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    AW: unterhaltsberechnungen vom jugendamt

    Hallo Annika!

    Da kann ich Dir aus aktuellem Anlass weiterhelfen, mein Mann hat das gerade durch...
    Er hat einen 7jährigen Sohn und zahlt von Anfang an regelmäßig den festgelegten Unterhalt. Da die Kindsmutter Hartz 4 bezieht und das Kind somit nochmal 208€ Sozialgeld (ja, plus Kindergeld und Unterhalt "verdient" dieses Kind knapp 600,-€ im Monat, das lohnt sich...) hat die ARGE nun auch die Offenlegung gefordert, ob vom Vater nicht noch mehr zu holen ist. Mein Mann wurde behandelt wie ein Unterhaltssäumiger! Er hat sich schlau gemacht und man muss nur die 12 Monate Gehalt nachweisen, alles andere von Vermögenswerten über Immobilien und Auto etc. muss man nicht ausfüllen. Das gilt nur für Menschen, die keinen Unterhalt zahlen, da wird dann zur not gepfändet... Du brauchst die Vordrucke überhaupt nicht benutzen, ein extra Blatt mit den Angaben über seinen Fahrtweg von und zur Arbeit genügt, das wird ihm nämlich angerechnet und vom Einkommen als Aufwand abgezogen. Die Vordrucke auch nicht unterschreiben, sondern einfach weglassen. Kopien der Gehaltsunterlagen dazu, fertig. Das Ganze wurde neu berechnet und er musste den neuen Betrag erst ab dem Datum zahlen, als die Forderung kam. Die letzten Monate, die er zu wenig gezahlt hatte, waren Pech für die Mutter bzw. das Amt, das streckt das Geld ja vor...
    Zudem darf nur alle zwei Jahre geprüft werden.

  2. Inaktiver User

    AW: unterhaltsberechnungen vom jugendamt

    Zitat Zitat von Kuedl
    Hallo Annika!

    Da kann ich Dir aus aktuellem Anlass weiterhelfen, mein Mann hat das gerade durch...
    Er hat einen 7jährigen Sohn und zahlt von Anfang an regelmäßig den festgelegten Unterhalt. Da die Kindsmutter Hartz 4 bezieht und das Kind somit nochmal 208€ Sozialgeld (ja, plus Kindergeld und Unterhalt "verdient" dieses Kind knapp 600,-€ im Monat, das lohnt sich...) hat die ARGE nun auch die Offenlegung gefordert, ob vom Vater nicht noch mehr zu holen ist. Mein Mann wurde behandelt wie ein Unterhaltssäumiger! Er hat sich schlau gemacht und man muss nur die 12 Monate Gehalt nachweisen, alles andere von Vermögenswerten über Immobilien und Auto etc. muss man nicht ausfüllen. Das gilt nur für Menschen, die keinen Unterhalt zahlen, da wird dann zur not gepfändet... Du brauchst die Vordrucke überhaupt nicht benutzen, ein extra Blatt mit den Angaben über seinen Fahrtweg von und zur Arbeit genügt, das wird ihm nämlich angerechnet und vom Einkommen als Aufwand abgezogen. Die Vordrucke auch nicht unterschreiben, sondern einfach weglassen. Kopien der Gehaltsunterlagen dazu, fertig. Das Ganze wurde neu berechnet und er musste den neuen Betrag erst ab dem Datum zahlen, als die Forderung kam. Die letzten Monate, die er zu wenig gezahlt hatte, waren Pech für die Mutter bzw. das Amt, das streckt das Geld ja vor...
    Zudem darf nur alle zwei Jahre geprüft werden.
    Bei dir geht es darum, dass das Sozialamt geprüft hat.
    Sei froh, dass sie ihrer Prüfungspflicht nur „halbherzig“ nachgekommen sind, dass der Grund dafür darin zu suchen ist, dass er immer pünktlich Unterhalt gezahlt ist hat, mag deine Meinung sein, eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht.

    Tatsache ist, dass die Anforderungen an die Überprüfung des Einkommens bzw. des Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners grundsätzlich für alle gleich ist.

    Eine Benachteiligung der Kindes oder der Kindsmutter entsteht nicht, denn das Sozialamt kommt für die Differenzen oder ergänzenden Unterhalt auf, wo kein Kläger, da kein Richter.

    Werbung würde ich aber damit nicht machen.
    V.G.

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