Das stimmt, informieren kann nichts schaden. Aber ich denke nicht, dass es deinem Sohn an Erfahrung mangelt.Er weiß über seine (vermeintlichen) Schwächen sicher besser Bescheid als andere Menschen. Er wird 18 Jahre alt und das ist die Zeit, in der man Selbstverantwortung lernen soll. Er sollte sich Gedanken machen, nicht du, oder nicht zumindest du allein. Rede doch mal mit ihm, vielleicht überrascht er dich ja. Bisher klang das nämlich so, als würdest du ihm wenig zutrauen.Zitat von Inaktiver User
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Ergebnis 21 bis 30 von 74
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28.02.2008, 21:20
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
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28.02.2008, 21:26
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Marie38, glaub ruhig: auch wir Mütter hier haben nicht mehr Erfahrungen
! Merkst ja bei mir. Nur weil mein Sohn akzeptiert hat, dass es nicht anders ging bei uns, war ich mit meiner rechtlichen Einschätzung trotzdem auf dem Holzwege. Aber ich lerne ja gern dazu.
Es stimmt, die Kinder sind nicht dumm. Klar wird auch dein Kind erst protestieren, weil die schönen Träume vom Geld sparen (falls es die Träume wie bei meinem Kind sind
) platzen, weil DU es dir gar nicht leisten kannst, es "durchzufüttern" (klingt so hässlich, aber bei dem Einkommen des Kindes wäre es ja ein solches, oder?) oder aber weil du es vielleicht auch nicht willst. Viele Mütter (aber mit sehr viel jüngeren Kindern) haben mir schon gesagt, sie würden die Gelder erstmal nehmen und heimlich fürs Kind sparen, wenn es mal auszieht. Gut, wenn man es sich leisten kann, wieso nicht? Aber wieviele Alleinerziehende können es sich leisten, auf Unterhaltsleistungen zu verzichten bzw. diese beiseite zu legen? Sicher nicht viele.
Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
(unbekannt...)
Darum:
Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
(David L. George)
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29.02.2008, 06:27Inaktiver User
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Guten Morgen!
Naja, wie gesagt ging es mir eher um die theoretische, rechtliche Seite dieser Frage ... und wie damit in der Praxis umgegangen wird. Und ganz so einfach ist es tatsächlich offenbar nicht.
Mein Sohn weiß schon von seinen Schwächen. Als wir vor ca. 1/2 Jahr sein Taschengeld drastisch erhöhten und damit automatisch mehr Auflagen für div. Ausgaben verbunden waren, war er - auch mit Aussicht auf mehr Geld - gar nicht so begeistert davon. Aber das hat er mittlerweile gut im Griff.
Allerdings kommen mit 18 ja noch andere Dinge auf ihn zu .... Verträge usw. Klar kann man sagen - "er ist intelligent genug und man hat in immer auf die Gefahren hingewiesen" - aber ob das wirklich so ist, gerade dann, wenn sein Taschengeld eben doch mehr als ein Taschengeld ist ...!? Warten wir es ab.
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04.03.2008, 11:58Inaktiver User
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
mein sohn wird auch in ein paar monaten 18 und es läuft weiterhin wie bisher. mein sohn müsste seinen vater einklagen dass er den unterhalt bekommt.
Zitat von Inaktiver User
solange mein sohn hier wohnt, bekomme ich den unterhalt und verfüge auch über das geld.
zieht mein sohn aus, bekommt er den unterhalt.
mein sohn könnte nicht mit dem geld umgehen, ich sehe es an seinem lehrlingslohn, der ist in 2 wochen hinüber und er verdient nicht schlecht.
lara
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04.03.2008, 11:59Inaktiver User
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
hast du auch miete verlangt?
Zitat von Inaktiver User
lara
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04.03.2008, 21:17
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Das geht aber nur, wenn dein Sohn damit einverstanden ist. Gesetzlich gehört das Geld deinem Sohn, der aber beim Behalten des Geldes auch Kostgeld und anteilig Miete zahlen müsste. Genauso müsste er sich die Klamotten davon kaufen, die Monatskarte (wenn nötig) und all den Kleinkram. Davon ab: wenn er 18 wird, wird beim Jugendamt der Unterhalt neu berechnet aus bereinigtem Einkommen von dir und dem Kindesvater und auch DU (selbst wenn er bei dir lebt) bist zum Unterhalt verpflichtet! Das hatte ich aber glaube ich schon oben irgendwo geschrieben.
