Antworten
Seite 5 von 8 ErsteErste ... 34567 ... LetzteLetzte
Ergebnis 41 bis 50 von 79
  1. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Mariechen44
    Darüber reden würde ich auch empfehlen, verbieten kann er es nicht.

    lg

    mariechen
    darüber reden, würde ich auch jedem empfehlen - es ist doch normal, dass man über sein kind spricht.... leider trifft es auf unseren fall nicht zu.

    sollte es zu dem gespräch kommen, wird es sicherlich kein angenehmes...
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

  2. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Mariechen44
    Der Unterhaltsanspruch besteht weiter (vgl. OLG Hamm und auch OLG Schleswig, dass nur weitergehenden Sonderbedarf für die Programmkosten nicht erstatungsfähig ist.
    Wofür soll den der Unterhaltsanspruch weiter bestehen? Erste Ausbildung, Schulabschluss? Der Gesetzgeber sieht kein „Spaßjahr“ vor, dass vom Vater zu finanzieren ist. Mit dem Abschluss der Grundschule (dazu zählt auch Abi) ist der Unterhalt wie er für Minderjährige gilt erledigt.
    Danach gelten andere Maßstäbe.
    Egal wie du bezeichnest, es wird nicht anderes daraus.
    V.G.

  3. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    wer spricht von "Spaßjahr"?

  4. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Mariechen44
    wer spricht von "Spaßjahr"?
    das würde ich auch gerne klarstellen. es handelt sich bei einem autauschjahr nicht um ein 'spassjahr'.

    so ein jahr ist alles andere als 365 tage urlaub.
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

  5. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Hallo Münchnerin,

    das ist aber sowieso kein komplettes Jahr, die Kinder gehen im August / September und kommen im Juni wieder. Und darauf solltest Du auch achten, damit der gewöhnliche Aufenthalt für 6 Monate im Bundesgebiet gewährleistet ist. Sonst gibt es noch Ärger mit der Kindergeldkasse.

    Lg

    mariechen

    Beachte: Selbst diese erachtet einen Auslandsschuljahr als förderungswürdig

  6. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Mariechen44
    Hallo Münchnerin,

    das ist aber sowieso kein komplettes Jahr, die Kinder gehen im August / September und kommen im Juni wieder. Und darauf solltest Du auch achten, damit der gewöhnliche Aufenthalt für 6 Monate im Bundesgebiet gewährleistet ist. Sonst gibt es noch Ärger mit der Kindergeldkasse.

    Lg

    mariechen

    Beachte: Selbst diese erachtet einen Auslandsschuljahr als förderungswürdig
    Dann ist doch alles klar, ihr verfügt vermutlich über einschlägige Erfahrungen mit der dt. Rechtssprechung in einem solchen Fall, weiter so.
    Was hat die Kindergeldkasse mit dem Unterhaltsrecht zu tun?
    Ach so, vergesse nicht die Steuerklasse zu ändern, wenn dein Kind ihren Lebensmittelpunkt vorübergehend nicht mehr in deinem Haushalt hat.
    Viel Spaß

  7. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Dann ist doch alles klar, ihr verfügt vermutlich über einschlägige Erfahrungen mit der dt. Rechtssprechung in einem solchen Fall, weiter so.
    Was hat die Kindergeldkasse mit dem Unterhaltsrecht zu tun?
    Ach so, vergesse nicht die Steuerklasse zu ändern, wenn dein Kind ihren Lebensmittelpunkt vorübergehend nicht mehr in deinem Haushalt hat.
    Viel Spaß
    sag mal, hab ich dich in irgendeiner weise angegriffen oder beleidigt...? was soll denn dieser ton jetzt...
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

  8. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    ...ich werde eh wieder überlesen, aber egal.

    @ Frank Kinder benötigen zur Stärkung ihrer Persönlichkeit Chancen, dazu gehört auch *Mittlere Reife* doppelt.

    @ TE ..ich hatte dir schon einmal gepostet, der Vater muss zahlen, in Absprache mit dir... Urteile Hamm hin und her.

    LG zb
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

  9. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Zartbitter
    ...ich werde eh wieder überlesen, aber egal.

    nicht von mir

    @ TE ..ich hatte dir schon einmal gepostet, der Vater muss zahlen, in Absprache mit dir... Urteile Hamm hin und her.

    das steht auch beim OLG Hamm

    LG zb

    was mir noch eingefallen ist, zumindest früher gab es die Möglichkeit in Bayern den Lehrer- Raumaufwand etc. den das Land sich spart, weil die Schülerin im Ausland ist zu erstattet bekommen.

    Dazu könntest Du mal bei der Eurointernatsberatung nachfragen, die sitzen auch in München.

    lg

    mariechen

  10. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    @mueNchnerin,
    bis zu welchem lebensjahr ist denn der unterhalt tituliert?
    finanzieren muss der vater das schuljahr in den USA nicht, OLG hamm hin oder her.
    ein solches austauschjahr ist perspektivisch gesehn, aber kein spassjahr sondern dient schon der persönlichen reife. meine kinder studieren sprachwissenschaften und der vater war nicht bereit, sich an der finanzierung eines einjährigen vorstudienaufenthalts zu beteiligen. so wurden 2 mal 4 wochen sprachferien cambridge und oxford von mir allein finanziert daraus.
    das nun im rahmen des studiums folgende auslandssemester wird wiederum von mir und dem kindsvater finanziert, da es zur ersten ausbildung gehört.
    meine kinder sind allerdings volljährig und haben beide abitur.
    bedenken sollten wir aber alle hier, das es auch intakten familien schwerfällt ein solches jahr zu finanzieren.
    also vater informieren, mit ihm zusammen lösung finden, ansonsten über schülerbafög oder ähnliches versuchen.

    @mariechen, zartbitter
    hat einer mal das aktenzeichen von hamm?

Antworten
Seite 5 von 8 ErsteErste ... 34567 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •