Antworten
Seite 4 von 5 ErsteErste ... 2345 LetzteLetzte
Ergebnis 31 bis 40 von 49
  1. User Info Menu

    AW: Elterngeld für 14 Monate????

    Auch die Feststellung finde ich in dem Fall unangebracht.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  2. Inaktiver User

    AW: Elterngeld für 14 Monate????

    Zitat Zitat von morgan69
    Also, ich bin defenitiv alleinerziehend. Der Vater ist noch nicht mal in der Geburtsurkunde. Trotzdem wurden mir nur 12 Monate bewilligt. Ich habe allerdings Widerspruch eingelegt.
    Das war im März, da werde ich wohl mal nachhaken müssen...

    Ich habe auch Widerspruch eingelegt, weil ich nicht gearbeitet habe und demzufolge nur 300 € bekomme. Da Elterngeld aber nicht beitragsabhängig ist verstösst es gegen das Gleichheitsgesetz, dass ich weniger bekomme als ein Gutverdiener.
    Du ziehst die falschen Schlüsse und versuchst etwas anzugehen, das explizit von der früheren Prämie für sozial Schwache zu einer Lohnersatzleistung geändert wurde.

    Deine Kritik ist unberechtigt, da genau das im Gesetz steht. Es gibt dort keinen Verstoß gegen einen Gleichheitsgrundsatz, den Du herbeiredest, da dies bei allen Lohnersatzleistungen nicht dahinter steht.

    vita

  3. Inaktiver User

    AW: Elterngeld für 14 Monate????

    Hallo!
    Ich weiß, dass der Strang uralt ist, möchte aber trotzdem hier noch etwas anfügen für Leute, die über Google Hilfe suchen.
    Bei mir ist es so, dass der Vater und ich getrennt leben, ebenfalls seit der Schwangerschaft. Und nicht verheiratet.
    Wir haben trotzdem das gemeinsame Sorgerecht beantragt, da wir im Falle, dass mir etwas zustößt, klare Verhältnisse haben wollten.
    Beim beantragen des Elterngelds wurde ich zwar darüber informiert, dass ich, obwohl ich alleinerziehend bin und vom Vater getrennt lebe, keinen Anspruch auf das 13. und 14. Elterngeld habe, ich dachte mir aber, dumm wie ich bin, dass ich dann sicher von einer anderen Stelle Geld bekäme, weil für diesen Zeitpunkt mein Einkommen ja dann Null ist.
    Tja. Falsch gedacht!
    Ich fand es unglaublich, dass ich extra zum Wohl des Kindes auf das alleinige Sorgerecht verzichtet hatte, das einem, wenn man ledig ist, automatisch zusteht und mir finanziell dadurch nur Nachteile erwuchsen!

    Als ich telefonisch nachhakte, erklärte man mir, das alles sei zum Schutz der Väter, damit die auch eine Chance haben, Elternzeit zu nehmen. Nun kann aber der Vater diese Zeit gar nicht nehmen, weil er erstens auf sein volles Gehalt angewiesen ist und zweitens aus beruflichen Gründen niemals zwei Monate Pause machen könnte.

    Nicht mal eine schriftliche Bestätigung des Vaters über diese Tatsache hätte bei der Elterngeldstelle irgendwas geändert.

    Dann aber fand ich heraus, dass man nachträglich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen kann.
    Leider ging das nicht ohne den Weg über das Amtsgericht, gemessen aber an den Gebühren für den richterlichen Beschluss im Gegensatz zur Höhe des Elterngeldes - wieviel es sein werden, kann ich ja noch berichten, hab die Rechnung noch nicht bekommen - lohnt es sich für mich auf alle Fälle.

    Diesen Beschluss mit einem Antrag auf 13.und 14. Elterngeld habe ich nun an die Elterngeldstelle geschickt und warte nun auf Antwort.

    Ich finde diese Regelung wirklich absolut unmöglich!
    Sogar wenn der Vater schriftlich versichern würde, dass er die Elternzeit nicht wahrnehmen kann, muss man erst diesen Weg gehen, um überhaupt eine Chance zu haben. Dazu kommt noch die Unsinnigkeit, dass man das Kind dann nur für diese zwei Monate auf den Wohnsitz des Vaters anmelden müsste.

    Jetzt hoffe ich mal, dass der Antrag durchgeht.

  4. Inaktiver User

    AW: Elterngeld für 14 Monate????

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Als ich telefonisch nachhakte, erklärte man mir, das alles sei zum Schutz der Väter, damit die auch eine Chance haben, Elternzeit zu nehmen. Nun kann aber der Vater diese Zeit gar nicht nehmen, weil er erstens auf sein volles Gehalt angewiesen ist und zweitens aus beruflichen Gründen niemals zwei Monate Pause machen könnte.
    Äh... aber das geht doch vielen anderen Eltern auch so, dass der eine Partner keine Elternzeit nehmen kann (oder meint, nicht nehmen zu können).

  5. Inaktiver User

    AW: Elterngeld für 14 Monate????

    Ja sicher, aber deswegen darf doch die alleinerziehende Mutter nicht benachteiligt werden, die diese Elternzeit noch zwei weitere Monate nehmen kann und würde, aber kein Geld dafür bekommt.

  6. Inaktiver User

    AW: Elterngeld für 14 Monate????

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja sicher, aber deswegen darf doch die alleinerziehende Mutter nicht benachteiligt werden, die diese Elternzeit noch zwei weitere Monate nehmen kann und würde, aber kein Geld dafür bekommt.
    Wieso sollte dann eine verheiratete Mutter, die noch zwei weitere Monate nehmen kann und würde, gegenüber der Alleinerziehenden benachteiligt werden?

  7. Inaktiver User

    AW: Elterngeld für 14 Monate????

    Wieso? Weil die nicht die Miete, Nebenkosten und alles andere, was man sich sonst teilt, alleine zahlt und die Ledige auch keine Steuervorteile durch die Ehe hat.

  8. Inaktiver User

    AW: Elterngeld für 14 Monate????

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wieso? Weil die nicht die Miete, Nebenkosten und alles andere, was man sich sonst teilt, alleine zahlt und die Ledige auch keine Steuervorteile durch die Ehe hat.
    Das hat doch nichts mit dem Elterngeld zu tun. Womit wirst Du all das bezahlen, wenn die 14 Monate um sind?

    Nachtrag: außerdem bist Du gar nicht benachteiligt, Du bekommst doch die zwei Monate, wenn das Kind ausschließlich bei Dir lebt.
    Geändert von Inaktiver User (20.04.2014 um 14:10 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: Elterngeld für 14 Monate????

    Nein. Das ist es ja. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat, bekommt der, bei dem das Kind lebt, nicht automatisch das 13. und 14. Elterngeld.
    Es tut mir leid für dich, dass es dich triggert, wenn eine alleinerziehende Mutter mehr Unterstützung bekommt als eine Verheiratete, die mit ihrem Mann zusammenlebt und dadurch weniger Ausgaben hat als eine alleinerziehende.
    Und das auch nur, wenn sie sich gründlich informiert. Ansonsten nicht.
    Ich frage mich, was dich reitet, darüber empört zu sein.
    Schönen Sonntag noch!

    PS: ich kann aus beruflichen Gründen erst wieder im September arbeiten. Die Zeit bis dahin muss ich von erspartem überbrücken. Aber besser nur drei Monate lang als fünf. Auch wenn du das ganz ungehörig findest, warum auch immer.

  10. Inaktiver User

    AW: Elterngeld für 14 Monate????

    Das einzige, was mich triggert, sind Leute, die sich nicht richtig informieren und dann das System verantwortlich machen.

Antworten
Seite 4 von 5 ErsteErste ... 2345 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •