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    Stirnrunzeln Antrag auf PKH --> verwirrendes Formular

    Hallöle,

    Mal 'ne kurze Frage --> da der Vater meiner Tochter den neu berechneten Unterhalt nicht beurkunden lassen möchte (sprich, sich weigert, den Änderungstitel zu machen), reicht der Beistand vom Jugendamt Klage beim Familiengericht auf Beurkundung des Änderungstitel ein.

    Nun muß ich als Junior-Tahnee's Mutter den Antrag auf Prozeßkostenbeihilfe im Namen des Kindes stellen. Formular hat der Beistand mir geschickt, aber keine Erklärung.

    Nun meine Frage -> da die PKH ja im Namen der Lütten beantragt wird, muß doch bei Antragsteller ihr Name rein und ich in das Feld darunter als ihr gesetzlicher Vertreter. Oder verstehe ich das falsch?

    Mal ganz davon abgesehen, daß ich für mich doch enttäuscht bin, daß das notwendig ist, denn der Gang über's Gericht ist nur ein Herauszögern des Ganzen und so kurz vor Weihnachten nicht gerade prickelnd. Er kümmert sich schon überhaupt nicht um sie (hat sie auch noch nie gesehen, obwohl er könnte) und jetzt droht er auch noch, daß sich, wenn wir wirklich auf einer Beurkundung durch das Familiengericht bestehen, die pünktlichen Zahlungen verzögern können. Super, echt!

    Es tröstet zwar, daß der Beistand sagt, daß es nur ein rauszögern ist, ich mir keine Sorgen machen soll und es auch sein kann, daß er für diesen Satz, den der Beistand und ich im übrigen auch als Dohung verstehen, vom Familienrichter ordentlich einen auf den Deckel kriegt, aber trotzdem ist es wirklich blöde.

    Tahnee
    Geändert von Tahnee (18.11.2007 um 14:53 Uhr)
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  2. Inaktiver User

    AW: Antrag auf PKH --> verwirrendes Formular

    der gesetzliche vertreter bist du. schon richtig.
    lg

  3. gesperrt

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    AW: Antrag auf PKH --> verwirrendes Formular

    Klar muss der Name des Kindes dort eingetragen werden. Auch die Einkommensverhältnisse des Kindes.
    Gesetzliche Vertreter vertreten es bloß, wie schon der Name sagt.

    Off Topic:
    Warum bitte nennst Du Deine Tochter Lütte? Ich habe von irgendwelchen Regionalsprachen zugegebenermaßen keine Ahnung und habe das Wort noch nie gehört, aber ich finde es entsetzlich herabwürdigend. Es klingt echt furchbar. Weiß sie denn, dass Du sie so nennst?
    Ich hoffe es ist einfach nur ein Mundart-Wort, welches nicht böse gemeint ist.

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    AW: Antrag auf PKH --> verwirrendes Formular

    Zitat Zitat von Grace_Kelly
    Warum bitte nennst Du Deine Tochter Lütte?
    .. Weiß sie denn, dass Du sie so nennst?
    Ich hoffe es ist einfach nur ein Mundart-Wort, welches nicht böse gemeint ist.
    Ich würde sagen, es ist das norddeutsche Wort für "Kleine" und in norddeutschen Ohren klingt das - glaube ich - nicht herabwürdigend.

    Tahnee, eigentlich gehört zu dem Formular eine vierseitige Anleitung dazu. Es ist fast egal, ob Du es so oder so ausfüllst. Die Familiengerichte sind es wie alle anderen gewohnt, daß fast kein Mensch das unmögliche Ding richtig ausfüllt. Und das wesentlich wird sein, was Du verdienst.

    Wenn Du gar nicht zurecht kommst, kannst Du im Schreibwarenladen oder juristischen Fachbuchhandlungen die Formulare einzeln mit Anleitung kaufen. Wichtig ist nur, daß es in doppelter Ausfertigung eingereicht wird.


    I am the master of my fate: I am the captain of my soul.

    William E. Henley

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    AW: Antrag auf PKH --> verwirrendes Formular

    Zitat Zitat von Grace_Kelly

    Off Topic:

    Warum bitte nennst Du Deine Tochter Lütte? Ich habe von irgendwelchen Regionalsprachen zugegebenermaßen keine Ahnung und habe das Wort noch nie gehört, aber ich finde es entsetzlich herabwürdigend. Es klingt echt furchbar. Weiß sie denn, dass Du sie so nennst?

    Ich hoffe es ist einfach nur ein Mundart-Wort, welches nicht böse gemeint ist.
    Was ist denn an diesem Kosewort herabwürdigend? Und natürlich weiß sie, daß ich sie so nenne. Es ist so etwas wie *Kleine*.

