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Thema: hier richtig?

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    AW: hier richtig?

    Zitat Zitat von meta1
    Marditta, deutsches Recht gilt hier in Deutschland, nicht im Ausland.
    Auf welches Recht beziehst Du dich ?
    Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen. (Max Frisch)

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    AW: hier richtig?

    Zitat Zitat von Marditta
    Auf welches Recht beziehst Du dich ?

    Z.B. Scheidungsrecht, Aufenthaltbestimmungsrecht, usw.
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
    carpe diem
    Alles wird gut
    Lieber groß gemustert, als keinkarriert

    BVB
    Cuba oder Kuba

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    AW: hier richtig?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Von den Bedingungen, die du ihm diktieren möchtest.

    Und dass er nichts richtig macht, dagegen muss ich doch Einspruch erheben: er ist zu 50 % an deiner Tochter beteiligt.

    Wie gesagt, rein menschlich ist das nachzuvollziehen.

    Nur: dass du dich ständig über ihn ärgerst bzw. dich ärgern lässt, nützt kleinMeta leider gar nichts.


    Welche Bedingungen liest du aus meinen Beiträgen heraus? Das einzige, das ich von ihm verlange, das ist sein Pass. Er kann mit unserem Kind in sein heimatland abdampfen und ich hätte nie im Leben die Möglichkeit das Kind nochmals zu sehen, geschweigen denn, es wieder nach D bringen zu können (auf legalem Wege).
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
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  4. Inaktiver User

    AW: hier richtig?

    Nein, das ist nicht die einzige Bedingung. Das ist die einzige Bedingung, die du bewusst stellst.

    Du möchtest, dass der Vater dann das Kind holt, wenn es dir recht ist, aber auch fortbleibt, wenn es dir recht ist, es so ernährt, wie du es willst, exakt alles genau so macht, wie du es dir vorstellst. Er hat zu funktionieren, auf Knopfdruck, ohne Widerrede.
    Obige Beschreibung funktioniert übrigens auch umgekehrt, das ist nicht auf dich im Speziellen gemünzt. Das ist auch im Allgemeinen so, wenn die Elternebene nicht mehr funktioniert.

    Das alles sind Bedingungen, die er nicht erfüllt, nicht erfüllen kann, da es deine subjektiven Bedingungen sind. Das ist, wie wenn du Gründe oder Vorwände suchst, sich über ihn ärgern zu können.

    Und von denen solltest du dich lösen zu deinem eigenen Besten.

    Denn vergiss eines nicht: so lange du dich ärgerst, räumst du ihm Platz in DEINEM Leben ein. Das könntest du auch sinnvoller nutzen.
    Geändert von Inaktiver User (19.06.2007 um 11:31 Uhr)

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    AW: hier richtig?

    Zitat Zitat von meta1
    Z.B. Scheidungsrecht, Aufenthaltbestimmungsrecht, usw.
    § 1684 Abs. 1 BGB schreibt eine Umgangspflicht des Kindes mit seinen Elternteilen vor, die seinem Recht auf Kontakt entspricht. Es besteht eine Wechselseitigkeit von Rechten und Pflichten gegenüber beiden Elternteilen und dem Kind: Auch jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem minderjährigen Kind berechtigt und verpflichtet, völlig unabhängig von der Sorgerechtskonstellation. Zudem bestehen Umgangsbefugnisse der Elternteile gegenüber Dritten, in deren Obhut sich das Kind befindet, z. B. Großeltern, Pflegeeltern, Pflegepersonen.

    Das Recht auf persönlichen Umgang eines jeden Elternteils dient der Möglichkeit, sich vom Wohlergehen des Kindes zu überzeugen, an seiner Entwicklung teil zu haben, die natürlichen Bande zwischen Eltern und Kind aufrecht zu erhalten, mithin einer Entfremdung vorzubeugen.

    Nach § 1684 Abs. 2 S. 2 BGB haben die Eltern alle Störungen zu unterlassen, die das Verhältnis der Kinder zum jeweils anderen Elternteil beeinflussen oder die Erziehung erschweren können, sog. Wohlverhaltensklausel. Jeder Elternteil ist angehalten, sich um seinen eigenen Einfluss zu bemühen, sich und sein Verhalten ggf. selbst in Frage zu stellen, und wenn nötig, seine Haltung verändern. Dabei kann § 1684 Abs. 2 u.U. die Verpflichtung der Eltern / eines Elternteils einschließen, sich in Therapie zu begeben, um regelmäßige und störungsfreie Umgangskontakte mit dem Kind zu ermöglichen.

    Verstöße gegen diese Wohlverhaltensklausel können durch gerichtliche Sanktionen geahndet werden.
    Das Gericht kann aufgeben, festgelegte Einzelheiten beim Besuchsablauf sicherzustellen, etwa das Kind auf den Umgang vorzubereiten, zum Besuch anzuhalten, die Zeiten einzuhalten.

    Wird der Umgang durch einen Elternteil verweigert, fehlt ihm in vielen Fällen eine Konfliktfähigkeit. Das Familiengericht hat eine Regelung der Besucherkontakte vorzunehmen.
    Hierbei steht der eigentliche Zweck des Umgangsrechts, nämlich das Wohl des Kindes, an vorderster Stelle.

    Der richtige Ort ist in der Regel der Besuch des Kindes die Wohnung des Berechtigten.
    Umgekehrt ist in aller Regel der falsche Ort die Wohnung des Elternteils, an dem sich das Kind aufhält, denn es dürfte dem Umgangsberechtigten schwer fallen, sich in dieser Umgebung wohl zu fühlen, mit dem Kind unbefangen umzugehen, sich nicht kontrolliert zu fühlen und unter Umständen dem neuen Partner des anderen Elternteils zu begegnen.
    Alternativ können die Wohnungen der Großeltern in Betracht kommen, wenn zwischen den Beteiligten gute Beziehungen, andererseits jedoch Bedenken hinsichtlich des Umgangsrechts in der Wohnung des Berechtigten bestehen.
    Ebenfalls denkbar bei Klein- bzw. Kleinstkindern, oder wenn längere Zeit kein Umgang stattgefunden hat, ist, dass übergangsweise Umgang in der Wohnung des betreuenden Elternteils gewährt wird. Die o.g. Voraussetzungen und Hindernisse müssten aber beachtet werden.

    Während eines Umgangsrechts zur Ferienzeit kann der Berechtigte Unterhalt und Ferienort selbst bestimmen. Jedoch sollte der andere Teil wissen, wo sich sein Kind aufhält. Diesbezüglich sind Absprachen geboten, sollten eigentlich selbstverständlich sein.
    Art, Häufigkeit und Dauer sollten ebenfalls der Einigung zwischen Eltern unterliegen.
    Können sie sich nicht einigen, so hat das Familiengericht sicherzustellen, dass regelmäßige und nicht zu seltene Besuche persönliche Bindungen erhalten helfen.

    Maßgeblich bleibt immer - das so unbestimmte - Wohl des Kindes. Eine Gefährdung seiner körperlichen und geistigen Entwicklung muss unter allen Umständen verhindert werden. Auf das Alter des Kindes ist ebenso Rücksicht zu nehmen wie auf seine Belastbarkeit, mögliche Vorschäden und auf das Spannungsverhältnis zwischen den Elternteilen.


    Abfällige Äußerungen, Abwertungen müssen vermieden werden, § 1684 Abs. 2 BGB.

    Während des Umgangs kann der Berechtigte bestimmen, mit wem das Kind weiteren Umgang hat - ggf. auch gegen den Willen des anderen Partners.
    Hierzu gehören die neuen Lebensgefährten / Ehegatten ebenso wie die Großeltern. Jene Personen gehören zum „Leben" des Berechtigten, werden also irgendwann Bestandteil des Lebens des Kindes mit den umgangsberechtigten Elternteil. Ein Ausschluss solcher Kontakte lässt sich allenfalls dann rechtfertigen, wenn es dem Kindeswohl widersprechen würde.

    Der umgangsberechtigte Elternteil hat das Kind beim anderen abzuholen und pünktlich zurück zu bringen. Dies ist die Regel. Ausnahmen hiervon sind selbstverständlich ebenso denkbar, wie bei der Frage, wer für die Kosten des Umgangs aufzukommen hat. Diese fallen nämlich in der Regel dem Berechtigten zur Last, ohne dass diese beim Kindesunterhalt abzugsfähig wären, nicht einmal bei längeren Ferienzeiten. Diese Kosten können allenfalls dem Ehegattenunterhalt entgegengebracht werden.

    Bei grundloser Verweigerung des Umgangs kann der Berechtigte entstandene Mehrkosten (Fahrtkosten) dem verweigernden Elternteil in Rechnung stellen.
    Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen. (Max Frisch)

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    AW: hier richtig?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nein, das ist nicht die einzige Bedingung. Das ist die einzige Bedingung, die du bewusst stellst.

    Du möchtest, dass der Vater dann das Kind holt, wenn es dir recht ist, aber auch fortbleibt, wenn es dir recht ist, es so ernährt, wie du es willst, exakt alles genau so macht, wie du es dir vorstellst. Er hat zu funktionieren, auf Knopfdruck, ohne Widerrede.
    Obige Beschreibung funktioniert übrigens auch umgekehrt, das ist nicht auf dich im Speziellen gemünzt. Das ist auch im Allgemeinen so, wenn die Elternebene nicht mehr funktioniert.

    Das alles sind Bedingungen, die er nicht erfüllt, nicht erfüllen kann, da es deine subjektiven Bedingungen sind. Das ist, wie wenn du Gründe oder Vorwände suchst, sich über ihn ärgern zu können.

    Und von denen solltest du dich lösen zu deinem eigenen Besten.

    Denn vergiss eines nicht: so lange du dich ärgerst, räumst du ihm Platz in DEINEM Leben ein. Das könntest du auch sinnvoller nutzen.

    Ich wiederhole mich ja gerne.
    Papa kann Kin dholen, so wie es ihm und uns passt. Ruft sie an und er hat keine Zeit, dann ist das Pech, wie auch umgekehrt. Wenn er um zehn anruft und fragt ob er um elf kommen kann, da kann ich dann leider nicht immer ja sagen.

    Dass er das Kind nicht mit süßem usw. vollstopfen soll, das weiß er auch, wir waren nicht umsonst mehrfach an der Uniklinik wegen ihres bauches. Also, hier geht es um die gesundheit des Kindes, aber das scheint den lieben Vater nicht zu interessieren.
    Letztes WE gab ich ihr Apfelscheiben, Erdbeeren und trinken mit, sie brachte alles wieder mit, zusätzlich dazu einen riesen Tüte mit Keksen, die für ihren Bauch sehr verträglich waren
    ich habe mich dann zwei Tage mit einem wirklcih schwer leidenden Kind rumzuschlagen, nur weil der liebe Herr Vater nicht an ihre Gesundheit denkt. Is aber der Papa, der darf das.

    Es tut mir leid, aber versuche bitte ienfach mal einen Beitrag von mir ganz zu lesen, und nicht nur etwas raus lesen
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    BVB
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    AW: hier richtig?

    @ Marditta, was willst du mir sagen?
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
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  8. Inaktiver User

    AW: hier richtig?

    Zitat Zitat von meta1

    Es tut mir leid, aber versuche bitte ienfach mal einen Beitrag von mir ganz zu lesen, und nicht nur etwas raus lesen
    Es tut mir leid, aber ich lese nichts raus, sondern will dir nur aufzeigen, dass du dir selbst damit schadest, indem du ihm so viel Raum in deinem Leben lässt.
    Prinzipiell ist es mir eigentlich völlig wurscht, wie es ihm geht, ich kenne ihn ja nicht.
    Mir geht es hierbei um dich.

    Das mit dem Schleckerkram ist ärgerlich, kein Thema.
    Männer und Hirn?

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    AW: hier richtig?

    Weißt du, das mit den Leckereien ist nicht nur ärgerlich, es schadet ihrer Gesundheit. Wie erwähnt, waren wir mehrfach in der Uniklinik, weil sie ganz starke Verdaueungsprbleme hat, ständig musste sie einen Einlauf gemacht bekommen (große Flasche), diese Quälerei hatte dann glücklich ein Ende, nachdem Papa weg war und ich alleine auf die Ernährung geachtet hatte. Nun hat er sie und jedes mal haben wir am Tag danach diese Quälerei. Er hört sie nicht schreien, vor schmerzen, er sieht ihre Leiden nicht.
    Was er mit mir macht ist da absolut wurscht, nur es leidet eben das Kind und das werde ich so nicht mehr hinnehmen.
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
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    AW: hier richtig?

    Zitat Zitat von meta1
    Also, irgendwie ist bei vielen von euch ja der Papa ein Held, Hochachtung vor ihm.
    Bei mir nicht. Er ist nur ein genauso ernstzunehmendes Elternteil wie Du.. undzwar auch in den Punkten in denen er eine andere Art der be-/erziehung zum Kind pflegt als Du es für richtig hälst.

    Satyr findet es z.B. ganz schlimm, dass er ja am Leben seines Kindes nicht teilhaben kann. Nun, da hat er ja seinen Beitrag dazu geleistet, dass es so gekommen ist. Man muss ja kein Verhältnis mit seiner Auszubildenden anfangen. Das war seine Entscheidung, da hat er aber bestimmt auch an das Wohlergehen seines Kindes gedacht.
    Äh.. was hat das eine mit dem anderen zu tun? Er hätte eine Affäre mit dem Papst persönlich haben können.. das hat nichts mit ihm und dem Kind zu tun.
    Er hätte dich mit Deiner besten Freundin betrügen können. Wäre alles schäbig gewesen - DIR gegenüber. Mit der Eltern<->Kind Ebene hat das rein GARNICHTS zu tun.
    Und da ich Dir mal nicht unterstellen will das es Dir in irgendeiner Form um Rache geht, wäre ich froh wenn Du mir erklären könntest inwiefern er seinen Beitrag zu der Situation geleistet hat, indem er eine Affäre hatte?

    Ihr bewundert seine Flexibilität. Tja, wo ist die denn?
    Überall da wo Du beschreibst das Du ihn anrufst und er innerhalb weniger Stunden stande pede vor Dir steht?
    Wie gesagt.. ich würde an seiner Stelle auch eher sagen "Klar schaffe ich es".. selbst wenn ich wüsste das es knapp und schwierig wird. Wenn ich dafür die Chance habe mein Kind zu sehen, ist mir das lieber als ein "Ich kann aber erst später. Ach Du dann nicht mehr? Schade..."

    Und die frage des passes stellt sich bei mir nicht, ich bin Deutsche und die Gesetze in unserem Land sind nun mal anders, als die Gesetze in seinem Herkunftsland.
    Und? Euer Kind hat die deutsche Staatsbürgerschaft, oder?
    Und natürlich kann sich die Frage auch umgekehrt stellen. Du wärst nicht die erste Frau die mit dem Kind auswandert um sich Träume zu erfüllen oder um den Richtlinien des deutschen Jugendamtes zu entgehen. Das ist auch schon oft vorgekommen und, Vita wird es vielleicht wissen, auch darüber gab es vor ca. einem Jahr einige Reportage auf arte.

    So einfach. Dazu würde ich euch raten euch einfach mal die Geschichte der Frau anzusehen, die jetzt wieder mal verzweifelt nach ihrem Kind sucht. Könnt ihr auf der Seite von 1001geschichte tun.
    Wie gesagt.. das gibt es auch umgekehrt. Und die Väter sind dann nicht minder verzweifelt.
    Also, welche Sicherheit hat er das Du nicht mit dem Kind wegziehst?

    Ihr beurteilt nach deutschen Gesichtspunkten, nach deutschem Denken, das funktioniert mit diesen Leuten nicht
    Wen meinst Du mit "diese Leute"?

    , und dass ich das wohl besser als ihr beurteilen kann, nun davon kann man wohl ausgehen.
    Weil?

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