Antworten
Ergebnis 61 bis 70 von 74
-
30.05.2011, 14:09Inaktiver User
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
-
31.05.2011, 16:51
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Natürlich ist er dann bedürftig sobald er sich Geld vom Amt holt.
Wundern darf Dich das gerne, aber so iss eben das Leben.
Wenn er zu wenig Geld vom Amt bekommt, er sein Leben nimmer bezahlen kann, wieder aufs Amt geht und dann Wohngeld, Hartz4 oder wie das alles heißt beantragt....bekommt er nix und wird zurück zu seinen Eltern geschickt (unter 25J) Oder eben die Eltern zahlen und er kann bleiben.
LG
-
01.06.2011, 10:39Inaktiver User
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Wenn das Kind unter 25 auszieht und zu diesem Zeitpunkt (!) nicht dem Sozialgesetzbuch II unterliegt, dann darf zu einem späteren Zeitpunkt das Amt auch nicht den Rückzug zu den Eltern verlangen. Denn zum damaligen Zeitpunkt bestritt dieses Kind seinen Lebensunterhalt selbst und gehörte auch nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern (siehe § 7 SGB II).
Inwiefern die Eltern ihm gegenüber jedoch wieder unterhaltspflichtig werden, steht auf einem ganz anderen Blatt. In Bezug auf die Leistungen, die du angesprochen hast, greift dann natürlich § 22 SGB II, aus dem sich durchaus ergeben kann, dass das Amt nicht dafür aufkommen muss.
Aber einen Rückzug sieht diese Auslegung definitiv nicht vor!
Im übrigen greift beim Unterhalt auch nicht die Altersgrenze 25. Familienangehörige sind sich gegenseitig immer und zu jeder Zeit in Notlagen grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet!
Hier wird gerne der Anspruch auf Kindergeld mit dem Kindesunterhalt in einen Topf geworfen.
-
03.06.2011, 13:11
-
03.06.2011, 18:36Inaktiver User
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Es ist aber auch Fakt, dass viele Mitarbeiter der ARGE nicht ausreichend geschult sind und durchaus nicht selten die einschlägigen Paragraphen fehlerhaft auslegen. Die Änderungen der letzten Jahre sind einfach zu zahlreich gewesen. Ein bekanntes Problem!
Man sollte nicht alles glauben, was man Schwarz auf Weiß erhält. Inzwischen wird sogar auf den Ämtern selbst oftmals der Rat gegeben, gegen den jeweiligen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Der "Bua", so er tatsächlich all die Voraussetzungen erfüllte, die ich aufgezählt habe, hätte sich wehren können - und sollen. Aber nun ist es wohl zu spät dafür.
Ich will hier auch nicht renitent rüberkommen, also sorry fürs nochmalige Antworten
-
03.06.2011, 18:51
-
03.06.2011, 19:24Inaktiver User
-
07.06.2011, 18:21
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Wow, da brauche ich gar kein Thema eröffnen, ich habe mich hochinteressiert hier durchgelesen! Und staune immer wieder - und bin immer wieder erleichtert, dass es hie und da ähnliche Problemlagen gibt wie bei mir... Alles, was ihr geschrieben habt, war für mich sehr hilfreich!
LG
Mimi
Ein Tag, an dem du nicht lachst, ist ein verlorener Tag.
-
10.08.2011, 22:47
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Sorry, aber ich komme hier nicht mit.
Unterhalt bei 18 Jährigen ist nicht gleich Taschengeld.
Solange die Kinder noch zuhause wohnen ist das Unterhaltsgeld, auch ein Beitrag zu den anteilig anfallenden Kosten z. B. Miete, Nebenkosten, Verpflegung usw. usw.
LG diebaerige
-
11.08.2011, 16:57
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Das stimmt schon...einerseits...
ABER vorm Gesetz ist ein 18-Jähriger nun mal volljährig/erwachsen/für sich selbst verantwortlich. Und das allumfassend. D.h. sein Unterhalt geht auf sein Konto. Du würdest doch dein Geld auch nicht auf das Konto deiner Eltern laufen lassen, oder?
Und DANN darfst du dich als Elternteil mit deinem Kind darüber auseinandersetzen/verhandeln, wieviel er von seinem Geld zum gemeinsamen Haushalt beisteuert. Dieses Geld überweist er dir dann. Dabei darf man nicht vergessen, dass dem Volljährigen Kind auch Unterhalt zusteht von dem Elternteil, bei dem es wohnt. In der Regel ist es so, dass dieser Teil dann in Naturalien "gezahlt" wird.
Ab 18 ist ein Kind eben erwachsen und so sollte es behandelt werden. Da setzt man sich an einen Tisch und redet über die Finanzen und verhandelt (mehr oder weniger
). Ich finde es angemessen.
Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
----------------------------------------------------
Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)



Zitieren
man kann ja nie wissen

