Ok, ich habe mich offensichtlich geirrt. Das tut mir leid.
Aber so ganz nachvollziehen kann ich es nicht, dass ein Kindesvater im Grunde die Grundrechte einer Frau derart einschränken darf.
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27.07.2007, 10:25
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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27.07.2007, 10:57
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Warum sollte eine Frau die Grundrechte des Kindes und Vater (beide haben gegenseitige Grundrechte auf regelmäßigen Kontakt) einfach derart einschränken dürfen?
Zitat von Opelius
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27.07.2007, 11:54Inaktiver User
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Das Grundrecht der Frau ist nicht im Mindesten eingeschränkt. So lange das Kind einen weiteren Elternteil hat, der sich für dessen Aufenthalt und Werden interessiert, kann es dort verbleiben und Frau kann von Tibet in die Antarktis. Niemand wird sie hiervon abhalten, da sie ein grundgesetzlich zugesichertes Recht auf Freizügigkeit hat.
Zitat von Opelius
Dies aber auf das Kind als Anhängsel der Frau zu übertragen macht nicht einmal das deutsche Familienrecht mit - jedenfalls wenn es um eine Verbringung ins Ausland geht.
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27.07.2007, 11:55Inaktiver User
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Ich finde es sehr gefährlich solche Ratschläge vollmundig in Foren zu verbreiten, wo Menschen scheinbar eine Lösung solch schwerwiegender Probleme suchen.
Zitat von Opelius
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27.07.2007, 11:58
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Ich kann mich nur entschuldigen für meine Rechtsirrtum.
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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27.07.2007, 12:17Inaktiver User
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Vita, das ist auch nicht ganz richtig. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann trotz gemeinsamem Sorgerecht auch auf nur einen Elternteil übertragen werden. Das dürfte anhand der hier geschilderten Sachlage auch jetzt noch möglich sein...
Zitat von Inaktiver User
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27.07.2007, 12:21Inaktiver User
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Natürlich kann das geschehen. Allerdings wird vor Gericht diese Einholung der Übertragung vorab verlangt. Eine "Legalisierung" im Nachhinein, während man unterdessen den anderen Elternteil über die Pläne täuschte und vor vollendete Auslandstatsachen zu stellen, dürfte daneben gehen.
Zitat von Inaktiver User
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27.07.2007, 12:26Inaktiver User
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Das stimmt allerdings... Wobei ich statt, dass dürfte daneben gehen die Formulierung, "die Wahrscheinlichkeit dass das daneben geht ist hoch" als korrekter empfinde
Zitat von Inaktiver User
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27.07.2007, 12:29Inaktiver User
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Es ist ja hier so, dass der Vater fünf Jahre nichts zur Rücküberführung des Kindes getan hat, es anscheinend geduldet hat, dass das Kind sich bei der Mutter im Ausland aufhält.
Wenn er vor fünf Jahren etwas in Bewegung gesetzt hätte, wäre er sicherlich erfolgreich gewesen. Ob heute auch, das bezweifle ich.
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27.07.2007, 12:38Inaktiver User
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Wer weiss, wie das ein Gericht sieht, wenn die Sache dorthin geht, hat gewonnen. Ich rate zu einem Anwalt und herbeischaffen aller nötigen Unterlagen im Eiltempo.
Zitat von Inaktiver User
Hier ist der falsche Ort eine Klärung herbei zu führen.


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