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  1. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Mariechen44
    Lieber Frank,

    wie ich bereits schon schrieb, Kinder kosten auch Geld, wenn sie ein Auslandsschuljahr machen:

    1. zieht man als Mutter nicht für ein Jahr um sondern hält das Kinderzimmer weiter vor

    2. habe ich z.B. die Krankenversicherung hier zahlen müssen

    3. bekommt das Kind Taschengeld, davon muß es neben Mittagessen in der Schule, Fahrtkosten zur Schule, Kleidung, Kosmetik wie Zahnpasta, Seife, Shampoo etc.,finanzieren, Telefonkosten, Ausflüge finanzieren

    4. reicht für all dies in den seltensten Fällen der Unterhalt des Vaters aus

    5. so dass auch die Mutter Kosten für ein Kind hat, dass überhaupt nicht bei ihr ist.

    lg

    mariechen
    auch da gebe ich dir recht. das geld, das 'ich' als unterhalt bekomme, geht 1:1 + x an meine tochter weiter. mit den orgakosten ist es nicht getan....

    ...und da kommt jetzt wieder frank mit seiner argumentation ins spiel: das auslandsjahr bräuchte es nicht, ergo auch die kosten nicht...
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    P.S.

    Aber ganz egal was es kostet, ich finde ein Auslandsaufenthalt ist unbezahlbar und wertvoll was das restliche Leben angeht. Und ich denke, dass ich das sagen bei vier Kindern, die ein solches Jahr gemacht haben und 7 Kindern, die ihr Austauschjahr bei uns verbracht haben.

    Es ist einfach toll, dass man heute die Möglichkeit hat Beziehungen in alle Welt zu knüpfen. Meine Nr. 1 ist Trauzeugin gewesen bei Ihrer Gastschwester, fünf Jahre nach dem sie das Jahr dort verbracht hat, aus ihrer Zeit bei den Mormonen hat sie soviel soziales Engagement mitgebracht, dass sie an ihrer Schule eine Arbeitsgemeinschaft für eben dieses gegründet hat, die dann alte Menschen in Altenheimen besucht haben, Nachhilfe gegeben haben etc., aus einer Idee heraus, die im Sozialkundeunterricht in der Schule in den USA entwickelt wurde.

    Meine Nr 2 dito, ihr beruflicher Werdegang hat sich auch sehr stark an ihren Erfahrungen nach ihrem Aufenthalt dort orientiert.

    Entweder man will so etwas oder man will es nicht.

    Ich, als Elternteil, bin stolz auf meine Kinder, die das auf die Reihe bekommen haben.

    lg

    mariechen

  3. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Mariechen44
    Lieber Frank,

    wie ich bereits schon schrieb, Kinder kosten auch Geld, wenn sie ein Auslandsschuljahr machen:

    1. zieht man als Mutter nicht für ein Jahr um sondern hält das Kinderzimmer weiter vor

    2. habe ich z.B. die Krankenversicherung hier zahlen müssen

    3. bekommt das Kind Taschengeld, davon muß es neben Mittagessen in der Schule, Fahrtkosten zur Schule, Kleidung, Kosmetik wie Zahnpasta, Seife, Shampoo etc.,finanzieren, Telefonkosten, Ausflüge finanzieren

    4. reicht für all dies in den seltensten Fällen der Unterhalt des Vaters aus

    5. so dass auch die Mutter Kosten für ein Kind hat, dass überhaupt nicht bei ihr ist.

    lg

    mariechen
    Nein „Kinder“ kosten nur Geld wenn sie unselbständig sind und in ihrer Bildung gefördert werden müssen. Was und wie lange gefördert wird schreibt das Gesetz vor.

    Mag sein, dass du den USA Aufenthalt als förderlich empfindest, aber das Gesetz sieh es nicht vor.
    Die aufgezählten Kosten gelten nicht, dann musst du dich eben flexibel zeigen und verkleinern.
    Das was vom Vater zur Erbringung des Kindesunterhaltes an Flexibilität 18 Jahre verlangt wurde, dass wirst du dir jetzt auch antun müssen.
    Deine Tochter hat die Pflicht alles Notwendige zu unternehmen und mit Nachhaltigkeit auf wirtschaftliche Selbständigkeit hin zu arbeiten, so will es der Gesetzgeber und die Solidargemeinschaft auch.
    Schließlich kann der Vater ja auch nicht den Unerhalt einfach mal aussetzen, nur weil er meint sich in der weiten Welt vorübergehend selbst verwirklichen zu wollen.
    V.G.

