So...ich habe gerade meinen erwarteten "Liebesbrief" bekommen...![]()
Papa kürzt nicht nur...er stellt die Zahlung ein und fordert den "zuviel gezahlten" Unterhalt vom letzten Monat von mir (!) zurück...dazu muß ich sagen das er weiß das ich das Geld gar nicht zu meiner Verfügung habe sondern sofort an Tochter weiterleite...
Was mich an der Sache furchtbar ärgert ist, das er er sich nach wie vor konsequent weigert, diese Geschichte direkt mit seiner Tochter zu besprechen...![]()
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26.07.2007, 18:23Inaktiver User
AW: Vater kürzt Unterhalt - was tun?
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26.07.2007, 18:52Inaktiver User
AW: Vater kürzt Unterhalt - was tun?
Oha noch ein liebender Vater.
Zitat von Inaktiver User
Er weiß doch aber um die Ausbildungssuche oder?
Was fordert er zurück?
Er muss den angebrochen Monat noch bezahlen, wenn das Kind bis dahin noch schulpflichtig war.
@max, ist deine Große denn schon 18?
Wir hatten das so geregelt, das der Unterhalt mit dem 18. Geburtstag sowieso auf's Konto der Kinder fließt.
ich hatte damit nix mehr zu tun, außer das ich meinen Beitrag ebenfalls dorthin überweise.
LG Hilly
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26.07.2007, 19:03Inaktiver User
AW: Vater kürzt Unterhalt - was tun?
Ja, ich hatte ihn per e-mail von der Situation unterrichtet und ihn gebeten sich mit ihr in Verbindung zu setzen (Anrufe von uns nimmt er nicht entgegen)...nun behauptet er natürlich er hätte diese Mail niemals bekommen...tja...kann ich es beweisen?
Zitat von Inaktiver User
eine geanaue Forderung hat er nicht genannt...es gibt nur den "Befehl" das ich ihm unverzüglich den zuviel gezahlten Unterhalt zurücküberweisen soll...
schulpflichtig war sie ja schon lange nicht mehr...sie ist 19 und hat versucht ihren Realschulabschluß nachzuholen...na ja...hat nicht geklappt.
Ach das ist alles ein Kreuz...versaut hat sie sich das selber...das weiß ich...und das weiß sie selber auch.
ich hatte ihn auch schon mehrfach darum gebeten das Geld direkt an Tochter zu überweisen...er hat sich geweigert...na ja...ich kann mir jetzt denken warum...
Zitat von Inaktiver User
Ach menno...
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26.07.2007, 19:21
AW: Vater kürzt Unterhalt - was tun?
@Evemie
Der Besuch einer Sprachschule, während sie als Au-pair in einer Familie tätig ist, ist keine Ausbildung, sondern eine Freizeitbeschäftigung. Zwar eine sinnvolle, aber eben keine Ausbildung. Wenn sie ein Buch liest, bildet sie sich zwar auch, (hoffentlichMeine Tochter ist derzeit im Ausland in einer Gastfamilie und besucht eine Sprachschule.
), aber das Lesen allein berechtigt das Kind nicht, vom Vater Unterhalt zu fordern.
Was hat das Jugendamt gesagt?Ich hab übrigens nächste Woche einen Termin beim JA ausgemacht
Wie lautet denn der Gesetzestext?Unterhalt stünde ihr vom Gesetz her zu, sogar wenn sie zwischen Schule und Ausbildung eine kreative Pause machen würde. ;-)
Ich vermute, dass es auf die Länge der kreativen Pause ankommt. Entscheidend ist jedoch, ob deine Tochter nach der Schule eine Ausbildung beginnt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Kinder (auch volljährige) haben selbstverständlich auch während der Ferien Anspruch auf Unterhalt (und Kindergeld). Deine Tochter hat jedoch keine Ferien, sie hat ihre Schule abgeschlossen und hängt jetzt ausbildungsmäßig in der Luft.
Es geht doch nicht ums Gönnen, sondern um berechtigte Ansprüche.Gibt es hier echt keine grosszügigen und liebevollen Eltern mehr, die ihren Kids nach 10-13 Jahren Schule mal ein paar Monate Freizeit gönnen ohne gleich den Geldhahn zuzudrehen??
Im Bezug auf Kindergeld (und Kindesunterhalt) ist es völlig nebensächlich, was ein volljähriges Kind während der Ferien tut. Ob es als Au-pair arbeitet oder eine Sprachschule besucht oder beides oder gar nichts tut. Maßgeblich ist, ob sich dieses Kind in einer Ausbildung befindet. Ein volljähriges Kind, das sich nicht in der Ausbildung befindet, hat auch keine Ferien, denn Ferien sind schul- bzw. vorlesungsfreie Zeit. Die Übergangszeit zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn einer Lehre oder eines Studiums gilt natürlich auch als "Ferien", allerdings darf dieser Zeitraum nicht beliebig ausgedehnt werden. Ich glaube, nicht länger als 4 Monate.ein volljähriges kind, dass als aupair eine sprachschule im ausland besucht kriegt auch kindergeld.Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen.
Aber man sollte dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte.
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26.07.2007, 20:26
AW: Vater kürzt Unterhalt - was tun?
Ich finde das Verhalten der beiden hier geschilderten Väter nicht ok. Klar, werden sie froh sein ihre Unterhaltsverpflichtungen "los" zu sein, aber die Art und Weise finde ich mehr als daneben.
Ich frage mich, hätten sie in "normalem" Familienverbund ihre Kinder auch gleich mit dem 18. Lebensjahr oder Beendigung der Ausbildung aus der Wohnung geschmissen, oder das Essen verweigert?? Wahrscheinlich doch nicht...
Ich finde, so oder so, man sollte mit den Kindern über ihre weiteren Pläne sprechen. Das rumlungern nicht belohnt werden sollte, ok, aber ein Aupairjahr oder ähnliches...warum nicht, wenn vorher drüber geredet wird? Und zwar mit allen, wobei geklärt werden muss; kann man sich das leisten, wie lange geht das und wie soll das Leben danach weitergehen?
@Max
Ich würde deinen Ex gnadenlos an eure Tochter verweisen. Du hast das Geld weitergeleitet nicht ausgegeben... Im Zweifel wirst du ihr ja sicher auch helfen... aber soll er sein Gesicht doch seiner Tochter zeigen.. ob er das wirklich tut?!?
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26.07.2007, 21:23Inaktiver User
AW: Vater kürzt Unterhalt - was tun?
Hallo Bonita,
du hast es auf den Punkt gebracht...die Art und Weise, wie das ganze Abläuft ist einfach nicht ok.
Klar sicher kann ich auch verstehen das ein Vater froh ist die Unterhaltsverpflichtung endlich los zu sein...aber muß das so ablaufen?
sicher helfe ich ihr...für mich endet meine Verantwortung als Mutter doch nicht mit irgend einem Geburtstag sondern erst dann, wenn ich mein Kind ruhigen Gewissens in ein eigenes Leben entlassen kann. Das es bei meiner großen einige Turbulenzen geben könnte war eigentlich klar...sie war schon immer ein kleiner Chaot und braucht ständig ein bisschen Druck...aber das ist ja nun auch nicht soooo einfach zu realisieren wenn man Vollzeit arbeitet. Das wußte mein Ex allerdings auch...schließlich hat er 14 Jahre mit ihr zusammengelebt.
Zitat von Bonita33
Ich habe gerade ein Schreiben aufgesetzt in dem ich ihrem Vater noch einmal darauf hingewiesen habe das ich seit über einem Jahr nicht mehr erziehungsberechtigt bin und das er sich mit seinen Forderungen doch bitte direkt an sie wenden möchte...mal sehen was nun passiert.
Ach...dabei habe ich noch ein "PS" entdeckt...ganz unten steht "ich habe keine Hemmungen, dich wegen Betrugs anzuzeigen"...
ja ist es denn sowas wahr...???
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26.07.2007, 21:34Inaktiver User
AW: Vater kürzt Unterhalt - was tun?
Du lehnst dich ja weit zum Fenster hinaus.
Zitat von Inaktiver User
Selbst nicht in der Lage, warum auch immer, sich von der eigenen Hände Arbeit ernähren können, aber in einem herablassenden Ton vom sauer verdienten Geld anderer Leute sprechen.
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26.07.2007, 21:35Inaktiver User
AW: Vater kürzt Unterhalt - was tun?
Mal darüber nachgedacht warum das so ist?
Zitat von Inaktiver User
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05.08.2007, 10:33
AW: Vater kürzt Unterhalt - was tun?
deine tochter ist volljährig, das heißt du kannst in sachen kindesunterhalt gar nichts mehr einfordern!
Zitat von Inaktiver User
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09.08.2007, 20:56
AW: Vater kürzt Unterhalt - was tun?
Hallo,
wenn ich mir die Diskussion hier durchlese, weiss ich, wieso ich (Anwältin) nichts im Familienrecht mache
Unabhängig von den unterhaltsrechtlichen Problemen interessiert mich, ob Du Kindergeld für Deine Tochter bekommst (oder wird das bei Hartz4 verrechnet? - auch im Sozialrecht habe ich keine Ahnung). Sollte Deine Tochter im Nicht-EU-Ausland sein, sollte das eigentlich nicht (oder nur reduziert) der Fall sein.
Solltest Du Kindergeld bekommen, sollten damit doch die laufenden Kosten hier während des Auslandsaufenhaltes abgedeckt sein. Wenn Deine Tochter von ihrer Gastfamilie Taschengeld erhält, sehe ich keine rechte Notwendigkeit, wieso sie Unterhalt bräuchte.
Und so ein wenig frage ich mich auch, ob Du während des Auslandsaufenthaltes nicht eigentlich barunterhaltspflichtig bist (sollte Deine Tochter später auswärtig studieren, wirst Du es auf jeden Fall). Unabhängig von allen Diskussionen um den Umfang der Erwerbsobliegenheit sollte moralisch selbstverständlich sein, dass auch die Kindsmutter dann alles in ihrer Macht stehende tut, um den Unterhalt zu leisten.
Auch den Auslandsaufenthalt an sich sehe ich nicht unkritisch. In "normalen" (also Nicht-Scheidungs-Familien) wird so etwas ja in der Familie besprochen und entschieden. Ich gehe mal davon aus, dass dieser Auslandsaufenthalt ohne den Kindsvater geplant wurde, er jetzt aber dafür zahlen darf.
Mandelblüte


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