Kann schon sein das ich mich falsch erinnere.Zitat von Tahnee
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Meine aber das es bei uns in Schwaben damals noch so war.
Kann mich nicht erinneren das ich gefragt wurde![]()
@Birgit-Sabine
da war garnichts stressig.
Ich gab die Anzeige auf und bekam Wochen später den Brief von der Staatsanwaltschaft das es nichts gibt, weil er eben auch noch Frau und Kind hat, das für die Zeit vor Tag X auch nichts mehr einzufordern ist und das wars.
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Ergebnis 11 bis 13 von 13
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06.04.2008, 11:57
AW: Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
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„Leben ist das, was uns zustößt,
während wir uns etwas ganz anderes
vorgenommen haben..“
. Henry Miller
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LG Sun
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06.04.2008, 12:40
AW: Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
Ich habe jetzt nicht gelesen, wann Dein Kind geboren ist. Aber wenn es nach dem 01.07.98 geboren ist (ab da gilt das Kindschaftsrecht mit der Änderung bzgl. des Beistands bei nichtehelich geborenen Kindern), sollte auch das JA in Schwaben dies so umsetzten müssen.
Zitat von Sun64
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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07.04.2008, 23:29Inaktiver User
AW: Wer würde Unterhalt einklagen?Mutter oder Tochter?
Man kann jederzeit auf dem JA als Alleinerziehender eine Beistandschaft fürs Kind beantragen.
das hatte ich allerdings eben schon vor 1998, da es vorher auch nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht bei der Scheidung gab. Das JA vertritt in Unterhaltsfragen die interessen des Kindes, auch bei Volljährigen, die noch in der Schulausbildung sind. Jedenfalls gängige Praxis in Thüringen und Berlin.
schaltet die Mutter einen Anwalt + GV ein, da sie glaubt es sei etwas zu holen, dann trägt sie die Kosten, wenn da nix ist.


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