Danke!
da ich nie zu hause gewohnt habe und schon extrem früh in wg's gewohnt habe war eigenverantwortung etwas vom ersten welches ich gelernt habe.
mir stellte sich diese frage nie ob ich genug geld für dinge habe oder nciht, ich hatte immer genug, weil ich sehr gut haushalten konnte.
kann man mich als mutter nicht belangen wenn mein volljähriger sohn aber noch in der ausbildung, dinge kauft die er nicht bezahlen kann??
er wirds lernen, so oder so!
lara
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Ergebnis 41 bis 50 von 74
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05.03.2008, 13:12Inaktiver User
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Geändert von Inaktiver User (05.03.2008 um 13:16 Uhr)
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05.03.2008, 13:16
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
@lara
Sieh es doch mal so: Volljährig ist volljährig. Ob ER nun 18/20 ist oder du 38/40/45 was auch immer.
ER hat Rechte und Pflichten und DU auch. ER ist für seine Taten verantwortlich und DU auch! Nur: DU bist seine Mutter... all deine Gedanken sind geboren aus deinem Mutter-Sein. Und eine Mutter fühlt sich IMMER verantwortlich, weiß ich selber
.
Aber irgendwann muss man die Kinder auch vom führenden Band "ableinen" und laufen lassen... keine Sorge - sie lernen schon, was sie müssen! Auch Negativerfahrungen sind Erfahrungen... Wir alle haben sie machen müssen, auch ich. Daher weiß ich, dass ich nur umsetzen kann, was ich am eigenen Leibe erfahren habe. Wenn meine Mutter immer meine Rechnungen bezahlt hätte, wenn ich über die Stränge geschlagen bin, hätte ich nie gelernt, wie weh es tut, wenn ich Sachen zurückgeben muss, wenn ich mühselig Schulden abstottere und was mein Geld wirklich wert ist.
Oder stehe ich mit dieser Meinung hier wirklich alleine?
Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
(unbekannt...)
Darum:
Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
(David L. George)
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05.03.2008, 13:18Inaktiver User
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
nein, ich denke selber so. meine frage ist nur kann man mich belangen wenn mein sohn dinge kauft die er nicht berappen kann?
Zitat von besserso
bei eltern ist es ja auch so, dass ich als kind(erwachsen) für die eltern aufkommen muss wenn sie es nicht können.
lara
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05.03.2008, 13:19
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Zitat von Inaktiver User
Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
(unbekannt...)
Darum:
Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
(David L. George)
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05.03.2008, 13:24
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Du musst als erwachsenes Kind nur für Gelder deiner Eltern aufkommen, wenn sie staatliche Gelder beziehen (Hartz 4, Pflegestufen, Sozialhilfe). Sofern deine Eltern eigenes Geld verdienen und den Staat nicht "anpumpen", bist du aus der Sache raus.
Zitat von Inaktiver User
Beim Kind nicht anders. Wenn er regulär Ausbildungsvergütung hat, hat er praktisch einen Lohn. Sofern nicht irgendein Amt "soziale" Zuschüsse zahlt oder es aus dem Staatstopf geht, ist er ein normaler, wenn auch sehr junger Arbeitnehmer mit eigenem Geld und der erwähnten eigenen Verantwortung in jeglicher Form.Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
(unbekannt...)
Darum:
Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
(David L. George)
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05.03.2008, 13:28Inaktiver User
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
mein sohn hat das praktikum geschmissen und sucht keine lehre, er verdient im moment noch bis ende monat das praktikumsgehalt. im september wird er 18 und kann dann das geld vom vater haben wenn er darauf besteht, das ist nicht wenig 850euro!
Zitat von besserso
lara
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05.03.2008, 13:43
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
ist eine bombige Summe, was der Bursche dann kriegt. Ich hatte für Oli Anspruch auf 350 Eu (wovon ich 260 bekommen habe) bei einem Durchschnittsnetto von 1800 Eu monatlich beim Vater...
Zitat von Inaktiver User
Er ist übrigens verpflichtet, sich arbeitslos zu melden, wenn er keine abgeschlossene Berufsausbildung hat oder keinen Job. Wenn er einen Job hat, in dem er fest verdient, müssen die Eltern nicht mehr zahlen, weil er alleine verdient. Wenn er sich weigert, sich irgendwie mit Arbeit oder Ausbildung in irgendeiner Form zu beschäftigen (Studium, Lehre), dann wäre zu prüfen, ob der Unterhaltsanspruch wegen Nichterbringens des Pflichtanteils des Kindes (so in der Art "Verpflichtung", sich auf das Leben vorzubereiten in Form einer Ausbildung, mit der er später sein Leben finanzieren kann) nicht verwirkt ist...
Aber das ist glaube ich in Deutschland so. Wie die Schweiz das sieht: keine Ahnung! Fragt doch einfach mal in einer unabhängigen Rechtsberatung nach, welche Handhabe ihr habt. Man muss sich auch als Eltern nichts gefallen lassen und "grober Undank" wäre da vielleicht so ein Stichwort... Ich habe damit keine Erfahrungen. Zum Glück.
Bei 850 Eu würde ich ihn aber glatt ausziehen lassen, in ein Wohnheim oder eine WG... oder aber ihm eine korrekte Aufstellung machen mit Anteil m² für sein Zimmer in Miete, Strom und Nebenkosten, mit eigenem Kühlschrank für ihn, den er selber befüllen muss und ohne Wasch-, Koch- und Putzleistungen... Ich weiß nicht, ob du das so könntest und wie euer Verhältnis sonst so ist.
Ich beneide dich nicht drum....
Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
(unbekannt...)
Darum:
Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
(David L. George)
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05.03.2008, 16:44
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
wie umständlich ist denn das? erst überweise ich ihm geld, und dann überweist er mir geld zurück? das kann man doch gleich verrechnen.
Zitat von izzie
na gut, gesetze sind ja immer für die gemacht, die sich nicht friedlich einigen können. bei uns gab es noch nie streit deswegen. aber angeregt durch die diskussion hier werde ich mich jetzt noch mal hinsetzen, und genau ausrechnen, was mich denn ein kind im monat kostet. das ist m.e. aber mehr als miete und essen/wäsche. dazu zählen für mich auch strom-, telefon-, tv-kosten, versicherungen, kosten fürs auto, das sie ja mitnutzen, und im grunde müsste z.b. auch angerechnet werden, wenn ein neuer geschirrspüler fällig ist oder die wohnung mal wieder renoviert werden muss. auch wenn sowas nicht jedes jahr anfällt, aber im letzten jahr hatte sich das bei mir gehäuft, und die kids sind schließlich nicht ganz unbeteiligt daran, wenn was schneller kaputt geht als es eigentlich müsste.
nun gut, so haben wir es auf besagtem kurs erklärt bekommen. wie dem auch sei, letzten endes ist zunächst mal egal, was das gesetz sagt. es gibt eine menge gesetzte, die an der realität vorbeigehen. und letzten endes muss jede familie nach ihren vorstellungen und möglichkeiten eine lösung finden, die für sie passt.
Zitat von besserso
für gute betten war das ganz und gar nicht teuer (sie haben überlänge, und das ist halt teurer). ich sehe ein bett auch nicht als geburtstagsgeschenk, sondern als notwendige lebensgrundlage. für mich wäre das so, als wenn ich ihnen brot und äpfel zum geburtstag schenken würde. einfach so haben sie es nicht bekommen, sondern weil es dringend notwendig war. die alten betten waren schlichtweg zu klein, zu alt und unhygienisch geworden.
Zitat von besserso
mein jüngerer musste lediglich, da er ein 1,40 m breites bett haben wollte, die differenz zur breite eines einzelbettes zahlen.
und das geld für die führerscheine (und mehr) habe ich langfristig gespart. das hätten sie von ihrem taschengeld, geschenke und arbeiten gehen wahrscheinlich nicht zusammenbekommen. ein auto bekommen sie von mir auch nicht.
die versicherungen zahle ich zunächst alle, da es bei denen, die wir abgeschlossen haben, günstiger ist, wenn sie bei mir entweder automatisch mitversichert sind oder wir gleich im dreierpack versichert sind.
aber ansonsten ist es ja nur ein anderer weg, den du handhabst: du gibst ihm mehr geld, dafür muss er mehr davon bezahlen.
klar, tut er ja. läuft schon immer so bei uns. seit sie 18 sind, überweist er den unterhalt auf ihre konten. ich bekomme das ganze kindergeld, er zieht sich die hälfte vom unterhalt ab. macht er immer noch so.Wenn deine Söhne bei dir leben und 18 Jahre sind, gehört das Geld den Kindern! Der Vater hat es an die Jungs auszuzahlen! Er hat auch bei Minderjährigkeit der Kinder nur die HÄLFTE der Kindergeldsummen auf den Unterhalt anrechnen dürfen, soweit ich das weiß.
