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  1. Inaktiver User

    AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?

    @evemie,
    vielleicht hilft der Link
    ansonsten hilft wie immer, bei der Behörde nachfragen.

  2. Inaktiver User

    AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    @evemie,
    vielleicht hilft der Link
    ansonsten hilft wie immer, bei der Behörde nachfragen.
    danke für deine mühe!

  3. Inaktiver User

    AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nö, das ist so nicht ganz richtig.
    Es ist eigentlich ein Steuerausgleich an die Eltern wegen der eh schon höheren Ausgaben für Kinder soweit ich das verstanden habe.
    Gesellschaftlich hat es einen Namen erhalten, der es nicht bezeichnet.
    Genau und wenn das Kind ausgezogen ist, dann sind ach keine höheren Ausgaben wegen des Kindes nötig.
    V.G.

  4. Inaktiver User

    AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?

    Zitat Zitat von roonja
    Viele "kinder" in dieser Situation mit Job ziehen aus, weil ihr Einkommen bei der Mutter angerechnet wird (Bedarfsgemeinschaft). Das kann man schon verstehen, denn teilweise müssen sie den kompletten Haushalt finanzieren und für sie bleibt, bis auf geringe Freibeträge, nichts mehr. Was ist mit dem Vater?
    Genau das versteh ich nicht. Deshalb sagte ich ja, Sippenhaft funktioniert bei uns nur in eine Richtung.
    Die Eltern müssen, was den Unterhalt für das Kind betrifft ebenso die Hosen runterlassen und alles dafür tun, gegebenenfalls hergeben, um die Kinder zu unterhalten.
    Wenn dann die Eltern bedürftig werden, da soll die Solidargemeinchat herhalten.
    V.G.

  5. User Info Menu

    AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?

    @frank

    ja das ist eh interessant in deutschland. ist genau das gleiche mit unverheirateten paaren. steuerlich werden sie als einzelperson abgerechnet und man muss doppelt zahlen, wenn einer bedürftig wird muss man aber dafür aufkommen, da eheähnliche gemeinschaft.

    auch so ne spitzen logik....

  6. User Info Menu

    AW: Kindergeld bei Auszug von Tochter?

    Für die Mutter ist das Ganze natürlich eine Belastung, da sie dann umziehen müsste, weil der Familie mit dem Auszug ca. 400 € fehlen würden.
    Ja - 400,00 Euro die sie nicht für sich, sondern für das Kind bekommen hat! Ist doch o.k. so.

    Im Übrigen müssen ja die Eltern das Kindergeld für Kinder ab 18 Jahre bzw. nach Ausbildung sowieso immer neu beantragen. Und da wird schon geprüft, ob die Kinder noch im Haushalt wohnen und wenn nicht, ob Unterhalt gezahlt wird.

    Wenn ein Kind durch einen eigenen Job genug verdient, gibts eh nichts mehr.
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


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