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Hallo Frank,

    meine vier Töchter haben alle ein Austauschjahr gemacht - und der Vater hat während dieser Zeit weiter Unterhalt gezahlt trotz Volljährigkeit.

    Es gibt Familien, die empfinden dies als Bereicherung und Investition in die Zukunft. Du gehörst nicht dazu. Das habe ich verstanden

    und bin froh, dass Du nicht der Vater meiner Kinder bist.

    nix für ungut

    mariechen

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Mariechen44
    und bin froh, dass Du nicht der Vater meiner Kinder bist.
    Er schrieb doch nicht das er es nicht machen würde, sondern nur das es Konfliktpotential birgt und die Mutter ein Problem hat, sollte es zu den Konflikten kommen.

    Sowas sollte man vorher einfach bedenken. Ohne Wertung.

  6. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Mariechen44
    Hallo Frank,

    meine vier Töchter haben alle ein Austauschjahr gemacht - und der Vater hat während dieser Zeit weiter Unterhalt gezahlt trotz Volljährigkeit.

    Es gibt Familien, die empfinden dies als Bereicherung und Investition in die Zukunft. Du gehörst nicht dazu. Das habe ich verstanden

    und bin froh, dass Du nicht der Vater meiner Kinder bist.

    nix für ungut

    mariechen
    Falsch, ich habe hier empfohlen mit dem Vater darüber zu sprechen und nur aufgezeigt, dass es rechtlich nicht durchsetzbar ist.
    Lesen hilft, aber ich bin es gewohnt in diesem Forum mit Frauen umzugehen, die ein etwas gestörtes Verhältnis zur Männerwelt haben und Gespenster sehen, warum auch immer.
    V.G.

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nein „Kinder“ kosten nur Geld wenn sie unselbständig sind und in ihrer Bildung gefördert werden müssen. Was und wie lange gefördert wird schreibt das Gesetz vor.

    Mag sein, dass du den USA Aufenthalt als förderlich empfindest, aber das Gesetz sieh es nicht vor.
    Die aufgezählten Kosten gelten nicht, dann musst du dich eben flexibel zeigen und verkleinern.
    Das was vom Vater zur Erbringung des Kindesunterhaltes an Flexibilität 18 Jahre verlangt wurde, dass wirst du dir jetzt auch antun müssen.
    Deine Tochter hat die Pflicht alles Notwendige zu unternehmen und mit Nachhaltigkeit auf wirtschaftliche Selbständigkeit hin zu arbeiten, so will es der Gesetzgeber und die Solidargemeinschaft auch.
    Schließlich kann der Vater ja auch nicht den Unerhalt einfach mal aussetzen, nur weil er meint sich in der weiten Welt vorübergehend selbst verwirklichen zu wollen.
    V.G.
    @ satyr; das klingt für mich nicht so.

    Meine Kinder sind damit jedenfalls durch, nr 5 ist im Juni aus Mexiko zurückgekommen, bei den Älteren stehen momentan Auslandssemester auf dem Programm, die auch von den Eltern finanziert werden müssen.

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Für mich klingt das anders.

    Es ist etwas FREIWILLIGES, das Eltern ihren Kindern ermöglichen KÖNNEN. Und sowas läuft nicht über den Unterhalt. DESHALB sollte die Mutter mit dem Vater reden. Ich hoffe für das Kind, das er es ermöglicht. Aber es nicht zu erzählen und den Unterhalt einfach dafür einzuplanen, ist eben Risikoreich. Weil er es nicht damit finanzieren muss. Dafür ist der Kindesunterhalt nicht gedacht.

    Freiwillig kann der Vater das ja trotzdem gern tun. Man muss nur mit ihm reden.

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Darüber reden würde ich auch empfehlen, verbieten kann er es nicht.

    lg

    mariechen

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Falsch, ich habe hier empfohlen mit dem Vater darüber zu sprechen und nur aufgezeigt, dass es rechtlich nicht durchsetzbar ist.
    Lesen hilft, aber ich bin es gewohnt in diesem Forum mit Frauen umzugehen, die ein etwas gestörtes Verhältnis zur Männerwelt haben und Gespenster sehen, warum auch immer.
    V.G.
    Der Unterhaltsanspruch besteht weiter (vgl. OLG Hamm und auch OLG Schleswig, dass nur weitergehenden Sonderbedarf für die Programmkosten nicht erstatungsfähig ist.

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