Das kann man in diesem und ähnlichen Strängen gar nicht oft genug sagen!!!Zitat von Inaktiver User
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27.07.2007, 12:39Inaktiver User
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
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27.07.2007, 14:14
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Hallo Melanie,
es reicht nicht aus, als der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nichts gegen den Kontakt zwischen Vater und Kind zu haben (passive Verhaltensweise). Du hast diesen zu fördern und zu unterstützen, so wie er als Vater Unterhalt zu zahlen hat (aktive Verhaltensweise). Und das umso mehr, als das Du Dich räumlich vom Kindsvater entfernt hast.
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28.07.2007, 11:10Inaktiver User
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
@Melanie:
Es wär schön, wenn du ab und an schreibst, wie es weitergeht *smile*
Ich hatte in der Familie nämlich einen Fall von "echter" Kindesentziehung: Vater brachte Kleinkinder vom Besuchswochende nicht zurück, sondern flog mit ihnen in seine Heimat, nach Jordanien, wo er sie drei Jahre lang in ein Heim steckte, und keiner wusste, wo sie sind.
Anzeigen oder Gerichtsurteile aus Deutschland? Das hat dort kein Schwein interessiert und der Mutter auch nicht geholfen.
Und das war nachweislich Kindesentziehung, und nicht Mama zieht mit Wissen von Papa um!
Liebe Grüsse
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30.07.2007, 03:03
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Hallo zusammen,
na, Ihr habt ja fleissig weiter diskutiert und spekuliert...
Ich hatte erst keine Zeit und dann kein Internet. Nun bin ich wieder da.
Ich danke Euch für Euren Rat.
Nochmal - meine/teilweise unsere Rechtsauffassung, Moral, Ethik etc. sind anders als die des Gerichts. Und sicher nochmal anders als die des Elternteils, der nach so langer Zeit meint kämpfen zu müssen, anstatt ein normales Gespräch anzustreben.
Und genau das liegt nur noch bedingt in meinen Händen.
Ich weiss nicht was hinter seinem Angriff steckt. Vielleicht tatsächliche Sorge um die Ausbildung oder Wohlergehen. Das kann geklärt werden und wäre sicher besser, einfacher, schneller, kostengünstiger, reibungsfreier.... im persönlichen Gespräch gegangen. Das ist nicht gewünscht, er hat diesen Weg gewählt. Damit müssen wir nun umgehen und hoffen, dass die Punkte, wie kein Interesse über Jahre ins Gewicht fallen.
Natürlich die Anwaltssuche läuft. Bisher habe ich noch keine Rückmeldung. Nicht jeder ist bereit ein Fernmandat zu übernehmen. Ich bin daran, den besten Weg zu finden, wie wir das gemeinsam durchsprechen können. Mit einem Anwalt an der Seite wird evtl. auch eine aussergerichtliche Regelung möglich sein und ein anderer Weg eingeschlagen werden können.
Ich weiss es nicht, es sind wie gesagt viele Spekulationen und Rätselraten. Es bleibt also jetzt gerade nur Abwarten und Daumendrücken, dass ein Anwalt sich bereit erklärt uns zu vertreten.
Danke und Grüsse,
Melanie
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05.08.2007, 10:24
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Zitat von Opelius
die grundrechte der frau werden doch nicht eingeschränkt, es ist nur so, dass frau sich an das gesetz halten muss, was ist daran falsch?
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05.08.2007, 10:27
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Zitat von Inaktiver User
das hätte sie vorher beantragen müssen...
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05.08.2007, 10:29
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
ich würde zu gern euer geschrei hören, wenn anstelle der mutter der vater so gehandelt hätte........
Zitat von Inaktiver User
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05.08.2007, 21:44
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Hallo RebellinOA,
Dazu hätte man wahrscheinlich geantwortet:
Zitat von RebellinOA
"Du, liebe (Raben-)Mutter, hast doch mehrere Jahre kein Interesse an dem Kind gezeigt. Es war doch vereinbart, dass das Kind beim Vater lebt. Und Du kannst wirklich nicht verlangen, dass er die ganze Zeit in Warteschleife lebt, bis Du Dich mal bequemst das Kind sehen zu wollen.
Hast Du denn den Kontakt gehalten in den letzten Jahren und Dich nach Deinem Kind erkundigt? Nein? Was erwartest Du dann?
Nun ist er weg gezogen und Du fährst gleich mit dem Gericht auf. Vielleicht solltest Du mal das persönliche Gespräch suchen. Damit wäre Dein wirkliches Interesse am Kind sichtbar. Wenn Du Dein Kind sehen willst, dann mache Termine ab und nimm langsam Kontakt zu dem Kind auf.
Und noch was. Das Kind kennt Dich doch nach sovielen Jahren gar nicht mehr, Du musst von Null anfangen. Ziemlich sicher wird das Kind glücklich sein wo es lebt, denn im Ausland sieht man vieles gelassener und die Leute sind viel fröhlicher als bei uns in Deutschland.
Was willst Du eigentlich erreichen? Geht es Dir um das Kind oder willst Du Deinen Ex schädigen?"
Ich denke dieser Vergleich hinkt etwas. Wenn eine Mutter ihre Kinder beim Vater "zurücklässt", dann hat sie doch gleich den Stempel einer schlechten Mutter. Es gibt sicher Ausnahmen, aber den meisten Müttern würde es nicht passieren, dass sie sich jahrelang nicht nach dem Kind erkundigen und absolut kein Interesse zeigen.
Und noch einmal wir sind NICHT in einer Nacht-und-Nebel-Aktion weg gezogen. Wir sind gegangen und das wusste er. Das einzige was ich mir vorzuwerfen habe, ist tatsächlich, dass ich mir keine schriftliche Einwilligung habe geben lassen.
Da keine Kommunikation mit ihm möglich ist, muss ich warten was das Gericht sagt. So unschön das auch ist für alle Seiten.
Denn selbst wenn die Beziehung nicht geklappt hat, dann sollte es zum Wohle des Kindes doch gehen sich zu einigen! Ich habe meinen Ex nie vor meinem Kind schlecht gemacht. Es gibt auch Fotos von ihm, aber mehr als ein Onkel ist er nicht. Wie auch!
Gruss,
Melanie
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05.08.2007, 22:28
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
ich stelle fest, dass du meine frage nicht verstanden hast! mir ging es einzig und allein darum, was hier für ein geschrei wäre, wenn sich ein vater gewagt hätte die mutter anzulügen und aus einem begrenzten auslandaufenthalt, sich und dem kind stillschweigend einen daueraufenthalt genehmig hätte.
Zitat von Melanie77
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05.08.2007, 22:41
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
du widersprichst dir ziemlich oft. ist dir das eigentlich bewusst? du hast den vater deines kindes in bezug des auflandaufenthaltes bewusst belogen in meinen augen auch betrogen und nach dieser - deiner- aktion erwartest du, dass er sich mir dir an einen "tisch" setzt und deine
Zitat von Melanie77
erklärungen anhört.... tz tz tz... ich an seiner stelle würde mit dir
auch nur per anwalt kommunizieren. grund:wer einmal lügt dem glaubt man nicht.....
sei gott dankbar, dass du keine schriftliche einwilligung von ihm hast. überleg mal was passiert wäre wenn du eine schriftliche einwilligung über einen begrenzten auslandaufenthalt hättest - das hast du mündlich mit ihm vereinbart- .... DUUUUU hast dich nicht daran gehalten... ich werf dir jetzt einfach mal mangelndes unrechtsbewusstsein vor.


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