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    Unterhaltsabzug wenn Kinder zu Besuch?

    Hallo,

    kurz zu meiner Situation. Ich habe 2 Kinder im Alter von 15 und 17, die bei mir leben, ich selbst lebe in einer neuen Beziehung, mein Partner hat selbst ebenfalls 2 Kinder. Trotzdem kommen wir ganz gut über die Runden, wie ich finde. Wir leben in einer Kleinstadt und sind nicht sehr anspruchsvoll.
    Dem Vater meiner Kinder geht es finanziell aber sicher um einiges besser als uns, ich bekomme keinen Unterhalt, er zahlt nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich Kindergeld. So weit, so gut. Nun hat mein Jüngster am Wohnort seines Vaters ein Praktikum gemacht und für die 5 Tage dort gewohnt. Dies nahm mein Ex zum Anlaß, den Unterhalt anteilig zu kürzen, obwohl meine Kinder längst nicht mehr, wie ursprünglich vereinbart, jedes 2. WE bei ihrem Vater verbringen. Mal ist ein Fest bei Freunden, mal ein Handballspiel, mal ein Konzert vom Musikverein oder sonst was wichtiges, weshalb sie lieber bei mir bleiben, Hier ist nun mal ihr Lebensmittelpunkt.
    Nun bat ich meinen Ex, in den Pfingstferien die Kinder für 10 Tage verläßlich zu nehmen, da ich für mich allein eine Reise machen möchte. hat er auch gemacht, der Große blieb allerdings ein paar Tage allein hier, da was mit Freunden machen wollte.

    Nun wurde mir schon wieder der anteilige Unterhalt abgezogen und fange an, mich richtig zu ärgern. Übrigens verbrachten die Kinder bisher immer nur 3 Wochen in den Sommerferien bei ihrem Vater, alle anderen Schulferien bei mir.

    Kennt das jemand? Oder hat einen Tipp?

    Vielen Dank

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    AW: Unterhaltsabzug wenn Kinder zu Besuch?

    Soweit ich weiss und auch von Bekannten so kenne, wird der Unterhalt natürlich nicht gekürzt, wenn die Kinder ein paar Tage bei ihm sind. Ich glaube, ich lache mich scheckig.

    An Deiner Stelle würde ich zum Anwalt o. zum Jugendamt gehen.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Unterhaltsabzug wenn Kinder zu Besuch?

    Danke Tahnee für deine Antwort, obwohl ich nicht weiß, was daran so lustig ist. Den Gedanken mit dem Anwalt hatte ich auch schon, meine Befürchtung ist einfach die, das mich das ganze nachher noch mehr kostet, als ich so verliere. Ich befürchte auch, dass mein Ex genau darauf spekuliert. Weiß da jemand genaueres?

  4. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsabzug wenn Kinder zu Besuch?

    Nee, der Unterhalt kann für so kurze Zeit nicht gekürzt werden. Die festen Kosten laufen ja weiter.
    Oder vermietest du die Kinderzimmer in der Zwischenzeit?

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    AW: Unterhaltsabzug wenn Kinder zu Besuch?

    Zitat Zitat von sundown
    Danke Tahnee für deine Antwort, obwohl ich nicht weiß, was daran so lustig ist. Den Gedanken mit dem Anwalt hatte ich auch schon, meine Befürchtung ist einfach die, das mich das ganze nachher noch mehr kostet, als ich so verliere. Ich befürchte auch, dass mein Ex genau darauf spekuliert. Weiß da jemand genaueres?
    Tahnee hat Recht, er darf Dir für die 5 Tage Aufenthalt nichts in Rechnung stellen. Vielleicht weiss er dies selbst nicht oder er will dich ärgern.
    Wenn Du Angst vor evtl. Rechtsanwaltskosten hast, dann gehe doch zuerst zum Jugendamt und lass Dich dort beraten. Evtl. können die ja auch schon etwas unternehmen.
    Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen. (Max Frisch)

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsabzug wenn Kinder zu Besuch?

    hallo,

    den unterhalt darf er nicht kürzen. bei der höhe des unterhalts nach düsseldorfer tabelle ist bereits berücksichtigt, dass das kind auch bei dem unterhalts-zahlenden elternteil ist (wochenenden und ferien).
    erkundige dich beim jugendamt. ich persönlich würde aber in einen anwalt investieren. der lässt einen brief raus und dein ex lasst die zicken dann bestimmt schnell bleiben.

    alles gute für dich

    elsa

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    AW: Unterhaltsabzug wenn Kinder zu Besuch?

    Also ich finde das Verhalten Deines Ex-Mannes einfach nur erbärmlich!

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    AW: Unterhaltsabzug wenn Kinder zu Besuch?

    Danke für eure Antworten. Bisher hatte ich eine gewisse Scheu, das Jugendamt auf den Plan zu rufen, klingt irgendwie so hilflos und das wollte ich nie sein. Gestern Nachmittag habe ich aus einem Scheidungsratgeber einen offiziellen Text in schönem Rechtsdeutsch als eMail an meinen Ex geschickt, in dem genau das drinsteht, was ihr schreibt. Sozusagen ein kleiner versteckter HInweis, dass ich mich wehren werde. Jetzt bin ich mal gespannt.
    Ja, es ist einfach nur erbärmlich. Ich verliere noch das letzte bischen Achtung, das noch übrig war.

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    AW: Unterhaltsabzug wenn Kinder zu Besuch?

    So ein Geschiss wegen ein paar Tagen *koppschüttel*

    Wenn ich alle Tage, die mein Sohn, der an sich bei seinem Vater lebt, hier von mir verköstigt wird, weil der Vater mal wieder dienstlich unterwegs oder im Urlaub ist, anrechnen würde, käme ich vermutlich auch auf einen Nachzahlungsanspruch, wenn ich dazu in Relation setze, wie wenig die Tochter, die bei mir lebt, mal bei ihrem Vater ist... Soll ich nun jedes Mittag- oder Abendessen für ein Kind, das sich die eine oder andere Seite erspart hat, auflisten? Was für ein Unsinn, zumal die festen Kosten doch, wie bereits erwähnt, weiter laufen...

    Nee, nix ist! Wenn Tochter wirklich mal mit ihrem Papa unterwegs ist, und er sie Reitstunden nehmen lässt, geht das auf seine, nicht auf meine Kappe, und das entspricht auch der gesetzlichen Lage.

    Mocca

  10. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsabzug wenn Kinder zu Besuch?

    Ich kriege wirklich eine Gänsehaut, wenn ich lesen muss, wie arschig sich solche Väter verhalten!!! 5 Tage Besuch rausrechenen!?!?!?!? Der Brüller!!!! Vermutlich wird auch noch jede Scheibe Wurst gegengerechnet, die die Kinder an den Besuchen essen .... oder das aufgebrauchte Duschgel ..... !?!?!?

    Da hilft wirklich nur die Holzhammermethode - wer schon so anfängt, für den ist ein Brief vom Anwalt wirklich das Beste.

    Bei meinem Ex und mir gab es anfangs auch ein paar kleinere "Prinzip-Fragen" - da hat dann aber schon ein Ausdruck aus dem Internet gereicht und es gab Ruhe!

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