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  1. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Mariechen44
    Hallo nochmal,

    ein Auslandsaufenthalt fördert die Persönlichkeit, die Reife und prägt für das Leben.
    Ach du Sch…..
    Den Mist habe ich mir auch mal angehört und bin vor Lachen vom Stuhl gefallen, die Richterin lag schon unten.
    Die nannten das „Orientierungsjahr“.
    Glaube mir, die Zeiten wo du dem Gericht solchen Mist erzählen konntest, sind vorbei. Auch Richter haben Augen und Ohren und nehmen am Leben teil.

    Sorry, tue deiner Tochter ein Gefallen und probiere das so nicht aus. Spreche mit dem Vater und einigt euch, andernfalls gibt es ein böses Erwachen.

    Der Unterhaltstitel erlischt definitiv mit dem 18. Lebensjahr und wird nur in der gleichen Form fortgesetzt, wenn das „Kind“ minderjährig privilegiert ist und das ist sie NUR bis zum Ende der ersten schulischen Ausbildung ohne Unterbrechung, danach ist Schluss mit minderjährig privilegiert.
    V.G.

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Mariechen44
    Hallo nochmal,

    ein Auslandsaufenthalt fördert die Persönlichkeit, die Reife und prägt für das Leben.
    Das tut der Wehrdienst angeblich auch.
    Trotzdem bin ich dank Ausmusterung, schneller ins Berufsleben rein und dort zurecht gekommen, als viele meiner Bekannten die um den Wehrdienst nicht herum gekommen sind.

    Reif sind wir alle geworden, auf die unterschiedlichsten Weisen.

    Es geht hier um Schulbildung.. nicht um Persönlichkeitsbildung. Letztere lässt sich auf viele Arten bilden und hat, meines Wissens nach, keine Unterhaltsrelevanz.

  3. gesperrt

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Es ist aber sehr oft nicht so, daß Du mit diesem Abschluß dann hinterher in den USA oder D direkt an die Uni gehen kannst ... dazu muß man doch erst mal aufs College ???
    mit dem ABI klappt das schon ... immer und
    direkt !!!

    Viele schließen die Highschool wohl eher mit einem Abschluß vergleichsweise der mittleren Reife, wenn nicht sogar eher dem Quali entsprechenden Abschluß ab, hängt irgendwo halt irgendwo von den über 4 Jahre hinweg gewählten Kursen und den Leistungen dort + noch diversen Tests und Prüfungen ab.

    Highschool, da gehen alle hin und eigentlich schließen die auch alle ab, irgendwie ...
    aber ganz bestimmt nicht alle mit dem ABI !
    Gruß, B.
    Geändert von Blondine (11.02.2008 um 14:09 Uhr)

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    also, so wie ich das lese, werde ich mich damit nochmals befassen müssen. danke! nein, ich bin nicht blauäugig an die sache rangegangen, seid euch sicher...

    um es mal ganz grob darzustellen. ich habe meine tochter mit 17 jahre bekommen, ein halbes jahr später haben ihr vater und ich uns getrennt. seitdem hat er keinen kontakt - nicht weil ich es nicht will, sondern weil er kein interesse hat. er zahlt monatlich seinen betrag und mehr kontakt will er nicht.

    meine tochter schließt mit der mittleren reife ihre schule ab; der highschoolabschluß macht sich auf bewerbungen durchaus gut. wenn ich die 'persönliche entwicklung' ins land führe, mag es sein, dass einige vor lachen vom stuhl fallen.. ich glaube frank, du warst es, oder? trotz allem behaupte ich, dass es meiner tochter sehr gut tun wird, ein jahr ins ausland zu gehen, gerade eben wg. der persönlichen entwicklung. ich mööchte an dieser stelle nicht allzu sehr ins detail gehen, ich hoffe, ich habe dafür euer verständnis.

    ob der vater das auslandsjahr begrüssen wird, ich weiß es nicht. im gespräch mit dem JA sagte man mir, der vater müsse nachfragen, was seine tochter nach der schule machen würde... und dem hab ich erstmal vertraut. wenn ich aber eure posts lese, wird mir gelinde gesagt ein wenig schlecht..

    ich gebe zu, mit dem thema "über was muss vater informiert werden, warum, weshalb, wieso und zu welchem zeitpunkt" habe ich mich nie befasst - ganz einfach, weil es nicht notwendig war... es gab zu keiner zeit eine regung des vaters, irgendetwas wissen zu wollen. ob es fair oder unfair ist, sie ins ausland zu schicken, ohne dass ihr vater davon weiß... hmmm... wenn ich darüber nachdenke, dann bin ichwas das betrifft eher leidenschaftslos...


    die finanzierung ist an sich unter dach und fach. obwohl ich den unterhalt des vaters miteingerechnet habe, bei meiner berechnung. sollte er nicht zahlen, muss ich ein halbes jahr überbrücken - naaajaaaa...

    eins ist auf in meinen augen sicher: ich tu´ meiner tochter nix schlechtes, wenn ich ihr das jahr ermögliche... von daher stellt sich die frage nimmer, welche alternativen es gegeben hatte, sie 'reifen' zu lassen. sie ist bereits angemeldet.
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    @ Frank 62, hier nennt das eben nicht Orientierungsjahr sondern förderlich zu persönlichen, ggf. schulischen oder auch beruflichen Entwicklung. Ich finde es toll, dass es diese Möglichkeit gibt und bin froh, dass meine Töchter die Möglichkeit hatten dies zu machen - und es hat sich auch bei allen auf dem weiteren Weg positiv ausgewirkt.

    @ Blondine, nicht jedes Kind kann den Highschool Abschluss machen, die Kinder gehen hier ja meistens nach der 10. Klasse rüber und dann ist es eine Leistungsfrage ob man in den USA in die 11. oder 12. Klasse kommt. Und nur wenn man in der 12. Klasse ist, kann man den Abschluss machen.

    Ob man dann anschließend das College besuchen darf, rechnet sich - sofern man keine Sportskanone ist - nach dem Notenschnitt. Wie hier im Übrigen auch.

    Der Leistungsanspruch der amerikanischen Highschool liegt im sprachlichen Bereich sicher unter dem deutschen Abiturniveau, im naturwissenschaftlichen Bereich können die Schulen aber ohne weiteres mithalten. Insofern kann man sicher nicht sagen das Niveau würde einem Hauptschulabschluss mit Qualifikation oder einer Mittleren Reife entsprechen sondern ist anspruchsvoller.

    lg

    mariechen

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    @mariechen.

    danke. genauso hätte ich es auch formuliert.
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

  7. gesperrt

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Keine Ahnung, schlechtreden möchte ich es auf keinen Fall ...
    Nur, ich kannte mal eine ganze Reihe junger Männer, die an der Highschool Kurse hatten, die es so in Deutschland nur an Berufsschulen geben könnte ... aber die sind dann später auch alle bei der Army gelandet .. also ganz bestimmt nicht an der Uni ...

    Münchnerin, was sagt denn das Jugendamt konkret zum Thema, wenn die keine großen Bedenken wegen dem Vater haben ... dann hätte ich sie auch nicht.

    Gruß, B.
    Geändert von Blondine (11.02.2008 um 14:37 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    O.K. dann sage ich dir mal wie es laufen kann.
    Deine Tochter wird 18 und der Vater verlangt eine Schulbescheinigung, mehr steht ihm rechtlich nicht zu, keine Zeugnisse, nichts.
    Er kann mal vorsichtig fragen welchen Werdegang sich die Tochter vorstellt, wenn er darauf keine Antwort bekommt, Pech gehabt.
    Das Problem deiner Tochter ist, sie bekommt keine Schulbescheinigung, ab dem Zeitpunkt kann er die Zahlungen einstellen bis deine Tochter einen Ausbildungsnachweis mit Verdienstbescheinigung vorlegt, das kann sie auch nicht, also wird Erwerbstätigkeit unterstellt, basta, Ende.

    Und jetzt wird es fies, wenn er weiter an dich zahlt und du das Geld vereinnahmst und nicht für Unterhalt verbrauchst, was du schlechterdings nicht kannst, Tochter ist in USA, dann kann er es zurückverlangen, nur verbrauchter Unterhalt kann nicht zurückverlangt werden, kleiner Tipp, wenn er weiter zahlt, dann überweise das Geld mit Zahlungsnachweis deiner Tochter, es steht nur IHR zu, nicht dir.
    V.G.

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    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    O.K. dann sage ich dir mal wie es laufen kann.
    Deine Tochter wird 18 und der Vater verlangt eine Schulbescheinigung, mehr steht ihm rechtlich nicht zu, keine Zeugnisse, nichts.
    Er kann mal vorsichtig fragen welchen Werdegang sich die Tochter vorstellt, wenn er darauf keine Antwort bekommt, Pech gehabt.
    Das Problem deiner Tochter ist, sie bekommt keine Schulbescheinigung, ab dem Zeitpunkt kann er die Zahlungen einstellen bis deine Tochter einen Ausbildungsnachweis mit Verdienstbescheinigung vorlegt, das kann sie auch nicht, also wird Erwerbstätigkeit unterstellt, basta, Ende.

    Und jetzt wird es fies, wenn er weiter an dich zahlt und du das Geld vereinnahmst und nicht für Unterhalt verbrauchst, was du schlechterdings nicht kannst, Tochter ist in USA, dann kann er es zurückverlangen, nur verbrauchter Unterhalt kann nicht zurückverlangt werden, kleiner Tipp, wenn er weiter zahlt, dann überweise das Geld mit Zahlungsnachweis deiner Tochter, es steht nur IHR zu, nicht dir.
    V.G.
    vielen, vielen dank. das ist wirklich alles sehr hilfreich.
    das gegenteil von gut ist gut gemeint....

    ***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***

    ***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***

  10. User Info Menu

    AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters

    Lieber Frank,

    wie ich bereits schon schrieb, Kinder kosten auch Geld, wenn sie ein Auslandsschuljahr machen:

    1. zieht man als Mutter nicht für ein Jahr um sondern hält das Kinderzimmer weiter vor

    2. habe ich z.B. die Krankenversicherung hier zahlen müssen

    3. bekommt das Kind Taschengeld, davon muß es neben Mittagessen in der Schule, Fahrtkosten zur Schule, Kleidung, Kosmetik wie Zahnpasta, Seife, Shampoo etc.,finanzieren, Telefonkosten, Ausflüge finanzieren

    4. reicht für all dies in den seltensten Fällen der Unterhalt des Vaters aus

    5. so dass auch die Mutter Kosten für ein Kind hat, dass überhaupt nicht bei ihr ist.

    lg

    mariechen

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