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    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von besserso
    Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
    nach meiner information gleiche ich aber, wenn meine beiden volljährigen kinder noch bei mir wohnen, den barunterhalt dadurch aus, dass ich miete, strom, wasser, heizung, lebensmittel, versicherungen, krankenkasse, kosten fürs auto usw. für sie mit bezahle. ich leiste meinen unterhalt quasi in form von naturalien, also unterkunft und verpflegung. so habe ich das mal in einem kurs zu rechtsfragen gelernt. und das erscheint mir logisch. viele jahre habe ich für sie in einer lebensversicherung gespart, so dass sie jetzt jeder einen großen betrag ausbezahlt bekamen, von dem sie u.a. den führerschein finanzieren konnten (der kam pro kind ca. 2500 eur). gerade habe ich 2000 eur für neue betten für die jungs ausgegeben. es kostet doch alles geld, das letzten endes ich aufbringen muss.

    es kann doch nicht sein, dass ich das alles zahle und zusätzlich noch bargeld in entsprechender höhe, wie der vater (wir verdienen ähnlich viel)! der behält darüber hinaus ebenso das kindergeld ein, denn das zieht er, wie seit eh und je, vom unterhalt ab, das er an meine söhne überweist.

    meines wissen gilt die barunterhaltspflicht beiderseits nur, wenn das kind nicht mehr zu hause wohnt. wenn die beiden ausziehen, dann muss ich bargeld zahlen. aber auch nur dann, wenn sie mit meinem einverständnis ausgezogen sind.

    ist es nicht auch andererseits so, dass ein volljähriges kind verpflichtet ist, zum familienhaushalt beizutragen, so lange es noch in der familie lebt? so kenne ich das. wir machen es auch so, dass ich das kindergeld einbehalte, und darüber hinaus zahlen mir beide noch einen anteil des unterhalts vom vater aus als beitrag zu den ständig anfallenden haushaltskosten. was ihnen bleibt, ist höher als ihr bisheriges taschengeld, beim großen, der gerade angefangen hat zu studieren, aber noch zu hause wohnt, beträchtlich höher, da er jetzt ja auch bedeutend höhere ausgaben hat. er darf z.b. auch kostenlos jederzeit mein auto nutzen (der jüngere muss mir spritgeld zahlen). von ihrem geld müssen sie kleidung, schul- und studiensachen, bücher, fahrgeld usw. zahlen. so gleichen wir das aus.

    natürlich ist das geld bei ihnen nicht reichlich. doch bei mir ist es das auch nicht. immerhin können sie es sich leisten, mehrmals in der woche auszugehen. der jüngere legt sogar monatlich einen großen teil davon zurück, spart für reisen u.a. größere ausgaben. ich würde es ungerecht und pädogogisch nicht besonders sinnvoll finden, wenn die jungen leute ohne ausbildung mit kindergeld + unterhalt vom vater + unterhalt von mir + geld, das sie in kleinen jobs verdienen letzten endes mehr taschengeld zur verfügung hätten als ich, die seit 20 jahren berufstätig ist.
    Bewahre mich vor der Angst,
    ich könnte das Leben versäumen.
    Gib mir nichts, was ich mir wünsche,
    sondern was ich brauche.
    Lehre mich die Kunst der kleinen Schritte.


    Antoine de Saint-Exupéry

  2. Moderation

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    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von marla63
    meines wissen gilt die barunterhaltspflicht beiderseits nur, wenn das kind nicht mehr zu hause wohnt. wenn die beiden ausziehen, dann muss ich bargeld zahlen. aber auch nur dann, wenn sie mit meinem einverständnis ausgezogen sind.
    "Bei volljährigen Kindern gilt: Ein volljähriges Kind hat keinen Anspruch mehr auf Naturalunterhalt (Betreuung), sondern nur noch auf Barunterhalt (Geld). Gegenüber volljährigen Kindern sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, und zwar auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt.

    Wichtig: Das gilt auch für junge Volljährige, die noch zur Schule gehen und im Haushalt eines Elternteils leben. Auch für sie sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.

