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  1. Inaktiver User

    AW: Schule unterbrochen - Kindesunterhalt?

    Hallo Blondine..

    wie ich schon sagte... ich weiß nicht genau wie so ein Fall bei minderjährigen Kindern geregelt ist und kann nur Vermutungen anstellen... aber damit...
    Zitat Zitat von Blondine
    Wenn das Kind sich monatlich z. B. 800 euro erjobbt, was ziehmlich schnell drin ist ... dann ist das mit dem väterlichen Unterhalt vom Tisch . auch wenn sie erst in einem halben Jahr 18 wird ...
    ... hast du sicherlich Recht!
    ein Einkommen von 800€ übersteigt normalerweise den Unterhaltsanspruch und damit wären die Eltern dann aus ihrer Unterhaltsverpflichtung entlassen.

    Zitat Zitat von Blondine
    Und, im neuen Schuljahr, da ist sie dann schon 18 und volljährig ..und ob der Vater einen 2. Versuch wirklich finanzieren muß ... wenn nichtmal die Probezeit bestanden wurde ... schon irgendwo faglich ... noch fraglicher, wenn die Ausbildungsrichtung gewechselt wird ...
    da bin ich nicht so sicher... ich habe wie gesagt schon von Fällen gelesen, bei denen sogar noch ein Studium nach der Ausbildung "finanziert" werden mußte... aber ich denke, das kommt immer auf die einzelnen Umstände an...

    Zitat Zitat von Blondine
    als Mutter würde ich darauf drängen, daß meine Tochter das mit dem Vater schnellstmöglich informiert und pers. bespricht ... auch wie sie sich das weitere so vorstellt und ihn fragt, wie er dazu steht, ob er sie unterstützt .. oder nicht ...
    ja stimmt... informiert werden muß er auf jeden Fall... ich gehe jetzt aber erst mal davon aus, das er es schon weiß (??)


    Hallo Ulina...
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Eltern sind bis zum 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig wenn die Kinder sich in einer Ausbildung befinden. Ich habe noch nirgends etwas gelesen, dass das verändert wurde.
    soweit ich weiß ist das grundsätzlich auch so... schwierig wird es nur wenn die Eltern getrennt sind und das Kind nicht in einer Ausbildung ist...

    Für ein volljähriges Kind, das die Ausbildung (Schule) abgebrochen hat besteht lt. Familienrecht keine Unterhaltsverpflichtung - und zwar so lange nicht, bis es die Ausbildung wieder aufnimmt...

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    AW: Schule unterbrochen - Kindesunterhalt?

    Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder...(so Google befragen)

    schaut hier und da

    Das Netz ist voll von Informationen.

    LG zb
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

  3. Inaktiver User

    AW: Schule unterbrochen - Kindesunterhalt?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Für ein volljähriges Kind, das die Ausbildung (Schule) abgebrochen hat besteht lt. Familienrecht keine Unterhaltsverpflichtung - und zwar so lange nicht, bis es die Ausbildung wieder aufnimmt...
    das ist richtig. das mädel sollte sich flink zum arbeitsamt bewegen und sich als ausbildungssuchend melden. sie ist noch minderjährig!!! noch ist der vater nicht aus dem schneider.
    jobbt sie und verdient mehr als ihr an unterhalt zustünde fliegt der natürlich weg und obacht. sollte sie wirklich so viel verdienen, erlischt u.u. auch der anspruch auf kindergeld und der auf kostenfreie familienversicherung.
    lasst euch unbedingt von JA und arbeitsagentur beraten.

  4. Inaktiver User

    AW: Schule unterbrochen - Kindesunterhalt?

    Zitat Zitat von Blondine

    Und, im neuen Schuljahr, da ist sie dann schon 18 und volljährig ..und ob der Vater einen 2. Versuch wirklich finanzieren muß ... wenn nichtmal die Probezeit bestanden wurde ... schon irgendwo faglich ... noch fraglicher, wenn die Ausbildungsrichtung gewechselt wird ...
    Er muss auch den 2. Versuch finanzieren. Ab 18 wird das Einkommen der Mutter mit berücksichtigt. Warum soll der Vater einen 2. Versuch nicht bezahlen? Wer soll es dann tun?
    Er müsste sogar eine zweite Ausbildung oder zweites Studium finanzieren, wenn es sich um eine weitergehende Ausbildung handelt.

  5. Inaktiver User

    AW: Schule unterbrochen - Kindesunterhalt?

    Unterhaltsanspruch besteht bis zur Volljährigkeit, es sein denn, es ausreichend verdient und sich selbst versorgen kann.
    Unterhalsanspruch besteht über die Volljährigkeit hinaus, wenn das Kind sich in der ersten Grundausbildung befindet, es wird so gestellt und juristisch behandelt als wenn es minderjährig wäre. (minderjährig privilegiert)
    Für die erste Grundausbildung muss du Unterhalt zahlen.
    Du musst jetzt auch zahlen, da davon ausgegangen werden muss, dass das Kind, aufgrund Minderjährigkeit, bedürftig ist.
    Geld aus Ferienjobs muss nicht angerechnet werden, wenn das Kind aber keiner Ausbildung oder Schulausbildung nachgeht und arbeitet, dann wird diese „Einkommen“ angerechnet.
    Im Sep. 08 beginnt entweder eine Schulausbildung oder die erste Ausbildung und da musst du zahlen.

    Vorsicht mit der Zahlungseinstellung, die „Bedürftigen“ gehen einfach zum Sozialamt und die zahlen erst mal und holen sich das Geld bei dir wieder ab.
    V.G.

  6. Inaktiver User

    AW: Schule unterbrochen - Kindesunterhalt?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Er muss auch den 2. Versuch finanzieren. Ab 18 wird das Einkommen der Mutter mit berücksichtigt. Warum soll der Vater einen 2. Versuch nicht bezahlen? Wer soll es dann tun?
    Er müsste sogar eine zweite Ausbildung oder zweites Studium finanzieren, wenn es sich um eine weitergehende Ausbildung handelt.
    Die Finanzierung eines 2. Versuches ist Ermessensfrage, aber in diesem Fall wird er finanzieren müssen.

    Hinterfragungswürdig sind dann solche Dinge wie, zweites Studium oder mehrere Ehrenrunden, da wird dann unterstellt, dass die Ausbildung nicht mit der gebotenen Nachhaltigkeit verfolgt wird.
    V.G.

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    AW: Schule unterbrochen - Kindesunterhalt?

    VIELEN DANK für Eure Hilfsbereitschaft!

    Meine Tochter hat den M-10 Abschluss gemacht (erst Quali, dann Mittlere Reife).

    Da sie den Abschluss in Mathe mit der Note 1 gemacht hatte war es für uns das naheliegendste, daß sie auf der FOS den technischen Zweig belegt. Es stellte sich heraus, daß ihr sehr viele Grundlagen in Mathe und fast alles Wissen in Physik (hatte sie in der 10. Klasse nicht) fehlen. Es hatte auch keine Nachhilfe geholfen, da sie in dieser kurzen Zeit all diesen Stoff nicht nachholen konnte.
    Der Lehrer legte ihr ans Herz, dass sie ab Februar unterbrechen und den sozialen Zweig ab September 08 belegen soll.

    Ich möchte nur klarstellen, daß wir nicht darauf aus sind, den Vater "abzuzocken". Ich möchte meiner Tochter nur die bestmögliche Ausbildung zukommen lassen. Und das geht nun mal nicht ohne die finanzielle Unterstützung des Vaters. Der übrigens schon in den Startlöchern steht, den Kindesunterhalt einzustellen.

    Hab im Netz was gefunden:
    "Schüler haben jedenfalls dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (Hauptschule, Realschule, Gymnasium). Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Kind im Laufe seines Schullebens auch ein oder zwei mal "sitzen bleiben" kann, so dass sich die Unterhaltspflicht also entsprechend verlängert.
    Stellt sich aber z.B. bei einem Gymnasium heraus, dass er überfordert ist (z.B. wenn er zweimal hintereinander sitzen bleibt), so kann man verlangen, dass er von der Schule abgeht und eine Lehre anfängt.

    LG

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    AW: Schule unterbrochen - Kindesunterhalt?

    Ich bins nochmal...

    Hab grad eben mit meiner Tochter telefoniert. Sie hat ab Montag einen ganztägigen Aushilfsjob, der bis zum Schulanfang im September 08 läuft. Die Arbeit läuft auf Lohnsteuerkarte. Also hat sich die Unterhaltsfrage bis September sowieso erledigt.
    Ich habe mit ihr vereinbart, dass sie mir den Ausfall des Kindesunterhaltes von ihrem Verdienst gibt. Anders funktioniert diese ganze Aktion nicht.
    Und soeben informiert sie ihren Vater. Au wei.....

  9. Inaktiver User

    AW: Schule unterbrochen - Kindesunterhalt?

    carabinchen,
    was ist mit der krankenkasse? macht euch dringend schlau, bei mehr als 50 tagen beschäftigung im jahr entfällt die kostenlose familienversicherung! d.h. sie muss sich selber krankenversichern, evtl. auch als minderjährige.

  10. gesperrt

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    AW: Schule unterbrochen - Kindesunterhalt?

    was jobbt Deine Tochter ... könnt ihr das als "Praktikum" deklarieren ... hat das irgendwas mit ihren Berufswünschen zu tun ???
    Gruß, B.

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