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  1. Inaktiver User

    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von mutter Beitrag anzeigen
    Wenn ein Jugendlicher auszieht, nur weil es ihm eben Spass macht muß ich als Eltern nicht automatisch bezahlen. Weil er eben daheim alles haben kann, der Auszug teurer ist.

    Wenn er auszieht, arbeitet, arbeitslos wird und dann aufs Amt geht....schicken die ihn wieder heim! das ist so bei uns hier so passiert.

    LG

    Ein junger Mensch, der volljährig ist, eine eigene Wohnung (also er als Mieter und von ihm auch finanziert) hat, arbeitet und daraufhin arbeitslos wird, gilt aber nicht als bedürftig.

    Das wundert mich jetzt aber schon...




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    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ein junger Mensch, der volljährig ist, eine eigene Wohnung (also er als Mieter und von ihm auch finanziert) hat, arbeitet und daraufhin arbeitslos wird, gilt aber nicht als bedürftig.

    Das wundert mich jetzt aber schon...
    Natürlich ist er dann bedürftig sobald er sich Geld vom Amt holt.

    Wundern darf Dich das gerne, aber so iss eben das Leben.

    Wenn er zu wenig Geld vom Amt bekommt, er sein Leben nimmer bezahlen kann, wieder aufs Amt geht und dann Wohngeld, Hartz4 oder wie das alles heißt beantragt....bekommt er nix und wird zurück zu seinen Eltern geschickt (unter 25J) Oder eben die Eltern zahlen und er kann bleiben.
    LG

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von mutter Beitrag anzeigen
    Natürlich ist er dann bedürftig sobald er sich Geld vom Amt holt.

    Wundern darf Dich das gerne, aber so iss eben das Leben.

    Wenn er zu wenig Geld vom Amt bekommt, er sein Leben nimmer bezahlen kann, wieder aufs Amt geht und dann Wohngeld, Hartz4 oder wie das alles heißt beantragt....bekommt er nix und wird zurück zu seinen Eltern geschickt (unter 25J) Oder eben die Eltern zahlen und er kann bleiben.
    LG

    Wenn das Kind unter 25 auszieht und zu diesem Zeitpunkt (!) nicht dem Sozialgesetzbuch II unterliegt, dann darf zu einem späteren Zeitpunkt das Amt auch nicht den Rückzug zu den Eltern verlangen. Denn zum damaligen Zeitpunkt bestritt dieses Kind seinen Lebensunterhalt selbst und gehörte auch nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern (siehe § 7 SGB II).

    Inwiefern die Eltern ihm gegenüber jedoch wieder unterhaltspflichtig werden, steht auf einem ganz anderen Blatt. In Bezug auf die Leistungen, die du angesprochen hast, greift dann natürlich § 22 SGB II, aus dem sich durchaus ergeben kann, dass das Amt nicht dafür aufkommen muss.

    Aber einen Rückzug sieht diese Auslegung definitiv nicht vor!

    Im übrigen greift beim Unterhalt auch nicht die Altersgrenze 25. Familienangehörige sind sich gegenseitig immer und zu jeder Zeit in Notlagen grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet!

    Hier wird gerne der Anspruch auf Kindergeld mit dem Kindesunterhalt in einen Topf geworfen.



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    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn das Kind unter 25 auszieht und zu diesem Zeitpunkt (!) nicht dem Sozialgesetzbuch II unterliegt, dann darf zu einem späteren Zeitpunkt das Amt auch nicht den Rückzug zu den Eltern verlangen. Denn zum damaligen Zeitpunkt bestritt dieses Kind seinen Lebensunterhalt selbst und gehörte auch nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern (siehe § 7 SGB II).

    Inwiefern die Eltern ihm gegenüber jedoch wieder unterhaltspflichtig werden, steht auf einem ganz anderen Blatt. In Bezug auf die Leistungen, die du angesprochen hast, greift dann natürlich § 22 SGB II, aus dem sich durchaus ergeben kann, dass das Amt nicht dafür aufkommen muss.

    Aber einen Rückzug sieht diese Auslegung definitiv nicht vor!

    Im übrigen greift beim Unterhalt auch nicht die Altersgrenze 25. Familienangehörige sind sich gegenseitig immer und zu jeder Zeit in Notlagen grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet!

    Hier wird gerne der Anspruch auf Kindergeld mit dem Kindesunterhalt in einen Topf geworfen.


    Liebe Schlaflos,
    da kannst Du jetzt nochmal 10 § hier anbringen. Fakt ist dass der "Bua" zurückgeschickt wurde.

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von mutter Beitrag anzeigen
    Liebe Schlaflos,
    da kannst Du jetzt nochmal 10 § hier anbringen. Fakt ist dass der "Bua" zurückgeschickt wurde.

    Es ist aber auch Fakt, dass viele Mitarbeiter der ARGE nicht ausreichend geschult sind und durchaus nicht selten die einschlägigen Paragraphen fehlerhaft auslegen. Die Änderungen der letzten Jahre sind einfach zu zahlreich gewesen. Ein bekanntes Problem!

    Man sollte nicht alles glauben, was man Schwarz auf Weiß erhält. Inzwischen wird sogar auf den Ämtern selbst oftmals der Rat gegeben, gegen den jeweiligen Bescheid Widerspruch einzulegen.

    Der "Bua", so er tatsächlich all die Voraussetzungen erfüllte, die ich aufgezählt habe, hätte sich wehren können - und sollen. Aber nun ist es wohl zu spät dafür.


    Ich will hier auch nicht renitent rüberkommen, also sorry fürs nochmalige Antworten

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    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es ist aber auch Fakt, dass viele Mitarbeiter der ARGE nicht ausreichend geschult sind und durchaus nicht selten die einschlägigen Paragraphen fehlerhaft auslegen. Die Änderungen der letzten Jahre sind einfach zu zahlreich gewesen. Ein bekanntes Problem!

    Man sollte nicht alles glauben, was man Schwarz auf Weiß erhält. Inzwischen wird sogar auf den Ämtern selbst oftmals der Rat gegeben, gegen den jeweiligen Bescheid Widerspruch einzulegen.

    Der "Bua", so er tatsächlich all die Voraussetzungen erfüllte, die ich aufgezählt habe, hätte sich wehren können - und sollen. Aber nun ist es wohl zu spät dafür.


    Ich will hier auch nicht renitent rüberkommen, also sorry fürs nochmalige Antworten
    Danke.Passt schon. Über Ungerechtigkeit kann ich mich auch aufregen
    Kennst Du Dich da beruflich so gut aus?
    Ich werd mir Dich merken man kann ja nie wissen
    LG

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von mutter Beitrag anzeigen
    Danke.Passt schon. Über Ungerechtigkeit kann ich mich auch aufregen
    Kennst Du Dich da beruflich so gut aus?
    Ich werd mir Dich merken man kann ja nie wissen
    LG

    Sagen wir mal so: Um mich herum sind gaaaaanz viele Juristen



    Alles Liebe

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    smile AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Wow, da brauche ich gar kein Thema eröffnen, ich habe mich hochinteressiert hier durchgelesen! Und staune immer wieder - und bin immer wieder erleichtert, dass es hie und da ähnliche Problemlagen gibt wie bei mir... Alles, was ihr geschrieben habt, war für mich sehr hilfreich!

    LG
    Mimi
    Ein Tag, an dem du nicht lachst, ist ein verlorener Tag.

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    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Sorry, aber ich komme hier nicht mit.
    Unterhalt bei 18 Jährigen ist nicht gleich Taschengeld.

    Solange die Kinder noch zuhause wohnen ist das Unterhaltsgeld, auch ein Beitrag zu den anteilig anfallenden Kosten z. B. Miete, Nebenkosten, Verpflegung usw. usw.

    LG diebaerige

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    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von diebaerige Beitrag anzeigen
    Sorry, aber ich komme hier nicht mit.
    Unterhalt bei 18 Jährigen ist nicht gleich Taschengeld.

    Solange die Kinder noch zuhause wohnen ist das Unterhaltsgeld, auch ein Beitrag zu den anteilig anfallenden Kosten z. B. Miete, Nebenkosten, Verpflegung usw. usw.

    LG diebaerige
    Das stimmt schon...einerseits...

    ABER vorm Gesetz ist ein 18-Jähriger nun mal volljährig/erwachsen/für sich selbst verantwortlich. Und das allumfassend. D.h. sein Unterhalt geht auf sein Konto. Du würdest doch dein Geld auch nicht auf das Konto deiner Eltern laufen lassen, oder?

    Und DANN darfst du dich als Elternteil mit deinem Kind darüber auseinandersetzen/verhandeln, wieviel er von seinem Geld zum gemeinsamen Haushalt beisteuert. Dieses Geld überweist er dir dann. Dabei darf man nicht vergessen, dass dem Volljährigen Kind auch Unterhalt zusteht von dem Elternteil, bei dem es wohnt. In der Regel ist es so, dass dieser Teil dann in Naturalien "gezahlt" wird.

    Ab 18 ist ein Kind eben erwachsen und so sollte es behandelt werden. Da setzt man sich an einen Tisch und redet über die Finanzen und verhandelt (mehr oder weniger). Ich finde es angemessen.
    Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
    ----------------------------------------------------
    Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt (...geklaut...)

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