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  1. Inaktiver User

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das Kind wird niemals von der Mutter und der derzeitigen Umgebung herausgerissen, nur weil der Vater nach fünf Jahren Interesse kund tut. Man stelle sich mal den Schaden vor, den das Kind dabei erleiden würde. Der wäre mit Sicherheit größer als der, wenn es keinen Kontakt zum Vater hat.
    Was ev. passieren kann ist, dass die KM mit dem Kind zurück nach Deutschland muss, damit der Vater sein Besuchsrecht ausüben kann.
    Genau das ist in meiner nächsten Umgebung aber passiert und ein deutscher Richter hat genau das entschieden. Er war der Meinung, dass das Kind zurück zu bringen ist und die Herausnahme aus Deutschland einen Bruch der Rechte des Kindes darstellt. Im Urteil stand, dass ein Rechtsbruch nicht dadurch honoriert werden dürfe, dass die Situation für das Kind weiter geführt wird.

    So kam es, dass das Kind quasi ausgeliefert werden musste und nun sehr glücklich hier zur Schule geht - 2. Klasse, wieder die Sprache gut gelernt hat und die Mutter kann es besuchen, wann immer ihre Situation das zulässt.

    Wie gesagt: ich würde nicht drauf wetten!

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    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Sei Dir da nicht so sicher. Ich kenne einige Fälle, die ähnlich gelagert sind, wie hier geschildert, wo die Kinder zu den Vätern nach Jahren im Ausland kamen.

    Ich würde auf nichts wetten bei solchen Aktionen.

    Und ansonsten hast Du völlig Recht. Eine solche Begründung hielte keiner Prüfung stand.
    es ging mir lediglich um die aussagen des RA und des richters, eine solche begrüdnung ist in meinen augen unmöglich. es gibt genügend väter die die besseren mütter sind ......
    Geändert von RebellinOA (09.08.2007 um 18:55 Uhr)

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    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Inaktiver User


    Hallo? Sie hat doch geschrieben, dass sie am Anfang selber nicht wusste, dass es ein "Daueraufenthalt" wird...was zickste denn hier so rum?


    Das kann auch reine Schikane sein...aufgrund der Schilderungen der KM würde ich davon ausgehen, dass der Vater NICHT sonderlich an seinem Kind interessiert ist.

    sein kann vieles... bedenke- wir hier kennen nur eine aussage....

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    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das Kind wird niemals von der Mutter und der derzeitigen Umgebung herausgerissen, nur weil der Vater nach fünf Jahren Interesse kund tut. Man stelle sich mal den Schaden vor, den das Kind dabei erleiden würde. Der wäre mit Sicherheit größer als der, wenn es keinen Kontakt zum Vater hat.
    Was ev. passieren kann ist, dass die KM mit dem Kind zurück nach Deutschland muss, damit der Vater sein Besuchsrecht ausüben kann.

    tempora mutantur, nos et mutamur in illis.. wie mein lateinlehrer immer zu sagen pflegte.... sogar in unserer tief bayerischen kleinstadt, sprechen familienrichter/Innen dem vater die kinder zu, wenn die mutter ihm das kind vorenthält oder den eindruck erweckt ihm das kind entziehen zu wollen. was wenn der RA des vaters es so glaubhaft darstellt?

  5. Inaktiver User

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von RebellinOA
    tempora mutantur, nos et mutamur in illis.. wie mein lateinlehrer immer zu sagen pflegte.... sogar in unserer tief bayerischen kleinstadt, sprechen familienrichter/Innen dem vater die kinder zu, wenn die mutter ihm das kind vorenthält oder den eindruck erweckt ihm das kind entziehen zu wollen. was wenn der RA des vaters es so glaubhaft darstellt?
    Ich gehe davon aus, dass Melanie nicht gelogen hat und der Vater sich fünf Jahre nicht um das Kind gekümmert hat.

    Glaubst du, dass das Kind bei dem Vater besser aufgehoben ist?

    Es ist hier, glaube ich schon mal erwähnt worden:
    "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

    Es gibt schon genug Menschen, die durch Fehlurteile kaputt gemacht wurden. Ich hoffe, es passiert Melanie´s Sohn nicht.

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    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Es gibt schon genug Menschen, die durch Fehlurteile kaputt gemacht wurden. Ich hoffe, es passiert Melanie´s Sohn nicht.
    Japp.. Mütter wie auch Väter. Und eben vor allem Kinder.
    Genauso wie es Kinder gibt, die durch das Wegziehen des Vaters sowie das wegziehen der Mutter mit dem Kind kaputt gemacht wurden.

