Genau das ist in meiner nächsten Umgebung aber passiert und ein deutscher Richter hat genau das entschieden. Er war der Meinung, dass das Kind zurück zu bringen ist und die Herausnahme aus Deutschland einen Bruch der Rechte des Kindes darstellt. Im Urteil stand, dass ein Rechtsbruch nicht dadurch honoriert werden dürfe, dass die Situation für das Kind weiter geführt wird.Zitat von Inaktiver User
So kam es, dass das Kind quasi ausgeliefert werden musste und nun sehr glücklich hier zur Schule geht - 2. Klasse, wieder die Sprache gut gelernt hat und die Mutter kann es besuchen, wann immer ihre Situation das zulässt.
Wie gesagt: ich würde nicht drauf wetten!
Antworten
Ergebnis 101 bis 110 von 138
-
09.08.2007, 10:10Inaktiver User
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
-
09.08.2007, 18:49
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
es ging mir lediglich um die aussagen des RA und des richters, eine solche begrüdnung ist in meinen augen unmöglich. es gibt genügend väter die die besseren mütter sind ......
Zitat von Inaktiver User
Geändert von RebellinOA (09.08.2007 um 18:55 Uhr)
-
09.08.2007, 18:57
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Zitat von Inaktiver User
sein kann vieles... bedenke- wir hier kennen nur eine aussage....
-
09.08.2007, 19:09
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Zitat von Inaktiver User
tempora mutantur, nos et mutamur in illis.. wie mein lateinlehrer immer zu sagen pflegte.... sogar in unserer tief bayerischen kleinstadt, sprechen familienrichter/Innen dem vater die kinder zu, wenn die mutter ihm das kind vorenthält oder den eindruck erweckt ihm das kind entziehen zu wollen. was wenn der RA des vaters es so glaubhaft darstellt?
-
10.08.2007, 08:19Inaktiver User
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Ich gehe davon aus, dass Melanie nicht gelogen hat und der Vater sich fünf Jahre nicht um das Kind gekümmert hat.
Zitat von RebellinOA
Glaubst du, dass das Kind bei dem Vater besser aufgehoben ist?
Es ist hier, glaube ich schon mal erwähnt worden:
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."
Es gibt schon genug Menschen, die durch Fehlurteile kaputt gemacht wurden. Ich hoffe, es passiert Melanie´s Sohn nicht.
-
10.08.2007, 10:18
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Japp.. Mütter wie auch Väter. Und eben vor allem Kinder.
Zitat von Inaktiver User
Genauso wie es Kinder gibt, die durch das Wegziehen des Vaters sowie das wegziehen der Mutter mit dem Kind kaputt gemacht wurden.
Können wir hier wirklich beurteilen wo das Kind besser aufgehoben ist? Ich denke nicht.
-
10.08.2007, 12:31
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Hallo Melanie,Wir leben seit fünf Jahren im Ausland und nun kommt mein Ex auf die Idee, dass er per einstweiliger Anordnung auf sein Umgangsrecht bestehen möchte.
kannst Du Deinem Ex nicht engegen kommen? Gibt es eine Möglichkeit, dem Vater des Kindes einen Umgang mit dem Kind in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen zu ermöglichen?
Wenn ihr es schafft, da auf einen Nenner zu kommen, ist eine Wohnsitzverlegung des Kindes eventuell kein Thema mehr?
Du hast es ja bereits selber geschrieben, das Umgangsrecht ist auch ein unbedingtes Recht des Kindes. Und auch wenn der Vater sich lange nicht gekümmert hat; Menschen verändern sich oder ihre Einstellung eben doch manchmal.
-
10.08.2007, 17:49
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
in dubio pro reo. ich wüsste nicht warum eine frau der bessere part für ein kind sein soll? oder denkst duj wirklich ein kind sei nur bei der mutter gut aufgehoben, dies bezweifle ich sehr stark....
Zitat von Inaktiver User
ich hoffe der/die familienricher/in wird zum wohle des kindes entscheiden.
Zitat von Inaktiver User
-
10.08.2007, 18:00Inaktiver User
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
Ich habe nicht geschrieben bei den Vätern, sondern bei dem Vater.
Zitat von RebellinOA
-
10.08.2007, 18:57
AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?
[QUOTE=RebellinOA]in dubio pro reo. ich wüsste nicht warum eine frau der bessere part für ein kind sein soll? oder denkst duj wirklich ein kind sei nur bei der mutter gut aufgehoben, dies bezweifle ich sehr stark....
Nein, dem ist bei weitem nicht so. Wir praktizieren dieses Modell. Eine Tochter meines Lebensgefährten lebt bei uns. Allerdings wollte das Mädchen dies und auch nur deshalb klappt es.
Sie ist zwar 14 Jahre alt und darf damit selbst entscheiden aber auch bei einem 8-Jährigen würde ich meine Zustimmung nur geben, wenn entweder das Kind glaubhaft diesen Wunsch äußert oder im Umfeld der Mutter sein Leben bedroht ist.
Beides ist wohl im Fall von Melanie nicht gegeben.
Kinder sind nun einmal kein Gegenstand, den man kurzehand an einen anderen Ort verschiebt weil die momentane Besitzerin ihn nicht rechtmäßig erworben hat.
Das funktioniert mit einer Uhr oder einem Handy, aber nicht mit einem lebenden Wesen.
Es mag sein, das es Fälle gibt in denen das Kind dem Vater vom Richter zugesprochen wird. Aber diese Fälle haben alle ihre eigene Biographie, wie auch der Fall von Melanie.
Und auf die Biographie des Falles ist durchaus bei Gericht entscheident. Die Gefahr besteht das der Junge dem Vater zugesprochen wird, aber darüber ist sich Melanie ja durchaus bewusst. Aberso wie Melanie ihre Lebensumstände beschreibt scheint für den Sohn zur Zeit keine unmittelbare Gefahr für Leib und Seele zu bestehen.
Nicht nur Melanie wird vor dem Richter Rede und Antwort stehen müssen, der Vater wird sein Verhalten vor dem Richter ebenfalls erklären müssen. Und auch der 8-jährige Sohn wird vielleicht befragt werden, wenn nicht vor dem Richter, dann evtl. von einem Kinderpsychologen.
Erst danach macht sich der Richter sein eigenes Bild.Geändert von kywalda (10.08.2007 um 19:00 Uhr)


Zitieren
