Der Realität der heutigen Zeit wird doch gezollt. Wenn man nur 3 Jahre aus dem Job raus ist, ist es einfacher wieder weiterzumachen, denn frau hat ja noch den Anspruch auf den Arbeitsplatz. Von daher... Und warum sollten verheiratete das nicht genauso wie auch ledige Mütter hinbekommen?Zitat von Anamelina
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Ergebnis 21 bis 30 von 36
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29.01.2008, 21:58
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
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29.01.2008, 22:17
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Es ist aber nicht die Aufgabe des Unterhaltsrechtes alleine die Konjunktur oder den Arbeitswillen alleinstehender Mütter zu berücksichtigen. Das Unterhaltsrecht soll über die Eigentverantwortlichkeit jedes Einzelnen hinaus Härten mildern. Sonst könnten wir doch auch ins Gesetz schreiben, daß frau erst wieder arbeiten muß, wenn die Kinder volljährig sind...
Zitat von Anamelina
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29.01.2008, 22:19
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Wo ist der Applaus-Smiley?
Zitat von Bonita33
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29.01.2008, 23:40
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Du hast recht, diese betreuungskosten sind sehr hoch. Das liegt unter anderem daran, dass die Betreuung für den ganzen Tag gezahlt werden muß: Meine freundin arbeitet zwar nur Teilzeit, hat aber total wechsende Arbeitszeiten. Der Hort ist nicht flexibel genug, d. H. wenn man Montags bis 17 Uhr bucht muß das den ganzen Monat so sein, auch wenn man in der nächsten woche vielleicht den Dienstag als langen Tag bräuchte...
Durch diesen Wechsel in den Arbeitszeiten ist es auch schwer, noch zusätzlich einen 400 Euro Job anzunehmen, was sie auch versucht hat.
Den Umzug des Exmannes habe ich nicht erwähnt, um ihn negativ darzustellen, ich denke schon, dass er gute Gründe hatte. Es ging mir nur um den Punkt, dass auf diese Entfernung hin eine Hilfe bei der Betreuung nicht möglich ist.
Ich gebe Dir völlig recht, man soll sich nicht auf die Zahlungen des Exmannes verlassen. Ich finde es nur in einem solchen Fall nicht gerecht. Jedem geschiedenen arbeitenden Vater müssen ja 1100 Euro Selbsterhalt zum Leben bleiben. Aber von dieser Summe können viele Frauen nur träumen und müssen dann zum Sozialamt.
Vielleicht hat sie Anspruch auf eine Sozialwohnung, das wäre vielleicht auch noch eine Möglichkeit.
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29.01.2008, 23:53
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Noch etwas zu der Ungerechtigkeit, die ja nun behoben worden ist, indem ledige Mütter und Geschiedene gleich behandelt werden: Mit der Hochzeit geht man doch auch viele Verpflichtungen ein. Paare, die sich zu einer Hochziet und dann für Kinder entschieden haben, waren sich doch hoffentlich der Chancen und Risiken bewußt und haben den jeweiligen Weg für sich gewählt. Keine ledige Mutter beschwert sich darüber, dass eine Scheidung viele tausend Euro verschlingt...
Auch sind sicher viele ledige Mütter froh darüber, in den meisten Fällen das alleinige Sorgerecht zu haben (außer sie haben sich bewußt für das gemeinsame entschieden) während geschiedene Mütter oft schlimme Kämpfe wegen vieler Dinge auskämpfen müssen.
Warum sollte denn dann in der Unterhaltsfrage alles gleichgemacht werden? Viele verheitratete Frauen haben sich vielleicht vor zwei Jahren für ein weiteres Kind entschieden, weil sie sich mit der alten Regelung sicherer gefühlt haben. Jetzt kann auch rückwirkend alles geändert werden.
Meiner Meinung nach müsste so eine Neuregelung für alle Kinder und ihre Mütter gelten, die NACH der neuen Gesetzesgebung geboren werden. Dann wüßte jeder, worauf er sich einläßt.
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30.01.2008, 18:31
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Genau das denke ich auch. Zumindest eine längere Übergangsregelung für die "Altfälle" sollte es geben. Wenn man nur drei Jahre nicht berufstätig war, mag es leichter sein, wieder einen Einstieg zu finden, aber was ist mit den Müttern, die im Vertrauen auf die alte Rechtslage aufgrund der Kindererziehung wesentlich länger pausiert hatten?
Versteht mich nicht falsch, ich plädiere nicht dafür den Ex als Versorgungsinstitut zu sehen und sich auf dessen Kosten ein schönes Leben zu machen - ich finde das neue Recht nur ebenso wenig wie Tini wirklich gerecht. Würde es ab jetzt gelten, wüßte man worauf man sich einlässt, könnte darüber sprechen, eventuell seine Vorstellung der Rollenverteilung über den Haufen werfen oder eben gegebenenfalls eine Ehevertrag schließen. So stehen aber viele nun erst mal vor der bangen Frage wie es jetzt weitergeht.
Tini, das hast Du übrigens wundervoll formuliert :-)Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen. - Winston Churchill -
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30.01.2008, 22:43
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Aber gerade diese Fälle, in denen sich beide lange Jahre darauf eingelassen haben, daß einer die Kinder betreut und einer das Einkommen erwirtschaftet, sind in dem neuen Unterhaltsrecht explizit geschützt - da kommt wieder der alte juristische Terminus der "Billigkeit" ins Spiel. Es ist einfach "unbillig" von der Exfrau, die im Verauen auf die gemeinsame Regelung viele Jahre beruflich pausiert hat, eine zügige Berufstätigkeit zu erwarten.
Zitat von Anamelina
Was mir so sehr an dieser und anderen Debatten mißfällt, ist, das mit geringer Kenntnis der Untergang des Abendlandes beschworen wird.
Deshalb noch einmal: Unterhaltsregelungen die darauf basieren, daß Betreuungsunterhalt zu zahlen ist, weil die jahrelange familiäre Praxis darauf beruhte, daß zwei Menschen die "klassische" Familienregelung lebten, sind von dem neuen Recht nicht bedroht. Darüber hinaus, kennt das Unterhaltsrecht, daran anknüpfend, weitere Tatbestände als nur den Betreuungsunterhalt, soll heißen, wenn in solchem Falle irgendwann der Betreuungsunterhalt nicht mehr gegeben ist, da die Kinder älter werden, wird weiterhin Unterhalt geschuldet aufgrund der Tatsache daß eine Berufsaufnahme nicht mehr vollumfänglich möglich ist - der Unterhalt wird möglicherweise etwas sinken, da dann dennoch eine geringfügige Beschäftigung erwartet werden darf, er wird aber nicht so schnell auslaufen. Dies wird dann zwar auch vom Alter der Betroffenen abhängig gemacht werden, da von einer jungen Unterhaltsempfängerin eher erwartet werden kann, wieder auf eigene Beine zu kommen, als von einer Älteren, aber der grundsätzliche gesetzliche Schutz bleibt bestehen.
Ich empfehle einfach sich mit dem Unterhaltsrecht auseinanderzusetzen.
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30.01.2008, 22:54
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Sei mir nicht böse, aber da kommt es mir als Mann hoch...
Zitat von tini70
Frauen lassen sich auf Kinder ein (ob das ersten, zweite oder dritte ist hier nicht ausschlaggebend), weil sie aufgrund des Unterhaltsrechtes davon ausgehen dürfen, versorgt zu sein?!
Wenn dem so sein sollte, sollten sich Frauen nicht wundern, wenn sie als genauso berechnend eingeordnet werden, wie es Männern gemeinhin unterstellt wird. Abgesehen davon, betrachte ich das als absurd.
Zwei Menschen bekommen Kinder, weil sie einander lieben und eine Familie gründen wollen (bestenfalls), manche bekommen die Kinder ungeplant und organisieren den Rest des Lebens drumherum. Aber ich glaube kaum, daß eine Frau Kinder bekommt, weil sie wußte daß es die §§ 1569-1576 BGB in alter Form gab - wenn dem so wäre, hätte nicht nur ich mit dieser Frau sicherlich keine Kinder haben wollen.
Das dann aber nach einer Trennung wiederum die Karten neu gemischt werden müssen, ist ein separater Aspekt. Es gibt nicht nur Männer, die sich ihrer Pflichten entziehen, es gibt genauoviele Frauen, die die Männer außen vor halten wollen und lediglich das Geld gern nehmen.
Wir müssen daher Unterhalts.-, Sorge.- und Umgangsrecht klar voneinander trennen.
Ja, es ist schlimm, daß manche Männer sich ihrer Aufgabe durch Abwesenheit entziehen wollen. Es ist genauso schlimm, wenn Frauen durch Indoktrination ihre Kinder beeinflussen und den Umgang mit den Vätern erschweren.
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30.01.2008, 23:01
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Sorry Tini, aber angesichts der von Dir genannten Zahlen ist eines klar ersichtlich. Das Geld schien in dieser Familie vorher schon nicht üppig vorhanden zu sein, da wird es notgedrungen nach einer Trennung sicherlich nicht leichter. Das hilft zwar weder Dir, noch deiner Freunding oder deren Mann. Aber da prinzipiell jede Beziehung vom Scheitern bedroht ist und jede Lebensplanung durch unvorhersehbare Ereignisse überholt werden kann, macht es ggfls Sinn sich beizeiten darüber Gedanken zu machen, wie man "im Falle des Falles" gedenkt weiterleben zu können. Es geht hier auch nicht um das, was Du oder ich in bestimmten Fällen als gerecht empfinden, sondern um Lösungen, die ALLEN Beteiligten ein halbwegs würdiges Leben gewährleisten.
Zitat von tini70
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31.01.2008, 07:54
AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten
Zitat von Junior



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