    Tahnee
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Antrag auf PKH --> verwirrendes Formular

    Zitat Zitat von ikara

    Ich würde sagen, es ist das norddeutsche Wort für "Kleine" und in norddeutschen Ohren klingt das - glaube ich - nicht herabwürdigend.


    Zitat Zitat von ikara

    Tahnee, eigentlich gehört zu dem Formular eine vierseitige Anleitung dazu. Es ist fast egal, ob Du es so oder so ausfüllst. Die Familiengerichte sind es wie alle anderen gewohnt, daß fast kein Mensch das unmögliche Ding richtig ausfüllt. Und das wesentlich wird sein, was Du verdienst.

    Wenn Du gar nicht zurecht kommst, kannst Du im Schreibwarenladen oder juristischen Fachbuchhandlungen die Formulare einzeln mit Anleitung kaufen. Wichtig ist nur, daß es in doppelter Ausfertigung eingereicht wird.
    Die Anleitung konnte ich mittlerweile runterladen. Wobei trotzdem auf diese Sache am Anfang blöderweise nicht eingegangen wird.

    Tahnee
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    AW: Antrag auf PKH --> verwirrendes Formular

    Zitat Zitat von Grace_Kelly

    Klar muss der Name des Kindes dort eingetragen werden. Auch die Einkommensverhältnisse des Kindes. Gesetzliche Vertreter vertreten es bloß, wie schon der Name sagt.
    Das kann nicht ganz sein, denn der Beistand sagte, daß mein Gehalt eine Rolle spielt und deshalb da rein muß.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Antrag auf PKH --> verwirrendes Formular

    Zitat Zitat von Tahnee




    Die Anleitung konnte ich mittlerweile runterladen. Wobei trotzdem auf diese Sache am Anfang blöderweise nicht eingegangen wird.

    Tahnee
    Tahnee, wenn Du es unbedingt ganz super genau und richtig machen willst, dann müßtest Du das Formular eigentlich zweimal (jeweils in doppelter Ausfertigung) ausfüllen. Einmal Deine Tochter als Antragstellerin, gesetzl. vertreten durch Dich. In dieses Formular trägst Du die Einkommensverhältnisse Deiner Tochter ein.
    Auf der ersten Seite oben rechts unter "C" wird nach "Unterhaltsleistungen durch Versorgung im elterlichen Haushalt" gefragt. Da müsstest Du "Ja" ankreuzen - denn sie wohnt ja bei Dir.
    Im Formular steht an dieser Stelle "Bitte auf Zweitstück dieses Vordrucks Angaben über deren/dessen Verhältnisse".
    In dem "Zweitstück" (Tolles Wort! )trägst Du dann Deine Einkommensverhältnisse ein.
    Dafür hast Du dann jetzt aber zwei Vordrucke zu wenig!


    I am the master of my fate: I am the captain of my soul.

    William E. Henley

  9. gesperrt

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    AW: Antrag auf PKH --> verwirrendes Formular

    Mal anders rum ... Prozesskostenbeihilfe ... die deckt doch dann auch Deinen Anwaltskosten ab ... wärs dann nicht logisch, Dein Anwalt füllt das Teil aus, sozusagen als 1. Amtshandlung???
    Ich könnt emir vorstellen, das sind Profis und die haben mit sowas ganz viel Erfahrung.
    Gruß, B.

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    AW: Antrag auf PKH --> verwirrendes Formular

    Zitat Zitat von Blondine
    Mal anders rum ... Prozesskostenbeihilfe ... die deckt doch dann auch Deinen Anwaltskosten ab ... wärs dann nicht logisch, Dein Anwalt füllt das Teil aus, sozusagen als 1. Amtshandlung???
    Ich könnt emir vorstellen, das sind Profis und die haben mit sowas ganz viel Erfahrung.
    Gruß, B.
    Liebe Blondine,

    Man kann das Formular mit einem Mandanten ausfüllen, aber nicht für einen Mandanten. Es sind einfach zuviele Zahlen, die man nicht kennt. Außerdem muß der Mandant selber unterschreiben und damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben versichern.

    Müssen, muß man als Anwalt übrigens gar nicht, obwohl ich persönlich es für schlechten Service halte, wenn man nicht bereit ist, sich darum zu kümmern.

    Außerdem wird Tahnee bzw. die Tochter hier glaube ich, vom Jugendamt vertreten. Die brauchen keinen zusätzlichen Anwalt. Dann muß die PKH nur bewilligt werden, damit sie keine Gerichtskosten zahlen muß.


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    William E. Henley

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