Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 15
  1. User Info Menu

    Zusammenziehen...

    Hallo zusammen,

    Folgendes: ich bin schon seit einigen Jahren alleinerziehend, ernähre meine Kids auch komplett selbst, da der KIVA nix zahlen kann, will....
    Da ist es natürlich von Vorteil, dass ich in der Steuerklasse 2 bin, das macht schon Einiges aus.

    Jetzt habe ich einen neuen Partner, mit dem ich in Kürze zusammen ziehen möchte. Er verdient auch, wir werden uns die anfallenden Lebenskosten teilen. Eine Heirat ist noch nicht geplant.

    Meine Frage: weiss jemand, ob ich die Steuerklasse 2 beibehalten kann oder muss ich das ändern lassen? Letztendlich sind es ja meine Kinder, nicht die meines neuen Partners....
    Freue mich auf Antwort
    lieben Gruß
    Gabriele

  2. Inaktiver User

    AW: Zusammenziehen...

    Zitat Zitat von Glasfluegler
    Hallo zusammen,

    Folgendes: ich bin schon seit einigen Jahren alleinerziehend, ernähre meine Kids auch komplett selbst, da der KIVA nix zahlen kann, will....
    Da ist es natürlich von Vorteil, dass ich in der Steuerklasse 2 bin, das macht schon Einiges aus.

    Jetzt habe ich einen neuen Partner, mit dem ich in Kürze zusammen ziehen möchte. Er verdient auch, wir werden uns die anfallenden Lebenskosten teilen. Eine Heirat ist noch nicht geplant.

    Meine Frage: weiss jemand, ob ich die Steuerklasse 2 beibehalten kann oder muss ich das ändern lassen? Letztendlich sind es ja meine Kinder, nicht die meines neuen Partners....
    Freue mich auf Antwort
    lieben Gruß
    Gabriele
    Nein, kannst Du nicht. Du musst sie ändern, sobald Du mit einem anderen Erwachsenen zusammen in einem Haushalt lebst, der nicht ein in der Ausbildung befindliches Kind ist.

    Das hat nichts mit den Kindern zu tun, sondern mit den Mehrkosten, die Du nach Zusammenziehen nicht mehr hast, da ihr die Grundkosten für vieles aufteilen könnt.

    Gruss

    vita

  3. User Info Menu

    AW: Zusammenziehen...

    Hallo,

    soweit ich informiert bin sieht das neue Recht vor, dass ab einer gewissen Frist (2 oder 3 Monate, musst Du mal recherchieren) des Zusammenlebens von einer eheaehnlichen Gemeinschaft ausgegangen wird und der Anspruch auf Steuerklasse 2 damit verfaellt.
    Bei der Einfuehrung der neuen Regelung musste jeder Alleinerzieher eine eidesstattliche Erklaerung unterschreiben, dass im laufenden Steuerjahr eine solche Situation nicht aufgetreten ist.
    Ich weiss jedoch nicht, wie die Kontrollfunktion nun laeuft, zweifel aber daran, dass das Finanzamt Aussendienstler eingestellt hat (und dann ist ja auch noch vom Amt der Nachweis zu erbringen, dass es sich NICHT um eine WG handelt).
    Aetzende Regelung, ueber die ich mich damals furchtbar aufgeregt hab, weil ausserordentlich unfair!
    Frag mal nen Steuerberater dazu, vielleicht gibt es ja inzwischen "Luecken".

    Lieben Gruss,
    indiac

  4. User Info Menu

    AW: Zusammenziehen...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nein, kannst Du nicht. Du musst sie ändern, sobald Du mit einem anderen Erwachsenen zusammen in einem Haushalt lebst, der nicht ein in der Ausbildung befindliches Kind ist.

    Das hat nichts mit den Kindern zu tun, sondern mit den Mehrkosten, die Du nach Zusammenziehen nicht mehr hast, da ihr die Grundkosten für vieles aufteilen könnt.

    Gruss

    vita
    Stimmt, ich erinner mich... Dann achte auf das Datum, die Regelung gilt naemlich fuer das gesamte Steuerjahr ...

  5. Inaktiver User

    AW: Zusammenziehen...