nein ist es nicht:
Zitat von besserso
"In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB"
quelle: www.treffpunkteltern.de
dass ich alleinerziehend bin, dafür können sie ja nix.Wer hat gesagt, dass das Leben einer allein erziehenden Mutter mit großen oder kleinen Kindern gerecht ist?
doch ich finde unsere lösung jetzt gerecht.
ob sie nun 100% dem gesetzt entspricht oder nicht. wenn meine süßen sohnemänner meinen, sie müssten nach wie vor dauerduschen und ständig pc und fernseher parallel laufen lassen, sollen sie es auch mit zahlen. ich habe aufgehört, deswegen zu diskutieren. jetzt haben wir es viel entspannter.
so viel ist es nun auch wieder nicht. der eine macht gerade abitur und jobt jetzt gar nicht. der andere hat gerade mit dem studium angefangen, wofür er mind. 50-60 stunden in der woche arbeitet. er gibt lediglich ein wenig nachhilfe nebenbei, mehr geht nicht. und das geld soll auch seins sein. da ist die regelung auch wieder so ein schwachsinn, der die kids ja nicht gerade zum dazuverdienen animieret, wenn sie dadurch ansprüche auf unterhalt verlieren.
Zitat von besserso
Bewahre mich vor der Angst,
ich könnte das Leben versäumen.
Gib mir nichts, was ich mir wünsche,
sondern was ich brauche.
Lehre mich die Kunst der kleinen Schritte.
Antoine de Saint-Exupéry
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05.03.2008, 16:51
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
nein, auf keinen fall. du wirst für gar nichts mehr belangt, was dein volljähriges kind tut.
Zitat von Inaktiver User
Bewahre mich vor der Angst,
ich könnte das Leben versäumen.
Gib mir nichts, was ich mir wünsche,
sondern was ich brauche.
Lehre mich die Kunst der kleinen Schritte.
Antoine de Saint-Exupéry
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05.03.2008, 19:16
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
OK, du warst ausführlich und genau, ich finde, du hast auch differenzierte Antworten verdient
:
Zitat Marla 63:
(hat nicht so funktioniert,wie ich wollte, daher diese Methode):
Zitat von izzie
Ja, aber wenn der Nachwuchs nicht will, muss zunächst der gesamte Unterhalt bar an ihn gehen und du kannst dann Kosten für Miete/Anteil am Essen/Wäscheservice von ihm einfordern. Das kann er dann zahlen oder ausziehen?
wie umständlich ist denn das? erst überweise ich ihm geld, und dann überweist er mir geld zurück? das kann man doch gleich verrechnen.
Kann man natürlich, wenn man sich einig ist. Habe ich mit meinem ja auch gekonnt, zum Glück.
na gut, gesetze sind ja immer für die gemacht, die sich nicht friedlich einigen können. bei uns gab es noch nie streit deswegen. aber angeregt durch die diskussion hier werde ich mich jetzt noch mal hinsetzen, und genau ausrechnen, was mich denn ein kind im monat kostet. das ist m.e. aber mehr als miete und essen/wäsche. dazu zählen für mich auch strom-, telefon-, tv-kosten, versicherungen, kosten fürs auto, das sie ja mitnutzen, und im grunde müsste z.b. auch angerechnet werden, wenn ein neuer geschirrspüler fällig ist oder die wohnung mal wieder renoviert werden muss. auch wenn sowas nicht jedes jahr anfällt, aber im letzten jahr hatte sich das bei mir gehäuft, und die kids sind schließlich nicht ganz unbeteiligt daran, wenn was schneller kaputt geht als es eigentlich müsste.
Absolute Zustimmung. Aber man muss natürlich auch gucken, was sie wirklich verdienen. Ich finde es ist ein schwieriges Spiel zwischen dem, was eigentlich wirklich nötig wäre ihnen "abzuknöpfen", damit es auch wirklich ausgleicht, was sie verbrauchen und dem, was man sich wirklich von ihnen geben lässt. Man will sie nicht ausnehmen, aber selber auch nicht "am Stock" gehen und Spross hat das dicke Konto, oder?
