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  1. User Info Menu

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Ok, ich habe mich offensichtlich geirrt. Das tut mir leid.

    Aber so ganz nachvollziehen kann ich es nicht, dass ein Kindesvater im Grunde die Grundrechte einer Frau derart einschränken darf.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  2. User Info Menu

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Opelius
    Ok, ich habe mich offensichtlich geirrt. Das tut mir leid.

    Aber so ganz nachvollziehen kann ich es nicht, dass ein Kindesvater im Grunde die Grundrechte einer Frau derart einschränken darf.
    Warum sollte eine Frau die Grundrechte des Kindes und Vater (beide haben gegenseitige Grundrechte auf regelmäßigen Kontakt) einfach derart einschränken dürfen?

  3. Inaktiver User

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Opelius
    Aber so ganz nachvollziehen kann ich es nicht, dass ein Kindesvater im Grunde die Grundrechte einer Frau derart einschränken darf.
    Das Grundrecht der Frau ist nicht im Mindesten eingeschränkt. So lange das Kind einen weiteren Elternteil hat, der sich für dessen Aufenthalt und Werden interessiert, kann es dort verbleiben und Frau kann von Tibet in die Antarktis. Niemand wird sie hiervon abhalten, da sie ein grundgesetzlich zugesichertes Recht auf Freizügigkeit hat.

    Dies aber auf das Kind als Anhängsel der Frau zu übertragen macht nicht einmal das deutsche Familienrecht mit - jedenfalls wenn es um eine Verbringung ins Ausland geht.

  4. Inaktiver User

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Opelius
    Ok, ich habe mich offensichtlich geirrt. Das tut mir leid.
    Ich finde es sehr gefährlich solche Ratschläge vollmundig in Foren zu verbreiten, wo Menschen scheinbar eine Lösung solch schwerwiegender Probleme suchen.

  5. User Info Menu

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Ich kann mich nur entschuldigen für meine Rechtsirrtum.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  6. Inaktiver User

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das Grundrecht der Frau ist nicht im Mindesten eingeschränkt. So lange das Kind einen weiteren Elternteil hat, der sich für dessen Aufenthalt und Werden interessiert, kann es dort verbleiben und Frau kann von Tibet in die Antarktis. Niemand wird sie hiervon abhalten, da sie ein grundgesetzlich zugesichertes Recht auf Freizügigkeit hat.

    Dies aber auf das Kind als Anhängsel der Frau zu übertragen macht nicht einmal das deutsche Familienrecht mit - jedenfalls wenn es um eine Verbringung ins Ausland geht.
    Vita, das ist auch nicht ganz richtig. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann trotz gemeinsamem Sorgerecht auch auf nur einen Elternteil übertragen werden. Das dürfte anhand der hier geschilderten Sachlage auch jetzt noch möglich sein...

  7. Inaktiver User

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Vita, das ist auch nicht ganz richtig. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann trotz gemeinsamem Sorgerecht auch auf nur einen Elternteil übertragen werden. Das dürfte anhand der hier geschilderten Sachlage auch jetzt noch möglich sein...
    Natürlich kann das geschehen. Allerdings wird vor Gericht diese Einholung der Übertragung vorab verlangt. Eine "Legalisierung" im Nachhinein, während man unterdessen den anderen Elternteil über die Pläne täuschte und vor vollendete Auslandstatsachen zu stellen, dürfte daneben gehen.

  8. Inaktiver User

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Natürlich kann das geschehen. Allerdings wird vor Gericht diese Einholung der Übertragung vorab verlangt. Eine "Legalisierung" im Nachhinein, während man unterdessen den anderen Elternteil über die Pläne täuschte und vor vollendete Auslandstatsachen zu stellen, dürfte daneben gehen.
    Das stimmt allerdings... Wobei ich statt, dass dürfte daneben gehen die Formulierung, "die Wahrscheinlichkeit dass das daneben geht ist hoch" als korrekter empfinde

  9. Inaktiver User

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Es ist ja hier so, dass der Vater fünf Jahre nichts zur Rücküberführung des Kindes getan hat, es anscheinend geduldet hat, dass das Kind sich bei der Mutter im Ausland aufhält.

    Wenn er vor fünf Jahren etwas in Bewegung gesetzt hätte, wäre er sicherlich erfolgreich gewesen. Ob heute auch, das bezweifle ich.

  10. Inaktiver User

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Es ist ja hier so, dass der Vater fünf Jahre nichts zur Rücküberführung des Kindes getan hat, es anscheinend geduldet hat, dass das Kind sich bei der Mutter im Ausland aufhält.

    Wenn er vor fünf Jahren etwas in Bewegung gesetzt hätte, wäre er sicherlich erfolgreich gewesen. Ob heute auch, das bezweifle ich.
    Wer weiss, wie das ein Gericht sieht, wenn die Sache dorthin geht, hat gewonnen. Ich rate zu einem Anwalt und herbeischaffen aller nötigen Unterlagen im Eiltempo.

    Hier ist der falsche Ort eine Klärung herbei zu führen.

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