    Für den Barunterhalt eines volljährigen Kindes haften beide Elternteile. Das heisst, mit Eintritt der Volljährigkeit haben grundsätzlich beide Eltern Unterhalt in Geld zu zahlen. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dieser Elternteil kann dem nicht entgegenhalten, er leiste (weiterhin) Naturalunterhalt. Der Naturalunterhalt kann aber mit dem Barunterhalt verrechnet werden. Wohnt das Kind z.B. noch bei der Mutter und müsste die Mutter nach der weiter unten dargestellten Berechnungsmethode 200,- EURO zahlen, und haben die Leistungen der Mutter wie z.B. Wohnungsgewährung und Verpflegung bereits einen Gegenwert von z.B. 120,- EURO, so schuldet die Mutter nur noch 80,- EURO Barunterhalt ("Taschengeld").

    Weil dies sehr oft - auch von Anwälten - übersehen wird, sei es noch einmal ausdrücklich klargestellt: bei volljährigen Kindern sind immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das gilt auch dann, wenn das Kind zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, noch bei einem Elternteil lebt und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet. Beispiel: ein Gymnasiast lebt bei seiner Mutter. Sobald dieser Gymnasiast 18 Jahre alt wird, muss sich auch die Mutter am Barunterhalt beteiligen. (Eine ganz andere Frage ist, ob die Mutter die Naturalleistungen, die sie weiterhin erbringt, mit ihrem Unterhalt verrechnen kann. Das kann dem unterhaltspflichtigen Vater aber egal sein).

    Da beide Eltern barunterhaltspflichtig sind, stellt sich die Frage, wie der Unterhaltsanspruch des Kindes auf beide Elternteile aufzuteilen ist. Keineswegs ist es etwa so, dass jeder Elternteil die Hälfte schuldet. Das wäre nur der Fall, wenn beide Eltern gleich viel verdienen. Vielmehr haftet jeder Elternteil (nur) anteilmäßig in Höhe seines unterhaltsrelevanten Einkommens abzüglich des Selbstbehalts.

    Wichtig: Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur dann ausgerechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Das volljährige Kind, das Unterhalt verlangt, ist verpflichtet, dem einen Elternteil über das Einkommen des anderen Elternteils Auskunft zu geben.

    Das Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf des Kindes in voller Höhe anzurechnen. In Höhe des Kindergelds verringert sich also der Unterhaltsbedarf. Natürlich muss im Gegenzug das Kindergeld dann auch in voller Höhe an das Kind ausgezahlt werden."

    Quelle
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
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    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von izzie
    [B]Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dieser Elternteil kann dem nicht entgegenhalten, er leiste (weiterhin) Naturalunterhalt.
    das widerspricht doch dem, oder sehe ich das falsch:

    Der Naturalunterhalt kann aber mit dem Barunterhalt verrechnet werden.
    ich kann es ja dann doch entgegenhalten und tu es, völlig gerechtfertigt in meinen augen, auch.

    und haben die Leistungen der Mutter wie z.B. Wohnungsgewährung und Verpflegung bereits einen Gegenwert von z.B. 120,- EURO
    120 eur?? wann wurde denn dieses beispiel ermittelt?
    Bewahre mich vor der Angst,
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  4. Moderation

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    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von marla63
    ich kann es ja dann doch entgegenhalten und tu es, völlig gerechtfertigt in meinen augen, auch.
    Ja, aber wenn der Nachwuchs nicht will, muss zunächst der gesamte Unterhalt bar an ihn gehen und du kannst dann Kosten für Miete/Anteil am Essen/Wäscheservice von ihm einfordern. Das kann er dann zahlen oder ausziehen?
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
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    Moderation von:
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    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von izzie
    Ja, aber wenn der Nachwuchs nicht will, muss zunächst der gesamte Unterhalt bar an ihn gehen und du kannst dann Kosten für Miete/Anteil am Essen/Wäscheservice von ihm einfordern. Das kann er dann zahlen oder ausziehen?
    Genau das habe ich dem Gesetzestext entnommen.
    Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
    (unbekannt...)

    Darum:

    Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
    (David L. George)

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von besserso
    Das geht aber nur, wenn dein Sohn damit einverstanden ist. Gesetzlich gehört das Geld deinem Sohn, der aber beim Behalten des Geldes auch Kostgeld und anteilig Miete zahlen müsste. Genauso müsste er sich die Klamotten davon kaufen, die Monatskarte (wenn nötig) und all den Kleinkram.

    ---jep und dann ist er gleich weit wie wenn ich das geld erhalte.


    Davon ab: wenn er 18 wird, wird beim Jugendamt der Unterhalt neu berechnet aus bereinigtem Einkommen von dir und dem Kindesvater und auch DU (selbst wenn er bei dir lebt) bist zum Unterhalt verpflichtet!

    ---ist bei uns nicht so, der betrag bleibt gleich bis er aus der 1. ausbildung raus ist. wurde im scheidungsurteil so reingenommen. ich wohne in der schweiz, ev. ist es da anders.

    Sofern er 18 ist, sind deine Rechte sehr begrenzt!

    ---meine pflichten auch, ich kann ihn rausschmeissen wenn er sich nicht an die regeln hält.

    1. muss er keine Arbeiten mehr unterschreiben lassen
    ---muss er jetzt schon nicht.

    2. muss er keine Verträge von dir/euch mehr gegenzeichnen lassen - auch wenn ihr damit nicht einverstanden wäret: ihr hättet nur Beraterfunktion! Entscheiden darf der Junge ab 18 Jahre alleine.

    ---sofern er alleine dafür aufkommt ist das doch ok.(geld)

    3. muss er auch den ihm zustehenden Unterhalt NICHT an dich abtreten! Er KANN es, wenn er selber vielleicht einsieht, dass du mit deiner Einschätzung (er kann nicht wirtschaften) recht hast. Aber MÜSSEN muss er gar nichts.

    ---doch ist bei uns im scheidungsurteil so geschrieben.

    4. Muss er dir nicht mehr sagen, wann er wohin geht

    ---tut er sowieso nicht!.

    5. Muss er dir gegenüber keine Rechnung ablegen, was er mit seinem Geld macht.

    ---tut er nicht.


    So hat es mir/uns das Jugendamt gesagt und das ist auch gerade erst im Oktober 2007 gewesen.

    ---ich weiss das auch, aber nur solange er sich erwachsen benimmt und seinen pflichten nachkommt wie arbeiten usw. sonst wird ihm ein vormund gestellt bis 20.
    lara

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    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von marla63
    nach meiner information gleiche ich aber, wenn meine beiden volljährigen kinder noch bei mir wohnen, den barunterhalt dadurch aus, dass ich miete, strom, wasser, heizung, lebensmittel, versicherungen, krankenkasse, kosten fürs auto usw. für sie mit bezahle. ich leiste meinen unterhalt quasi in form von naturalien, also unterkunft und verpflegung. so habe ich das mal in einem kurs zu rechtsfragen gelernt. und das erscheint mir logisch. Das Gesetz sieht das aber anders. viele jahre habe ich für sie in einer lebensversicherung gespart, so dass sie jetzt jeder einen großen betrag ausbezahlt bekamen, von dem sie u.a. den führerschein finanzieren konnten (der kam pro kind ca. 2500 eur). gerade habe ich 2000 eur für neue betten für die jungs ausgegeben. es kostet doch alles geld, das letzten endes ich aufbringen muss. Das ist deine persönliche Sache, wenn du deinen Kindern so viel Geld ansparst und auch, wenn du ihnen so teuere Betten kaufst. Ich habe meinem Kind z.B den Führerschein nicht bezahlt, auch nicht das Auto, was er sich jetzt kauft und ich sage, wenn er was haben will, muss er es sich leisten können. Das neue Bett und den Schrank hat er von uns beiden zusammen zum 18. Geburtstag bekommen, aber "einfach so" habe ich solche Summen noch nie für ihn ausgegeben. Wenn was kaputt war, musste es funktionstüchtig ersetzt werde, also preiswert. Wurde ein bestimmtes Modell gewünscht, schick, aber teuer, hat er den über meine Maximalsumme gehenden Betrag zugezahlt oder aber es gelassen!

    es kann doch nicht sein, dass ich das alles zahle und zusätzlich noch bargeld in entsprechender höhe, wie der vater (wir verdienen ähnlich viel)! der behält darüber hinaus ebenso das kindergeld ein, denn das zieht er, wie seit eh und je, vom unterhalt ab, das er an meine söhne überweist.

    Wenn deine Söhne bei dir leben und 18 Jahre sind, gehört das Geld den Kindern! Der Vater hat es an die Jungs auszuzahlen! Er hat auch bei Minderjährigkeit der Kinder nur die HÄLFTE der Kindergeldsummen auf den Unterhalt anrechnen dürfen, soweit ich das weiß. Die Hälfte wäre immer zu dir gekommen! Aber das würde ich mal eine unabhängige Rechtsberatung klären lassen.

    Volljährige, nicht selbständige Kinder haben Anspruch und das Recht auf Zahlung des Kindergeldes und aller geldlichen Unterhaltsleistungen an sich selber, von dieser Summe haben sie sich natürlich am Lebensunterhalt zu beteiligen. Ob du 120 Eu nimmst oder 150, entscheidest du. Und wenn du sie ihre Klamotten, ihr neues Bett und die Turnschuhe (z.B) für 200 Eu alleine kaufen lässt, dir also nur anteilig Miete/Wasser/Strom zahlen lässt, wirst du sehen, wie fix sich megateure Anschaffungen abstellen lassen. Es ist dann IHR Geld und dann gehen die Wünsche ruckzuck runter... eigene Erfahrungen.

    meines wissen gilt die barunterhaltspflicht beiderseits nur, wenn das kind nicht mehr zu hause wohnt. wenn die beiden ausziehen, dann muss ich bargeld zahlen. aber auch nur dann, wenn sie mit meinem einverständnis ausgezogen sind.

    Es ist völig egal, ob sie mit oder ohne dein Einverständnis ausziehen. Sie sind vom Fakt her nicht wirtschaftlich selbständig, daher unterhaltsberechtigt von beiden Elternteilen und ob du es gut findest oder nicht, ist unerheblich. Der Satz beläuft sich für junge Leute bis 25 glaube ich auf 680 Eu, so dass du das Geld auch gegen deine Willen auszuzahlen hast.
    ist es nicht auch andererseits so, dass ein volljähriges kind verpflichtet ist, zum familienhaushalt beizutragen, so lange es noch in der familie lebt? so kenne ich das. wir machen es auch so, dass ich das kindergeld einbehalte, und darüber hinaus zahlen mir beide noch einen anteil des unterhalts vom vater aus als beitrag zu den ständig anfallenden haushaltskosten. was ihnen bleibt, ist höher als ihr bisheriges taschengeld, beim großen, der gerade angefangen hat zu studieren, aber noch zu hause wohnt, beträchtlich höher, da er jetzt ja auch bedeutend höhere ausgaben hat. er darf z.b. auch kostenlos jederzeit mein auto nutzen (der jüngere muss mir spritgeld zahlen). von ihrem geld müssen sie kleidung, schul- und studiensachen, bücher, fahrgeld usw. zahlen. so gleichen wir das aus.

    Ja, sie sind verpflichtet. Ich habe aber das Kindergeld als einziges genommen für alle anfallenden Kosten (siehe oben). Autorate bzw. den Kauf, die Versicherungen, das Spritgeld, die Fahrkarten, das Handy, KLeidung, Freundin (die noch 30 km weit weg wohnt und selber kein Geld hat) etc. zahlt Sohnemann bei mir alleine. Und wenn er dann nachher 50 Eu vom Lehrgeld über hat, ist es gut. Ich wüsste nicht, wie er einen höheren Betrag hätte abführen sollen. Davon ab: ich bin damit immer hingekommen!

    natürlich ist das geld bei ihnen nicht reichlich. doch bei mir ist es das auch nicht. immerhin können sie es sich leisten, mehrmals in der woche auszugehen. der jüngere legt sogar monatlich einen großen teil davon zurück, spart für reisen u.a. größere ausgaben. Da habe ich meinem gleich gesagt, ich sehe nicht ein, dass sein Konto wächst und gedeiht und meines schrumpft unter die Nulllinie... Daher die 154 als Minimalbetrag, da ihm wirklich nur 50 Eu bleiben.ich würde es ungerecht und pädogogisch nicht besonders sinnvoll finden, wenn die jungen leute ohne ausbildung mit kindergeld + unterhalt vom vater + unterhalt von mir + geld, das sie in kleinen jobs verdienen letzten endes mehr taschengeld zur verfügung hätten als ich, die seit 20 jahren berufstätig ist.
    Wer hat gesagt, dass das Leben einer allein erziehenden Mutter mit großen oder kleinen Kindern gerecht ist?

    Du weißt aber schon, dass das Geld, was die Kinder "in kleinen Jobs" dazuverdienen, auf den Unterhaltsanspruch aufgerechnet wird? Wenn sie 680 Eu mit Kindergeld und ihren Jobs zusammenhaben, wenn dieses Geld regelmäßig kommt, haben sie nicht mal mehr Anspruch auf Unterhalt von euch Eltern!
    Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
    (unbekannt...)

    Darum:

    Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
    (David L. George)

  8. User Info Menu

    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    lara
    Lara, ich kann deinen Text nicht reinkopieren...

    Aber es kann sein, dass die Schweiz einen anderen Gesetzentwurf dafür hat. Und du hast vollkommen recht: sie haben Rechte und PFLICHTEN. Sehe ich genauso.

    Nur: wenn SIE ihre Pflichten nicht wahrnehmen, musst DU ja auch nicht, oder?

    In meinem Scheidungsurteil steht jedenfalls drin, dass wir beide als Eltern laut deutschem Recht ab dem 18. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind und in dem Falle habe ich ja schon die Links reinkopiert.

    Wie gesagt, mein Sohn hat mir da keine Probleme gemacht. Er hat ein bisschen gegrummelt, das sei ihm doch gegönnt... Er ist allerdings auch mit nicht so pompösem Essen zufrieden und sehr pflegeleicht. Daher habe ich keine schweren Geschütze gebraucht.
    Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
    (unbekannt...)

    Darum:

    Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
    (David L. George)

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    @besserso
    Was tust du wenn dein volljähriger sohn sich übers internet eine anschaffung macht die er nicht bezahlen kann?
    die aber 30 tage nach erhalt bezahlt werden muss?
    oder dein sohn sich drogen kauft (hasch) und dann nix mehr hat für die rechnungen? handy? auswärts essen?

    lara

  10. User Info Menu

    AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    @besserso
    Was tust du wenn dein volljähriger sohn sich übers internet eine anschaffung macht die er nicht bezahlen kann?
    die aber 30 tage nach erhalt bezahlt werden muss?
    oder dein sohn sich drogen kauft (hasch) und dann nix mehr hat für die rechnungen? handy? auswärts essen?

    lara
    Einkäufe Internet: Dann ist er dank Volljährigkeit alleine verantwortlich (rechtlich gesehen). Wenn DU ihm natürlich aus der Patsche helfen möchtest, weil du ihn nicht mit Problemen sitzen lassen willst, ist es deine private und persönliche Sache. MÜSSEN musst du NICHT!

    DROGEN: Er ist erwachsen und für sich alleine verantwortlich! Für alles was er tut oder nicht tut... für jede Straftat, die er begeht, ist er verantwortlich - genau wie DU für DEINE (wobei ich damit nicht sage, dass du welche begehst! Nur zum Verdeutlichen...). Er muss auch beim sich erwischen lassen von Drogen (als Beispiel) alleine die ARbeitsstunden ableisten, alleine in den Knast (wenn er in dem Zustand viel Mist baut) etc.

    DU bist die Mutter, aber mit Zustand der Volljährigkeit sagt der Gesetzgeber, dass du deine Erziehungspflicht beendet hast und dass Eigenverantwortlichkeit für alle Handlungen des jungen Erwachsenen eintritt, wenn er nicht gerade entmündigt ist aus irgendwelchen Gründen - aber dann ist das wieder was anderes.

    HANDY/auswärts essen: ist für dich etwas, was du dir leisten können musst. Bei ihm das gleiche in lila....

    Oder schießt dir DEINE Mutter noch Geld zu, damit du dir manche Dinge leisten kannst? Ist deine Mutter für deine Taten verantwortlich? Nein! Nimm doch einfach mal die 18 beim Kind und ... Jahre bei dir weg und ersetze die durch ... Jahre bei dir und ..... bei deiner Mutter. Würdest du da immer noch die gleiche Frage wie im Zitat stellen?
    Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
    (unbekannt...)

    Darum:

    Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
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