Mir jedenfalls ging es so, ich habe mir daher die 150 gefordert, auch entsprechend gewirtschaftet und ihm bleibt ja nun nicht wirklich viel vom Lehrgeld, da er auf sein Auto angewiesen ist und auch entsprechende Km jetzt fahren muss. Es ging halt, ohne dass ich selber arm werde. Aber reich geworden bin ich davon auch nicht
.
Zitat:
Zitat von besserso
Das Gesetz sieht das aber anders.
nun gut, so haben wir es auf besagtem kurs erklärt bekommen. wie dem auch sei, letzten endes ist zunächst mal egal, was das gesetz sagt. es gibt eine menge gesetzte, die an der realität vorbeigehen. und letzten endes muss jede familie nach ihren vorstellungen und möglichkeiten eine lösung finden, die für sie passt.
Stimmt. Was bei mir gut ging und auch finanziell funktionierte, muss bei euch nicht gehen, sieht man ja weiter unten, wenn ich mir das mit dem Bett der Jungs so durchgelesen habe.
Zitat:
Zitat von besserso
Das ist deine persönliche Sache, wenn du deinen Kindern so viel Geld ansparst und auch, wenn du ihnen so teuere Betten kaufst. Ich habe meinem Kind z.B den Führerschein nicht bezahlt, ... Das neue Bett und den Schrank hat er von uns beiden zusammen zum 18. Geburtstag bekommen, aber "einfach so" habe ich solche Summen noch nie für ihn ausgegeben.
für gute betten war das ganz und gar nicht teuer (sie haben überlänge, und das ist halt teurer). Wusste ich ja vorher nicht, dass du ein "long vehicle"
daheim hast. Erklärt natürlich auch gesteigerte Kosten. ich sehe ein bett auch nicht als geburtstagsgeschenk, sondern als notwendige lebensgrundlage. für mich wäre das so, als wenn ich ihnen brot und äpfel zum geburtstag schenken würde. einfach so haben sie es nicht bekommen, sondern weil es dringend notwendig war. die alten betten waren schlichtweg zu klein, zu alt und unhygienisch geworden. Klar, dann ist es auch richtig. Aber seines hat ihm schlichtweg nicht mehr gefallen, obwohl es noch gut war. Also bekam er eines nach seinen Wünschen und es war halt ein Geschenk.
mein jüngerer musste lediglich, da er ein 1,40 m breites bett haben wollte, die differenz zur breite eines einzelbettes zahlen. Ist das Prinzip, was ich bei meinem Sohn gemacht habe, wenn es z.B. um Fußballschuhe ging. Klar waren welche nötig, aber die zu 70 bis 90 Eu waren mit Sicherheit gut und wenn es die "neuen angesagten" für 200 sein sollten, wäre die Differenz halt seine gewesen. Aber dann haben doch tatsächlich die anderen "billigen" gereicht!
und das geld für die führerscheine (und mehr) habe ich langfristig gespart. das hätten sie von ihrem taschengeld, geschenke und arbeiten gehen wahrscheinlich nicht zusammenbekommen. War mir leider nicht möglich. Ich bin froh, dass ich jetzt endlich mal ein Konto über 0 habe. Ich habe leider einen sehr verschwenderischen Gatten gehabt, bei dem mir dann die Scheidung auch noch Schulden eingebracht hat. Aber im August bin ich dann da auch durch und habe sogar mal wieder Geld zur Verfügung!
ein auto bekommen sie von mir auch nicht. Sehe ich eh nicht ein. Was sie selber kaufen, achten sie meiner Meinung nach mehr.
die versicherungen zahle ich zunächst alle, da es bei denen, die wir abgeschlossen haben, günstiger ist, wenn sie bei mir entweder automatisch mitversichert sind oder wir gleich im dreierpack versichert sind. Ist eine vernünftige Einstellung, wieso auch nicht? Zwei Fliegen mit einer Klappe. Die Kinder unterstützt und selber noch Geld gespart. Finde ich gut.
aber ansonsten ist es ja nur ein anderer weg, den du handhabst: du gibst ihm mehr geld, dafür muss er mehr davon bezahlen.
Finde ich sinnvoll, wenn die Kinder lernen sollen und müssen, was wieviel kostet und wann sie es sich leisten können. Ob die teure Jacke Nr. 3 mit 150 Eu gleich sein muss oder auch im nächsten Winter noch reicht etc. Vieles kaufen die lieben Kleinen, weil sie ihr Geld nicht richtig einteilen können.
