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  1. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    @Hilly
    Das kapieren die nicht, die denken sie können in der Bricom ihr späteres Recht vor Gericht herbeidiskutieren.
    Es geht nicht darum was der böse Rabenvater will oder nicht will, es geht darum was das Gericht später entscheidet, wenn die Frau den Vater ausbremsen will oder gerichtlich zur Kasse bitten möchte, dieser Weg wird nicht zum Ziel führen.
    V.G.

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    @frank

    böse?
    rabenvater?

    tut mir leid, diesen wunsch kann ich dir nicht erfüllen. der vater meines kindes hat kein interesse an einem kontakt; aber als 'bösen rabenvater' habe und werde ich ihn nicht titulieren.

    und auch werde habe ich ihn nie und werde ich ihn auch nicht finanziell 'ausnehmen'.

    und ja, deine art zu schreiben nehme ich persönlich.
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

  3. gesperrt

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Münchnerin ... nee, hier im Netzt darf man sowas nicht pers. nehmen ... Bloß nicht !!!
    Sonst bekommt man noch Komplexe ???
    Gruß, B.

  4. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von muenchnerin1973
    hallo!


    meine tochter ist 17 jahre alt und wird die schule im juli mit der mittleren reife abschließen.

    im august wird sie für ein jahr in die usa gehen und dort ein high school year machen. während dieser zeit wohnt sie in einer gastfamilie.

    hat jemand erfahrung gemacht mit der unterhaltszahlung des vaters während dieses jahres?

    ich habe beim jugendamt nachgefragt, der beamte sagte mir, es gäbe keine gesetzliche regelung für solch einen fall, er würde aber dafür plädieren, dass der vater während des auslandsjahres den unterhalt weiter bezahlen müsste, da es sich im um 'ausbildung' handelt... ob das der vater auch so sieht..?

    gruß
    die münchnerin
    Solltest du auch persönlich nehmen, in deinem Ausgangsposting warst du noch ratlos und hast nachgefragt, unter anderem deshalb, weil auch das Jugendamt mit dieser Konstellation nicht umgehen konnte und dir keine Rechtssicherheit geben konnte.
    Ich machte mir die Mühe und schrieb meine pers. Erfahrungen nieder und habe sie begründet. Ich denke, die Begründungen sind nicht von der Hand zu weisen und da finde ich es unschön und etwas deplaziert, wenn dann der Fragesteller es plötzlich besser weiß und andere belehren möchte.
    Die Wertung oder Kritik, an meinen zugegebenermaßen nüchternen und sachlichen Schreibstil, steht dir nicht zu.
    Mach einfach so wie du denkst und sammle deine eigenen Erfahrungen, solange es du dir leisten kannst.
    Legt euch das Unterhaltsrecht so zurecht, wie ihr gerade braucht, Gerichte werden es euch dann erklären.
    Für mich ist in diesem Strang Schluss, schade um die Zeit.
    V.G.

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    @ frank

    Ich möchte nicht verallgemeinert werden durch das *ihr*.

    Ich lege mir auch kein Unterhaltsrecht zurecht (welch Deutsch), es war und ist Tatsache, dass der Unterhalt für ein minderjähriges Kind während eines Auslandsaufenthaltes weiter läuft (zwecks Fortbildung)
    Der Vater konnte sich entscheiden, monatlich weiter zu zahlen oder für die besonderen Ausgaben einen Betrag zu löhnen und dann 12 Monate nicht zahlen.

    zb
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

  6. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Zartbitter
    @ frank

    Ich möchte nicht verallgemeinert werden durch das *ihr*.

    Ich lege mir auch kein Unterhaltsrecht zurecht (welch Deutsch), es war und ist Tatsache, dass der Unterhalt für ein minderjähriges Kind während eines Auslandsaufenthaltes weiter läuft (zwecks Fortbildung)
    Der Vater konnte sich entscheiden, monatlich weiter zu zahlen oder für die besonderen Ausgaben einen Betrag zu löhnen und dann 12 Monate nicht zahlen.

    zb
    deswegen fragte ich nach dem titel.

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    deswegen fragte ich nach dem titel.
    @ hilly...ich finde es nicht mehr.

    Bei uns war es so...ein entscheidender Punkt war bei uns, dass wir gemeinsam (Vater und Mutter) diesen Schritt befürwortet haben, also konnte der Unterhaltspflichtige nicht ausweichen...das wird der Unterschied sein.

    zb
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich denke, die Begründungen sind nicht von der Hand zu weisen und da finde ich es unschön und etwas deplaziert, wenn dann der Fragesteller es plötzlich besser weiß und andere belehren möchte.
    sorry. kann ich nicht nachvollziehen. sei so nett und zeig mir die stelle auf, an der ich was besser wusste oder andere belehren wollte. kann ich auch nicht, da mir das thema unterhaltsanspruch 'fremd' ist. und wie du auch nachlesen kannst, habe ich mich für deine hilfe bedankt.

    persönlich nehme ich, dass du klischees aufgreifst 'a la der rabenvater' und 'finanzielle ausbeutung von vätern'. so habe ich den vater meiner tochter nicht tituliert und werde es nicht machen. wer solche phrasen verwendet, ist weder sachlich noch nüchtern.
    Geändert von muenchnerin1973 (12.02.2008 um 13:44 Uhr)
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

  9. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Hi,

    das Urteil ist in der Zeitung für Familienrecht veröffentlicht, wenn ich das nächste Mal im Seminar bin werde ich die genaue Bezeichnung heraussuchen, ist auf jeden Fall nicht im Internet.

    Tenor ist, dass die Unterhaltspflicht des Vaters weiterläuft während des Auslandsaufenthaltes, vorausgesetzt dieser dient schulischer / ausbildungsfördernder Weiterbildung. Und das trotz der Abwesenheit des Kindes für die Mutter keine Barunterhaltspflicht besteht.

    Aufgrund dessen hat eines meiner Kinder, dass die Schule auch zunächst mit der Mittleren Reife abgeschlossen, für dieses Jahr und die daran anschließende Berufsoberschule weiter Unterhalt bekommen.

    Ich wüßte nicht, warum dies bei dem Kind von Münchnerin anders sein sollte.

    lg

    mariechen


    mariechen

  10. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    @zartbitter,

    mit titel meinte ich bei der münchnerin den unterhaltstitel. *smile*,
    aber das OLG -urteil intressiert mich natürlich auch. ich werd mal nachgraben.
    was ich aber bei dir wichtig finde, ist eben, das beide eltern das befürworten. der vater meiner kinder wollte das vorstudienjahr nicht finanzieren, aber jetzt im studium hat er vollste unterstützung zugesagt. da ist ihm die wichtigkeit durchaus bewußt, denn mit den bisherigen Unterhaltszahlungen kommt unser Kind in Skandinavien nicht weit.

    @mariechen,
    bin für jeden hinweis dankbar.
    und du sprichst es ja auch an, die minderjährigkeit.

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