darüber reden, würde ich auch jedem empfehlen - es ist doch normal, dass man über sein kind spricht.... leider trifft es auf unseren fall nicht zu.Zitat von Mariechen44
sollte es zu dem gespräch kommen, wird es sicherlich kein angenehmes...![]()
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Ergebnis 41 bis 50 von 79
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11.02.2008, 16:24
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
das gegenteil von gut ist gut gemeint....
***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***
***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***
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11.02.2008, 16:27Inaktiver User
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
Wofür soll den der Unterhaltsanspruch weiter bestehen? Erste Ausbildung, Schulabschluss? Der Gesetzgeber sieht kein „Spaßjahr“ vor, dass vom Vater zu finanzieren ist. Mit dem Abschluss der Grundschule (dazu zählt auch Abi) ist der Unterhalt wie er für Minderjährige gilt erledigt.
Zitat von Mariechen44
Danach gelten andere Maßstäbe.
Egal wie du bezeichnest, es wird nicht anderes daraus.
V.G.
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11.02.2008, 16:49
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
wer spricht von "Spaßjahr"?
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11.02.2008, 16:54
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
das würde ich auch gerne klarstellen. es handelt sich bei einem autauschjahr nicht um ein 'spassjahr'.
Zitat von Mariechen44
so ein jahr ist alles andere als 365 tage urlaub.das gegenteil von gut ist gut gemeint....
***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***
***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***
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11.02.2008, 16:56
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
Hallo Münchnerin,
das ist aber sowieso kein komplettes Jahr, die Kinder gehen im August / September und kommen im Juni wieder. Und darauf solltest Du auch achten, damit der gewöhnliche Aufenthalt für 6 Monate im Bundesgebiet gewährleistet ist. Sonst gibt es noch Ärger mit der Kindergeldkasse.
Lg
mariechen
Beachte: Selbst diese erachtet einen Auslandsschuljahr als förderungswürdig
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11.02.2008, 17:03Inaktiver User
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
Dann ist doch alles klar, ihr verfügt vermutlich über einschlägige Erfahrungen mit der dt. Rechtssprechung in einem solchen Fall, weiter so.
Zitat von Mariechen44
Was hat die Kindergeldkasse mit dem Unterhaltsrecht zu tun?
Ach so, vergesse nicht die Steuerklasse zu ändern, wenn dein Kind ihren Lebensmittelpunkt vorübergehend nicht mehr in deinem Haushalt hat.
Viel Spaß
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11.02.2008, 17:05
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
sag mal, hab ich dich in irgendeiner weise angegriffen oder beleidigt...? was soll denn dieser ton jetzt...
Zitat von Inaktiver User
das gegenteil von gut ist gut gemeint....
***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***
***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***
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11.02.2008, 20:20
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
...ich werde eh wieder überlesen, aber egal.
@ Frank Kinder benötigen zur Stärkung ihrer Persönlichkeit Chancen, dazu gehört auch *Mittlere Reife* doppelt.
@ TE ..ich hatte dir schon einmal gepostet, der Vater muss zahlen, in Absprache mit dir... Urteile Hamm hin und her.
LG zbNur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)
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11.02.2008, 20:38
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
Zitat von Zartbitter
was mir noch eingefallen ist, zumindest früher gab es die Möglichkeit in Bayern den Lehrer- Raumaufwand etc. den das Land sich spart, weil die Schülerin im Ausland ist zu erstattet bekommen.
Dazu könntest Du mal bei der Eurointernatsberatung nachfragen, die sitzen auch in München.
lg
mariechen
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11.02.2008, 22:39Inaktiver User
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
@mueNchnerin,
bis zu welchem lebensjahr ist denn der unterhalt tituliert?
finanzieren muss der vater das schuljahr in den USA nicht, OLG hamm hin oder her.
ein solches austauschjahr ist perspektivisch gesehn, aber kein spassjahr sondern dient schon der persönlichen reife. meine kinder studieren sprachwissenschaften und der vater war nicht bereit, sich an der finanzierung eines einjährigen vorstudienaufenthalts zu beteiligen. so wurden 2 mal 4 wochen sprachferien cambridge und oxford von mir allein finanziert daraus.
das nun im rahmen des studiums folgende auslandssemester wird wiederum von mir und dem kindsvater finanziert, da es zur ersten ausbildung gehört.
meine kinder sind allerdings volljährig und haben beide abitur.
bedenken sollten wir aber alle hier, das es auch intakten familien schwerfällt ein solches jahr zu finanzieren.
also vater informieren, mit ihm zusammen lösung finden, ansonsten über schülerbafög oder ähnliches versuchen.
@mariechen, zartbitter
hat einer mal das aktenzeichen von hamm?


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