    Zitat Zitat von Indiac
    Hallo,

    soweit ich informiert bin sieht das neue Recht vor, dass ab einer gewissen Frist (2 oder 3 Monate, musst Du mal recherchieren) des Zusammenlebens von einer eheaehnlichen Gemeinschaft ausgegangen wird und der Anspruch auf Steuerklasse 2 damit verfaellt.
    Sorry, aber Du bringst da was durcheinander. Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür, ob es eine WG oder eine Beziehung ist, die da den Haushalt teilt.

    Die Änderung gilt ab zusammen ziehen - Tag des Einzugs.

    Die Sache mit der eheähnlichen Gemeinschaft war ehegattenunterhaltrelevant und bezog sich auf Jahre, nach denen man von einer gefestigten und auf Dauer angelegten Beziehung ausgeht.

    Bei der Einfuehrung der neuen Regelung musste jeder Alleinerzieher eine eidesstattliche Erklaerung unterschreiben, dass im laufenden Steuerjahr eine solche Situation nicht aufgetreten ist.
    Ich weiss jedoch nicht, wie die Kontrollfunktion nun laeuft, zweifel aber daran, dass das Finanzamt Aussendienstler eingestellt hat (und dann ist ja auch noch vom Amt der Nachweis zu erbringen, dass es sich NICHT um eine WG handelt).
    Aetzende Regelung, ueber die ich mich damals furchtbar aufgeregt hab, weil ausserordentlich unfair!
    Frag mal nen Steuerberater dazu, vielleicht gibt es ja inzwischen "Luecken".

    Lieben Gruss,
    indiac
    Von Aussendienstlern ist nicht auszugehen. Allerdings können die Steuerunterlagen des Mitbewohners einiges aussagen.

    Gruss

    vita

  6. User Info Menu

    AW: Zusammenziehen...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Sorry, aber Du bringst da was durcheinander. Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür, ob es eine WG oder eine Beziehung ist, die da den Haushalt teilt.

    Die Änderung gilt ab zusammen ziehen - Tag des Einzugs.
    vita
    Ok, ich seh es ein - bin zu lange raus aus dem Thema... *zumglueck*

    aber die erste Erklaerung bei Einfuehrung galt rueckwirkend, die Regelung wurde mitte des Jahres in Kraft gesetzt und galt ab 01.01. - wahrscheinlich hatte ich das im Kopf!

    *ziehmichzurueck*
    liebe Gruesse,
    indiac

  7. User Info Menu

    AW: Zusammenziehen...

    Örks.... hab gerade eine Internetseite gefunden, die eure Aussagen bestätigt...Mist. :O)
    Aber vielen Dank für eure Hilfe
    Lieben Gruß
    Gabriele

  8. Inaktiver User

    AW: Zusammenziehen...

    Zitat Zitat von Glasfluegler
    Örks.... hab gerade eine Internetseite gefunden, die eure Aussagen bestätigt...Mist. :O)
    Aber vielen Dank für eure Hilfe
    Lieben Gruß
    Gabriele
    Was ist daran Mist? Du sparst so viel durch den Einzug, dass Du das locker raus hast. Nutze mal einen Brutto-Netto-Rechner und schau Dir an, wie wenig der Unterschied Stkl. I vs. II ausmacht und der Ärger dürfte sich legen.

    Gruss

    vita

  9. Moderation

    User Info Menu

    AW: Zusammenziehen...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Was ist daran Mist? Du sparst so viel durch den Einzug, dass Du das locker raus hast. Nutze mal einen Brutto-Netto-Rechner und schau Dir an, wie wenig der Unterschied Stkl. I vs. II ausmacht und der Ärger dürfte sich legen.

    Gruss

    vita
    Um zu sparen, muss man aber nicht nur zusammenziehen, sondern auch die Finanzen zusammenschmeißen
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
    3 .. 2 .. 1 .. Ebay-Forum
    ------------------Hochzeit --------------------------Reisen

  10. Inaktiver User

    AW: Zusammenziehen...

    Zitat Zitat von izzie
    Um zu sparen, muss man aber nicht nur zusammenziehen, sondern auch die Finanzen zusammenschmeißen
    Nein, man zahlt einmal GEZ, Miete für gemeinsam genutzte Räume, teilt die Heizkosten, benötigt die Grundausstattung für die Wohnung nur einmal, einen DSL- und Telefonanschluss, spart bei Versicherungen.....

    Das kann man alles ohne jegliche Finanzen zusammen zu werfen, denn das hat man schon in einer schlichten WG.

Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •