert, die natürlich wieder auf seine Frau läuft.
er hat natürlich wieder ein Arbeitsverhältniss für natürlich 840€ bei dem nichts zu holen ist.
Seine Frau schafft Schicht und fürs Kind haben sie Verwandtschaft da die sich kümmert.
Aufgrund der Anzeige, nach dem Ladenverkauf, bei ihm Hausdruchsuchung gemacht ect. Wohl schon das grosse Programm, aber nichts gefunden *kotz*
Verfahren wurde deshalb eingestellt und zum Undank sind die Ansrüche auf den Unterhalt für meinen Sohn bis zu seinem ??? Lebensjahr auch noch gestrichen worden, weil er da 3-4 mal 50 Mark waren es noch, an die Familenkasse des JA bezahlt hat *kotz*
Bei mir heist das "Amtsvormundschaftspfleger"
Den bekommt mal alls unverheiratet gebärende automatisch gestellt und der "wahrt die Rechte des Kindes" wie jetzt in Sachen Unterhalt.
Ich bin da seit Jahren hinterher, zusammen mit eben dem AVP ist aber nichts zu machen.
Viel Glück dir und berichte mal wie es weiter geht.
„Leben ist das, was uns zustößt,
während wir uns etwas ganz anderes
vorgenommen haben..“
. Henry Miller
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LG Sun
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06.04.2008, 10:08
AW: Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
Hallo Sun,
Danke für deinen Beitrag! So oder ähnlich stelle ich mir das Szenario auch vor.
Übrigens ist es seit 1998 nicht mehr so, dass alleinerziehenden automatisch ein AVP vorgesetzt wird. Man muss es beantragen und kann es auch jeder Zeit aufheben lassen. Wenn aber alles einem Rechtsanwalt übergeben wird, wird es halt teuer.
Ich bin noch am Überlegen ob "Kosten-Nutzen-Rechnung" aufgeht. Die Nerven, die ich bei einer Anzeige brauchen gegenüber dem, was am Ende eben nicht herauskommt.
Danke nochmal und herzliche Grüße
Birgit SabineBirgit-Sabine
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06.04.2008, 11:28
AW: Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
Sun64, ich kann mich Birgit-Sabine nur anschließen. Daß nichtehelich geborene Kinder automatisch einen Beistandspfleger bekamen, ist bereits seit 1998 abgeschafft mit Einführung des neuen Kindschaftsrecht.
Zitat von Sun64
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.


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