Hallo,
du könntest beim Jugendamt/ Vormundschaft auch eine Erklärung hinterlegen, die enthalten sollte, warum die Kinder nicht zum Vater sollen und dass die Vermögenssorge und erbliche Angelegenheiten auf einen Ergänzungspfleger übertragen werden sollen. Bei dem Tod eines Sorgeberechtigten wird das Jugendamt häufig als erstes zum Vormund oder Pfleger bestellt und infolge wird dann geprüft, ob eine andere Person für die Vormundschaft besser geeignet ist.
Das würde dann in dem Fall, der hoffgentlich nie eintritt, geprüft werden.
Gruß
Birgit-Sabine