Zitat:
Wenn deine Söhne bei dir leben und 18 Jahre sind, gehört das Geld den Kindern! Der Vater hat es an die Jungs auszuzahlen! Er hat auch bei Minderjährigkeit der Kinder nur die HÄLFTE der Kindergeldsummen auf den Unterhalt anrechnen dürfen, soweit ich das weiß.
klar, tut er ja. läuft schon immer so bei uns. seit sie 18 sind, überweist er den unterhalt auf ihre konten. ich bekomme das ganze kindergeld, er zieht sich die hälfte vom unterhalt ab. macht er immer noch so.
Dann passt es ja.
Zitat:
Zitat von besserso
Es ist völig egal, ob sie mit oder ohne dein Einverständnis ausziehen. Sie sind vom Fakt her nicht wirtschaftlich selbständig, daher unterhaltsberechtigt von beiden Elternteilen und ob du es gut findest oder nicht, ist unerheblich.
nein ist es nicht:
"In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB"
quelle: www.treffpunkteltern.de
Wusste ich bisher nicht. Gut, wieder was gelernt.
Zitat:
Wer hat gesagt, dass das Leben einer allein erziehenden Mutter mit großen oder kleinen Kindern gerecht ist?
dass ich alleinerziehend bin, dafür können sie ja nix.
doch ich finde unsere lösung jetzt gerecht.
ob sie nun 100% dem gesetzt entspricht oder nicht. wenn meine süßen sohnemänner meinen, sie müssten nach wie vor dauerduschen und ständig pc und fernseher parallel laufen lassen, sollen sie es auch mit zahlen. ich habe aufgehört, deswegen zu diskutieren. jetzt haben wir es viel entspannter.
Hey, du hast meinen Smiley vergessen
. ich teile übrigens deine Einstellung und weiß auch aus eigener Erfahrung, dass Diskutieren mit jugendlichen Erwachsenen sinnlos ist. Meistens jedenfalls.
Zitat:
Zitat von besserso
Du weißt aber schon, dass das Geld, was die Kinder "in kleinen Jobs" dazuverdienen, auf den Unterhaltsanspruch aufgerechnet wird? Wenn sie 680 Eu mit Kindergeld und ihren Jobs zusammenhaben, wenn dieses Geld regelmäßig kommt, haben sie nicht mal mehr Anspruch auf Unterhalt von euch Eltern!
so viel ist es nun auch wieder nicht. der eine macht gerade abitur und jobt jetzt gar nicht. der andere hat gerade mit dem studium angefangen, wofür er mind. 50-60 stunden in der woche arbeitet. er gibt lediglich ein wenig nachhilfe nebenbei, mehr geht nicht. und das geld soll auch seins sein. da ist die regelung auch wieder so ein schwachsinn, der die kids ja nicht gerade zum dazuverdienen animieret, wenn sie dadurch ansprüche auf unterhalt verlieren.
Klar fördert das nicht gerade die Arbeitslust. Aber es ist ja auch so vom Gesetzgeber gedacht, dass die Eltern auch mal aus der großen finanziellen Verantwortung herauskommen und was für sich haben. Wie viele Eltern können sich weder Urlaub noch Anschaffungen leisten, weil halt 2 Kinder z.B. studieren und ein bisschen oder auch mehr nebenbei verdienen und trotzdem müssen die Eltern ihren Unterhalt weiterzahlen - an Kinder, die teilweise 25 sind und durchaus nebenbei arbeiten gehen können bzw. sich zum größten Teil alleine versorgen könnten! Man macht es ja gern, dass man auch später noch für die Kinder da ist. Keine Frage. Nur: was machst du, wenn dir nach Zahlen des Unterhaltes von deinem bisschen Lohn gerade noch ein paar Euronen bleiben, die du für Reparaturen oder sonstiges weglegen kannst, aber das übrige Leben (Weggehen, Urlaube) nicht mehr drin ist? Unter diesem Aspekt - dem Ausnutzen der Eltern über lange Zeit durch einige Jugendliche, obwohl sie eigentlich selber genug haben - finde ich das Gesetz gerecht.
So verschieden denken wir doch gar nicht, oder?Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
(unbekannt...)
Darum:
Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
(David L. George)


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