    Können wir hier wirklich beurteilen wo das Kind besser aufgehoben ist? Ich denke nicht.

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    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Wir leben seit fünf Jahren im Ausland und nun kommt mein Ex auf die Idee, dass er per einstweiliger Anordnung auf sein Umgangsrecht bestehen möchte.
    Hallo Melanie,

    kannst Du Deinem Ex nicht engegen kommen? Gibt es eine Möglichkeit, dem Vater des Kindes einen Umgang mit dem Kind in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen zu ermöglichen?

    Wenn ihr es schafft, da auf einen Nenner zu kommen, ist eine Wohnsitzverlegung des Kindes eventuell kein Thema mehr?

    Du hast es ja bereits selber geschrieben, das Umgangsrecht ist auch ein unbedingtes Recht des Kindes. Und auch wenn der Vater sich lange nicht gekümmert hat; Menschen verändern sich oder ihre Einstellung eben doch manchmal.

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    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich gehe davon aus, dass Melanie nicht gelogen hat und der Vater sich fünf Jahre nicht um das Kind gekümmert hat.

    Glaubst du, dass das Kind bei dem Vater besser aufgehoben ist?
    in dubio pro reo. ich wüsste nicht warum eine frau der bessere part für ein kind sein soll? oder denkst duj wirklich ein kind sei nur bei der mutter gut aufgehoben, dies bezweifle ich sehr stark....

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Es ist hier, glaube ich schon mal erwähnt worden:
    "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

    Es gibt schon genug Menschen, die durch Fehlurteile kaputt gemacht wurden. Ich hoffe, es passiert Melanie´s Sohn nicht.
    ich hoffe der/die familienricher/in wird zum wohle des kindes entscheiden.

  9. Inaktiver User

    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    Zitat Zitat von RebellinOA
    in dubio pro reo. ich wüsste nicht warum eine frau der bessere part für ein kind sein soll? oder denkst duj wirklich ein kind sei nur bei der mutter gut aufgehoben, dies bezweifle ich sehr stark....
    ich hoffe der/die familienricher/in wird zum wohle des kindes entscheiden.
    Ich habe nicht geschrieben bei den Vätern, sondern bei dem Vater.

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    AW: Wann verliert der Vater seine Rechte?

    [QUOTE=RebellinOA]in dubio pro reo. ich wüsste nicht warum eine frau der bessere part für ein kind sein soll? oder denkst duj wirklich ein kind sei nur bei der mutter gut aufgehoben, dies bezweifle ich sehr stark....

    Nein, dem ist bei weitem nicht so. Wir praktizieren dieses Modell. Eine Tochter meines Lebensgefährten lebt bei uns. Allerdings wollte das Mädchen dies und auch nur deshalb klappt es.
    Sie ist zwar 14 Jahre alt und darf damit selbst entscheiden aber auch bei einem 8-Jährigen würde ich meine Zustimmung nur geben, wenn entweder das Kind glaubhaft diesen Wunsch äußert oder im Umfeld der Mutter sein Leben bedroht ist.

    Beides ist wohl im Fall von Melanie nicht gegeben.

    Kinder sind nun einmal kein Gegenstand, den man kurzehand an einen anderen Ort verschiebt weil die momentane Besitzerin ihn nicht rechtmäßig erworben hat.

    Das funktioniert mit einer Uhr oder einem Handy, aber nicht mit einem lebenden Wesen.

    Es mag sein, das es Fälle gibt in denen das Kind dem Vater vom Richter zugesprochen wird. Aber diese Fälle haben alle ihre eigene Biographie, wie auch der Fall von Melanie.

    Und auf die Biographie des Falles ist durchaus bei Gericht entscheident. Die Gefahr besteht das der Junge dem Vater zugesprochen wird, aber darüber ist sich Melanie ja durchaus bewusst. Aberso wie Melanie ihre Lebensumstände beschreibt scheint für den Sohn zur Zeit keine unmittelbare Gefahr für Leib und Seele zu bestehen.

    Nicht nur Melanie wird vor dem Richter Rede und Antwort stehen müssen, der Vater wird sein Verhalten vor dem Richter ebenfalls erklären müssen. Und auch der 8-jährige Sohn wird vielleicht befragt werden, wenn nicht vor dem Richter, dann evtl. von einem Kinderpsychologen.

    Erst danach macht sich der Richter sein eigenes Bild.
    Geändert von kywalda (10.08.2007 um 19:00 Uhr)

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