Die Rechtsprechung sagt, dass Unterhaltsbedürftige zügig und ohne Unterbrechung ihre Schule und Ausbildung abzuschließen haben. Ein paar kleine Ausrutscher sind genehmigt wenn erkennbar ist, dass der weitere Weg zum Ziel/erfolgreichen Abschluss führt.
Demnach stellt sich die Frage nach dem Sinn oder Beitrag des USA Aufenthaltes zum beruflichen Abschluss.
Wenn sie die Schule abschließt, dann muss sie zügig mit der Ausbildung beginnen, „Orientierungsjahre“ müssen nicht voll finanziert werden, schließlich kann sie in diesem „Orientierungszeitraum“ einem Erwerb (Praktikum) nachgehen.
Wenn sie 18 wird, dann sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.
V.G.
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11.02.2008, 06:48Inaktiver User
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
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11.02.2008, 07:31Inaktiver User
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
Was sagt denn der Vater überhaupt dazu? Vielleicht ist er ja sowieso bereit, seinen Anteil daran zu tragen - weil es eben im Sinne der Tochter ist?
Ich finde es ja immer erschreckend, so was zu lesen - als würde die unterhaltspflichtigen Väter offensichtlich nur das zahlen, wozu sie vom Gesetz verdonnert sind!? Kann man sich da wirklich nicht zusammensetzen und das so lösen, dass es für alle Beteiligten akzeptabel ist?
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11.02.2008, 09:09
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
.. ich weiß nicht ... aber, wenn Du genrell vom Optimum ausgehst, welche Motivation hast Du denn dann, so einen Strang hier überhaupt zu eröffen ???
Gruß, B.
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11.02.2008, 11:12
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
sinn des stranges ist, nach erfahrungen zu fragen. wie beschrieben, der beamte des jugendamtes wußte über diesen fall gar nicht bescheid. es ging mir um die unterhaltszahlung.
wenn ich diese nicht hätte, wäre das jahr nicht gesichtert. deswegen...
wegen des sonderbedarfs, der beteiligung an den orgakosten oder ähnliches will ich mich gar nicht mit dem vater in verbindung setzen, er weiß nicht, dass sie ein jahr in den usa verbringen wird. er hatte all die jahre kein interesse und irgendwie will ich nun nicht mit der frage nach mehr geld kommen. ich bin froh, an einem punkt angelangt zu sein, an dem ich das ganze mehr oder minder selbst stemmen kann.
auch bin froh, dass ich meiner tochter das jahr ermöglichen kann.
sie ist auch bereits angemeldet und die unterlagen auf dem weg in die usa.. jetzt kann ich nur noch auf eine nette gastfamilie hoffen...
danke für eure rückmeldungen!
das gegenteil von gut ist gut gemeint....
***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***
***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***
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11.02.2008, 11:33
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
Münchnerin ... das ist aber irgendwo riskant und auch nicht gerade die "feine englische Art"
Ich dachte, Deine Tochter müßte ihrem Vater ihren Schulabschluß mitteilen, Zeugnisse schicken, und solche Pläne eben auch und vorab mal ansprechen ???
Mal angenommen, sie ist ungefähr 8 Wochen dort und Papa rechnet nach, sein Kind geht nicht mehr in die Schule ... stellt den Unterhalt erstmal ein - und fragt nach -
und dann geht die Sache vor Gericht ... und ihr müßtet erst mal wieder einen Titel erklagen.
Kracht dann der USAaufenthalt ???
Deine Tochter kann von dort aus doch gar nix regeln, hängt dann völlig in der Luft ...
Gruß, B.Geändert von Blondine (11.02.2008 um 12:29 Uhr)
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11.02.2008, 11:41
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
Und wie sind während der Zeit die Umgangsrechte geregelt?
Ich hab ja keine Ahnung ob er die überhaupt wahrnimmt. Aber wenn es dann auch DESHALB kracht, wäre es für die Tochter sicher auch bitter...
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11.02.2008, 11:52
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
Es gibt eine Rechtsprechung vom OLG Hamm, dass während des Auslandschuljahres der Unterhalt durch den Vater weiter gezahlt werden muß. Die Kosten für Zimmer, Taschengeld etc. laufen ja auch weiter.
Bescheid sagen würde ich ihm aber auf jeden Fall, dass das Kind weg ist. Alles andere ist unfair. Auch wenn er sich sonst nicht interessiert.
Bezüglich des Sonderbedarfes Vermittlungskosten bin ich noch nicht ins Seminar gekommen, beim Googeln habe ich nur Übernahme von Kosten bei einem Schulaustausch gefunden. Ich werde aber diese Tage noch einmal intensiver nachschauen.
Lg
mariechen
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11.02.2008, 12:08Inaktiver User
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
Das Urteil trifft zu, wenn der Auslandsaufenthalt für den schulischen oder beruflichen Werdegang erforderlich ist, Urlaub kann auch ein Urlaubsaufenthalt sein.
Zitat von Mariechen44
Aber in diesem Fall ist der Auslandsaufenthalt nicht erforderlich, zumindest habe ich es so gelesen.
Die zweite Problematik ist, wenn die Tochter volljährig wird, dann ist Schluss mit Unterhalt an de Mutter, insbesondere die Tochter NICHT minderjährig privilegiert ist, da sie einen schulischen Abschluss hat und sie hat in diesem Fall keinen Anspruch auf weiteren Unterhalt zur Erlangung weitere schulischer Abschlüsse sondern unverzüglich eine Berufsausbildung zu beginnen.
Was bezweckt deine Tochter mit dem Hochschuljahr in den USA?
V.G.
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11.02.2008, 12:37
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
Ja, genau so in etwa wie Frank das sagt, habe ich es auch schon geposted ...
Highschool ist zwar nicht gleich Hochschule ...
aber, die Begründung von Frank ist schlüssig, deine Tochter hat die Schule bereits abgeschlossen ... der Highschoolabschluß bringt sie kein Stück weiter ... die Mittlerer Reife hat ja sie schon.
Und ja, rechnest Du gar nicht damit, daß der Vater spätestens dann halt zum 18 Geburtstag mal den Unterhalt einstellt und nachfragt ..
was er zwar gar nicht müßte, weil Deine Tochter in der Pflicht ist, ihn zu informieren!
Und was, wen sie dann plötzlich gar nicht im land ist ... und in den USA gerade einen Schulabschluß macht, den sie eigentlich schon hat ...
Das birgt schon Konfliktstoff, würde ich spontan mal sagen !!!
Gruß, B.
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11.02.2008, 12:43
AW: Auslandsjahr / Unterhaltszahlung des Vaters
Hallo nochmal,
ein Auslandsaufenthalt fördert die Persönlichkeit, die Reife und prägt für das Leben.
Ein Highschoolabschluss ist auch nicht die Mittlere Reife sondern das amerikanische Abitur. Das schafft im Übrigen auch nicht jeder Austauschschüler. Und es macht sich auf jeder Bewerbung gut.
sagt mariechen
deren vier Töchter alle trotz mangelnder Begeisterung des Vaters ein Austauschjahr gemacht haben.


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