Liebe Bricom,
ich hab ne Runde gegoogelt, bin aber nich so richtig fündig geworden...
Die Tochter einer Freundin (sie ist 18) will unbedingt ausziehen, und behauptet, ihre Mutter müsse ihr dann das Kindergeld zukommen lassen.
Meine Freundin erhält Hartz IV, von daher ist sie verpflichtet, die Tochter bis zum 25. Lebensjahr zuhause wohnen und futtern zu lassen...::smile
Es ist gut möglich, dass das Jobcenter dem Auszugswunsch zustimmt, da die Familiensituation schwierig ist und es für sie besser wäre, nicht länger mit ihrer Mutter zusammenzuleben.
Hat jemand Infos über die Rechtslage?
Über praktische Tipps und informative Links würd ich mich freuen... (bitte keine Diskussion über "warum Kids ausziehen wollen....)![]()
Liebe Grüsse
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 16
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26.03.2008, 10:15Inaktiver User
Kindergeld bei Auszug von Tochter?
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26.03.2008, 10:39
AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?
Hallo, rechtlich kenne ich mich da leider nicht aus.
Aber soweit ich weiß, ist die Mutter der Tochter gegenüber doch unterhaltspflichtig, bis sie eine Erstausbildung (Ausbildung oder Studium) abgeschlossen hat. Insofern denke ich, dass sie NICHT verpflichtet ist, ihrer Tochter das Kindergeld zu geben.
Habe folgendes im Netz bei der Arbeitsagentur dazu gefunden:
Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden
Wenn der Berechtigte seinem Kind – trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel oder ähnliches) – nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das (volljährige) Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.
Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann.
Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.
Abgezweigt wird der auf das Kind entfallende Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruchs auf alle Kinder ergibt.
Quelle: --> Klick
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26.03.2008, 13:19Inaktiver User
AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?
Danke für deine schnelle Antwort! :-)
Liebe Grüsse
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26.03.2008, 13:33
AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?
Geht die Tochter zur Schule oder macht sie eine Ausbildung oder arbeitet sie?
Wenn die Tochter auszieht, bekommt die Mutter ja nur noch Hartz4 für sich, davon wird sie wohl kaum Unterhalt zahlen können und müssen.
Wenn das Jobcenter einem Auszug zustimmt, wird dann aus der Tochter eine eigene Bedarfsgemeinschaft? Das alles muss ja irgendwer bezahlen (Miete etc.), und die Mutter ist ja wohl nicht leistungsfähig. Was ist mit dem Vater?
Wird nicht das Kindergeld, sollte es an sie abgetreten werden, direkt von den ihr zustehenden Leistungen abgezogen?A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
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26.03.2008, 14:09Inaktiver User
AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?
Wenn das Kind 18 ist, dann kann es tun lassen was es möchte. Das Kindergeld, sofern diese für ein nicht im Haushalt lebendes Kind gezahlt wird, steht dem Kind zu, der Name sagt es.
Warum funktioniert die Sippenhaft immer nur in die eine Richtung und nicht in die andere.
V.G.
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26.03.2008, 15:04
AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?
Kommt drauf an. Wenn das Kind Geld vom Staat will, kann es zumindest nicht ohne Zustimmung der Behörden ausziehen.
Zitat von Inaktiver User
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26.03.2008, 15:12Inaktiver User
AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?
Nö, das ist so nicht ganz richtig.
Zitat von Inaktiver User
Es ist eigentlich ein Steuerausgleich an die Eltern wegen der eh schon höheren Ausgaben für Kinder soweit ich das verstanden habe.
Gesellschaftlich hat es einen Namen erhalten, der es nicht bezeichnet.
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26.03.2008, 15:47
AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?
Also: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die Erziehungspflicht der Eltern - egal ob sie Hartz IV beziehen oder ein regelmäßiges Einkommen haben. Das Kindergeld steht ab Volljährigkeit dem Kind zu. Die Mutter ist jetzt auch unterhaltspflichtig bzw. hat eine erhöhte Unterhaltspflicht. Das "kind" kann natürlich ausziehen - wenn es das selber finanzieren kann. Das Kindergeld wird dann wie die Leistungen für das "kind" nicht mehr von der arge angerechnet, d. h. die Leistungsempfängerin erhält einen neuen Bescheid. Sie ist übrigends nicht mehr verpflichtet, ihr "kind" zu versorgen und kann dieses auch nicht mehr als Naturalunterhalt anrechnen lassen. Viele "kinder" in dieser Situation mit Job ziehen aus, weil ihr Einkommen bei der Mutter angerechnet wird (Bedarfsgemeinschaft). Das kann man schon verstehen, denn teilweise müssen sie den kompletten Haushalt finanzieren und für sie bleibt, bis auf geringe Freibeträge, nichts mehr. Was ist mit dem Vater?
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26.03.2008, 20:30Inaktiver User
AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?
Das die Auskunft, die jedes volljährige Kind unter 25, welches noch keine eigenes Geld verdient, bekommt.
Zitat von Zitronengras
Wohnt das unter 25jährige erwerbslose Kind nicht mehr bei den Eltern, steht dem Kind in der Regel das Kindergeld zu. Es wird mit Hartz 4 genauso verrechnet, wie der eventuell durch die Eltern zu erbringende Unterhalt.
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27.03.2008, 10:18Inaktiver User
AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?
Genau diese Auskunft hat sie vom Jobcenter auch erhalten, es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen das Jobcenter den Auszug befürworten kann, was bei ihr wohl der Fall sein wird.
Zitat von Inaktiver User
Sie hat gerade ihren MA gemacht und ist jetzt auf Lehrstellensuche. Der Vater lebt in Südafrika und hat noch nie einen Pfennig Unterhalt gezahlt.
Für die Mutter ist das Ganze natürlich eine Belastung, da sie dann umziehen müsste, weil der Familie mit dem Auszug ca. 400 € fehlen würden.
@ronja: Das ist so nicht richtig, dass das Kindergeld dem volljährigen Kind automatisch zusteht. Es steht den Eltern zu, solange das Kind in der Ausbildung ist oder beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet ist. Es gilt zwar bei der Berechnung der zustehenden Regelleistungen als Einkommen des Kindes, wird aber von der Familienkasse grundsätzlich an die Eltern gezahlt.
@Nadine: So verstehe ich das sog. "Kindergeld" auch. Es ist sicher nicht als Taschengeld für Kids ab 18 gedacht...
Danke für eure Beiträge
Liebe Grüsse


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