Antworten
Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 36
  1. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten

    [QUOTE=Anamelina]
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wenn sie nur Teilzeit arbeiten kann und keinen Unterhaltsanspruch hat, kann sie ergänzend ALG II beantragen. vita[/QUOTE

    Sollte Frau Zypries (die im übrigen jetzt jeder Frau zu einem Ehevertrag rät, damit individuell ein längerer Betreuungsunterhalt vereinbart werden kann) das als Konsequenz ihrer neuen Unterhaltsregelungen beabsichtigt haben? Wenn Väter keinen Betreuungsunterhalt mehr zahlen müssen und sich keine Vollzeitstelle für eine alleinerziehende Mutter findet - schon eine Teilzeitstelle zu finden, bei der nicht absolute Flexibilität verlangt wird, sprich entweder Vormittags oder Nachmittags oder eben im Wechsel arbeiten zu können, ist schon schwierig genug - dann soll die Allgemeinheit über das ALG II einspringen?

    Im Übrigen entschuldige ich mich für meine unmöglichen Schachtelsätze...ich bin noch neu hier und noch in Übung
    Der Gesetzgeber ging im Vorfeld davon aus, daß sich die Lasten für die öffentlichen Haushalte insgesamt gegenseitig neutralisieren, denn den möglicherweise zusätzlich künftig ALGII beantragenden Müttern, stehen die Väter und Zweitfamilien gegenüber, denen dann aufgrund der Entlastung ihres Budgets kein ergänzendes ALGII mehr zusteht. Der gesamte Entwurf mit sämtlichen Randnotizen und Überlegungen des Justizministeriums nach verschiedenen Anhörungen mit betroffenen Fachverbänden (Kinderschutzbund, Verband Alleinerziehender, Juristenverbände, Familienrichterbund usw) findet sich im Netz - ca. 48 Seiten spannende Lektüre.

  2. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten

    ....die in Zeiten der Beziehung getroffenen Vereinbarungen, haben nach der Beziehung keine Gültigkeit mehr - die "Geschäftsgrundlage" ist dann eine andere..."

    Junior, ich hoffe, du meinst das nicht so, wie es sich liest ;). Es hört sich ein bisschen nach "Was schert mich mein Geschwätz von gestern?" an.
    Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen. - Winston Churchill -

  3. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten

    Zitat Zitat von fraueastwood
    hallo Junior
    vor 2,5 jahren hatte ich ein sahne jobangebot im management einer krankenkasse. meine tochter war seinerzeit 1,5 jahre alt. auf die frage, wie WIR denn die betreuung der kleinen regeln wollen, kam von meinem ex die ansage: wer wollte denn das kind? soll ich dann nur noch 3 x die woche ins büro gehen?
    ich hab seinerzeit von hartz4 gelebt, das hatte ich mir bestimmt auch nicht ausgesucht.
    es gehören immer BEIDE parts eingebunden, wenn es um eine betreuung geht, vor allem bei gemeinsamen sorgerecht, bedeutet nämlich nicht nur rechte sondern auch pflichten!!!!!!!!!!!
    Hallo Eastwood,

    in der Tat ein erbärmliches Verhalten, ohne jedes wenn und aber. Und ich kann nur hoffen, daß diese Sorte Mann mangels Anpassungsfähigkeit irgendwann ausstirbt, weil sie keine Frauen mehr finden, die ihnen bei der Fortpflanzung helfen.

    Es gibt sie aber die Männer, die sich um die Betreuung der Kinder mit ihren Partnerinnen gleichberechtigt kümmern - ich begegne ihnen jeden Morgen vor dem Kindergarten und der Schule und oft genug auch am späten Nachmittag (wenn meine Frau aufgrund von Meetings oder Dienstreisen komplett verhindert ist und ich alleine beide "Schichten" habe ).

  4. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten

    Oh, ich seh jetzt erst, dass du auf meinen Beitrag mit Frau Zypries geantwortet hast, Junior. Ich versteh nur nicht, warum du meinen Senf Vita unterjubeln musstest
    Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen. - Winston Churchill -

  5. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten

    Zitat Zitat von Anamelina
    ....die in Zeiten der Beziehung getroffenen Vereinbarungen, haben nach der Beziehung keine Gültigkeit mehr - die "Geschäftsgrundlage" ist dann eine andere..."

    Junior, ich hoffe, du meinst das nicht so, wie es sich liest ;). Es hört sich ein bisschen nach "Was schert mich mein Geschwätz von gestern?" an.
    Nein, es ist so gemeint. Die Geschäftsgrndlage ist eine andere nach einer Trennung, da die Vereinbarungen die in einer Einverdienerehe getroffen wurden, nicht mehr gelten können, wenn dann von einem schrumpfenden Einkommen (->Steuerklassenwechsel) des Haupt.- oder gar Alleinverdieners zwei Haushalte finanziert werden müssen - nur auf diesen logischen monetären Aspekt ziele ich ab. Dies ist der Hauptgrund warum ich diese "klassische Form" des Familienlebens mit einigem Argwohn betrachte - das Fundament ist mir zu fragil und meine Frau hätte sich ihre Berufstätigkeit ohnehin nicht nehmen lassen, was ich sehr begrüße.

  6. User Info Menu

    Schamesröte AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten

    Zitat Zitat von Anamelina
    Oh, ich seh jetzt erst, dass du auf meinen Beitrag mit Frau Zypries geantwortet hast, Junior. Ich versteh nur nicht, warum du meinen Senf Vita unterjubeln musstest
    Uppps

  7. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten

    hat sich erledigt :-)

  8. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten

    Stimmt, diese "klassische" Form des Famileinlebens birgt viele Fallstricke - was ist zum Beispiel, wenn der Hauptverdiener durch Unfall von heute auf morgen wegfällt? Die Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten werden das Haupteinkommen auch nicht auffangen können. Insofern ist es natürlich immer besser, wenn man als Frau finanziell jederzeit auf eigenen Beinen stehen kann. Nur die Voraussetzungen dafür sind eben bis heute nicht immer und überall gegeben. Weder sind die Kinderbetreuungsmöglichkeiten generell gut ausgebaut (und mit gut meine ich nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ), noch steht es mit der Familienfreundlichkeit in vielen Betrieben zum Besten, für Alleinerziehende eher noch weniger.

    Nach meinen Informationen ist das neue Unterhaltsrecht übrigens vom Justizministerium ohne vorherige nochmalige Rücksprache mit Verbänden und Sachverständigen verabschiedet worden - zumindest habe ich das so in einem Artikel gelesen.
    Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen. - Winston Churchill -

  9. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten

    Zitat Zitat von Anamelina
    Stimmt, diese "klassische" Form des Famileinlebens birgt viele Fallstricke - was ist zum Beispiel, wenn der Hauptverdiener durch Unfall von heute auf morgen wegfällt? Die Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten werden das Haupteinkommen auch nicht auffangen können. Insofern ist es natürlich immer besser, wenn man als Frau finanziell jederzeit auf eigenen Beinen stehen kann. Nur die Voraussetzungen dafür sind eben bis heute nicht immer und überall gegeben. Weder sind die Kinderbetreuungsmöglichkeiten generell gut ausgebaut (und mit gut meine ich nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ), noch steht es mit der Familienfreundlichkeit in vielen Betrieben zum Besten, für Alleinerziehende eher noch weniger.

    Nach meinen Informationen ist das neue Unterhaltsrecht übrigens vom Justizministerium ohne vorherige nochmalige Rücksprache mit Verbänden und Sachverständigen verabschiedet worden - zumindest habe ich das so in einem Artikel gelesen.
    In der Tat, in vielen Betrieben muß noch dazugelernt werden. Einige scheinen immer noch nicht begriffen zu haben, daß sie sich mit berufstätigen Eltern (ich beschränke dies bewußt nicht nur ein Geschlecht) in der Regel höchst motivierte Mitarbeiter einhandeln, da diese den Job brauchen und halten wollen - da sie schlicht nicht mehr nur für sich selbst verantwortlich sind...

    Was den zweiten Absatz betrifft, ist es nicht zutreffend. Der Gesetzentwurf ist in Länge beraten worden und sollte eigenlich im 2. Halbjahr 2006 in den Bundestag zur Abstimung eingebracht werden, allerdings hatte dann aber die CSU ja bekanntermaßen was zu meckern - die Rolle der verheirateten Hausfrau wurde ihr nicht genug gewürdigt. Das hatte sich dann nach Bekanntwerden des BVerfG Urteils (bzgl. der Unrechtmäßigkeit bzgl. der unterschiedl. Bezugsdauer des Betreuungsunterhaltes für Verheiratete und Unverheiratete) erledigt - da wurde es der CSU klar, daß sie mit Sonderregeln für Verheiratete verfassungstechnisch keine Chance hat - insofern ein cleverer Schachzug von Frau Zypries - das Gesetz aus politischer Opprtunität im Wissen um ein anhängiges Verfahren vor dem BVerfG kurze Zeit auf Eis legen und den sich echauffierenden politischen Gegner somit der Lächerlichkeit preisgeben.

  10. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt und Betreuungskosten

    Na ja, Frau Zypries hätte die offensichtliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Frauen bezüglich des Betreuungsunterhalts ja auch dahingehend lösen können, dass auch die unverheirateten Frauen länger Betreuungsunterhalt erhalten. Wenn sie schon den "Realitäten der heutigen Zeit" mit hoher Scheidungsrate und vielen Patchworkfamilien Rechnung zollen wollte, dann hätte sie alle Realitäten miteinbeziehen sollen - auch die des schwierigen Arbeitsmarktes (ach wir boomen ja gerade, wie konnte ich das vergessen), der zeitlich begrenzten Kinderbetreuungsmöglichkeiten und nicht zuletzt den oft durch Abwesenheit von Hilfe in praktischer Form glänzenden Vätern.

    Versteh mich nicht falsch, das ist kein Angriff gegen dich (du scheinst deine Vaterrolle ja sehr ernst zu nehmen :) ), ich schreib mich nur gerade in Rage
    Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen. - Winston Churchill -

Antworten
Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •