Antworten
Seite 8 von 8 ErsteErste ... 678
Ergebnis 71 bis 79 von 79
  1. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Was hat das damit zu tun?
    V.G.
    ...eigentlich wenig...da hast du schon Recht...

    Wenn ich deine Postings lese, habe ich immer das Gefühl, dass du der unglückliche bezahlende Vater bist..es geht auch anders.

    zb
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

  2. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Zartbitter
    ...eigentlich wenig...da hast du schon Recht...

    Wenn ich deine Postings lese, habe ich immer das Gefühl, dass du der unglückliche bezahlende Vater bist..es geht auch anders.

    zb
    Ich war der Zahlvater und das war gewollt, weniger von mir. Die Mutter hatte neu geheiratet und solange sie glücklich gewesen ist war es gewollt, dass ich keinen Kontakt habe.
    Als das in die Brüche ging, da hat man sich auf mich eingeschossen. Die üblichen Klischees, Vater interessiert sich nicht und bla bla bla.
    Unterhaltserhöhung, ständig abenteuerliche Klagen mit hanebüchenen Begründungen usw.

    Kleine Kostprobe aus dem Gericht:
    Jugendamt: wir sehen schon begründet, dass sich ihr Einkommen erhöht hat, weniger in ihrer Gewinnermittlung.
    Ich: Wo ???????
    Jugendamt: Sie haben doch ihrem Kind zum Geburtstag und zu Weihnachten mehrere Tausend Mark überwiesen, diese Summen könnte man auf den jährlichen Unterhalt noch mal draufrechnen und Diesen dann neu titulieren.

    Anderer Gerichtstermin:
    Jugendamt: Es ist ihr Problem, wenn sie der Mutter weiterhin Unterhalt überwiesen haben. Fakt ist, die Kindesmutter hat in den vergangen Jahren von uns ebenfalls Unterhalt im Rahmen des Unterhaltvorschusses erhalten und diesen Vorschuss müssen sie jetzt an uns zurückzahlen. Wir gestehen ihnen Ratenzahlung zu, wenn sie nicht zahlen wollen, dann pfänden wir ab morgen die Gesamtsumme von ihrem Geschäftskonto. Die Kindesmutter ist übrigens nicht verpflichtet Unterhalt an sie zurückzuzahlen.

    Bevor mein Kind selbst (war gerade 18 Jahre alt geworden) die letzte Klage mit Hilfe von zwei Pseudojuristen losgetreten hat waren ihre Äußerungen vor Zeugen, DEN (damit war ich gemeint) mache ich fertig.
    Ich habe mein Kind übrigens nie persönlich kennen gelernt, möchte ich auch nicht mehr.
    V.G.

  3. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    es gibt wege sich mit dem vater zu verständigen und wenn ein gutes verhältnis herrscht sind die meisten Väter bereit ihre Kinder zu unterstützen.
    es ist aber keine selbstverständlichkeit über das 18. lebensjahr hinaus. die schulische ausbildung gilt nicht als 1. ausbildung zur erreichung der wirtschaftlichen selbstständigkeit. Fakt, da hört man auch nichts anderes vom JA.
    unser junge wurde 14 Tage vor dem erreichen des Abiturs 18.
    der Vater wollte die Zahlung sofort einstellen, da auch mutti ab 18 unterhaltspflichtig ist. er musste die 14 Tage noch zahlen, gemeinsam mit mir.
    nach dem abi wurde mein Sohn nicht sofort eingezogen, er war bis oktober arbeitssuchend. In dieser Zeit stand ihm weder unterhalt durch seinen vater, noch durch mich zu.
    da er aber bei der arge gemeldet war, gab es kindergeld.

    hier greift der beitrag von frank. die gesellschaft erwartet von einem 18 jährigen, der seine schulausbildung beendet hat, das er sich zügig um eigene wirtschaftliche selbstständigkeit kümmert.
    es gibt auch kein hartz4, wenn das Kind noch bei mutti wohnt. geht er zum bund, entfällt neben dem Unterhalt auch das Kindergeld, schließlich bekommt er vom Staat Sold.
    ist so.

