Hallo,
meine Freundin hat zwei Kinder im Alter von 3 und 7 Jahren.
Sie arbeitet seit 5 Monaten wieder halbtags und verdient dabei 800 netto. Da ja nun der Unterhalt für sie total wegfällt und ihr Exmann nur noch für die Kinder den Mindestunterhalt zahlt, ist die Frage, ob er verpflichtet ist, zu den Betreuungskosten etwas beizusteuern? Immerhin zahlt sie monatlich 300 Euro, da bleibt von ihrem Nettogehalt nicht mehr viel übrig.
Gibt es dazu Urteile?
iebe Grüße, Tini
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28.01.2008, 08:12
Kindesunterhalt und Betreuungskosten
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28.01.2008, 08:33
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Hallo tini :),
es ist nicht so, dass der Betreuungsunterhalt für deine Freundin auf jeden Fall wegfällt. Das neue Unterhaltsrecht ist noch so neu und wie die neuen Regelungen im Einzelfall ausgelegt werden ist noch völlig offen.
Wenn der Betreuungsunterhalt deiner Freundin durch das Scheidungsurteil festgelegt wurde, kann der Exmann deiner Freundin den Betreuungsunterhalt auch nicht eigenmächtig kürzen oder ganz einstellen - er muss klagen. Und das wird auch nach dem neuen Unterhaltsrecht nicht SO einfach, wenn Kinder im Spiel sind. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob überhaupt Betreuungsmöglichkeiten für eine Ganztagsunterbringung der Kinder vorhanden sind.
Urteile oberster Gerichte sind, jedenfalls so viel ich weiß, zu dem neuen Unterhaltsrecht noch nicht vorhanden und das kann auch noch eine Weile dauern.
Also, nicht in Panik verfallen
P.S.: In der Süddeutschen Zeitung gab es übrigens am 24.01. dazu einen interessanten Artikel ("Was Männer hoffen und Frauen fürchten")Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen. - Winston Churchill -
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28.01.2008, 10:25
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist das alles kompliziert!
Wir haben uns heute morgen schon die neue Focus gekauft, da ist ja ein langer Artikel drin. Aber mal wieder total reißerisch: Es geht nur um frauen, die von Ihrem Ex seit Jahren Unterhalt in der Höhe von ein paar tausend Euro kassieren und offen zugeben, dass sie zum arbeiten zu faul sind....
Das geht ja wohl an der Realität ziemlich vorbei!
Es kann ja nicht sein, dass man wegen gemeinsamer Kinder nur Teilzeit arbeiten kann, von diesem geringen Gehalt leben muß und dann noch die ganzen Betreuungskosten alleine tragen. Sagt mir zumindest meine Logik....
wem von euch geht es ähnlich?
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28.01.2008, 11:03Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Der Fokus als Quelle ist nicht gerade eine gute Idee. Wenn sie zu diesem Fall eine Auskunft will, braucht sie einen Juristen, der auf dem Gebiet arbeitet und einzuschätzen versucht, was bei ihrem speziellen Fall zu erwarten ist. Wissen kann der Fachmann das aber auch noch nicht, da noch keine Urteile vorliegen, soweit ich weiss.
Zitat von tini70
Wenn sie nur Teilzeit arbeiten kann und keinen Unterhaltsanspruch hat, kann sie ergänzend ALG II beantragen. Das wäre dann wohl der Weg rauf und wegen der Betreuungskosten sollte sie beim Jugendamt nachfragen, da es für Einkommensschwache die Möglichkeit der Minderung oder Aufhebung der Kosten für die Betreuung gibt.
Gruss
vita
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28.01.2008, 19:22
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Abgesehen davon gehe ich davon aus, daß sie außerdem noch Kindergeld und Kindesunterhalt erhält?! Ansonsten, sicherlich abhängig von der Möglichkeit der Ausweitung der Kinderbetreuung, die Halbtagsstelle in eine 3/4 oder Ganztagsstelle ausweiten und entsprechend mehr verdienen.
Zitat von Inaktiver User
Ich habe immer so meine Schwierigkeiten mit Aussagen wie "kann ja nicht sein, daß man wegen gemeinsamer Kinder nur halbtags arbeiten kann...". Anstelle eher versuchen die Betreuung gemeinsam optimal zu organisieren und somit beiden maximalen Broterwerb zu ermöglichen, anstatt sich auf die Erzieherrolle zurückzuziehen.
Als Mann würde ich ebenso nach Kräften den Ehegatten-Unterhalt anfechten, mich aber andererseits als Partner in der Erziehung/Betreuung anbieten - auch manche Männer fühlen sich lieber als Mensch, als denn als wandelnde Brieftasche betrachtet.
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28.01.2008, 22:20
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Wenn Eltern sich die Betreuung der Kinder trotz Scheidung teilen würden - es wäre toll, wenn das überall oder wenigstens öfter funktionierte. Dann würden sich Väter nicht mehr ausgenutzt und Mütter nicht mehr alleine gelassen fühlen. Vielleicht führt ja das neue Recht dazu, dass das für viele nicht nur ein schöner Wunschtraum bleibt.
Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen. - Winston Churchill -
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29.01.2008, 10:09
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Wenn ich das lese muß ich mich arg beherrschen...
Zitat von Junior
Du weißt NICHTS über die persönlichen Umstände dieses Falls und schreibst was von wandelnder Brieftasche.
Meine Freundin hat sich seit einem Jahr bemüht um eine dreißig Stunden-Stelle. Die liegen aber für alleinerziehende Mütter nicht gerade auf der Straße. Ja, sie bekommt Kindergeld und Unterhalt für die Kinder. Lohn: 800 Euro. Unterhalt: 300 Euro. Kindergeld: 300
Euro. Macht zusammen 1400 Euro. Davon gehen 300 für die Betreuung weg und 650 für die Miete.
Wenn Du Dir mal den mickrigen Rest ansiehst ist klar, dass da nicht viel zum Leben bleibt für drei Personen. Allein die Benzinkosten gehen enorm ins Geld.
Der Vater der Kinder ist 250 KM fortgezogen und sieht seinen Nachwuchs alle drei Monate.
Soviel dazu.
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29.01.2008, 11:02
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
hallo Junior
vor 2,5 jahren hatte ich ein sahne jobangebot im management einer krankenkasse. meine tochter war seinerzeit 1,5 jahre alt. auf die frage, wie WIR denn die betreuung der kleinen regeln wollen, kam von meinem ex die ansage: wer wollte denn das kind? soll ich dann nur noch 3 x die woche ins büro gehen?
ich hab seinerzeit von hartz4 gelebt, das hatte ich mir bestimmt auch nicht ausgesucht.
es gehören immer BEIDE parts eingebunden, wenn es um eine betreuung geht, vor allem bei gemeinsamen sorgerecht, bedeutet nämlich nicht nur rechte sondern auch pflichten!!!!!!!!!!!
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29.01.2008, 11:02
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
[QUOTE=Inaktiver User]Wenn sie nur Teilzeit arbeiten kann und keinen Unterhaltsanspruch hat, kann sie ergänzend ALG II beantragen. vita[/QUOTE
Sollte Frau Zypries (die im übrigen jetzt jeder Frau zu einem Ehevertrag rät, damit individuell ein längerer Betreuungsunterhalt vereinbart werden kann) das als Konsequenz ihrer neuen Unterhaltsregelungen beabsichtigt haben? Wenn Väter keinen Betreuungsunterhalt mehr zahlen müssen und sich keine Vollzeitstelle für eine alleinerziehende Mutter findet - schon eine Teilzeitstelle zu finden, bei der nicht absolute Flexibilität verlangt wird, sprich entweder Vormittags oder Nachmittags oder eben im Wechsel arbeiten zu können, ist schon schwierig genug - dann soll die Allgemeinheit über das ALG II einspringen?
Im Übrigen entschuldige ich mich für meine unmöglichen Schachtelsätze...ich bin noch neu hier und noch in Übung
Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen. - Winston Churchill -
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29.01.2008, 21:02
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Schön das Du deine Beherrschung behältst, nur so ist letztlich eine objektive Diskussion möglich.
Zitat von tini70
Meine Sichtweise hierzu ist auch nicht nur auf den Einzelfall bezogen, sondern genereller Natur. Insofern bezog ich mich auch auf die Frage, inwieweit der Betreuungsumfang ausgedehnt werden kann, um evtl. eine größere Stundenzahl bis hin zur Vollzeit zu arbeiten? Die Möglichkeit der Betreuung ist natürlich regional sehr unterschiedlich (ich weiß mit zwei kleinen Kindern wovon ich spreche). Wenn sich sein Kindesunterhalt für die Kinder korrekterweise auf nur 300 Euro beläuft, dann scheint er der Düsseldorfer Tabelle folgend auch nicht über üppiges Einkommen zu verfügen. Insofern ist Deine Freundin ohnehin besser beraten, ihre Berufstätigkeit beizeiten derart zu organisieren, daß sie gänzlich ohne nachehelichen Unterhalt auskommt. Sollte er beispielsweise arbeitslos werden, müßte sie quasi über Nacht komplett allein auskommen und sich dazu auch vom Kindesunterhalt in der jetzigen Höhe verabschieden.
Ich habe nicht vor deine Freundin als Unterhaltsschleicherin zu verurteilen (wenn sich das so anhörte tut es mir leid), aber ich halte diese Form von Mittelerwerb als eine langfristig nicht sinnvolle Variante (Gründe siehe u.a. oben, die Liste ließe sich aber noch fortführen), abgesehen davon würde ich im Vergleichsfalle ebenso alles tun um meine Zuwendung der Ex-Frau gegenüber wenn nicht zu vermeiden, so doch zu minimieren (die in Zeiten der Beziehung getroffenen Vereinbarungen, haben nach der Beziehung keine Gültigkeit mehr - die "Geschäftsgrundlage" ist dann eine andere), insofern sollte kein Unterhaltsempfänger glauben die gewährte Leistung dauerhaft zu empfangen. Das andererseits viele Männer sich nach ener Trennung gänzlich vor ihren erzieherischen Pflichten drücken, finde ich ebenso beschämend. Aber auch hier kann ich mich nicht hinreißen lassen, auf den hier beschriebenen Kindsvater einzuprügeln, denn wie Du ganz treffend bemerkst, kenne ich die Hintergründe nicht und es mag zig Gründe für seinen Wohnortwechsel geben - ein denkbarer wäre eine Arbeitstelle die ihn überhaupt erst in die Lage versetzt, den derzeitigen Unterhalt zu entrichten?!
Nun nochmal zu den Zahlen, ich kenne den Elternbeitragsschlüssel zu den Betreuungskosten in eurer Kommune nicht, aber mit einem Haushaltseinkommen von EUR 1400 für drei Personen, gilt sie in den meisten Ecken des Landes als Mangellfall.
In Gegenden mit besserer Betreuungsdichte und familienfreundlicher Gestaltung dessen, liegen die Kosten erheblich anders. Auch wenn der Vergleich hinken mag, aber mal zum Vergleich die entsprechenden KiTa Gebühren an unserem Wohnort (norddt. Großstadt):
1 Kind Krippe/Elementar bis zu 10 Std. Betreuung bei Haushaltseinkommen ab EUR 1380 bis zu 1432, 3 Personen im Haushalt = EUR 48 monatl., der Mindestbeirag läge bei EUR 38
1 Kind Hort bis zu 7 Std Betreuung im Anschluß an die Schule, gleiche Einkommensskala = EUR 38 monatl., der Mindestbeitrag liegt hier bei EUR 31
Jeweils noch zgl. monatl. EUR 13 pro Kind für Mittagessen. Und freie Plätze gibt es auch, es werden bedarfsabhängig jedes Jahr mehr geschaffen. In sozialen Härtefällen wird sogar von den Mindestbeirägen Abstand genommen, keinem Kind soll wegen der Gebühren der Besuch der KiTa unmöglich gemacht werden, als berufstätige Alleinerziehende hätte sie darüberhinaus vordringlichen Bedarf. Also sollte sie vielleicht nochmal beim örtlichen Jugendamt vorstellig werden, ein knappes Viertel des gesamten Haushaltseinkommens für eine Halbtags-Kinderbetreuung ist unverhältnismäßig - und soweit ich das beurteilen kann, auch nicht unbedingt üblich.


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