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    AW: Unterhaltsabzug wenn Kinder zu Besuch?

    1. Der Kindesunterhalt für die "alten" Kinder sinkt, bei gleichbleibendem Einkommen, sofern in einer neuen Beziehung "neue" Kinder entstehen.

    2. Ein Praktikum fällt durchaus unter "Sonderbedarf". Diesen darf auch der Elternteil, bei dem die Kinder nicht dauerhaft leben, geltend anrechnen. Dazu zählt uU auch die Unterkunft/Verpflegung etc., da kein Zusammenhang zu "normalen" Besuchszeiten besteht.

    Also zu 1. erst einmal nachschauen, ob der EX nicht versehentlich mehr Tabellenleistung bezahlt als er muß

    zu 2. DEIN Rechtsanwalt wird sicher zu einer Klage raten - SEINER ebenso. UND der sichere Gewinner ist ...

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    AW: Unterhaltsabzug wenn Kinder zu Besuch?

    Hi, ich war damals zum Jugendamt gegangen. Die kümmern sich um alles und rechnen auch alles neu aus, wenn es Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle gibt. Ich habe dort eine Ansprechpartnerin und diese hat es, seit meine Tochter 12 geworden war, alles regelmäßig aktualisiert (meine Tochter wird nächsten Monat 18, mein Sohn ist inzwischen 22). Zum Anwalt war ich deshalb nicht gegangen. Es ist Fakt, dass der Kindesvater NICHTS vom Unterhalt abziehen darf, nur weil die Kiddis da mal für ein paar Tage sind. Die laufenden Kosten bleiben ja an uns hängen (Miete wegen größerer Wohnung, Heizung, Strom u.v.m.). Widerum sind auch gewisse Sonderzahlungen aber mit dem Unterhalt abgedeckt (Klassenfahrten o.ä.). Mein Sohn wollte seinen 18jährigen Geb. groß Feiern. Raum mieten... konnte ich mir allein nicht leisten. Hatte aber Glück, dass mein Ex etwas dazugegeben hat. Aber es ist dann freiwillig. Die erste Zeit waren meine beiden auch in den Ferien für 3 Wochen beim Vater und er dufte nichts abziehen. Ich hatte natürlich dafür den beiden mehr Taschengeld mitgegeben und das musste reichen.
    Also geh zum Jugendamt und frag dort nach.
    LG Anni

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