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  1. Inaktiver User

    Kindergeld- spezial?

    Ich hab eine ungewöhnliche Frage: der Vater meiner Kinder will von mir die Kindergeldnummer, unter der ich Kindergeld beziehe. Die Tochter seiner neuen Frau würde als 4. Kind gezählt werden. Stimmt das? Oder wo kann ich das nachschlagen?

    Kommt mir komisch vor. Danke für die Antwort.

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    AW: Kindergeld- spezial?

    Zitat Zitat von Inaktiver User

    Ich hab eine ungewöhnliche Frage: der Vater meiner Kinder will von mir die Kindergeldnummer, unter der ich Kindergeld beziehe. Die Tochter seiner neuen Frau würde als 4. Kind gezählt werden. Stimmt das? Oder wo kann ich das nachschlagen?

    Kommt mir komisch vor. Danke für die Antwort.
    Das kommt nicht nur Dir komisch vor, sondern auch mir. Vor allem --> wozu braucht er Deine Kindergeldnummer? Er muß doch nur angeben, daß er bereits 3 Kinder hat. Wobei ich trotzdem nicht glaube, daß es anerkannt wird, denn die Mutter des Kindes spielt ja auch 'ne Rolle.

    Was macht er denn, wenn es ihr 1. Kind ist?

    Tahnee
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  3. Inaktiver User

    AW: Kindergeld- spezial?

    Das hätte ich auch gerne gewußt. Er hat mich in unserer Ehe ganz bös über den Tisch gezogen mit dem Kindergeld- nach der Trennung war er plötzlich der Berechtigte mit der Folge, daß ich 4 Monate auf die Nachzahlung warten mußte. Das hat mich an den Rand der Finanzen gebracht.
    Also werde ich zu einer kleinen Notlüge greifen und sie Ihm erst mal vorenthalten.

    Danke für den Tip

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    AW: Kindergeld- spezial?

    Wieso war er nach der Trennung der Berechtigte? Oder stand er im KG-Antrag als Empfänger drin?
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Kindergeld- spezial?

    Hallo, guten Abend

    Doch, es kann sehr gut sein, dass er sich das Kind als 4. Kind beim Kindergeld anrechnen lassen kann.

    Mein damaliger Mann hat das vor Jahren so gemacht. Er hatte zwei Kinder aus einer anderen Beziehung (deren Mutter das Kindergeld für die beiden Kinder bekam), mein Sohn (der aus meiner 1. Ehe stammt) wurde als 3. Kind angerechnet und es gab ein erhöhtes Kindergeld. Gab es damals generell ab dem 3. Kind und hatte für die ehemalige Partnerin meines Mannes keine negativen finanziellen Konsequenzen.

    Ob die Gesetzeslage sich zwischenzeitlich geändert hat, weiß ich allerdings nicht.

    Schönen Abend!

    Berta
    Am Rande meines Verstandes kichert der Wahnsinn.

  6. Inaktiver User

    AW: Kindergeld- spezial?

    Er hatte sich das Kindergeld bei mir sozusagen erschlichen. Ich war dumm genug, ihm zu vertrauen in finanziellen Dingen und nach der Trennung zeigte sich, daß er sích irgendwann den Kindergeldanspruch "unter den Nagel gerissen" hatte.

    Danke und schönes Wochenende. Ich fahr jetzt zu meinem Freund relaxen und bin erst wieder Montag online erreichbar.

    Sonnenschein32

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    AW: Kindergeld- spezial?

    Oma_Berta, wie kann Dein Sohn, der mit Deinem damaligen Mann gar nicht verwandt war und wohl immer noch nicht ist, bitte als 3. Kind angerechnet werden?
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Kindergeld- spezial?

    Oh doch. Mein Mann war zwei nichtehelichen Kindern unterhaltsverpflichtet und mit mir dann verheiratet. Kindergeldberechtigt für meinen Sohn war ich, bis ich das auf ihn nach Eheschließung "übertragen" hab. Für ihn haben 3 Kinder gezählt. Die 2 nichtehelichen (für die er Unterhalt gezahlt hat) und mein Kind, das mit uns in einem Haushalt gelebt hat.

    Wohl weil der Gesetzgeber sagt, der Mann hat jetzt 3 Kinder, deshalb steht ihm auf dem Papier auch das Kindergeld für 3 Kinder zu (das Kindergeld für die zwei ersten Kinder bekam die Mutter, aber wir habe damals statt 70 DM für meinen Sohn als 3. Kind 140 (oder 120 DM?)DM erhalten).
    Geändert von Oma_Berta (23.11.2007 um 20:37 Uhr)
    Am Rande meines Verstandes kichert der Wahnsinn.

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    AW: Kindergeld- spezial?

    Hallo,

    das hier habe ich einfach aus Wikipedia kopiert:

    Als Zählkind wird bei der Berechnung des Kindergeldes ein Kind aus einer anderen Beziehung bezeichnet, das bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld erhält. Der Vorteil liegt darin, dass die Anzahl der Kinder rechnerisch höher gesetzt wird und in diesem Fall ein höheres Kindergeld ausbezahlt wird.

    Die Erhöhung des Kindergeldes ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass der Kindergeldbetrag ab dem 4. Kind von 154 Euro auf 179 Euro heraufgesetzt wird (Stand 2006). Indem ein älteres Kind, für das ein anderer vorrangig Berechtigter das Kindergeld erhält, mitgezählt wird, kann sich der Kindergeldanspruch für ein jüngeres Kind erhöhen. Die Kinder sind dabei streng nach der Reihe ihres Lebensalters zu zählen.

    Der Vorteil ergibt sich daher nur bei einer entsprechenden Anzahl von Kindern und beschränkt sich auf maximal vier Kinder.

    Da der Kinderfreibetrag konstant ist, ergibt sich der Vorteil bei Geltendmachung des Freibetrags im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht.

    Beispiel:

    Ist der Vater für drei gemeinsame Kinder und ein weiteres Kind bezugsberechtigt, ist es günstiger, wenn das Kindergeld komplett an den Vater ausbezahlt wird (3 x 154 + 179 = 641), als wenn die Mutter für die gemeinsamen und der Vater für das weitere Kind das Kindergeld erhält (3 x 154 + 154 = 616).

    Mandelblüte

  10. Inaktiver User

    AW: Kindergeld- spezial?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das hätte ich auch gerne gewußt. Er hat mich in unserer Ehe ganz bös über den Tisch gezogen mit dem Kindergeld- nach der Trennung war er plötzlich der Berechtigte mit der Folge, daß ich 4 Monate auf die Nachzahlung warten mußte. Das hat mich an den Rand der Finanzen gebracht.
    Also werde ich zu einer kleinen Notlüge greifen und sie Ihm erst mal vorenthalten.

    Danke für den Tip
    ...wenn ihr geschieden sei und alles geregelt ist, dass du unter deiner KiGe-Nr. dein Ki-Ge beziehst für deine drei Kinder, brauchst du gar nichts machen.
    In den Anträgen geht aus der Befragung zu persönlichen Daten klar hervor, welche Ansprüche bestehen. Dies gilt auch für die Familie deines Exmannes und hat mit dir überhaupt nichts zu tun.

    Man könnte vermuten, dass er "was drehen" will, wenn es fürs 4. Kind mehr Geld gibt?? Kümmer dich nicht darum, spar deine Emotionen für deine Kids und leb dein Leben.

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