  4. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    @ hilly

    ...das hatten wir schon...ab Abi bis zur nächsten Ausbildung ( 4 Monate) zahlt der Staat, Kindergeld läuft weiter, Unterhalt auch...

    Bund: Da erhält das Kind circa 500 Euro (ich weiß weniger) , also das Kind löhnen lassen, so circa 50 Eiuro ...

    ...und pffftttt, ein 19-Jähriger Abiturient hat seine Ausbildung nicht beendet...er beginnt gerade
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

  5. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    @ Frank, kann ich verstehen, dass Du so bist, das wär ich auch

    @ all

    in Zeiten der Globalisierung dürfte doch Konsens darüber bestehen, dass man heute ohne eine qualifizierte Ausbildung schlechte Karten hat.

    Meiner Meinung nach zählt ein 9- 10 monatiger Auslandsschulaufenthalt zur Ausbildung. Meine Tochter hätte ihre Ausbildungsstelle als Industriekauffrau ohne fließende Englischkenntnisse nicht bekommen. Ob das Englisch, dass sie in der Schule gelernt hätte, ausgereicht hätte, möchte ich bezweifeln. Insofern hat sich die Investiton in Form von Unterhalt gelohnt - finde ich.


    Ich denke worauf Frank Bezug nimmt, ist das sogenannte "Bummeln", aber dies ist ja durch ein Austauschjahr nicht unbedingt gegeben. Meine Nr. 5 hat das letzte Schuljahr in Mexiko verbracht. Die Klasse hat sie dann übersprungen. Insofern möchte ich bei den meisten Fällen auch nicht von einer Orientierungszeit sprechen, denn die Jugendlichen wissen ja schon was sie wollen.

    lg

    mariechen

  6. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Zartbitter
    @ hilly

    ...das hatten wir schon...ab Abi bis zur nächsten Ausbildung ( 4 Monate) zahlt der Staat, Kindergeld läuft weiter, Unterhalt auch...

    Bund: Da erhält das Kind circa 500 Euro (ich weiß weniger) , also das Kind löhnen lassen, so circa 50 Eiuro ...

    ...und pffftttt, ein 19-Jähriger Abiturient hat seine Ausbildung nicht beendet...er beginnt gerade
    zartbitter,
    bis zum bund gabs kindergeld, sold belief sich auf ca 220 € .
    deutsche bahn ag frei. reicht doch, aber wir sind nun völlig ab vom thema.

    die begründung zum nichtbezug von unterhalt lag in der unmöglichkeit eine ausbildung bis zum grundwehrdienst zu absolvieren. außerdem kann ein 18jähriger der sein abi hat, theoretisch schon irgendwo jobben. da beißt die maus keinen faden ab.

  7. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    zartbitter,
    bis zum bund gabs kindergeld, sold belief sich auf ca 220 € .
    deutsche bahn ag frei. reicht doch, aber wir sind nun völlig ab vom thema.

    die begründung zum nichtbezug von unterhalt lag in der unmöglichkeit eine ausbildung bis zum grundwehrdienst zu absolvieren. außerdem kann ein 18jähriger der sein abi hat, theoretisch schon irgendwo jobben. da beißt die maus keinen faden ab.
    OT: ...ich lass es auf mich zukommen.

    Unsere Kids dürfen 4 Monate pausieren (nach dem Abi).

    zb
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

  8. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    nochmal ot,
    wir sind nun mittendrin im studium und es läuft ganz gut .

  9. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    nochmal ot,
    wir sind nun mittendrin im studium und es läuft ganz gut .

    Glückwunsch
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

Antworten
Seite 8 von 8 ErsteErste ... 678

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •