Meine Tocher braucht zwei Zahnfüllungen. Da ich kein Amalgam für sie möchte, habe ich mich bereit erklärt, 90 € für Kunststofffüllungen zuzuzahlen. Muss der Kindesvater etwas dabeisteuern? Fällt da unter Sonderbedarf?
Danke für die Antwort
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Thema: Sonderbedarf Zahnarztkosten
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18.12.2007, 15:54
Sonderbedarf Zahnarztkosten
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18.12.2007, 15:56Inaktiver User
AW: Sonderbedarf Zahnarztkosten
Soweit ich weiss, tut es das nicht, da es kein Bedarf ist, sondern etwas, das Du zusätzlich wähltest, ohne dass es nötig ist.
Zitat von Satori
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18.12.2007, 19:40Inaktiver User
AW: Sonderbedarf Zahnarztkosten
nein,
fällt nicht unter sonderbedarf, sondern sonderwunsch.
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27.12.2007, 00:37
AW: Sonderbedarf Zahnarztkosten
Frag ihn trotzdem !!!
Gruß, B.
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28.12.2007, 12:58
AW: Sonderbedarf Zahnarztkosten
solche entscheidungen bespricht man vorher mit dem vater.
da du dich schon alleine entschieden hast, finde ich, dass du das auch alleine bezahlen solltest.
ich bin verheiratet und würde so etwas nie alleine entscheiden, sondern mich immer mit meinem mann beraten. gerade weil es um die gesundheit unserer kinder geht.
so sollte es auch im falle einer trennung bleiben.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte


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