Hallo Ihr,
mein Sohn beginnt am 1.9.07 mit seiner Ausbildung. Ich habe mich schon kundig gemacht, wieviel Unterhalt ich nun von seinem Vater noch bekomme. Das ist klar. Aber: Muss er bereits am 1.9.07 den niedrigeren Unterhalt bezahlen oder erst zum 1.10., denn sein erstes Ausbildungsgehalt bekommt mein Sohn ja erst Ende September?Darüber konnte ich auch nach stundenlanger Suche nichts finden. Weiß jemand Bescheid?
Grüße
Marion
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08.08.2007, 12:01
Kindesunterhalt bei Ausbildungsbeginn
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08.08.2007, 14:01Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt bei Ausbildungsbeginn
Genau kann ich es nicht sagen, aber ich glaube der Kindesunterhalt ist im Voraus zu bezahlen, dass hieße, bereits am 1.9. müsste er den geringeren Betrag überweisen.
pirlipat
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10.08.2007, 16:32
AW: Kindesunterhalt bei Ausbildungsbeginn
Hallo ich bin's nochmal.
Weiß keiner mehr?
Ich hab auch die Befürchtung, dass er schon ab 1.9. den Unterhalt kürzen darf. Nur - dann beginnt mein Sohn sein Berufsleben also schon mit Krediten. Denn, wer bezahlt z.B. seine Fahrkarte (kostet mehr als er bisher Taschengeld bekommt)? Und wer bezahlt mir dann die "Differenz" zum ursprünglichen Unterhalt - die ich ja u.U. ganz oder teilweise von meinem Sohn als "Kostgeld" bekäme...
Wieder einmal bin ich also du Dumme, weil ich meinem Sohn dieses ersparen will und ihm das nötige von meinem Geld bezahle?!
Denn wenn man noch zusammen wäre, dann würde man diese Kosten ja auch gemeinsam tragen!
Traurig traurig traurig!
Trotzdem LG
Marion
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10.08.2007, 18:03
AW: Kindesunterhalt bei Ausbildungsbeginn
Hallo,
es werden doch vom Lehrgeld zunächst die Werbungskosten abgezogen und der verbleibende Rest dann zur Hälfte auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Ich denke, das ist fair: Letztendlich kommt mit dem Lehrgeld ein Mehr in den gemeinsamen Einnahmentopf (von Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten), und das wird dann eben zwischen den beiden aufgeteilt.
Wenn Du finanziell knapp bist, spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, Dir von Deinem Sohn etwas Kostgeld geben zu lassen. Auch nach Abzug des Kostgeldes bleibt ihm sicher mehr, als er bisher an Taschengeld hatte.
Mandelblüte
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11.08.2007, 20:47
AW: Kindesunterhalt bei Ausbildungsbeginn
Hallo
Mein Sohn kommt auch in die Lehre.
Tja es wird wohl so sein dass ich den September bezahlen muss. Klaro dass der Papa im September den Unterhalt dahingehend kürzt dass unser Sohn sein Geld verdient. Schlimm
Nö, warum? So isses eben.
Ich für meinen Teil hab es mir damals ausgesucht und bin ausgezogen. Warum bist Du so verbittert wegen ein paar Euro`s?
Wärst Du ohne Arbeit und gehst dann wieder Arbeiten zahlt Dir das Arbeitsamt doch auch nicht doppelt den Monat, also ich versteh deine Frage nicht. Red mit deinem Ex, evtl. hat er ja ein einsehen dass er den September noch zahlt.
Dein Sohn wird doch jeden Monat "Kostgeld" abgeben müssen bei Dir? oder? Meiner bekommt 499Euro raus. Die hat er bestimmt nicht nur zum ausgeben sondern,
ja er muß seine Fahrt usw. bestreiten aber auch wissen und lernen dass daheim das Leben auch Geld kostet und es nix werden wird aus dem Hotel Mama
Also verzag nicht an dem Monat September
LG
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21.08.2007, 14:10Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt bei Ausbildungsbeginn
Der Unterhalt für den September gilt für den September!
Zitat von MarS64
Da dein Sohn bereits für den September Lohn bekommt, erübrigt sich eigentlich die Frage. Aber sprich doch mal mit dem Vater deines Sohnes, ob er nicht eventuell mit Oktober verrechneen könnte.
Das heißt er zahlt im September noch voll und dann im Oktober um diese Summe entsprechend weniger. So als Art Vorschuss, weil du es nicht schaffst.
Wieso Dumme, meine Eltern haben mir ab der lehrzeit gar nix mehr zugezahlt. Allerdings 25 Jahre her, ich musste jeden Tag 50 Kilometer mit dem Zug fahren.Wieder einmal bin ich also du Dumme, weil ich meinem Sohn dieses ersparen will und ihm das nötige von meinem Geld bezahle?!
Man ist aber nicht mehr zusammen. Und wenn dein Sohn 18 wird, wirst auch du barunterhaltspflichtig. Da wird nochmal gerechnet und da ist auch nix mehr mit hälftigem Kindergeld, das wird dann voll in Abzug gebracht.Denn wenn man noch zusammen wäre, dann würde man diese Kosten ja auch gemeinsam tragen!
Traurig traurig traurig!
Trotzdem LG
Marion
Meine Große studiert, sie bekommt aufgrund der Einkommensituation ihrer seit Jahren geschiedenen Eltern kein Bafög. Sie erhält Unterhalt vom Herrn Papa (133 €) und von mir 266 €, dazu erhält sie das komplette Kindergeld. Macht 550 € monatliches EK. Davon bestreitet sie Miete, Essen, Fahrtkosten, Telefon, Semestergebühren, Kleidung, Verbrauchsmaterial.
Versicherung und Krankenkasse laufen über mich.
Warum der Vater, trotz eines höhren Verdienstes, weniger zahlt als ich?
Weil er für 3 eigene Kinder unterhaltspflichtig ist, ich nur für zwei. Mein Jüngster ist grad vom Bund zurück , da gibts weder Unterhalt noch Kindergeld (wird derzeit geprüft) bis er mit dem Studium beginnt. Der kostet mich dann auch noch mal Geld.
HillyGeändert von Inaktiver User (21.08.2007 um 14:15 Uhr)


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