Zitat von Inaktiver User
Sofern er 18 ist, sind deine Rechte sehr begrenzt!
1. muss er keine Arbeiten mehr unterschreiben lassen
2. muss er keine Verträge von dir/euch mehr gegenzeichnen lassen - auch wenn ihr damit nicht einverstanden wäret: ihr hättet nur Beraterfunktion! Entscheiden darf der Junge ab 18 Jahre alleine.
3. muss er auch den ihm zustehenden Unterhalt NICHT an dich abtreten! Er KANN es, wenn er selber vielleicht einsieht, dass du mit deiner Einschätzung (er kann nicht wirtschaften) recht hast. Aber MÜSSEN muss er gar nichts.
4. Muss er dir nicht mehr sagen, wann er wohin geht
5. Muss er dir gegenüber keine Rechnung ablegen, was er mit seinem Geld macht.
So hat es mir/uns das Jugendamt gesagt und das ist auch gerade erst im Oktober 2007 gewesen.Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
(unbekannt...)
Darum:
Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
(David L. George)
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04.03.2008, 21:29
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Habe nochmal gegoogelt:
Zitat:
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen. Mag die Mutter das Unterhaltsgeld noch so dringend für den gemeinsamen Haushalt benötigen- ihr Konto bleibt leer, wenn Kind und Vater eine andere Zahlungsweise vereinbaren, z.B. auf das Konto des Kindes.Das Kind kann allerdings dem Elternteil, bei dem es lebt, auch erlauben, weiterhin seine Rechte gegenüber dem anderen Elternteil wahrzunehmen. (Vollmacht).
Zitatende.
Gefunden in:
http://www.treffpunkteltern.de/unter...erhaltab18.php
@lara06:
Das war das, was ich im vorigen Beitrag geschrieben hatte. Dein Sohn DARF dir also erlauben, dass du das Geld verwaltest, wenn ihm selber klar ist, dass er es sonst alles ausgibt. Aber er MUSS es nicht. Und wenn er sein Geld in 14 Tagen verprassen will, musst du ihn lassen, ob es mit deiner Wertung finanzieller Dinge zusammenpasst oder nicht
.
Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
(unbekannt...)
Darum:
Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
(David L. George)
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04.03.2008, 21:32
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
@lara06:
Und zum Thema "gemeinsam zu zahlender Unterhalt" noch ein weiterer Link, aus dem hervorgeht, dass Dein Sohn seinen Vater nicht um Unterhalt einklagen muss:
http://www.finanztip.de/recht/famili...ing/ku_wer.htmManchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
(unbekannt...)
Darum:
Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
(David L. George)
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04.03.2008, 22:32Inaktiver User
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Hallo Lara,
Zitat von Inaktiver User
nein... habe ich nicht. Ich behalte das Kindergeld als anteilige Wohnkosten ein.
Im Moment könnte sie sowieso keine Miete zahlen... sie bekommt ja nun schon seit August 07 keinen Unterhalt von ihrem Vater... aber auch wenn er wieder zahlen würde, würde ich (solange sie noch in der Ausbildung ist) keine weitere Zahlung von ihr verlangen... ich betrachte das als meinen Anteil an ihrem Unterhalt...
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04.03.2008, 22:39
AW: Unterhalt / Taschengeld für 18-jährigen
Hallo Max,
Zitat von Inaktiver User
ich habe es genauso gemacht. Das Kindergeld ging ja eh über meinen Arbeitgeber ein. Also haben wir uns geeinigt, dass diese 154 Eu sein Anteil am Einkauf, der Miete, den Kosten für Wäsche und Heizen und fürs Wasser sind. Ich bin auch ganz gut hingekommen, es war ok. Gab es halt mal 2 Tage Hühnereintopf als billiges Essen...
Es geht ja nicht darum, dass man centgenau aufrechnen will, aber sie müssen lernen, dass auch von wenig Geld gewisse Pflichten zu zahlen sind, dass das auch auf sie in eigener Wohnung zukommen wird und dass man dann halt mal auf einen Kinobesuch oder anderes verzichten muss, weil erst die Pflichten kommen und dann das Vergnügen.
LGManchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
(unbekannt...)
Darum:
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(David L. George)


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