Antworten
Seite 1 von 8 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 79
  1. User Info Menu

    Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    hallo!


    meine tochter ist 17 jahre alt und wird die schule im juli mit der mittleren reife abschließen.

    im august wird sie für ein jahr in die usa gehen und dort ein high school year machen. während dieser zeit wohnt sie in einer gastfamilie.

    hat jemand erfahrung gemacht mit der unterhaltszahlung des vaters während dieses jahres?

    ich habe beim jugendamt nachgefragt, der beamte sagte mir, es gäbe keine gesetzliche regelung für solch einen fall, er würde aber dafür plädieren, dass der vater während des auslandsjahres den unterhalt weiter bezahlen müsste, da es sich im um 'ausbildung' handelt... ob das der vater auch so sieht..?

    gruß
    die münchnerin
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

  2. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    hi,

    was will sie denn danach machen?

    lg

    mariechen

  3. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    zuerst der aufenthalt in den usa für 1 jahr (besuch der high school) und dann

    ausbildung
    oder
    fos

    aber spielt es eine rolle, was sie NACH ihrem usa-aufenthalt machen will?
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

  4. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    ja, denn wenn weiter sie weiter Schule macht oder in der Ausbildung Englisch braucht, dann muß er auf jeden Fall weiterzahlen. Die Vermittlungsgebühr ist Sonderbedarf und müßte dann von ihm auch zur Hälfte getragen werden.

    lg

    mariechen

  5. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    wie? die vermittlungsgebühr? du meinst die kosten für usa - die organisationskosten?
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

  6. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    hab grad gegoogelt zum thema sonderbedarf. da gibt es wohl unterschiedliche rechtsprechung, was 'schüleraustausch' anbelangt...

    danke, mariechen ;-)
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

  7. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Hallo,

    er muss weiter zahlen, da du auch während des Jahres Unkosten für deine Tochter haben wirst.
    Die Vermittlungsgebühr wird gegengerechnet...dafür zahlt er den Unterhalt weiter, den du nicht mehr voll benötigst.

    So war das bei uns geregelt. Voraussetzung: Nach dem Jahr USA wird eine Ausbildung begonnen.

    LG zb
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

  8. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    naja, den Highschoolabschluß braucht sie ja eigentlich gar nicht, sie hat ja schon die mittlerer Reife ... der Abschluß bringt sie also kein Stück weiter !!!

    Warum sollte der Vater diesen Abshluß denn finanzieren müssen ... sie hat ja bereits einen gleichwertigen Schulabschluß ???

    Ihr könntet mit "Sprachkenntnissen" argumentieren ... evtl. möchte Deine Tochter hinterher Fremdsprachenkorrespondetin werden ... oder einen Beruf ergreifen, wo gute Fremdsprachenkenntnisse gebraucht werden.

    Nur dazu benötigt sie auch nicht zwingend den Highschoolabschluß ..

    Ich pers. denke, ein Sprachkurs wär die bessere Alternative für Deine Tochter ...
    In diesem Bereich gibts auch diverse Angebote für Jugendliche ...

    Und ja, wenn die Finanzierung des ganzen wackelt, könnte sie immer noch als AuPair in die Staaten ... dann macht sie auch einen Sprachkurs, lebt auch in einer Familie und bekommt noch Taschengeld.

    Gruß, B.

  9. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    naja...die fragestellung war auch nicht, ob ein auslandsaufenthalt in verbindung mit der high school für die dauer eines jahres sinnvoll ist.

    es gibt -neben den sprachkenntnissen- noch eine ganze reihe weiterer punkte, warum wir uns für dieses jahr entschieden haben.

    beruflich betrachtet gibt es wohl ganz wenig jobs, bei denen sehr gute englischkenntnisse von nachteil sind - so gesehen ist da jahr sicherlich keine 'verschwendung'.
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

  10. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    OLG Hamm FamRZ 1999, 1449 zu alleiniger Unterhaltspflicht des Vaters während des Auslandschuljahres der Tochter

    die Kosten zu Hause laufen ja auch weiter z.B. Kinderzimmermiete etc.

    Sie fährt doch mit einer Organisation oder? Und dann entstehen ja auch Kosten, diese sind Sonderbedarf, müßte ich aber nochmal nachlesen wo das steht, ansonsten frag mal bei der Organisation nach.

    lg und vor allen Dingen viel Spass

    mariechen

Antworten
Seite 1 von 8 123 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •